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   BGH, 14.03.2007 - 2 StR 606/06   

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https://dejure.org/2007,7680
BGH, 14.03.2007 - 2 StR 606/06 (https://dejure.org/2007,7680)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2007 - 2 StR 606/06 (https://dejure.org/2007,7680)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2007 - 2 StR 606/06 (https://dejure.org/2007,7680)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Knebelung einer Person mit Klebeband und Positionierung dessen Körpers mit dem Gesicht nach unten auf den Boden als üble unangemessene Behandlung im Sinne einer Körperverletzung; Begehung weiterer Straftaten nach einer abzuurteilenden Tat als berücksichtigungsfähiger ...

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 250 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 223 Abs. 1
    Fesselung und Knebelung als Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Entführung 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 404
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - 2 StR 606/06
    Diesem Umstand kommt nur in Ausnahmefällen, für deren Vorliegen hier keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, strafmildernde Bedeutung zu (vgl. dazu Senat NStZ 2006, 620).
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 570/17

    Sexuelle Belästigung (Berührung in sexuell bestimmter Weise: Auslegung des

    Dass es sich um eine bloß unerhebliche körperliche Einwirkung handelte (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08, BGHSt 53, 145, 158 f.; vom 14. März 2007 - 2 StR 606/06, NStZ 2007, 404; MüKo-StGB/Joecks, 3. Aufl., § 223 Rn. 22 ff.), ist dem angefochtenen Urteil nicht zu entnehmen.
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 592/16

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Voraussetzungen); Rücktritt vom Versuch

    Dies stellt eine üble, vom Willen des Angeklagten und seines Mittäters getragene unangemessene Behandlung dar, welche das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt und erfüllt damit den Tatbestand einer körperlichen Misshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 2010 - 2 StR 400/10, NStZ-RR 2010, 374 (Ls); Urteil vom 14. März 2007 - 2 StR 606/06, NStZ 2007, 404).
  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 509/20

    Urteil zu tödlichem Stoß auf Berliner U-Bahn-Gleis aufgehoben

    Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Einwirkung auf den Körper des Verletzten, die dessen körperliches Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 14. März 2007 - 2 StR 606/06, NStZ 2007, 404; vom 4. März 2015 - 2 StR 400/14, BGHR StGB § 223 Abs. 1 Misshandlung 5; Beschluss vom 18. August 2015 - 3 StR 289/15NStZ 2016, 27; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 223 Rn. 4, 6).

    Hier mag dahinstehen, ob bei einem massiven Einwirken auf den Körper für die Verwirklichung einer körperlichen Misshandlung nach § 223 Abs. 1 Alt. 1 StGB auch eine Schmerzzufügung zu verlangen ist (verneinend etwa BGH, Urteile vom 14. März 2007 - 2 StR 606/06, aaO; vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16; Beschluss vom 28. Juni 2007 - 3 StR 234/07NStZ 2007, 701 f.).

  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 453/10

    Erörterungsmängel hinsichtlich der Geiselnahme und der schweren Vergewaltigung

    d) Nach den Feststellungen hat der Angeklagte im Laufe des Geschehens mehrere Körperverletzungen begangen, die nicht sämtlich von der erfolgten Verurteilung wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung erfasst sein können: die durch das Messer verursachte Schnittwunde an der rechten Halsseite (UA S. 9), die Fesselung und Knebelung des Tatopfers mit in das Fleisch schneidenden Kabelbindern bzw. Klebeband (UA S. 9, 10; vgl. BGH NStZ 2007, 404), mehrfache Schläge auf den Kopf (UA S. 10, 12), die mit dem Messer zugeführten Schnittwunden am linken Handgelenk und am rechten Innenarm (UA S. 10) sowie die durch Aufregung und Todesangst hervorgerufenen Magenkrämpfe (vgl. BGHSt 48, 34, 36 f.).
  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1253/07

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsfolgenentscheidung des Revisionsgerichts

    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2007 - 2 StR 606/06 -,.
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