Rechtsprechung
BGH, 07.03.2007 - 1 StR 646/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c EMRK; § 247a StPO; § 250 StPO
Recht auf ein faires Verfahren und Konfrontationsrecht (audiovisuelle Vernehmung eines gesperrten Zeugen; Pflicht des Justizministeriums zur Ausstattung des Gerichts; Unmittelbarkeitsprinzip und vorweggenommene Beweiswürdigung; Verhältnismäßigkeit) - lexetius.com
StPO § 247a
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Betrugs in elf Fällen und wegen versuchten Betrugs unter Einbeziehung einer Freiheitsstrafe aus einem Urteil des Amtsgerichts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und einer weiteren Gesamtstrafe von drei Jahren; Ablehnung eines Beweisantrags ...
- Judicialis
StPO § 247a
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247a
Ausstattung der Justiz mit technischen Mitteln zur Durchführung einer audiovisuellen Vernehmung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 51, 232
- NJW 2007, 1475
- NStZ 2007, 477
- StV 2007, 228
- JR 2007, 428
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.09.2002 - 1 StR 111/02
Vorlage; Anfrageverfahren; audiovisuelle Vernehmung von Vertrauenspersonen der …
Auszug aus BGH, 07.03.2007 - 1 StR 646/06
c) Der Senat hat mehrfach entschieden, dass die audiovisuelle Vernehmung einer Gewährsperson in Verbindung mit deren optischer und akustischer Verfremdung das bessere Beweismittel sowohl unter dem Gesichtspunkt der Wahrheitsfindung als auch unter dem der Verteidigungsmöglichkeiten sein kann (BGH NJW 2003, 74; NStZ 2005, 43; zuletzt NStZ 2006, 648 = StV 2006, 682). - BGH, 19.07.2006 - 1 StR 87/06
Fragerecht des Angeklagten (Konfrontationsrecht; verdeckter Ermittler; …
Auszug aus BGH, 07.03.2007 - 1 StR 646/06
c) Der Senat hat mehrfach entschieden, dass die audiovisuelle Vernehmung einer Gewährsperson in Verbindung mit deren optischer und akustischer Verfremdung das bessere Beweismittel sowohl unter dem Gesichtspunkt der Wahrheitsfindung als auch unter dem der Verteidigungsmöglichkeiten sein kann (BGH NJW 2003, 74; NStZ 2005, 43; zuletzt NStZ 2006, 648 = StV 2006, 682). - BGH, 17.08.2004 - 1 StR 315/04
Telekommunikationsüberwachung; Aufklärungspflicht; Recht auf ein faires Verfahren …
Auszug aus BGH, 07.03.2007 - 1 StR 646/06
c) Der Senat hat mehrfach entschieden, dass die audiovisuelle Vernehmung einer Gewährsperson in Verbindung mit deren optischer und akustischer Verfremdung das bessere Beweismittel sowohl unter dem Gesichtspunkt der Wahrheitsfindung als auch unter dem der Verteidigungsmöglichkeiten sein kann (BGH NJW 2003, 74; NStZ 2005, 43; zuletzt NStZ 2006, 648 = StV 2006, 682). - BGH, 25.10.2005 - 1 StR 320/05
Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf effektive Verteidigung; rechtliches …
Auszug aus BGH, 07.03.2007 - 1 StR 646/06
Angesichts von Zahl und Gewicht der verbleibenden Taten, den für sie ausgeworfenen Einzelstrafen und aller sonstiger im angefochtenen Urteil getroffener für die Strafzumessung bedeutsamer Feststellungen hält der Senat trotz des eingestellten Falles die zweite Gesamtstrafe für angemessen (vgl. auch BGH NStZ-RR 2006, 44; BGH NJW 2005, 912 = StV 2005, 118 jeweils m.w.N.). - BGH, 08.12.2004 - 1 StR 483/04
Gesetzlicher Richter: eigene Sachentscheidung bei nicht rechtsfehlerfreiem …
Auszug aus BGH, 07.03.2007 - 1 StR 646/06
Angesichts von Zahl und Gewicht der verbleibenden Taten, den für sie ausgeworfenen Einzelstrafen und aller sonstiger im angefochtenen Urteil getroffener für die Strafzumessung bedeutsamer Feststellungen hält der Senat trotz des eingestellten Falles die zweite Gesamtstrafe für angemessen (vgl. auch BGH NStZ-RR 2006, 44; BGH NJW 2005, 912 = StV 2005, 118 jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08
Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von …
Auch kann eine audiovisuelle Konfrontationsvernehmung nach § 247a StPO - gegebenenfalls unter optischer und akustischer Abschirmung - geboten sein, um eine Verletzung des Fairnessgebots zu vermeiden (vgl. BGHSt 45, 188 ; 46, 93 ; BGH, Beschluss vom 7. März 2007 - 1 StR 646/06 -, NStZ 2007, S. 477 m.w.N.). - BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14
Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern: …
Der Senat versteht aber - in Einklang mit dem Sachverständigen - diese Ausführungen dahin, dass nur in diesem einen System die für eine Berechnung als Einzelpersonenspur notwendigen Voraussetzungen nicht vorlagen (vgl. Peter Schneider/Fimmers/Harald Schneider/Brinkmann, NStZ 2007, 477). - VG München, 31.05.2017 - M 7 K 16.3827
Überprüfung einer Sperrerklärung gegenüber dem Strafgericht
Dieser gebotenen Geheimhaltungsbedürftigkeit der konkreten Identitäten der VPen wird gerade durch die - nunmehr nur noch - eingeschränkte Sperrerklärung mit einer angemessenen Konkordanz mit den strafrechtlichen Verfahrensrechten des Klägers, insbesondere dem Konfrontationsrecht, Rechnung getragen (vgl. auch BGH, B.v. 7.3.2007, 1 StR 646/06, juris - Rn. 8). - VG Berlin, 30.01.2014 - 33 K 394.13
Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung
Die Vertrauensperson als Privatperson ist demgegenüber regelmäßig in einer anderen Situation, in der ihr Verhalten während der Vernehmung auch für sie selbst unter Umständen nicht in jeder Hinsicht voraussehbar ist (in diese Richtung auch BGH, Beschluss vom 17. August 2004 - 1 StR 315/04 - juris; dem von dem Kläger in Bezug genommenen Beschluss vom 7. März 2007 - 1 StR 646/06 - juris, lag hingegen ein anderer Sachverhalt zugrunde, indem es dort um einen verdeckten Ermittler ging).