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   OLG Bamberg, 28.09.2006 - 3 Ss 48/06   

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https://dejure.org/2006,16398
OLG Bamberg, 28.09.2006 - 3 Ss 48/06 (https://dejure.org/2006,16398)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.09.2006 - 3 Ss 48/06 (https://dejure.org/2006,16398)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. September 2006 - 3 Ss 48/06 (https://dejure.org/2006,16398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung eines in aller Öffentlichkeit erfolgten Griffs eines Unbekannten von hinten zwischen die Beine bzw. in den Schritt einer Geschädigten; Einschränkung des Beleidigungsrechts im Falle einer sexualbezogenen Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 185
    Beleidigung durch Griff zwischen die Beine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 16.06.1998 - 2St RR 86/98

    Voraussetzungen für den Tatbestand des § 183 StGB

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.09.2006 - 3 Ss 48/06
    Die von der Revision herangezogenen Entscheidungen (BGH NStZ 1993, 182 ; BayObLGSt 1998, 89 ; OLG Düsseldorf NJW 2001, 3562 ) sind entweder im Sachverhalt nach den dort festgestellten Gesamtumständen nicht vergleichbar oder führten im Ergebnis lediglich zu einer Aufhebung und Zurückverweisung wegen unzureichender Feststellungen.
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2001 - 2a Ss 50/01

    Beleidigung; Sexualbezogene Handlung; Damentoilette; Beobachtung;

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.09.2006 - 3 Ss 48/06
    Die von der Revision herangezogenen Entscheidungen (BGH NStZ 1993, 182 ; BayObLGSt 1998, 89 ; OLG Düsseldorf NJW 2001, 3562 ) sind entweder im Sachverhalt nach den dort festgestellten Gesamtumständen nicht vergleichbar oder führten im Ergebnis lediglich zu einer Aufhebung und Zurückverweisung wegen unzureichender Feststellungen.
  • BGH, 10.03.1992 - 5 StR 538/91

    Verlesung von bei der Beweiswürdigung verwerteten Strafanträgen im Rahmen der

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.09.2006 - 3 Ss 48/06
    Vielmehr weist die Tathandlung des Angeklagten gerade kein mit dem Tatbestand eines Sexualdelikts notwendig kongruentes Erscheinungsbild auf, weshalb sie - wie geschehen - als Beleidigung zu werten und zu ahnden war (zu der vergleichbaren Fallgestaltung "überraschende Griffe an die Brust und zwischen die Beine" vgl. BGH Urteil vom 10.03.1992 - 5 StR 538/91).
  • BGH, 15.10.1987 - 4 StR 420/87

    Beleidigung durch sexualbezogene Handlung; Schwere andere seelische Abartigkeit

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.09.2006 - 3 Ss 48/06
    Diese von der obergerichtlichen Rechtsprechung verlangte Einschränkung des Beleidigungsrechts ist vorliegend allerdings schon deshalb nicht einschlägig, weil sie nur für Handlungen gerechtfertigt sein kann, die mit dem regelmäßigen Erscheinungsbild eines Sexualdelikts notwendig verbunden sind, darüber hinaus jedoch keinen Angriff auf die Geschlechtsehre des Tatopfers enthalten, und nur deshalb nicht als Sexualstraftat zu ahnden sind, weil es an einem eingrenzenden Tatbestandsmerkmal des Sexualdelikts fehlt (vgl. statt aller: BGHSt 35, 76/77).
  • AG Bingen, 11.08.2009 - 3113 Js 17555/09

    Beleidigung durch sexuelle oder sexualbezogene Handlungen und Belästigungen

    Das Gericht schließt sich in diesem Zusammenhang der von dem OLG Bamberg (NStZ 2007, 96) geäußerten Auffassung, die Einschränkung des § 185 StGB könne nur dann gelten, wenn die Handlung mit dem regelmäßigen Erscheinungsbild eines Sexualdelikts notwendig verbunden sei, darüber hinaus aber keinen Angriff auf die Geschlechtsehre enthalte und wenn eine Bestrafung nach § 174 ff StGB nur deshalb nicht in Betracht komme, weil es an einem Tatbestandmerkmal eines Sexualdelikts fehle, ausdrücklich nicht an.
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