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   BGH, 18.01.2007 - 4 StR 489/06   

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https://dejure.org/2007,6285
BGH, 18.01.2007 - 4 StR 489/06 (https://dejure.org/2007,6285)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2007 - 4 StR 489/06 (https://dejure.org/2007,6285)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06 (https://dejure.org/2007,6285)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 212 StGB
    Tötungsvorsatz (gefährliche Tathandlungen und mögliche Besonderheiten des Einzelfalles: Nachtatverhalten, affektive Erregung, hochgradige Alkoholisierung; Eventualvorsatz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Einfluss der tatauslösenden affektiven Erregung des Angeklagten auf dessen Vorstellungsbild über die möglichen Folgen seines Tuns; Erkennen der Gefahr des Todeseintritts und billigende Inkaufnahme des Todes als Voraussetzungen für die Annahme eines Totschlags

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 213 1. Alt.

  • ra.de
  • reissenberger.com (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)

    Fehlender Vorsatz, Nachtatverhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15 § 212 Abs. 1
    Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen, Berücksichtigung des Nachtatverhaltens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 331
  • NStZ-RR 2007, 141
  • NStZ-RR 2007, 257
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 324/05

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Schluss von der äußeren auf die innere

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - 4 StR 489/06
    Anders liegt es aber dann, wenn sich aus dem Tatablauf und der Person des Täters besondere Umstände ergeben, die es zweifelhaft erscheinen lassen, ob der Angeklagte tatsächlich die Gefahr des Todeseintritts erkannt und den Tod des Opfers im Sinne billigender Inkaufnahme hingenommen hat (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2003, 603; 2006, 169).

    Dieses Nachtatverhalten, durch das sich der Angeklagte im unmittelbaren Anschluss an den Messerstich bemühte, Maik M. zu retten, konnte schon für sich Zweifel daran begründen, dass der Angeklagte bei der Tat dessen Tod erkannt und billigend hingenommen hat (BGH NStZ 2006, 169; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 11).

    Schon die damit vom Schwurgericht selbst angenommene tatauslösende affektive Erregung des Angeklagten konnte auch Einfluss auf dessen Vorstellungsbild über die möglichen Folgen seines Tuns, zumindest aber auf das Billigungselement des Vorsatzes gewinnen (vgl. BGH NStZ 2006, 169).

  • BGH, 23.04.2003 - 2 StR 52/03

    Tötungsvorsatz (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; Hemmschwelle bei

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - 4 StR 489/06
    Anders liegt es aber dann, wenn sich aus dem Tatablauf und der Person des Täters besondere Umstände ergeben, die es zweifelhaft erscheinen lassen, ob der Angeklagte tatsächlich die Gefahr des Todeseintritts erkannt und den Tod des Opfers im Sinne billigender Inkaufnahme hingenommen hat (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2003, 603; 2006, 169).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - 4 StR 489/06
    Jedenfalls in ihrer Gesamtheit können die aufgezeigten Umstände dafür sprechen, dass der Angeklagte zwar eine Gefährdung des Maik M. in sein Bewußtsein aufgenommen, nicht aber eine mögliche Todesfolge erkannt und in seinen Willen aufgenommen hatte (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 11).
  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 538/99

    Fahrlässige Tötung; Totschlag; Vorsatzbegriff; Sachgedankliches Mitbewußtsein;

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - 4 StR 489/06
    Dieses Nachtatverhalten, durch das sich der Angeklagte im unmittelbaren Anschluss an den Messerstich bemühte, Maik M. zu retten, konnte schon für sich Zweifel daran begründen, dass der Angeklagte bei der Tat dessen Tod erkannt und billigend hingenommen hat (BGH NStZ 2006, 169; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 11).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

    Entsprechendes gilt, soweit das Landgericht in die Bewertung einbezogen hat, dass der Angeklagte im Zustand deutlicher Alkoholisierung und deshalb erheblich verminderter Schuldfähigkeit handelte, wobei es nahelag, dass er aufgrund seiner alkoholbedingten Enthemmung besonders unüberlegt handelte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, NStZ 2004, 51, 52; vom 20. September 2005 - 3 StR 324/05, NStZ 2006, 169, 170; Urteile vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 185/05, NStZ-RR 2006, 11, 12; vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ-RR 2007, 141, 142; Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, NStZ 2009, 91; vom 22. April 2009 - 5 StR 88/09, NStZ 2009, 503 f.; vom 1. September 2010 - 2 StR 179/10, NStZ-RR 2011, 42).
  • BGH, 23.06.2009 - 1 StR 191/09

    Beweiswürdigung und Anforderungen an den bedingten Vorsatz (Eventualvorsatz;

    Eine solche - nach einer Prüfung unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes mögliche (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 141, 142) - Annahme, war hier aber nicht so nahe liegend, dass es einer ausdrücklichen Erörterung dieser Möglichkeit nicht bedurfte.

    Angesichts der vom Landgericht aufgezeigten besonderen Umstände stellt es jedenfalls keine Überspannung der an die tatrichterliche Überzeugung zu stellenden Anforderungen dar, dass das Landgericht hier trotz der erheblichen Gefährlichkeit der Tatausführung verbliebene Zweifel an einem Tötungsvorsatz des Angeklagten nicht zu überwinden vermochte (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 141).

  • BGH, 21.07.2015 - 3 StR 84/15

    Grenzen der Notwehr unter Benutzung einer Schusswaffe (erreichbares Abwehrmittel

    Den Notruf bei der Telefonnummer 112 (zur Bedeutung von Lebensrettungsaktivitäten unmittelbar nach Tatbegehung vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ 2007, 331) setzte der Angeklagte nach der Tat nur auf Aufforderung des zu Hilfe geeilten Nachbarn ab.
  • LG Düsseldorf, 05.04.2013 - 17 Ks 2/13

    Mord im Neusser Jobcenter: Lebenslang für Ahmed S.

    Dafür, dass sich der Angeklagte bei Begehung der Tat in einem psychischen Ausnahmezustand befand, dem ein solches Gewicht zukam, dass ihm das Risiko eines tödlichen Ausgangs nicht bewusst gewesen wäre (vgl. BGH Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06 - NStZ-RR 2007, 141 [142]; Beschluss vom 16. Juli 1996 - 4 StR 326/96 - StV 1997, 7), haben sich tragfähige Anhaltspunkte nicht ergeben.
  • BGH, 23.03.2023 - 3 StR 277/22

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz; wertende Gesamtschau; Gleichgültigkeit des

    Auch damit zeigt die Revisionsführerin keine relevante Lücke in der Beweiswürdigung auf (vgl. insofern BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444 f.; vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 62 Rn. 5; Urteil vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ-RR 2007, 141, 142; MüKoStGB/ Schneider, 4. Aufl., § 212 Rn. 15 f. mwN).
  • LG Bochum, 26.03.2020 - 3 KLs 40/19
    Bei besonders gefährlichen Verhaltensweisen liegt nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und dies, wenn er gleichwohl von der Tat nicht Abstand nimmt, auch billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 18.1. 2007 - 4 StR 489/06 (LG Dortmund), NStZ-RR 2007, 141, beck-online).
  • BGH, 01.09.2010 - 2 StR 179/10

    Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (Darlegungsanforderungen auch bei

    War der Täter - wie hier - zur Tatzeit durch Alkohol oder Medikamente erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt, dann bedarf es einer näheren Begründung im Urteil, wenn der Tatrichter gleichwohl seinen Tötungsvorsatz aus der Gefährlichkeit der Tathandlung herleiten will (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 141 f.).
  • LG Kassel, 17.06.2021 - 3600 Js 31123/20
  • LG Düsseldorf, 18.08.2014 - 1 Ks 6/14

    Feststellung der Schuldigkeit wegen Totschlags; Übertragung der Spuren nach der

  • LG Düsseldorf, 19.03.2021 - 1 Ks 28/20
  • LG Bonn, 30.04.2013 - 28 KLs 1/13
  • LG Düsseldorf, 06.09.2012 - 17 Ks 8/12
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