Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.09.2006

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   BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06   

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https://dejure.org/2007,5141
BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06 (https://dejure.org/2007,5141)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2007 - 4 StR 574/06 (https://dejure.org/2007,5141)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06 (https://dejure.org/2007,5141)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 53 Abs. 1 Nr. 3 a WaffG; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO
    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe (Tenorierung); Beweisantrag (Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit: Begründungsgrundsätze; auf der Hand liegen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit; Begründungserfordernisse bei der Würdigung von durch Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; WaffG § 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3, Abs. 6
    Anforderungen an die Beschlussbegründung bei Ablehnung wegen Bedeutungslosigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 352
  • NStZ-RR 2007, 149
  • NZV 2007, 318
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt wird, die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihr keine Bedeutung für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch beimisst (vgl. BGHSt 2, 284, 286; BGH NStZ 1981, 401; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 15 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2000 - 4 StR 3/00

    Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung eines Zeugen;

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06
    Die Formel "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz" reicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO) nicht aus (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3 a Führen 1; BGH, Beschluss vom 14. März 2000 - 4 StR 3/00).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06
    Die tatsächliche Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen liegt hier auch nicht auf der Hand, so dass sich die Rüge deswegen als unbegründet erweisen würde (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12).
  • BGH, 17.10.1989 - 4 StR 513/89

    Zulässigkeit der Verurteilung wegen "Verstoßes gegen das Waffengesetz" - Annahme

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06
    Die Formel "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz" reicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO) nicht aus (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3 a Führen 1; BGH, Beschluss vom 14. März 2000 - 4 StR 3/00).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt wird, die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihr keine Bedeutung für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch beimisst (vgl. BGHSt 2, 284, 286; BGH NStZ 1981, 401; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 15 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2003 - 3 StR 28/03

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06
    Die erforderliche Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit entspricht grundsätzlich den Begründungserfordernissen bei der Würdigung von durch Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. BGH StV 2003, 369, 370).
  • BGH, 23.06.1981 - 5 StR 234/81

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt wird, die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihr keine Bedeutung für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch beimisst (vgl. BGHSt 2, 284, 286; BGH NStZ 1981, 401; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 15 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen

    Die Formulierung "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz" genügt regelmäßig nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ 2007, 352).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18

    Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme

    Allerdings hat der Senat mit Blick auf den im Fall II. 1. b) bb) der Urteilsgründe ausgeurteilten Verstoß gegen das Waffengesetz den Schuldspruch wie aus der Beschlussformel ersichtlich neugefasst, da es zur Kennzeichnung des begangenen Unrechts der konkreten rechtlichen Bezeichnung der Tat bedarf (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO); der bloße Hinweis auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz genügt daher regelmäßig nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18, juris Rn. 2; vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981; vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ-RR 2007, 149).
  • BGH, 19.09.2017 - 3 StR 308/17

    Bedeutung einer langen Zeitspanne zwischen Tatbegehung und Urteilsverkündung für

    Denn die tatsächliche Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache lag und liegt hier aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen auf der Hand; es ist auszuschließen, dass die Prozessführung der Verteidigung durch die unzulängliche Begründung des Ablehnungsbeschlusses beeinträchtigt wurde (s. hierzu BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ 2007, 352; vom 10. November 2015 - 3 StR 322/15, NStZ-RR 2016, 117, 118; LR/Becker aaO, Rn. 226).
  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 261/20

    Gegenstand des Urteils (verfahrensrechtlicher Tatbegriff: allgemeiner Maßstab,

    Der Senat hat den Tenor des Urteils neu gefasst (vgl. zur Tenorierung des Vergehens nach dem WaffG BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, juris Rn. 3; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 260 Rn. 29), wobei die rechtsfehlerfreie Einzelstrafe von elf Jahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition aufrecht erhalten bleibt.
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen;

    Die erforderliche Begründung entspricht dabei grundsätzlich den Begründungserfordernissen bei der Würdigung von durch Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 2 StR 363/09, StV 2010, 557, 558; Beschlüsse vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ 2007, 352; vom 17. Dezember 2013 - 4 StR 374/13, NStZ 2014, 168, 169; KK-Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 144 jeweils mwN).
  • KG, 03.03.2009 - 1 Ss 524/08
    Die erforderliche Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit entspricht dabei grundsätzlich den Begründungsanforderungen bei der Würdigung von durch Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. BGH NStZ 2007, 352; 2008, 299; StV 2007, 176 [BGH 20.12.2006 - 2 StR 444/06] ; Senat, Beschluss vom 10. April 2002 - (4) 1 Ss 385/01 (11/02) - OLG Düsseldorf StraFo 2002, 19; Meyer-Goßner, StPO 51. A., § 244 Rdnr. 43a; jeweils m.w.N.).

    Die Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache liege hier auch nicht auf der Hand, so dass sich die Rüge deswegen als unbegründet erweisen würde (vgl. BGH NStZ 2007, 352; StV 2007, 176 [BGH 20.12.2006 - 2 StR 444/06] ; Senat a.a.O.).

  • BGH, 23.08.2023 - 2 StR 275/23

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Generalbundesanwalts zur schweren

    Sie hat das waffenrechtliche Delikt in der Urteilsformel aber lediglich als "Verstoß gegen das Waffengesetz" und damit nicht hinreichend konkret bezeichnet (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO, vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06 -, juris Rn. 3; Tiemann, in: KK-StPO, 9. Aufl., § 260 Rn. 29, jeweils m.w.Nachw.).".
  • OLG Celle, 05.03.2018 - 2 Ss 5/18

    Gültigkeit einer nach der erstmaligen Versagung einer inländischen Fahrerlaubnis

    Bei einer solchen rechtsfehlerhaften Begründung beruht das Urteil lediglich dann nicht auf dem fehlerhaften Ablehnungsbeschluss, wenn die Bedeutungslosigkeit der Tatsache auf der Hand liegt und allen Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist (Becker in: Löwe-Rosenberg, aaO, § 244, Rn. 226; BGH, NStZ 1981, 401; NStZ 2007, 352).
  • BayObLG, 09.08.2023 - 206 StRR 190/23

    Zur Strafbarkeit des Annehmens des Angebots einer unrichtigen Dokumentation einer

    Fehlt eine solche, ist die Tat mit einer anschaulichen und verständlichen Wortbezeichnung so genau wie möglich zu bezeichnen (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl. 2023, § 260 Rn. 23; vgl. BGH, Beschl. v. 16. Januar 2007, 4 StR 574/06, NStZ-RR 2007, 149: nicht genügend ist Bezeichnung "Verstoß gegen das WaffG").
  • BGH, 31.05.2012 - 3 StR 104/12

    Anforderungen an den Urteilstenor

    Soweit das Landgericht den Angeklagten wegen eines Vergehens nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a WaffG verurteilt hat, ist die Tat nach § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO im Urteilstenor als unerlaubter Besitz einer Schusswaffe in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu bezeichnen; die Formulierung "wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz" reicht nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ-RR 2007, 149 mwN).
  • OLG Koblenz, 24.03.2022 - 1 OLG 4 Ss 41/22

    Kein unerlaubter Besitz eines Revolvers bei unverzüglicher Anzeige bei

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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06   

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https://dejure.org/2006,3106
BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06 (https://dejure.org/2006,3106)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2006 - 4 StR 353/06 (https://dejure.org/2006,3106)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06 (https://dejure.org/2006,3106)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 171b Abs. 1 GVG; § 247 Satz 1 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
    Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (unberechtigte Abwesenheit; absoluter Revisionsgrund: Ausnahmefallgruppen; wesentlicher Teil der Hauptverhandlung); Verzicht eines Zeugen auf das Verwertungsverbot des § 252 StPO nach qualifizierter Belehrung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des Angeklagten von der Verhandlung; Ausschluss des Angeklagten von der Verhandlung während der Entlassung einer Zeugin

  • Judicialis

    StPO § 52; ; StPO § 247; ; StPO § 247 Satz 1; ; StPO § 247 Satz 4; ; StPO § 252; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 349 Abs. 4; ; GVG § 171 b Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 247 § 338 Nr. 5
    Andauernde Abwesenheit des Angeklagten während der Entlassung des Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 352
  • StV 2007, 22
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06
    So liegt es hier im Hinblick darauf, dass die Zeugin trotz ihrer berechtigten Zeugnisverweigerung entsprechend der Senatsentscheidung BGHSt 45, 203 die Verwertung der bei ihren nicht richterlichen Vernehmungen gemachten Angaben gestattet und damit auf das in § 252 StPO enthaltene Verwertungsverbot verzichtet hat, nicht.

    Für die neuerliche Hauptverhandlung bemerkt der Senat mit Blick auf die weitere im Zusammenhang mit der Vernehmung der Zeugin B. auf die Verletzung des § 252 StPO gestützte Verfahrensrüge, dass ein Zeuge, der - wie die Zeugin B. - trotz Zeugnisverweigerung die Verwertung seiner bei nicht richterlichen Vernehmungen gemachten Angaben gestattet, über die Folgen seines Verzichts auf das sonst bestehende Verwertungsverbot ausdrücklich zu belehren ist (BGHSt 45, 203, 208; Meyer-Goßner aaO § 252 Rdn. 16 a).

  • BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06

    Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06
    Insbesondere kann unter den hier gegebenen Umständen auch nicht ausnahmsweise schon denkgesetzlich jegliches Beruhen des Urteils auf der bloßen Abwesenheit des Angeklagten während der Entscheidung über die Entlassung der Zeugin ausgeschlossen werden (vgl. dazu zuletzt Senatsbeschluss vom 11. Mai 2006 - 4 StR 131/06 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1998 - 2 StR 481/98

    Behandlung der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen als wesentlicher Teil

    Auszug aus BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06
    c) Ein Ausnahmefall, in dem trotz vorschriftswidriger Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO nicht eingreift, liegt nicht vor (vgl. BGH StV 2000, 239 m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    Er rechnet in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352) die Verhandlung über die Entlassung eines nach § 247 StPO in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen zu dessen Vernehmung und sieht demnach die Abwesenheit des Angeklagten in diesem Verfahrensabschnitt als von § 247 StPO gedeckt an, so dass der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO nicht vorliege.

    Die das Anwesenheitsrecht und die Anwesenheitspflicht des Angeklagten betreffenden Vorschriften bezwecken auch, dem Angeklagten eine allseitige und uneingeschränkte Verteidigung zu ermöglichen, insbesondere durch Vornahme von Verfahrenshandlungen auf Grund des von ihm selbst wahrgenommenen Verlaufs der Hauptverhandlung (RGSt 49, 40, 43; BGHSt 3, 187, 190; 15, 194, 195 und 263, 264; BGH NStZ 2007, 352 f.; Strate NJW 1979, 909).

  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

    Der Senat möchte dem Begriff der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO bei entsprechenden Rügen nach § 338 Nr. 5 StPO in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (BGHSt 26, 218; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352) den Inhalt geben, den er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Rügen nach § 338 Nr. 6 StPO hat, mit denen ein zu weit gehender Ausschluss der Öffentlichkeit beanstandet wird, wenn dieser gemäß § 171a bis § 172 GVG für die Dauer einer Vernehmung erfolgt ist.

    Der Senat fragt daher bei den anderen Strafsenaten im Blick auf deren abweichende Entscheidungen (u. a.: BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1; BGH NJW 2003, 597 (1. Strafsenat); BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 23 (2. Strafsenat); BGHR StPO § 247 Abwesenheit 3, 15, 19 (3. Strafsenat); BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352 (4. Strafsenat)), an, ob an ihrer der beabsichtigten Entscheidung des Senats widersprechenden Rechtsprechung festgehalten wird.

  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20

    Mord (niedrige Beweggründe: Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die

    Zwar kann ein zur Zeugnisverweigerung berechtigter Zeuge die Verwertung seiner in einer polizeilichen Vernehmung getätigten Angaben wirksam gestatten, wenn er zuvor über die Folgen des Verzichts ausdrücklich belehrt worden ist (sog. "qualifizierte Belehrung'; st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 208; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06, NStZ 2007, 352, 353; Beschluss vom 10. Februar 2015 ? 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232; Senat, Beschluss vom 13. Juni 2012, aaO).
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 460/08

    Vorlagebeschluss; Entscheidung über die Entlassung eines Zeugen (Abwesenheit des

    In Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352) rechnet der Senat die Verhandlung über die Entlassung eines nach § 247 StPO in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen zu dessen Vernehmung.
  • BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei der Rüge der Verletzung des

    Weitergehend erlaubt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine Verwertung früherer Aussagen, wenn der verweigerungsberechtigte Zeuge nach ausdrücklicher, qualifizierter Belehrung hierüber mitteilt, er mache von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, gestatte jedoch die Verwertung jener früheren Aussage ( BGHSt 45, 203; BGH NStZ 2007, 352; vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 252 Rn. 16a m.zahlr.Nachw.).
  • BGH, 29.01.2008 - 4 StR 449/07

    Keine unmittelbare Verwertung einer Aufzeichnung über die frühere Vernehmung bei

    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 26. September 2006 (4 StR 353/06) das Urteil aufgrund einer Verfahrensrüge aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08

    Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen

    Im Einklang mit bisheriger Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352) sieht der Große Senat in der Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen keinen Teil der Vernehmung im Sinne von § 247 StPO.
  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08

    Zeugenvernehmung; Augenscheinseinnahme; Abwesenheit des Angeklagten; Heilung;

    Der Senat möchte zwar dem Begriff der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO bei entsprechenden Rügen nach § 338 Nr. 5 StPO in Abkehr von bisheriger Rechtsprechung (BGHSt 26, 218; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2000, 440; 2007, 352) den Inhalt geben, den er nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Rügen nach § 338 Nr. 6 StPO hat, mit denen ein zu weit gehender Ausschluss der Öffentlichkeit beanstandet wird, wenn dieser gemäß §§ 171a bis 172 GVG für die Dauer einer Vernehmung erfolgt ist.
  • BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 6/09

    Anfrageverfahren zur Revisibilität der fortdauernden Abwesenheit des nach § 247

    Der beabsichtigten Entscheidung des 5. Strafsenats steht Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegen (vgl. nur Senatsbeschlüsse NStZ 2007, 352; NStZ 2000, 440; StV 1991, 451).
  • BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06

    Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben;

    a) Grundsätzlich können nichtrichterliche Vernehmungspersonen eines gemäß § 52 StPO die Aussage verweigernden Zeugen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vernommen werden, wenn der die Aussage verweigernde Zeuge damit einverstanden ist (BGHSt 45, 203; BGH NStZ-RR 2006, 181, 183; BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 353/06).
  • BGH, 01.12.2011 - 3 StR 318/11

    Ausschluss des Angeklagten (Abwesenheit bei Entscheidung über die Entlassung

  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15

    Zeugnisverweigerungsrecht (Genehmigung der Verwertung der Aussage im

  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 530/08

    Anfrageverfahren; Ausschluss des Angeklagten; Begriff der Vernehmung;

  • BGH, 15.01.2009 - 4 StR 537/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei

  • BGH, 11.08.2021 - 6 StR 84/21

    Verfahrensrüge (eingeschränkte Stoßrichtung: Dispositionsbefugnis des

  • BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10

    Ausschluss des Angeklagten von der Anwesenheit; Verhandlung über die Entlassung

  • BGH, 22.09.2009 - 4 StR 292/09

    Hinreichende Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrenverzögerung nur bei

  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 1 Vollz (Ws) 106/13

    Ersatzzustellung an Strafgefangene; Niederlegung im Haftraum

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