Rechtsprechung
   BGH, 15.08.2007 - 2 StR 309/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4880
BGH, 15.08.2007 - 2 StR 309/07 (https://dejure.org/2007,4880)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2007 - 2 StR 309/07 (https://dejure.org/2007,4880)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2007 - 2 StR 309/07 (https://dejure.org/2007,4880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erwartung von weiteren erheblichen rechtswidrigen Taten durch den Beschuldigten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 63

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Schwere der Anlasstaten; mittlere Kriminalität

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 210
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - 2 StR 309/07
    Die Strafkammer geht zwar zunächst zutreffend davon aus, dass wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (vgl. u. a. BVerfGE 70, 297, 312; BGHSt 27, 246; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 9, 11, 27; BGH StV 2006, 579; NStZ 1995, 228; NStZ-RR 2006, 203).
  • BGH, 07.02.2006 - 1 StR 384/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Exhibitionismus: hohe

    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - 2 StR 309/07
    Die Strafkammer geht zwar zunächst zutreffend davon aus, dass wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (vgl. u. a. BVerfGE 70, 297, 312; BGHSt 27, 246; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 9, 11, 27; BGH StV 2006, 579; NStZ 1995, 228; NStZ-RR 2006, 203).
  • BGH, 28.03.1989 - 1 StR 80/89

    Möglichkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - 2 StR 309/07
    Die Strafkammer geht zwar zunächst zutreffend davon aus, dass wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (vgl. u. a. BVerfGE 70, 297, 312; BGHSt 27, 246; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 9, 11, 27; BGH StV 2006, 579; NStZ 1995, 228; NStZ-RR 2006, 203).
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 120/89

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - 2 StR 309/07
    Die Strafkammer geht zwar zunächst zutreffend davon aus, dass wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (vgl. u. a. BVerfGE 70, 297, 312; BGHSt 27, 246; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 9, 11, 27; BGH StV 2006, 579; NStZ 1995, 228; NStZ-RR 2006, 203).
  • BGH, 29.11.1994 - 1 StR 689/94

    Erheblichkeit der Taten - Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik -

    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - 2 StR 309/07
    Die Strafkammer geht zwar zunächst zutreffend davon aus, dass wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (vgl. u. a. BVerfGE 70, 297, 312; BGHSt 27, 246; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 9, 11, 27; BGH StV 2006, 579; NStZ 1995, 228; NStZ-RR 2006, 203).
  • BGH, 17.08.1977 - 2 StR 300/77

    Voraussetzung an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - 2 StR 309/07
    Die Strafkammer geht zwar zunächst zutreffend davon aus, dass wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (vgl. u. a. BVerfGE 70, 297, 312; BGHSt 27, 246; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 9, 11, 27; BGH StV 2006, 579; NStZ 1995, 228; NStZ-RR 2006, 203).
  • BGH, 31.10.1989 - 5 StR 496/89

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem

    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - 2 StR 309/07
    Die Strafkammer geht zwar zunächst zutreffend davon aus, dass wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (vgl. u. a. BVerfGE 70, 297, 312; BGHSt 27, 246; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 9, 11, 27; BGH StV 2006, 579; NStZ 1995, 228; NStZ-RR 2006, 203).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 15.08.2007 - 2 StR 309/07
    Die Strafkammer geht zwar zunächst zutreffend davon aus, dass wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (vgl. u. a. BVerfGE 70, 297, 312; BGHSt 27, 246; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 8, 9, 11, 27; BGH StV 2006, 579; NStZ 1995, 228; NStZ-RR 2006, 203).
  • BGH, 12.06.2008 - 4 StR 140/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (lückenhafte Gesamtwürdigung

    a) Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (vgl. BGHSt 27, 246, 248; BGH NStZ 2008, 210, 212 m.w.N.).
  • BGH, 22.07.2010 - 5 StR 256/10

    Nachstellung (Tatfolgen; Feststellungen; sachverständige Beratung); kurze

    Wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) kann die Anordnung der Maßregel nur bei gravierenden Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, gerechtfertigt sein (BGHSt 27, 246, 248; BGH NStZ 2008, 210, 212; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 29; § 62 Verhältnismäßigkeit 2).
  • BGH, 27.11.2008 - 3 StR 450/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit);

    a) Wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) können nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in dem Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 27, 246, 248; BGH NStZ 2008, 210, 212).
  • BGH, 18.08.2011 - 3 StR 209/11

    Sicherungsverfahren (Urteilsgründe); Unterbringung in einem psychiatrischen

    a) Wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) können nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in dem Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248; Urteil vom 15. August 2007 - 2 StR 309/07, NStZ 2008, 210, 212).
  • BGH, 31.05.2012 - 3 StR 99/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (paranoide Psychose);

    a) Zutreffend geht das Landgericht zwar davon aus, dass wegen der Schwere des mit einer Anordnung nach § 63 StGB verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen können (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248; Urteil vom 15. August 2007 - 2 StR 309/07, NStZ 2008, 210, 212).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2016 - 2 Ws 74/16

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Überprüfung der

    Ein Wegfall der auf dem Zustand des Verurteilten beruhenden Gefährlichkeit kann auf der Grundlage der Ausführungen des Sachverständigen im Rahmen des Anhörungstermins am 08.01.2016, wonach im Falle einer Beendigung des Maßregelvollzugs die hohe Gefahr bestehe, dass der Verurteilte erneut Suchtmittel konsumiere sowie Dritte bedrohe und - falls diese nicht deeskalierend agierten - auch schlage, ebenfalls nicht angenommen werden; insbesondere zählen vorsätzliche Körperverletzungen gemäß § 223 Abs. 1 StGB, wenn sie etwa durch Faustschläge begangen werden, zu den "erheblichen rechtswidrigen Taten" im Sinne von § 63 StGB (vgl. BGH, NStZ 2008, 210, 212; NStZ-RR 2011, 202 f.).
  • BGH, 15.08.2013 - 4 StR 179/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik

    Wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) rechtfertigen nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (vgl. BGH, Urteile vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248 und vom 15. August 2007 - 2 StR 309/07, NStZ 2008, 210, 212).
  • BGH, 06.09.2012 - 3 StR 159/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (paranoidhalluzinatorische

    a) Zutreffend geht das Landgericht zwar davon aus, dass wegen der Schwere des mit einer Anordnung nach § 63 StGB verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigen können (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1977 - 2 StR 300/77, BGHSt 27, 246, 248; Urteil vom 15. August 2007 - 2 StR 309/07, NStZ 2008, 210, 212).
  • OLG Hamm, 04.11.2010 - 5 Ws 380/10
    Wegen der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) rechtfertigen nur schwere Störungen des Rechtsfriedens, die zumindest in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2010 in III-5 Ws 333/10, Beschluss vom 22. März 2010 in III-5 Ws 67/10; BGHSt 27, 246, 248; BGH NStZ 2008, 210 und 563; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 63 Rdnr. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht