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   OLG Hamm, 31.07.2007 - 4 Ss 208/07   

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https://dejure.org/2007,17118
OLG Hamm, 31.07.2007 - 4 Ss 208/07 (https://dejure.org/2007,17118)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.07.2007 - 4 Ss 208/07 (https://dejure.org/2007,17118)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Juli 2007 - 4 Ss 208/07 (https://dejure.org/2007,17118)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit und zivilrechtliche Rechtslage bei der Entwendung von Pfandleergut; Zueignungsabsicht i.S.v. § 242 Strafgesetzbuch (StGB); Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei einem sog. "Leergutdiebstahl"; Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen Pfandkehr ...

  • Judicialis

    StGB § 242; ; StGB § 248 a; ; StGB § 289 Abs. 1 2. Alt.; ; BGB § 929 S. 1; ; BGB § 947 Abs. 1; ; BGB § 948

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Werl - 3 Ds 1/07
  • OLG Hamm, 31.07.2007 - 4 Ss 208/07

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 154
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 591/17

    Diebstahl (Diebstahl von Pfandleergut; Abgrenzung von Individual- und

    Es dient vielmehr lediglich als Anreiz zur Rückgabe der Pfandflaschen und wird erst durch die Verwertung im Pfandsystem erzielt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Juli 2007 - 4 Ss 208/07, NStZ 2008, 154, 155; Hellmann, JuS 2001, 353, 355; Schmitz/Göckenjahn/Ischebeck, Jura 2006, 821, 825).

    Hierfür maßgeblich ist die Vorstellung des Täters über die Eigentumsverhältnisse an den entwendeten Pfandflaschen und die Folgen ihrer Rückführung in das Pfandsystem (vgl. Rengier, Strafrecht Besonderer Teil 1, 20. Aufl., § 2. Diebstahl, Rn. 134; Leipziger Kommentar zum StGB/Vogel, 12. Aufl., § 242 Rn. 169; MünchKomm-StGB/Schmitz, 3. Aufl., § 242 Rn. 145 mwN; Schmitz/Goeckenjahn/Ischebeck, Jura 2006, 821, 823 ff.; missverständlich bzw. zu eng: OLG Hamm, Beschluss vom 31. Juli 2007 - 4 Ss 208/07, NStZ 2008, 154 f., das nicht auf das Vorstellungsbild des Täters, sondern auf die tatsächliche zivilrechtliche Eigentumslage abstellt, also eine rein objektive Betrachtung vornimmt).

  • OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15

    Diebstahl von Bekleidung

    Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe vermag der Senat, dem ein Rückgriff auf die Akten für die rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils verwehrt ist (OLG Hamm NStZ 2008, 154 f.), anhand der Urteilsgründe nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung des Angeklagten - jeweils eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 207; BGH StraFo 2008, 478).
  • OLG Hamm, 06.05.2013 - 5 RVs 38/13

    Anforderungen an die Feststellungen zur "Wegnahme" i.S.d. § 242 StGB

    Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe vermag der Senat, dem ein Rückgriff auf die Akten für die rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils verwehrt ist (Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 31. Juli 2007, 4 Ss 208/07, zitiert nach juris Rn. 8), anhand der Feststellungen im Urteil nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung der Angeklagten - jeweils eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. dazu: BGH, Urteil vom 01. März 2010, 3 StR 434/11, zitiert nach juris Orientierungssatz 3).
  • LG Saarbrücken, 09.04.2018 - 4 Qs 26/18

    Abgrenzung von Diebstahl, Pfandkehr und Computerbetrug

    Insoweit möchte sich der Täter auch nicht den spezifischen Funktionswert des Leergutes verschaffen, weil dieser Vorteil nicht aus dem Vermögen des Eigentümers, sondern aus dem des Händlers stammt (vgl. OLG Hamm, NStZ 2008, 154, 155; AG Flensburg, NStZ 2006, 101; AG Berlin-Tiergarten, Beschl. v. 17.11.2011 - (249 Ds) 3022 PLs 13289/11 (233/11); Schmitz/Goeckenjan/lschebeck, Jura 2006, 821, 825f.; Hellmann, JuS 2001, 353, 355).
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