Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.07.2007 - 1 Vollz (Ws) 387/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15957
OLG Hamm, 03.07.2007 - 1 Vollz (Ws) 387/07 (https://dejure.org/2007,15957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.07.2007 - 1 Vollz (Ws) 387/07 (https://dejure.org/2007,15957)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - 1 Vollz (Ws) 387/07 (https://dejure.org/2007,15957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt wegen Behandlungsunfähigkeit des Antragstellers; Unzulässige Überschreitung des Beurteilungsspielraumes der Strafvollstreckungskammer durch eigene Feststellungen bezüglich der Behandlungsfähigkeit eines ...

  • Judicialis

    StVollzG § 9

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 33 Vollz 567/06
  • OLG Hamm, 03.07.2007 - 1 Vollz (Ws) 387/07

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 344
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 20.04.2007 - 1 Ws 91/07

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Verlegung in eine sozialtherapeutische

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2007 - 1 Vollz (Ws) 387/07
    Sowohl hinsichtlich des "Angezeigtseins" i.S.d. § 9 Abs. 1 StVollzG, als auch bei der dieser zugrunde liegenden Frage der Behandlungsfähigkeit, handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, die durch eine prognostische Einschätzung ausgefüllt werden, wobei für die sachgerechte Ermittlung der Grundlage der Prognoseentscheidung die Sachnähe und das Erfahrungswissen der Vollzugsbehörden unentbehrlich sind (OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2007, 1 Ws 91/07).
  • OLG Hamm, 22.08.1996 - 1 Vollz (Ws) 83/96
    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2007 - 1 Vollz (Ws) 387/07
    Infolgedessen ist es auch nicht seine Aufgabe, Tatsachen selbst zu ermitteln, welche die angefochtene Entscheidung rechtfertigen könnten, von der Vollzugsbehörde aber bisher nicht berücksichtigt worden sind (BGHSt 30, 320; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur NStZ-RR 1997, 63).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2004 - 3 Ws 845/04

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine sozialtherapeutische Anstalt:

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2007 - 1 Vollz (Ws) 387/07
    Die Strafvollstreckungskammer geht ferner zutreffend davon aus, dass dies dann der Fall ist, wenn keine allein in der Person des Antragstellers liegenden Versagungsgründe der Annahme einer Eignung entgegenstehen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. August 2004, 3 Ws 845/04), namentlich fehlende Behandlungsbereitschaft, fehlende Behandlungsbedürftigkeit, Behandlungsunwilligkeit oder Behandlungsunfähigkeit (vgl. auch Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl., § 9 Rdnr. 12).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Hamm, 03.07.2007 - 1 Vollz (Ws) 387/07
    Infolgedessen ist es auch nicht seine Aufgabe, Tatsachen selbst zu ermitteln, welche die angefochtene Entscheidung rechtfertigen könnten, von der Vollzugsbehörde aber bisher nicht berücksichtigt worden sind (BGHSt 30, 320; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur NStZ-RR 1997, 63).
  • OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12

    Sicherungsverwahrung: Verlegung in eine Sozialtherapeutische Anstalt

    Die dem zugrunde liegende Frage nach der Behandlungs(un)willigkeit des Antragstellers ist als unbestimmter Rechtsbegriff durch eine prognostische Einschätzung der Vollzugsbehörde auszufüllen (vgl. OLG Celle NStZ 2000, 167; NStZ-RR 2007, 284; OLG Hamm NStZ 2008, 344, 345; Arloth a.a.O. § 9 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 30.11.2017 - 1 Vollz (Ws) 403/17

    Strafvollzug; Beendigung der Unterbringung in einer sozialtherapeutischen

    Zwar sind in dem angefochtenen Beschluss grundsätzlich zutreffend die rechtlichen Voraussetzungen der Beendigung der Unterbringung eines Gefangenen in einer sozialtherapeutischen Einrichtung (§ 13 Abs. 6 StVollzG NRW) sowie der Umfang der diesbezüglich nur eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung dargestellt worden (allg. vgl. Senat, Beschluss vom 03.07.2007 - 1 Vollz(Ws) 387/07 - OLG Celle, Beschluss vom 27.08.2015 - 1 Ws 352/15 (Strvollz) -, jew. zit. n. juris).
  • OLG Hamm, 26.06.2023 - 1 Vollz 239/23
    Von ihrem Standpunkt aus konsequent, jedoch rechtlich fehlerhaft hat sie sodann eine eigene Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 StVollzG NRW getroffen und dabei zugleich verkannt, dass es sich sowohl hinsichtlich des "Angezeigtseins" als auch bei der dieser zugrunde zu legenden Frage nach Behandlungsbedürftigkeit und Behandlungsfähigkeit um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, hinsichtlich derer der Vollzugsbehörde ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarerer Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. Senat, Beschluss vom 03. Juli 2007 - 1 Vollz(Ws) 387/07 -, juris - zu der vglb.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht