Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.10.2007 - 2 Ss 392/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12523
OLG Hamm, 10.10.2007 - 2 Ss 392/07 (https://dejure.org/2007,12523)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.10.2007 - 2 Ss 392/07 (https://dejure.org/2007,12523)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 2007 - 2 Ss 392/07 (https://dejure.org/2007,12523)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12523) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Inhalt der Urteilsgründe bei Verurteilung wegen einer Unterhaltspflichtverletzung; Voraussetzungen der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen und Anforderungen an die entsprechenden tatrichterlichen Erwägungen bei der Strafzumessung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine gesetzliche Unterhaltspflicht i.S.d. § 170 Strafgesetzbuch (StGB); Selbstständige und ungebundeneÜberprüfung der Leistungsfähigkeit durch den Strafrichter

  • Judicialis

    StGB § 170b

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 342
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 07.09.2006 - 4 Ss 373/06

    Verletzung der Unterhaltspflicht, Leistungsfähigkeit, Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2007 - 2 Ss 392/07
    Ungeachtet der Frage, ob das Urteil ausreichende Feststellungen zur Leistungsfähigkeit des Angeklagten enthält ( zu vgl. Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 57. Aufl., Rdnr. 22 zu § 170 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 07.09.2006 -4 Ss 373/06 - m.w.N. ), wären unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung des Lebensbedarfs des unterhaltsberechtigten Kindes weitergehende Feststellungen zur Leistungsfähigkeit der Kindesmutter erforderlich gewesen.

    Dazu gehören neben den Angaben zur Höhe der Einkünfte die sonstigen Verpflichtungen, namentlich weitere Unterhaltsverpflichtungen des Unterhaltsschuldners, die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Aufwendungen, sonstige Lasten und der Eigenbedarf des Unterhaltsschuldners ( vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07. September 2006, 4 Ss 373/06 = FamRZ 2007, 1199).

  • BayObLG, 19.06.1998 - 5St RR 86/98
    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2007 - 2 Ss 392/07
    Zu den für die Feststellung der Unterhaltspflicht maßgebenden Tatsachen gehören auch die Umstände, welche die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern erweitern - § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB - oder begrenzen - § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB - ( zu vgl. BayObLG, StV 2001, 349; OLG Düsseldorf, StV 2001, 349).
  • OLG Celle, 30.06.1959 - 1 Ss 121/59
    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2007 - 2 Ss 392/07
    Hierbei ist bereits in der von der Revision angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 30.06.1959 ( NJW 1960, 833) darauf hingewiesen worden, dass die Mutter ihren Anteil im Wesentlichen schon dann leistet, wenn sie das Kind persönlich betreut.
  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 566/99

    Kurze Freiheitsstrafe unerläßlich, Sprungrevision, Begründungsmangel

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2007 - 2 Ss 392/07
    Insbesondere in einem solchen Fall bedarf es zusätzlich einer Erörterung, warum auf die Verhängung einer Freiheitsstrafe nicht verzichtet werden kann (vgl. Beschluss des Senats vom 02. Juni 1999 in 2 Ss 566/99).
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2007 - 2 Ss 392/07
    Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB soll die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter ganz besonderen Umständen in Betracht kommen ( zu vgl. BGHSt 24, 40, 42; Tröndle-Fischer, StGB, 54. Aufl., § 47 Rdnr. 2).
  • OLG Zweibrücken, 26.06.1992 - 1 Ss 82/92

    Bagatellkriminalität; Strafaussetzung; Bewährung; Bewährungszeit; Vollstreckung;

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2007 - 2 Ss 392/07
    Die Umstände, die zur Ablehnung der Geldstrafe geführt haben, müssen in den Urteilsgründen regelmäßig angegeben werden ( OLG Schleswig, StV 1982, 367; 1993, 30).
  • OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11

    Eigenständige Prüfung und Beurteilung des Bestehens einer gesetzlichen

    Zu den festzustellenden und darzulegenden Beurteilungsgrundlagen bezüglich der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten gehören die Höhe der von ihm erzielten oder ggf. erzielbaren Einkünfte, die zu der Erzielung der (positiven) Einkünfte verbundenen Aufwendungen sowie regelmäßig die den Unterhaltsschuldner treffenden sonstigen Verpflichtungen, vor allem weitere Unterhaltsverpflichtungen sowie der Eigenbedarf des Verpflichteten (vgl. OLG Hamm NStZ 2008, 342, 343; OLG München NStZ 2009, 212; OLG Koblenz v. 03.11.2010 - 2 Ss 184/10 juris Abs. 6; Saarl. OLG FamRZ 2010, 1018 f.; Lenckner/Bosch, in: Schönke/Schröder, § 170 Rn. 22.).

    Bei wechselnden Einkommensverhältnissen hält auch das OLG Hamm (NStZ 2008, 342, 343) die Beurteilung der Leistungsfähigkeit auf einen größeren Zeitraum bezogen für geboten.

  • OLG Hamm, 17.04.2012 - 3 RVs 24/12

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Unterhaltspflichtverletzung

    Dazu gehören in jedem Fall Angaben über Art und Höhe des Einkommens, abzugsfähige Steuern und Vorsorgeaufwendungen sowie berufsbedingte Aufwendungen, etwa durch Fahrtkosten, und das Bestehen etwaiger anderer vor- oder gleichrangiger Unterhaltsverpflichtungen, sowie schließlich der dem Pflichtigen zuzustehende Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt (vgl. OLG Hamm NStZ 2008, 342; OLG München NStZ 2009, 212; Fischer, a.a.O., § 170 Rdnr. 8).

    3 BGB), gehören zum Gegenstand der Unterhaltsberechnung (vgl. OLG Hamm NStZ 2008, 342; BayObLG NStZ 2009, 212).

  • OLG Koblenz, 03.11.2010 - 2 Ss 184/10

    Strafurteil: Notwendiger Umfang tatrichterlicher Prüfungen zur Feststellung einer

    Dazu gehören neben Angaben zur Höhe der Einkünfte die sonstigen Verpflichtungen des Täters, namentlich weitere Unterhaltsverpflichtungen, die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen Aufwendungen, sonstige Lasten sowie der ihm - ohne Gefährdung des eigenen Existenzminimums - zuzugestehende Eigenbedarf bzw. Selbstbehalt (vgl. OLG Hamm in NStZ 2008, 342; OLG München, a. a. O.; Lackner/Kühl, a. a. O.; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 170 Rdn 8; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. September 1994 - 1 Ss 274/94 - Lenckner, a. a. O., Rdn 22).
  • OLG Saarbrücken, 03.12.2009 - Ss 104/09

    Anforderungen an die Feststellung der gesetzlichen Unterhaltspflicht im Rahmen

    Der Tatbestand des § 170 StGB setzt eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des bürgerlichen Rechts voraus, die der Strafrichter selbstständig und ohne Bindung an zivilrechtliche Entscheidungen zu prüfen hat (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 5 St RR 167/02, zitiert nach juris; OLG München, NStZ 2009, 212; OLG Hamm, NStZ 2008, 342; Thüring. OLG Beschluss vom 5. April 2006 - 1 Ss 36/06, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 15. Mai 1998 - 22 Ss 21/98 zu § 170 b StGB, zitiert nach juris; Fischer, StGB, 56. Auflage, § 170 Rn. 3; Schall in SK-StGB, § 170 Rn 21; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 27. Auflage, § 170 Rn. 13).
  • LG Bielefeld, 10.11.2011 - 8 Qs 563/11

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Pflichtverteidigers gem. § 140 Abs. 2

    Zu den für die Feststellungen der Unterhaltspflicht maßgebenden Tatsachen gehören auch die Umstände, welche die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern erweitern (§ 1603 Abs. 2 S.1 BGB) oder begrenzen (§ 1603 Abs. 2 S. 2 BGB; vgl. OLG Hamm, NStZ 2008, 342 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht