Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 04.09.2007

Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2007 - 3 StR 180/07   

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BGH, 21.06.2007 - 3 StR 180/07 (https://dejure.org/2007,6223)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2007 - 3 StR 180/07 (https://dejure.org/2007,6223)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 3 StR 180/07 (https://dejure.org/2007,6223)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung der Mordmerkmale der Grausamkeit und der niedrigen Beweggründe; Erforderlichkeit der Erörterung einer Verschiebung des Strafrahmens wegen verminderter Steuerungsfähigkeit in der Strafzumessung; Voraussetzung für die Versagung der ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Definition von "grausam"

  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Definition von "grausam"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 29
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 3 StR 180/07
    Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass der Angeklagte vor der Tat Alkohol zu sich genommen hatte (zur Versagung der Strafmilderung in Fällen verschuldeter Trunkenheit vgl. BGHSt 49, 239; Senat BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33), denn die Schuldfähigkeit des Angeklagten war nicht allein wegen des zuvor genossenen Alkohols, sondern wegen eines Zusammenwirkens mit einer Persönlichkeitsstörung und der möglicherweise kurz vor der Tat durch den Angeklagten O. verursachten Gehirnerschütterung erheblich eingeschränkt.

    Beruht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf einer Trunkenheit des Angeklagten, so ist Voraussetzung für die Versagung der Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in jedem Fall, dass dem Angeklagten der Alkoholkonsum uneingeschränkt vorwerfbar ist (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33; so auch BGHSt 49, 239 - Trunkenheit vom Angeklagten zu verantworten).

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 3 StR 180/07
    Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass der Angeklagte vor der Tat Alkohol zu sich genommen hatte (zur Versagung der Strafmilderung in Fällen verschuldeter Trunkenheit vgl. BGHSt 49, 239; Senat BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33), denn die Schuldfähigkeit des Angeklagten war nicht allein wegen des zuvor genossenen Alkohols, sondern wegen eines Zusammenwirkens mit einer Persönlichkeitsstörung und der möglicherweise kurz vor der Tat durch den Angeklagten O. verursachten Gehirnerschütterung erheblich eingeschränkt.

    Beruht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf einer Trunkenheit des Angeklagten, so ist Voraussetzung für die Versagung der Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in jedem Fall, dass dem Angeklagten der Alkoholkonsum uneingeschränkt vorwerfbar ist (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33; so auch BGHSt 49, 239 - Trunkenheit vom Angeklagten zu verantworten).

  • BGH, 27.01.2004 - 3 StR 479/03

    Verminderte Schuldfähigkeit (fakultative Strafminderung: Alkoholintoxikation,

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 3 StR 180/07
    Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass der Angeklagte vor der Tat Alkohol zu sich genommen hatte (zur Versagung der Strafmilderung in Fällen verschuldeter Trunkenheit vgl. BGHSt 49, 239; Senat BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33), denn die Schuldfähigkeit des Angeklagten war nicht allein wegen des zuvor genossenen Alkohols, sondern wegen eines Zusammenwirkens mit einer Persönlichkeitsstörung und der möglicherweise kurz vor der Tat durch den Angeklagten O. verursachten Gehirnerschütterung erheblich eingeschränkt.

    Beruht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf einer Trunkenheit des Angeklagten, so ist Voraussetzung für die Versagung der Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB in jedem Fall, dass dem Angeklagten der Alkoholkonsum uneingeschränkt vorwerfbar ist (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31, 33; so auch BGHSt 49, 239 - Trunkenheit vom Angeklagten zu verantworten).

  • BGH, 06.07.1988 - 4 StR 241/88

    Prüfung der Steuerungsfähigkeit der gefühlsmäßigen Tatantriebe als Vorausetzung

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 3 StR 180/07
    Hierzu gehört, dass der Täter die Umstände, welche die Niedrigkeit der Beweggründe ausmachen, ins Bewusstsein aufgenommen hat und dass er, soweit bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle spielen, in der Lage war, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 6 und 12 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 21.06.2007 - 3 StR 180/07
    Hierzu gehört, dass der Täter die Umstände, welche die Niedrigkeit der Beweggründe ausmachen, ins Bewusstsein aufgenommen hat und dass er, soweit bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle spielen, in der Lage war, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 6 und 12 jeweils m. w. N.).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Grausam tötet, wer seinem Opfer in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (BGH, Urteil vom 15. August 2019 - 5 StR 236/19, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 3 StR 180/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - 5 StR 320/06, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 4. März 1971 - 4 StR 386/70 -, BGHSt 24, 106, juris Rn. 10).

    Erforderlich ist, dass die besonderen Leiden, die das Mordmerkmal der Grausamkeit voraussetzt, sich aus der Tatausführung ergeben und vom Tötungsvorsatz umfasst sind (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 3 StR 180/07, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - 5 StR 320/06, juris Rn. 16).

  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Die Grausamkeit muss sich in objektiver Hinsicht aus der Tatausführung und damit verbundenen besonderen Leiden des Opfers ergeben (BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - 3 StR 180/07 -, juris).
  • LG Aachen, 09.05.2022 - 52 Ks 17/21
    Die grausame Tötung setzt demnach objektiv eine besonders gravierende Begehungsweise voraus, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgeht und sich an der konkreten Tatausführung sowie den sich daraus ergebenden besonderen Leiden des Opfers, wie sie beispielsweise bei einem Verbrennen, Ertränken, Verhungern-Lassen gegeben sind, bemisst (Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 211 Rn. 56; vgl. BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - 3 StR 180/07, NStZ 2008, 29; Schneider , Anm. zu BGH, Beschluss vom 04.09.1985 - 2 StR 353/85, NJW 1986, 265).

    Bei zeitlich sehr kurzen, ununterbrochenen Sequenzen eines einheitlichen Tötungsvorhabens können allerdings ggf. einzelne Tathandlungen als "Schmerzeinheit" anzusehen sein mit der Folge, dass das Mordmerkmal der Grausamkeit nicht verwirklicht ist ( Schneider , Anm. zu BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - 3 StR 180/07, NStZ 2008, 29).

    Vorbereitende Quälereien können danach nur dann zur grausamen Tötung führen, wenn der Täter dabei bereits mit Tötungsvorsatz handelt (BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - 3 StR 180/07, NStZ 2008, 29).

  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der

    Grausam tötet, wer seinem Opfer in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2008, 29, mwN).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Grausam tötet nach ständiger Rechtsprechung, wer seinem Opfer im Rahmen der Tötungshandlung in gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke und Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (vgl. BGH, Urteil vom 08.09.2005, Az. 1 StR 159/05; Beschluss vom 21.06.2007, Az. 3 StR 180/07; Urteil vom 15.08.2019, Az. 5 StR 236/19).
  • LG München I, 11.08.2009 - 1 Ks 115 Js 10394/07

    Josef Scheungraber

    aa) Grausam tötet, wer seinem Opfer in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Mass hinausgehen (BGH NStZ 2008, 29).
  • BGH, 15.08.2019 - 5 StR 236/19

    Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (Gesamtwürdigung; subjektives Element;

    Grausam tötet, wer seinem Opfer bei mit Tötungsvorsatz geführten Handlungen in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke und Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 3 StR 180/07, NStZ 2008, 29).
  • LG Köln, 24.05.2013 - 104 Ks 19/13
    Grausam tötet, wer dem Opfer Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (BGH NStZ 08, 29).
  • LG Münster, 31.05.2023 - 2 Ks 3/23
    Ausnahmsweise können aber auch Umstände, die vor dem Beginn der tatbestandsmäßigen Tötungshandlung liegen, "vorbereitende Quälereien", dann zur grausamen Tötung führen, wenn der Täter dabei bereits mit Tötungsvorsatz handelt (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 3 StR 180/07).
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

    Grausam tötet nach ständiger Rechtsprechung, wer seinem Opfer im Rahmen der Tötungshandlung in gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qualen körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke und Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen (vgl. BGH, Urteil vom 08.09.2005, Az. 1 StR 159/05; Beschluss vom 21.06.2007, Az. 3 StR 180/07; Urteil vom 15.08.2019, Az. 5 StR 236/19).
  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 3 Ws 773/07 (StVollz)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18152
OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 3 Ws 773/07 (StVollz) (https://dejure.org/2007,18152)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.09.2007 - 3 Ws 773/07 (StVollz) (https://dejure.org/2007,18152)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. September 2007 - 3 Ws 773/07 (StVollz) (https://dejure.org/2007,18152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 70 Abs 1 StVollzG, § 70 Abs 2 StVollzG
    Strafvollzug: Anforderungen an die Begründung der Versagung des Empfangs von Videotext durch einen Strafgefangenen

  • Wolters Kluwer

    (Strafvollzug: Anforderungen an die Begründung der Versagung des Empfangs von Videotext durch einen Strafgefangenen)

  • Judicialis

    StVollzG § 70

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Recht eines Strafgefangenen auf den Empfang von Videotext; Vorliegen einer abstrakt-generellen Gefährdung der Sicherheit beim Empfang von Videotext

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 29
  • NStZ-RR 2008, 29
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 18.06.1987 - 5 Ws 160/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 3 Ws 773/07
    Die Vollzugsbehörde muss das Vorliegen dieser abstrakt-generellen, durch zumutbaren Kontrollaufwand nicht vermeidbaren Gefahr in einer für das Gericht nachvollziehbaren Weise dartun (Senat, Beschl. v. 26.1.2005 - 3 Ws 1322-1323 [StVollz]; OLG Hamm, ZfStrVo 2001, 185; KG, StV 1987, 542).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02

    Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 3 Ws 773/07
    Ein Versagungsgrund i.S. des § 70 II StVollzG liegt dabei bereits dann vor, wenn die Gefährlichkeit dem Gegenstand allgemein innewohnt und die gefährlichen Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht zu erwartenden zusätzlichem Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (BVerfG, NStZ 2003, 621; 1994, 453; 1994, 605; Senat, NStZ 2000, 466; ZfStrVo 2048; OLG Karlsruhe, NStZ 2003, 622; KG, Beschl. v. 19.04.2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz - Juris; Arloth/Lückemann, StVollzG, § 70 Rn 5 - jew. mwN).
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1848/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Verneinung des Anspruchs eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 3 Ws 773/07
    Ein Versagungsgrund i.S. des § 70 II StVollzG liegt dabei bereits dann vor, wenn die Gefährlichkeit dem Gegenstand allgemein innewohnt und die gefährlichen Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht zu erwartenden zusätzlichem Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (BVerfG, NStZ 2003, 621; 1994, 453; 1994, 605; Senat, NStZ 2000, 466; ZfStrVo 2048; OLG Karlsruhe, NStZ 2003, 622; KG, Beschl. v. 19.04.2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz - Juris; Arloth/Lückemann, StVollzG, § 70 Rn 5 - jew. mwN).
  • KG, 19.04.2007 - 5 Ws 342/06

    Strafvollzug: Versagung eines Digital-Analog-Umwandlers für ein im Haftraum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 3 Ws 773/07
    Ein Versagungsgrund i.S. des § 70 II StVollzG liegt dabei bereits dann vor, wenn die Gefährlichkeit dem Gegenstand allgemein innewohnt und die gefährlichen Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht zu erwartenden zusätzlichem Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (BVerfG, NStZ 2003, 621; 1994, 453; 1994, 605; Senat, NStZ 2000, 466; ZfStrVo 2048; OLG Karlsruhe, NStZ 2003, 622; KG, Beschl. v. 19.04.2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz - Juris; Arloth/Lückemann, StVollzG, § 70 Rn 5 - jew. mwN).
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 3 Ws 773/07
    Ein Versagungsgrund i.S. des § 70 II StVollzG liegt dabei bereits dann vor, wenn die Gefährlichkeit dem Gegenstand allgemein innewohnt und die gefährlichen Verwendungen nur mit einem von der Anstalt nicht zu erwartenden zusätzlichem Kontrollaufwand ausgeschlossen werden können (BVerfG, NStZ 2003, 621; 1994, 453; 1994, 605; Senat, NStZ 2000, 466; ZfStrVo 2048; OLG Karlsruhe, NStZ 2003, 622; KG, Beschl. v. 19.04.2007 - 2/5 Ws 342/06 Vollz - Juris; Arloth/Lückemann, StVollzG, § 70 Rn 5 - jew. mwN).
  • OLG Celle, 14.08.2001 - 3 Ws 318/01

    Justizvollzugsanstalt; Freiheitsstrafe ; Videotextempfang;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 3 Ws 773/07
    Obergerichtlich ist geklärt, dass das Recht des Gefangenen, in angemessenem Umfang Bücher und andere Gegenstände zur Fortbildung oder Freizeitgestaltung zu besitzen (§ 70 I StVollzG), worunter auch Empfangseinrichtungen für Videotext fallen (OLG Celle, NStZ 2002, 111; Senat, Beschl. v. 24.03.2003 - 3 Ws 236/03 [StVollz]), gesetzlichen Einschränkungen unterliegt.
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