Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.03.2007

Rechtsprechung
   BGH, 03.04.2007 - 3 StR 72/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3377
BGH, 03.04.2007 - 3 StR 72/07 (https://dejure.org/2007,3377)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2007 - 3 StR 72/07 (https://dejure.org/2007,3377)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2007 - 3 StR 72/07 (https://dejure.org/2007,3377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Vor § 1 StPO; § 35a Satz 1 StPO; § 302 StPO
    Zwischenfeststellungsbeschluss (Zulässigkeit der Revision); Absprache; Deal; unwirksamer Rechtsmittelverzicht (Verzicht auf qualifizierte Belehrung)

  • lexetius.com

    StPO § 35 a Satz 1

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 275
  • NJW 2007, 1829
  • NStZ 2007, 475
  • StV 2007, 282
  • JR 2008, 83
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 03.04.2007 - 3 StR 72/07
    Indessen ist der erklärte Verzicht unwirksam, weil dem Urteil nach dem Inhalt des Protokolls eine Urteilsabsprache zugrunde lag und der Angeklagte weder nach § 35a Satz 1 StPO noch darüber belehrt worden ist, dass er ungeachtet der Absprache in seiner Entscheidung frei ist, Rechtsmittel einzulegen (qualifizierte Belehrung; vgl. BGHSt 50, 40).

    Denn während ansonsten der Betroffene selbst und - bei Vorliegen einer ausdrücklichen Ermächtigung, Rechtsmittel zurückzunehmen und auf sie zu verzichten - auch sein Verteidiger auf die nach § 35a StPO vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung verzichten können (vgl. Maul in KK 5. Aufl. § 35a Rdn. 13 f. m. w. N.; BGH NStZ 1984, 181, 329), kann nach einer Urteilsabsprache weder auf die gesetzlich geregelte noch - was sich schon aus deren Sinn und Zweck zwingend ergibt - auf die zusätzlich gebotene qualifizierte Belehrung verzichtet werden (vgl. BGHSt 50, 40, 61; Graalmann/Scherer in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 35a Rdn. 35).

  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Auszug aus BGH, 03.04.2007 - 3 StR 72/07
    Denn während ansonsten der Betroffene selbst und - bei Vorliegen einer ausdrücklichen Ermächtigung, Rechtsmittel zurückzunehmen und auf sie zu verzichten - auch sein Verteidiger auf die nach § 35a StPO vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung verzichten können (vgl. Maul in KK 5. Aufl. § 35a Rdn. 13 f. m. w. N.; BGH NStZ 1984, 181, 329), kann nach einer Urteilsabsprache weder auf die gesetzlich geregelte noch - was sich schon aus deren Sinn und Zweck zwingend ergibt - auf die zusätzlich gebotene qualifizierte Belehrung verzichtet werden (vgl. BGHSt 50, 40, 61; Graalmann/Scherer in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 35a Rdn. 35).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 107/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8416
BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 107/07 (https://dejure.org/2007,8416)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2007 - 2 ARs 107/07 (https://dejure.org/2007,8416)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2007 - 2 ARs 107/07 (https://dejure.org/2007,8416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StPO; § 185 StGB
    Übertragung einer Sache an ein anderes Gericht (rechtliche Verhinderung; Besorgnis der Befangenheit aller Richter eines Gerichts); Beleidigung eines Richters

  • openjur.de
  • openjur.de

Verfahrensgang

  • AG Hamburg - 247 Cs 219/06
  • LG Hamburg - 709 Ns 130/06
  • BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 107/07

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 475
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.06.1961 - 2 ARs 70/61
    Auszug aus BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 107/07
    Soll - wie hier - ein Landgericht außerhalb des Bezirks des übergeordneten Oberlandesgerichts gewählt werden, so muss das Gericht entscheiden, das sowohl dem verhinderten wie auch dem zu beauftragenden Gericht übergeordnet ist, mithin der Bundesgerichtshof (BGHSt 16, 84).
  • BGH, 12.03.2019 - 2 ARs 69/19

    Prozess gegen syrischen Staatsangehörigen wegen Totschlags verbleibt in Sachsen

    Soll - wie hier - die Sache einem Landgericht außerhalb des Bezirks des übergeordneten Oberlandesgerichts übertragen werden, so muss das Gericht entscheiden, das sowohl dem verhinderten wie auch dem zu beauftragenden Gericht übergeordnet ist, mithin der Bundesgerichtshof (vgl. Senatsbeschluss vom 21. März 2007 - 2 ARs 107/07, NStZ 2007, 475).
  • BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12

    Anzeige der möglichen Befangenheit (vorherige dienstliche Beziehungen zu einem

    Dienstliche Beziehungen zu einem Verfahrensbeteiligten können eine Besorgnis der Befangenheit allenfalls dann begründen, wenn sie besonders eng sind oder sich zu einem engen persönlichen Verhältnis entwickelt haben (BGH StV 1997, 449, 450; wistra 2009, 446; NStZ 2007, 475; Siolek aaO Rn. 5; Meyer-Goßner aaO Rn. 10).
  • BGH, 26.08.2009 - 2 ARs 363/09

    Voraussetzungen der Übertragung der Zuständigkeit für ein

    Die Gefahr allein, dass das gesamte Gericht voreingenommen sei, genügt nicht (BGH NStZ 2007, 475; Meyer-Goßner StPO 52. Auflage § 15 Rdn. 3).
  • BGH, 12.08.2021 - 2 ARs 230/21

    Antrag auf Übertragung der Sache an ein Landgericht außerhalb des Bezirks des

    Soll - wie hier - die Sache einem Landgericht außerhalb des Bezirks des übergeordneten Oberlandesgerichts übertragen werden, so hat das Gericht zu entscheiden, das sowohl dem verhinderten als auch dem zu beauftragenden Gericht übergeordnet ist; dies ist hier der Bundesgerichtshof (vgl. Senat, Beschluss vom 21. März 2007 - 2 ARs 107/07, NStZ 2007, 475).
  • OLG Dresden, 18.09.2009 - 3 ARs 35/09

    Voraussetzungen für eine Übertragung der Strafsache an ein anderes Landgericht

    Die Gefahr allein, dass das gesamte Gericht voreingenommen sei, genügt nicht (BGH NStZ 2007, 475 m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., Rdn. 3 zu § 15).
  • BGH, 09.12.2021 - 2 ARs 234/21

    Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts

    Soll - wie hier - die Sache einem Landgericht außerhalb des Bezirks des übergeordneten Oberlandesgerichts übertragen werden, so muss das Gericht entscheiden, das sowohl dem verhinderten wie auch dem zu beauftragenden Gericht übergeordnet ist, mithin der Bundesgerichtshof (vgl. Senat, Beschluss vom 21. März 2007 - 2 ARs 107/07, NStZ 2007, 475).
  • BGH, 26.08.2009 - 2 AR 226/09
    Die Gefahr allein, dass das gesamte Gericht voreingenommen sei, genügt nicht (BGH NStZ 2007, 475; Meyer-Goßner StPO 52. Auflage § 15 Rdn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht