Weitere Entscheidungen unten: BGH, 23.05.2007 | BGH, 25.07.2007

Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4328
BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07 (https://dejure.org/2007,4328)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2007 - 3 StR 140/07 (https://dejure.org/2007,4328)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07 (https://dejure.org/2007,4328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Verabredung eines Verbrechens; Anforderungen an die Konkretisierung einer in Aussicht genommenen Tat

  • Judicialis

    StGB § 30 Abs. 2; ; StGB § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 30 Abs. 2
    Konkretisierung der Tat bei der Verbrechensverabredung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gift-Fall

    §§ 30 Abs. 2, 211 StGB
    Verbrechensverabredung; Ernstlichkeit des Tatenschlusses; Verabredung einer Tatbegehung als Mittäter; Konkretisierung der geplanten Tat

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 697
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58

    Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs -

    Auszug aus BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07
    Grundsätzlich ist auch bei unsicherer Tatsachengrundlage eine feste Verabredung (Tatbegehung auf welche Weise auch immer) möglich; ob sie im Einzelfall vorliegt, ist Tatfrage (vgl. BGHSt 12, 306, 309; Roxin aaO Rdn. 61).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

    Auszug aus BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07
    Insoweit gilt nichts anderes als für die Absprache eines Tatplans von Mittätern nach § 25 StGB oder die Bestimmtheit der zu begehenden Tat bei der Anstiftung nach § 26 StGB (Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rdn. 66; Hoyer in SKStGB § 30 Rdn. 54; für den Anstiftervorsatz BGHSt 34, 63, 66; BGH NStZ 1996, 434).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 661/85

    Anforderungen an Anstiftervorsatz

    Auszug aus BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07
    Insoweit gilt nichts anderes als für die Absprache eines Tatplans von Mittätern nach § 25 StGB oder die Bestimmtheit der zu begehenden Tat bei der Anstiftung nach § 26 StGB (Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rdn. 66; Hoyer in SKStGB § 30 Rdn. 54; für den Anstiftervorsatz BGHSt 34, 63, 66; BGH NStZ 1996, 434).
  • BGH, 09.02.1994 - 2 StR 557/93

    Vereinbarung - Verabredung - Verbrechen - Mittäter - Urteil

    Auszug aus BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07
    Denn diese bezieht sich auf die Entscheidung BGHR StGB § 30 Abs. 2 Mindestfeststellung 1 (= StV 1994, 528), bei der die Annahme des Tatgerichts, der Angeklagte habe sich an der geplanten Tötung als Mittäter beteiligen wollen, als unzureichend belegt beanstandet worden ist, weil die Absprache "nach Ort und Zeit, insbesondere aber hinsichtlich ihres Inhalts - jedenfalls was die vorgesehenen Tatbeiträge jedes einzelnen Beteiligten betrifft - so wenig konkretisiert war, dass die Annahme, die Angeklagten hätten als Mittäter (und damit nicht nur als Gehilfen) an der Tat mitwirken wollen, keine ausreichende Grundlage hatte".
  • BGH, 29.03.1960 - 1 StR 636/59
    Auszug aus BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07
    Eine strafbare Verabredung wird also nicht dadurch ausgeschlossen, dass Zeit, Ort und Modalitäten der geplanten Ausführung im Einzelnen noch offen bleiben (BGH MDR 1960, 595; RGSt 69, 164).
  • RG, 19.03.1935 - 1 D 108/35

    1. Zum Begriffe "in Aussicht nehmen" im § 49 b StGB. 2. Welches Rechtsgut schützt

    Auszug aus BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07
    Eine strafbare Verabredung wird also nicht dadurch ausgeschlossen, dass Zeit, Ort und Modalitäten der geplanten Ausführung im Einzelnen noch offen bleiben (BGH MDR 1960, 595; RGSt 69, 164).
  • BGH, 16.03.2011 - 5 StR 581/10

    Internetchat; sexuelle Handlung (einige Erheblichkeit; sexualbezogene

    Allerdings hat sich die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, soweit ersichtlich, ausschließlich mit Fällen von den präsumtiven Mittätern bekannten Identitäten der jeweils anderen befasst (vgl. Roxin, JA 1979, 169; 171 f.; Schünemann in LK, 12. Aufl. § 30 Rn. 60 und 62; BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 7, vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497 und vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174).
  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Allerdings muss im Rahmen des § 30 StGB die verabredete Tat zwar nicht in allen Einzelheiten, jedoch in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein (vgl. BGH, NStZ 2009, 497 f.; NStZ 2007, 697; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 236).

    Dass auch nur einer der Beteiligten nach dem Tatplan in seiner Funktion auf eine nicht ausreichende (vgl. BGH, NStZ 1982, 244; 1993, 137, 138; NStZ-RR 2002, 74 f.; NStZ 2007, 697; StraFo 2008, 82 f.; NStZ 2009, 497 f.; NJW 2009, 1221 f.) Gehilfenstellung hätte reduziert bleiben sollen, ist nicht erkennbar geworden.

    Dass die Tat nicht noch näher konkretisiert war, ist ebenso unschädlich (vgl. BGH, NStZ 2007, 697; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 236) wie der Umstand, dass eine konkrete Rechtsgutsgefährdung noch nicht eingetreten war (vgl. BGH, NStZ 1998, 347 f.).

  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    S. 4 (unveröffentl.); vom 7. April 1998 - 1 StR 801/97, NStZ 1998, 403, 404; vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, NStZ 2007, 697; vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497 f.; Beschluss vom 11. August 1999 - 5 StR 217/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 5; SK-StGB/Hoyer, 35. Lfg., § 30 Rn. 48; Maurach, JZ 1961, 137, 139; Roxin AT II § 28 Rn. 47 ff.; LK/Schünemann, aaO Rn. 63; NK-StGB/Zaczyk, 4. Aufl., § 30 Rn. 50).
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Einer Strafbarkeit nach § 30 Abs. 2 StGB steht nicht entgegen, dass Zeit, Ort und Modalitäten der geplanten Straftaten im Einzelnen noch offen blieben, denn die Verabredung eines Verbrechens setzt nur voraus, dass sie - wie hier - in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert ist (BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, NStZ 2007, 697).
  • BGH, 21.11.2018 - 1 StR 506/18

    Verabredung eins Verbrechens (erforderliche Konkretisierung der in Aussicht

    Die in Aussicht genommene Tat muss dabei nicht bereits in allen Einzelheiten festgelegt, sie muss aber - ebenso wie dies beim Tatplan für eine mittäterschaftliche Tatbestandsverwirklichung oder beim Anstiftervorsatz der Fall ist (LK-Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 30 Rn. 67 mwN; MK-Joecks, StGB, 3. Aufl., § 30 Rn. 57; Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 29. Aufl., § 30 Rn. 24) - zumindest in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein (BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, NStZ 2007, 697; LK-Schünemann, StGB, § 30 Rn. 67; Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 30 Rn. 3 mwN).

    Eine strafbare Verbrechensverabredung wird danach zwar nicht dadurch ausgeschlossen, dass Zeit, Ort und Modalitäten der Ausführung im Einzelnen noch offen sind (BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, NStZ 2007, 697 und vom 29. März 1960 - 1 StR 636/59, BeckRS 1960, 31192534; LK-Schünemann, StGB, 12. Aufl., § 30 Rn. 67 mwN).

  • BGH, 29.11.2023 - 6 StR 179/23

    Verabredung der Anstiftung zum Mord oder zu einer schweren Körperverletzung

    Daher können - entsprechend der Absprache eines Tatplans zwischen Mittätern - Zeit, Ort und Modalitäten der Ausführung im Einzelnen noch offen sein (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, NStZ 2007, 697), solange sie nicht völlig im Vagen bleiben, weil dann die Strafbarkeit zu weit ins Vorfeld der eigentlichen Tat vorverlagert würde (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - 1 StR 506/18, aaO).
  • LG Gießen, 03.01.2017 - 5 Ks 403 Js 16861/16

    Strafbarkeit des Sich-Bereit-Erklärens zum Mord gegenüber potentiellem Opfer

    Die Tat muss lediglich in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein (BGH, Urteil vom 28.06.2007, 3 StR 140/07, zitiert nach juris, Rz 9).
  • OLG Hamm, 15.01.2013 - 3 Ws 5/13

    Verdachtsgrad bei Anordnung einer Telefonüberwachung; Beweisverwertungsverbot bei

    Die Vorschrift setzt nicht die Festlegung aller Einzelheiten der in Aussicht genommenen Tat, sondern nur voraus, dass diese in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert ist (BGH NStZ 2007, 697).

    Auch gab es hinreichende Anhaltspunkte, zu wessen Nachteil die Tat begangen werden sollte: Der genauen Bestimmung einer einzelnen Person als Tatopfer bedarf es dabei nicht, wenn dessen Person unwesentlich ist (vgl. BGH NStZ 2007, 697).

  • BGH, 13.11.2008 - 3 StR 403/08

    Verabredung, ein Verbrechen zu begehen (Tatentschluss; Tatgeneigtheit);

    Eine solche Verabredung setzt den Entschluss von mindestens zwei Personen voraus, jeweils als Mittäter ein bestimmtes Verbrechen zu begehen (vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 7).
  • BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11

    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Begrenzungsfunktion des

    Es genügt nämlich, dass die Einzelheiten der in Aussicht genommenen Tat in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sind, ohne dass Zeit, Ort und Modalitäten in allen Einzelheiten festliegen müssen (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 7, und vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497, 498).
  • BGH, 01.04.2020 - 1 StR 586/19

    Verabredung zu einem Verbrechen (erforderliche Konkretisierung der Tat)

  • OLG Jena, 17.11.2008 - 1 Ws 486/08

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion

  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 2 StE 2/05
  • BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20

    Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 23.05.2007 - 1 StR 220/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8661
BGH, 23.05.2007 - 1 StR 220/07 (https://dejure.org/2007,8661)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2007 - 1 StR 220/07 (https://dejure.org/2007,8661)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - 1 StR 220/07 (https://dejure.org/2007,8661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 697 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.2006 - 1 StR 307/06

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen (Messerstich

    Auszug aus BGH, 23.05.2007 - 1 StR 220/07
    Ergänzend bemerkt der Senat: Der religiös-kulturelle Hintergrund stellt auch bei Vergewaltigung der Ehefrau keinen Strafmilderungsgrund i.S.v. § 46 StGB dar (BGH NStZ-RR 2007, 86, 87).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 25.07.2007 - 1 StR 332/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5403
BGH, 25.07.2007 - 1 StR 332/07 (https://dejure.org/2007,5403)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2007 - 1 StR 332/07 (https://dejure.org/2007,5403)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 1 StR 332/07 (https://dejure.org/2007,5403)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5403) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 697
  • NStZ-RR 2008, 7
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1993 - 2 StR 44/93

    Nichterörterung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 25.07.2007 - 1 StR 332/07
    Dem Fehlen einer Depravation kann jedoch, ebenso wie dem Vorliegen einer Depravation, in diesem Zusammenhang eine nicht unerhebliche indizielle Bedeutung zukommen (vgl. in diesem Sinne BGHR StGB § 64 Nichtanordnung 1).
  • BGH, 14.12.2005 - 1 StR 420/05

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Erörterungspflicht;

    Auszug aus BGH, 25.07.2007 - 1 StR 332/07
    "Im Übermaß" bedeutet, dass der Täter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (BGH NStZ-RR 2006, 103; 2003, 106 st. Rspr.).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Auszug aus BGH, 25.07.2007 - 1 StR 332/07
    "Im Übermaß" bedeutet, dass der Täter berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird (BGH NStZ-RR 2006, 103; 2003, 106 st. Rspr.).
  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges;

    Ebenso wenig ist für die Annahme eines Hanges - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - erforderlich, dass bei dem Täter infolge der Rauschmittelabhängigkeit bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (vgl. BGH NStZ 2007, 697; BGH NStZ-RR 2008, 8).
  • BGH, 06.09.2007 - 4 StR 318/07

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Jedoch ist der 1. Strafsenat nunmehr in seiner Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 1 StR 332/07 - von dieser Rechtsprechung abgerückt und hat klargestellt, dass ein Hang im Sinne des § 64 StGB eine Depravation nicht voraussetzt, vielmehr dem Fehlen wie dem Vorliegen einer Persönlichkeitsdepravation lediglich indizielle Bedeutung für einen Hang zukommen kann (so auch Senatsbeschluss vom 11. Januar 2007 - 4 StR 516/06).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 587/16

    Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe (erforderlicher Aufklärungserfolg);

    Ebenso wenig ist für einen Hang erforderlich, dass beim Täter bereits eine Persönlichkeitsdepravation eingetreten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 1 StR 613/16, Rn. 7; vom 26. Oktober 2016 - 4 StR 408/16, Rn. 6; vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 aaO und vom 25. Juli 2007 - 1 StR 332/07, NStZ-RR 2008, 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht