Weitere Entscheidungen unten: LG Potsdam, 14.09.2006 | BGH, 13.12.2005

Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2005 - 3 StR 61/02 (3)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7272
BGH, 15.12.2005 - 3 StR 61/02 (3) (https://dejure.org/2005,7272)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2005 - 3 StR 61/02 (3) (https://dejure.org/2005,7272)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 3 StR 61/02 (3) (https://dejure.org/2005,7272)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (reine Vorbereitungshandlungen; Vorfeld eines noch nicht näher konkretisierten Drogenumsatzes); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Anfrage- und Vorlageverfahren)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Ernsthafte Ankaufsbemühungen durch Beauftragung eines Freundes zum Kauf von Ecstasytabletten

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; GVG § 132; ; GVG § 132 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MRK Art. 6 Abs. 1; StGB § 46 Abs. 2
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Vorlage und Entscheidung durch den Großen Senat des Bundesgerichtshofs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 293
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - 3 StR 61/02
    Hierbei handelt es sich zwar auch um eine auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit, doch ist sie noch weit im Vorfeld des beabsichtigten, noch nicht näher konkretisierten Drogenumsatzes angesiedelt und wird daher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Vorbereitungsstadium des Handeltreibens zugerechnet (vgl. BGH - Großer Senat, Beschl. vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 - S. 19, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Entgegen den Bedenken des Senats (Vorlagebeschluss vom 13. Januar 2005, NJW 2005, 1589) ist bei einem solchen Sachverhalt das Handeltreiben vollendet (Beschl. vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - 3 StR 61/02
    Es wird Aufgabe des neuen Tatrichters sein, diese Verfahrensverzögerung, die nach Einschätzung des Senats mit eindreiviertel Jahren zu veranschlagen ist, angemessen zu kompensieren (vgl. BGH NStZ 1999, 181).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 15.12.2005 - 3 StR 61/02
    b) Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 7. März 2002 im Einzelnen zutreffend dargelegt hat, ist in den nach der vorgenommenen Teileinstellung verbliebenen Fällen die nicht geringe Menge auch bei Zugrundelegung des zutreffenden Grenzwertes von 30 g MDMA-Base (BGHSt 42, 255) rechtsfehlerfrei ermittelt worden.
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 260/09

    Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter

    Wegen der großen Bedeutung der dem Großen Senat des Bundesgerichtshofs für Strafsachen vorgelegten Rechtsfragen und ihrer Schwierigkeit erfordert das vorausgehende Anfrageverfahren nach § 132 Abs. 3 GVG ebenso wie das Vorlageverfahren selbst eine eingehende und zeitintensive Befassung zunächst sämtlicher Strafsenate des Bundesgerichtshofs und sodann des Großen Senats des Bundesgerichtshofs für Strafsachen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 3 StR 61/02, NStZ-RR 2007 (bei Becker), 293).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 429/09

    Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter

    Wegen der großen Bedeutung der dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vorgelegten Rechtsfragen und ihrer Schwierigkeit erfordert das vorausgehende Anfrageverfahren nach § 132 Abs. 3 GVG ebenso wie das Vorlageverfahren selbst eine eingehende und zeitintensive Befassung zunächst sämtlicher Strafsenate des Bundesgerichtshofs und sodann des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 3 StR 61/02, NStZ-RR 2007 (bei Becker), 293).
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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 14.09.2006 - 21 Qs 108/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19307
LG Potsdam, 14.09.2006 - 21 Qs 108/06 (https://dejure.org/2006,19307)
LG Potsdam, Entscheidung vom 14.09.2006 - 21 Qs 108/06 (https://dejure.org/2006,19307)
LG Potsdam, Entscheidung vom 14. September 2006 - 21 Qs 108/06 (https://dejure.org/2006,19307)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung von Bußgeldforderungen gegenüber insolventen Schuldnern; Anordnung von Erzwingungshaft; Begriff der Zahlungsunfähigkeit

  • zvi-online.de

    OWiG §§ 46, 96, 104; StPO § 311; InsO §§ 39, 89
    Zulässigkeit einer Anordnung der Erzwingungshaft im Ordnungswidrigkeitenrecht auch bei insolventen Schuldnern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1544 (Ls.)
  • NStZ 2007, 293
  • NZI 2007, 51
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtanrechnung vollzogener

    Auszug aus LG Potsdam, 14.09.2006 - 21 Qs 108/06
    Verfassungsrechtliche Bedenken dagegen bestehen insbesondere bei solchen Betroffenen, die sich - wie hier - der Zahlung einer geringfügigen Geldbuße hartnäckig entziehen, nicht (vgl. BVerfGE 43, 101, 107 = NJW 1977, 293; Mitsch, in: KK, OWiG, 3. Aufl., 2006, § 96 Rdnr. 17; Seitz, in: Göhler, OWiG, 14. Aufl., 2006, § 96 Rdnr. 18; a. A.: LG Köln, NJW 1975, 1045).
  • VerfGH Berlin, 26.10.2000 - VerfGH 102/00

    Anordnung der Erzwingungshaft zur Darlegung der Zahlungsunfähigkeit bzw zur

    Auszug aus LG Potsdam, 14.09.2006 - 21 Qs 108/06
    Vielmehr wird von dem Betroffenen eine persönliche Leistung verlangt, die seine Mitwirkung nach § 96 Abs. 1 Ziffer 2 OWiG erfordert (vgl. VerfGH Berlin, NStZ-RR 2001, 211).
  • AG Köln, 25.02.1975 - 262 OWi 191/75
    Auszug aus LG Potsdam, 14.09.2006 - 21 Qs 108/06
    Verfassungsrechtliche Bedenken dagegen bestehen insbesondere bei solchen Betroffenen, die sich - wie hier - der Zahlung einer geringfügigen Geldbuße hartnäckig entziehen, nicht (vgl. BVerfGE 43, 101, 107 = NJW 1977, 293; Mitsch, in: KK, OWiG, 3. Aufl., 2006, § 96 Rdnr. 17; Seitz, in: Göhler, OWiG, 14. Aufl., 2006, § 96 Rdnr. 18; a. A.: LG Köln, NJW 1975, 1045).
  • LG Zweibrücken, 29.09.1997 - Qs 93/97
    Auszug aus LG Potsdam, 14.09.2006 - 21 Qs 108/06
    Ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Betroffenen ein zur Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 96 OWiG führender Umstand ist, bemisst sich mithin nach den Gegebenheiten des Einzelfalls (vgl. dazu auch OLG Hamm, Beschluss vom 06. August 1991, 3 Ws 356/91; LG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 147, beide Entscheidungen freilich zur Frage der Ableistung einer eidesstattlichen Versicherung).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 12 A 11109/01

    Rechtmäßigkeit der Dauerpfändung von Versorgungsbezügen der verstorbenen

    Auszug aus LG Potsdam, 14.09.2006 - 21 Qs 108/06
    Es ist indes grundsätzlich auch Empfängern von Sozialleistungen und Personen, die an der Grenze zum wirtschaftlichen Existenzminimum leben, möglich, geringfügige Geldbußen oder Raten darauf ohne eine wesentliche Verschlechterung oder Einbuße ihres Lebensstandards zu zahlen (LG Bonn, KKZ 2003, 65).
  • OLG Hamm, 06.08.1991 - 3 Ws 356/91
    Auszug aus LG Potsdam, 14.09.2006 - 21 Qs 108/06
    Ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Betroffenen ein zur Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 96 OWiG führender Umstand ist, bemisst sich mithin nach den Gegebenheiten des Einzelfalls (vgl. dazu auch OLG Hamm, Beschluss vom 06. August 1991, 3 Ws 356/91; LG Zweibrücken, NStZ-RR 1998, 147, beide Entscheidungen freilich zur Frage der Ableistung einer eidesstattlichen Versicherung).
  • AG Bamberg, 14.09.2017 - 23 OWi 708/17

    Zulässigkeit der Erzwingungshaft nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Dem stehen auch die Vorschriften des Insolvenzrechts nicht entgegen (Fortführung von LG Deggendorf, Beschluss vom 28. März 2012 - 1 Qs (b) 62/12 -, juris, Rn. 9 ff.; LG Potsdam, Beschluss vom 14. September 2006 - 21 Qs 108/06 -, juris, Rn. 4 ff.; LG Berlin, Beschluss vom 03. Juli 2006 - 505 Qs 54/06 -, juris, Rn. 5 ff.; LG Potsdam, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 24 Qs 52/15 -, juris, Rn. 7 ff.).

    Zahlungsunfähigkeit im Sinne des Ordnungswidrigkeitsrechts bedingt, dass der Betroffene selbst bei Ausschöpfung aller ihm zur Verfügung stehenden Geldquellen, Einschränkung seiner Lebenshaltungskosten und unter Anspannung sämtlicher finanzieller Erwerbsobliegenheiten nicht in der Lage ist, die Geldbuße ggf. unter Bewilligung von Zahlungserleichterungen zu zahlen, weil er entweder über keine ausreichenden flüssigen Zahlungsmittel verfügt, er sich diesen Betrag nicht auf andere Weise zu beschaffen vermag - etwa durch Aufnahme von überobligationsmäßiger Arbeit, den Verkauf von unpfändbaren Gegenständen oder sonstige Einschränkung seiner Lebenshaltung - oder ihm die Zahlung aufgrund anderer Umstände nicht mehr zugemutet werden kann LG Potsdam, Beschluss vom 14. September 2006 - 21 Qs 108/06 -, juris, Rn. 5 m.w.N.; Seitz, in: Göhler, OWiG, 16. Aufl., 2002, § 96 Rdnr. 13 m.w.N).

    Dem stehen auch die Vorschriften des Insolvenzrechts nicht entgegen (vgl. zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen unter Bezugnahme auf die dortigen ausführlichen zutreffenden Begründungen LG Deggendorf, Beschluss vom 28. März 2012 - 1 Qs (b) 62/12 -, juris, Rn. 9 ff.; LG Potsdam, Beschluss vom 14. September 2006 - 21 Qs 108/06 -, juris, Rn. 4 ff.; LG Berlin, Beschluss vom 03. Juli 2006 - 505 Qs 54/06 -, juris, Rn. 5 ff.; LG Potsdam, Beschluss vom 12. Januar 2016 - 24 Qs 52/15 -, juris, Rn. 7 ff.; Seitz, in: Göhler, OWiG, 16. Aufl., 2002, § 96 Rdnr. 13 m.w.N; Karlsruher Kommentar zum OWiG/Mitsch, 4. Aufl. 2006, OWiG § 96 Rn. 14 m.w.N.; Bork/Hölzle, Handbuch Insolvenzrecht, 1. Aufl. 2014; Rn. 498 a.E.; Graf-Schlicker, InsO, 4. Aufl. 2014, § 89 InsO Rn. 5 m.w.N.; Lampe, jurisPR-StrafR 10/2016 Anm. 4., juris).

  • LG Potsdam, 22.02.2021 - 24 Qs 71/20

    Vollstreckungsverbote gemäß § 89 InsO und § 294 InsO erfassen auch Bußgelder, die

    Die erkennende Kammer hat bislang in Übereinstimmung mit einem Teil der Rechtsprechung und des Schrifttums die Auffassung vertreten, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens allein der Anordnung von Erzwingungshaft nicht entgegensteht (LG Potsdam NZI 2016, 652; ebenso LG Potsdam NStZ 2007, 293; LG Berlin, NStZ 2018, 726; LG Offenburg, Beschl. v. 7.8.2018 - 3 Qs 38/18; LG Deggendorf, Beschl. v. 28.3.2012 - 1 Qs (b) 62/12; alle nach juris).

    aa) Soweit in Schrifttum und Rechtsprechung die Auffassung vertreten worden ist, "Zwangsvollstreckungen" im Sinne von § 89 InsO und § 294 InsO seien ausschließlich die im 8. Buch der Zivilprozessordnung aufgeführten Maßnahmen (so LG Potsdam NStZ 2007, 293; LG Deggendorf, Beschl. v. 28.3.2012 - 1 Qs (b) 62/12), ergibt sich dies weder aus der Insolvenzordnung selbst noch aus den Gesetzgebungsmaterialien dazu.

  • LG Duisburg, 05.07.2017 - 69 Qs 22/17

    Insolvenzverfahren, Zulässigkeit von Erzwingungshaft

    Abzulehnen ist auch die Ansicht, § 89 InsO erfasse nur Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der ZPO (vgl. LG Potsdam, Beschluss vom 14. September 2006 - 21 Qs 108/06 - NStZ 2007, 293).
  • AG Dortmund, 12.09.2017 - 729 OWi 107/17

    Insolvenzverfahren, Erzwingungshaft, Zulässigkeit

    Abzulehnen ist auch die Ansicht, § 89 InsO erfasse nur Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der ZPO (vgl. LG Potsdam, Beschl. v. 14.9. 2006 - 21 Qs 108/06 - NStZ 2007, 293).
  • LG Bochum, 04.12.2012 - 9 Qs 86/12

    Zulässigkeit der Anordnung einer Erzwingungshaft bzgl. der Zahlung einer Geldbuße

    Der abweichenden Rechtsprechung des Landgerichts Potsdam (Beschl. v. 14.09.2006 - 21 Qs 108/06, NJW 2007, 1544) und der 5. Strafkammer des Landgerichts Berlin (Beschl. v. 03.07.2006 - 505 Qs 54/06) vermag die Kammer nicht zu folgen.
  • LG Duisburg, 04.06.2014 - 69 Qs 7/14

    Statthaftigkeit der Anordnung der Erzwingungshaft während der Dauer des

    Abzulehnen ist ferner die Ansicht, § 89 InsO erfasse nur Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der ZPO (vgl. LG Potsdam, NJW 2007, 1544).
  • LG Potsdam, 12.01.2016 - 24 Qs 52/15

    Durchsetzung von Bußgeldern während des laufenden Insolvenzverfahrens über das

    Sie folgt vielmehr der überwiegenden Meinung im juristischen Schrifttum, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Betroffenen für sich allein der Anordnung der Erzwingungshaft gemäß § 96 OWiG nicht entgegensteht (so schon LG Potsdam - 1. Strafkammer - NStZ 2007, 293; LG Berlin, NJW 2007, 1541; LG Deggendorf, NStZ-RR 2013, 24; Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., 2012, § 96 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • LG Berlin, 15.01.2007 - 504 Qs 7/07

    Bußgeldverfahren: Voraussetzungen der Zahlungsunfähigkeit des Betroffenen

    Vielmehr wird aus § 225 Abs. 3 InsO und § 302 InsO der Wille des Gesetzgebers deutlich, dass der Schuldner zur Zahlung der Geldbuße weiter verpflichtet bleiben soll (vgl. LG Potsdam, Beschl. v. 14. September 2006 - 21 Qs 108/06).
  • LG Hildesheim, 14.01.2010 - 1 S 58/09

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit der Zahlung einer Geldstrafe aus der

    Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aus dem von der Berufung zitierten Beschluss des LG Potsdam (NJW 2007, 1544).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2005 - 4 StR 366/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10038
BGH, 13.12.2005 - 4 StR 366/05 (https://dejure.org/2005,10038)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2005 - 4 StR 366/05 (https://dejure.org/2005,10038)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 4 StR 366/05 (https://dejure.org/2005,10038)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Herabsetzung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe unter den gegebenen Umständen der Verfahrensverzögerung; Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in fünf Fällen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 2; ; StPO § 354 Abs. 1 b; ; StPO § 354 Abs. 1 b Satz 2; ; StPO § 354 Abs. 1 b Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 354 Abs. 1a, Abs. 1 b
    Herabsetzung der Strafe bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 293
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.03.2005 - 3 StR 39/05

    Teilrechtskraft; Beschleunigungsgrundsatz; Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 4 StR 366/05
    Deshalb hätte das Landgericht, auch wenn der Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK, wie die Revision einräumt, nicht besonders schwer wiegt, die festgesetzten Einzelfreiheitsstrafen und die Gesamtfreiheitsstrafe, deren Überprüfung auf die Sachrüge im Übrigen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben haben, herabsetzen müssen (vgl. BGH wistra 2004, 184; NJW 2005, 1813, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2004 - 2 StR 435/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 13.12.2005 - 4 StR 366/05
    Deshalb hätte das Landgericht, auch wenn der Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK, wie die Revision einräumt, nicht besonders schwer wiegt, die festgesetzten Einzelfreiheitsstrafen und die Gesamtfreiheitsstrafe, deren Überprüfung auf die Sachrüge im Übrigen keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben haben, herabsetzen müssen (vgl. BGH wistra 2004, 184; NJW 2005, 1813, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05

    Herabsetzung des Strafausspruchs im Beschlusswege (Teilerfolg; angemessene

    Der Senat war berechtigt, die nach § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO gebotene Entscheidung gemäß § 349 Abs. 4 StPO durch Beschluss zu treffen (ausdrücklich BGH, Beschluss vom 4. März 2005 - 2 StR 552/04; ebenso BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 4 StR 366/05; ebenso noch 3. Strafsenat, Beschlüsse vom 22. Dezember 2004 - 3 StR 403/04 und vom 20. April 2005 - 3 StR 95/05; Senge in FS Hans Dahs 2005 S. 475, 490; aA: 3. Strafsenat in BGHR StPO § 354 Abs. 1a Verfahren 2; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 354 Rdn. 29; Maier/Paul NStZ 2006, 82, 86; Eisenberg/ Haeseler StraFo 2005, 221, 222).
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