Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.12.2007

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   BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06   

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https://dejure.org/2007,1114
BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06 (https://dejure.org/2007,1114)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2007 - 5 StR 383/06 (https://dejure.org/2007,1114)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 5 StR 383/06 (https://dejure.org/2007,1114)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1, Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 27 Abs. 3 BerlLBG; § 172 GVG; § 175 GVG
    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame Verteidigung aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften (eingeschränkte Aussagegenehmigung für angeklagte Beamte; Recht auf ein faires Verfahren; Zurückhaltung / Sperrung von Beweismitteln; ...

  • lexetius.com

    GG Art. 1; Art. 20 Abs. 3; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; BerlLBG § 27 Abs. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abwägung der im Widerstreit stehenden verfassungsrechtlichen Rechtsgüter bei der Beschränkung des Rechts auf umfassende Verteidigung aufgrund beamtenrechtlicher Vorschriften; Bezugnahme auf Aktenteile und Zulässigkeit einer Verfahrensrüge; Beschwer der Angeklagten durch ...

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; ; BerlLBG § 27 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkte Aussagegenehmigung für einen Beschuldigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3010
  • NVwZ 2008, 472 (Ls.)
  • NStZ 2007, 649
  • NStZ 2008, 354 (Ls.)
  • StV 2007, 505
  • JR 2008, 124
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06
    Hierzu gehört auch der Einsatz von Vertrauenspersonen zur Aufklärung von Bandenstrukturen im Bereich des Handels mit Betäubungsmitteln (vgl. BVerfGE 57, 250, 284).

    Sie hat nicht nur die von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu beachten, die zu ihrer Erfüllung der Geheimhaltung bedürfen, sondern muss auch dem hohen Rang des Verteidigungsinteresses Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 57, 250, 283 f.).

    Die oberste Justizbehörde wird nach dem Grundsatz, dass über Sperrungen, die eine ordnungsgemäße Durchführung von Strafverfahren gefährden, an höchster Stelle zu entscheiden ist (vgl. BVerfGE 57, 250, 289), bei fortdauernder Weigerung der Innenbehörde eine Entscheidung der Landesregierung durch Kabinettsbeschluss herbeizuführen haben.

  • BGH, 09.12.1988 - 2 StR 279/88

    Prozesshindernis durch verweigerte Aussagegenehmigung für einen V-Mann der

    Auszug aus BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06
    Sie träfe einen obersten in seiner Substanz nicht zur Disposition stehenden Wert (vgl. BGHSt 36, 44, 48 m.w.N.).

    Dort, wo das Recht auf Verteidigung nur in seinem Randbereich betroffen wird, darf es indes eingeschränkt werden, wenn seine uneingeschränkte Ausübung die Wahrnehmung sehr gewichtiger, verfassungsmäßig legitimierter Aufgaben, die zu ihrer Erfüllung der Geheimhaltung bedürfen, unmöglich machen oder erschweren könnte (vgl. BGHSt 36, 44, 48 f.).

    Vorliegend erscheint der pauschale Ansatz des Landgerichts, der nicht nach einzelnen Tatvorwürfen differenziert, zweifelhaft, weil es für die einzelnen Straftaten den bestehenden oder fehlenden argumentativen Zusammenhang zwischen der von der Aussagebeschränkung betroffenen Thematik und dem Tatvorwurf (vgl. BGHSt 36, 44, 48) nicht näher in den Blick nimmt.

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06
    Denn die Staatsanwaltschaft hat an mehreren Stellen zur Darlegung des von ihr geltend gemachten Verfahrensfehlers auf bei den Akten befindliche Schriftstücke Bezug genommen, ohne diese in ihrem Wortlaut oder ihrem wesentlichen Inhalt nach in der Revisionsrechtfertigungsschrift mitzuteilen (vgl. BGHSt 40, 3, 5; BGH NStZ-RR 2006, 48, 49; BGH, Beschluss vom 30. September 2003 - 4 StR 315/03 - und vom 1. Juni 2006 - 4 StR 75/06, insoweit in NStZ-RR 2007, 107 nicht abgedruckt).

    Zwar steht eine Bezugnahme auf Aktenteile der Zulässigkeit einer Verfahrensrüge dann nicht entgegen, wenn die Bezugnahme ohne Bedeutung für den geltend gemachten Verfahrensverstoß ist (vgl. BGHSt 40, 3, 5).

  • BGH, 27.10.2005 - 1 StR 218/05

    BGH bestätigt Freispruch im Fall eines Kindstodes in Deggendorf

    Auszug aus BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06
    Denn die Staatsanwaltschaft hat an mehreren Stellen zur Darlegung des von ihr geltend gemachten Verfahrensfehlers auf bei den Akten befindliche Schriftstücke Bezug genommen, ohne diese in ihrem Wortlaut oder ihrem wesentlichen Inhalt nach in der Revisionsrechtfertigungsschrift mitzuteilen (vgl. BGHSt 40, 3, 5; BGH NStZ-RR 2006, 48, 49; BGH, Beschluss vom 30. September 2003 - 4 StR 315/03 - und vom 1. Juni 2006 - 4 StR 75/06, insoweit in NStZ-RR 2007, 107 nicht abgedruckt).

    Der Umstand, dass die Bezugnahme unter Benennung der Blattzahlen in den Strafakten erfolgt ist, ändert hieran nichts (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 48, 49).

  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Auszug aus BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob für den Fall, dass tatsächlich einmal überragend wichtige Gemeinschaftsgüter der skizzierten Qualität im Widerstreit zur unerlässlich gebotenen Durchführung eines Strafverfahrens stehen sollten, der Angeklagte eine schwer wiegende Einschränkung seiner Verteidigungsmöglichkeiten hinnehmen müsste und ihm als Schutz nur das Gebot zu außerordentlich zurückhaltender belastender Beweiswürdigung verbliebe (vgl. BGHSt 49, 112).
  • BGH, 17.01.1992 - 3 StR 475/91

    Anforderungen an Zulässigkeit einer Revision

    Auszug aus BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06
    Zwar genügt es, wenn sich aus den Einzelausführungen die den Inhalt der Sachrüge ausmachende schlüssige Behauptung ergibt, dass auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden sei (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2).
  • BGH, 22.11.2005 - 1 StR 432/05

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Auszug aus BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06
    Die Unzulässigkeit der Verfahrensrüge führt bei Fehlen der Sachrüge zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (BGH NJW 1995, 2047; BGH, Beschluss vom 22. November 2005 - 1 StR 432/05 - und vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 413/00).
  • BGH, 25.04.1996 - 5 StR 54/96

    Revision des Angeklagten - Eingetretene Verjährung - Nebenentscheidung

    Auszug aus BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06
    Eine Beschwer wird durch ein das Verfahren einstellendes Urteil regelmäßig nicht bewirkt (vgl. BGHSt 23, 257, 259; vgl. auch BGHR StPO § 333 Beschwer 2 betreffend Nebenentscheidungen).
  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 413/00

    Verwerfung der Revision als unzulässig bei nichterhobener Sachrüge

    Auszug aus BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06
    Die Unzulässigkeit der Verfahrensrüge führt bei Fehlen der Sachrüge zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (BGH NJW 1995, 2047; BGH, Beschluss vom 22. November 2005 - 1 StR 432/05 - und vom 17. Oktober 2000 - 1 StR 413/00).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06
    Dabei darf nicht aus dem Blick geraten, dass die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten ein wesentlicher Auftrag des rechtsstaatlichen Gemeinwesens ist (vgl. BVerfGE 109, 279, 336; 107, 299, 316; 100, 313, 389; 80, 367, 375; 77, 65, 76).
  • BGH, 01.06.2006 - 4 StR 75/06

    Darlegungsanforderungen an die Beweisantragsrüge; Sicherungsverwahrung

  • BGH, 18.08.1993 - 3 StR 469/93

    Zulässigkeitsvoraussetzungen von Aufklärungsrügen - Bewertung von Vorstrafakten

  • BGH, 21.05.2003 - 5 StR 69/03

    Fehlender Revisionsantrag (Grenzen der Auslegung; Staatsanwaltschaft als

  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 91.81

    Verschwiegenheitspflicht - Beamter - Verfassungsrang - Dienstvorgesezter -

  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

  • BGH, 04.05.1970 - AnwSt (R) 6/69

    Beschwer im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt

  • BGH, 30.09.2003 - 4 StR 315/03

    Verwerfung der Revision als unzulässig (Verfahrensrüge; Darlegungsanforderungen

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BGH, 07.11.2002 - 5 StR 336/02

    Staatsanwaltliche Revisionserhebung in Strafverfahren gegen mehrere Angeklagte

  • BGH, 30.03.2021 - 3 StR 474/19

    Ausfuhr von Waffen nach Mexiko

    Der Angeklagte ist daher beschwert, wenn das Gericht das Verfahren einstellt, obwohl es nach der bestehenden Verfahrenslage ohne weiteres auf Freispruch hätte erkennen können (s. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06, NJW 2007, 3010, 3011; LR/Jesse, StPO, 26. Aufl., Vor § 296 Rn. 69; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., Vor § 296 Rn. 14, § 260 Rn. 44 mwN).
  • BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 558/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung nach

    Diese Angaben haben mit Bestimmtheit und so genau und vollständig zu geschehen, dass das Revisionsgericht allein aufgrund der Revisionsbegründungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorläge, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. BVerfGE 112, 185 ; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06 -, NJW 2007, 3010 ).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Insbesondere dann, wenn sich der Verfahrensgang - wie hier - durch eine kaum zu überblickende Anzahl von Anträgen der Verteidigung auszeichnet, die sich auf umfangreiche Anlagen beziehen, sich teilweise wiederholen und zum Teil auf andere Anträge oder Beschlüsse Bezug nehmen, kann die Revision nicht von ihrer sich aus § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO ergebenden Pflicht entbunden werden, die (und nur die) auf die jeweilige Angriffsrichtung bezogenen Verfahrenstatsachen so vorzutragen, dass das Revisionsgericht allein anhand der Revisionsbegründung die einzelnen Rügen darauf überprüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegen würde, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06, NJW 2007, 3010, 3011; BGH, Beschluss vom 7. April 2005 - 5 StR 532/04, NStZ 2005, 463; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005, NJW 2005, 1999, 2001; Kuckein in KK-StPO 6. Aufl. § 344 Rn. 38 mwN).
  • BGH, 04.05.2017 - 3 StR 323/16

    Voraussetzungen eines Konventionsverstoßes bei fehlender Gelegenheit zur

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings nicht abschließend geklärt, ob diese Grundsätze, die für den Fall entwickelt worden sind, dass entweder eine endgültige Einstellung oder ein Freispruch in Betracht kam, auch auf Fälle einer (vorläufigen) Verfahrenseinstellung wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses zu übertragen sind (so BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 -5 StR 383/06, NJW 2007, 3010, 3011), oder ob eine Beschwer des Angeklagten angesichts der verminderten Rechtskraftwirkung einer Verfahrenseinstellung wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses in diesen Fällen bereits dann anzunehmen ist, wenn er nur behauptet, es hätte eine endgültige Entscheidung - sei es wegen eines nicht behebbaren Prozesshindernisses, sei es wegen eines vorrangigen Freispruchs - ergehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2011 -2 StR 524/10, NJW 2011, 2310).

    Der Senat weist darauf hin, dass ungeachtet des nicht eingetretenen Strafklageverbrauchs die Angeklagten aufgrund der materiellen Rechtskraft der Verfahrenseinstellung nicht weiter verfolgt werden dürfen, solange die Umstände, die nach Auffassung des Landgerichts zur Annahme des Verfahrenshindernisses geführt haben, unverändert sind (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 -5 StR 383/06, NJW 2007, 3010, 3011 f. ).

  • BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77

    Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen

    Kommt das Tatgericht zu diesem Ergebnis, wird es die von der Rechtsprechung zu § 96 StPO entwickelten Rechtsbehelfe zu ergreifen haben (BGH NJW 2007, 3010, 3012 f.; Nack in KK a.a.O. § 96 Rdn. 15, 17; Meyer-Goßner a.a.O. § 96 Rdn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.05.2011 - 2 StR 524/10

    Strafverfolgungsverjährung (Reichweite der Unterbrechung bei einem

    Zwar ist der Angeklagte durch die Verfahrenseinstellung wegen eines Prozesshindernisses in der Regel nicht beschwert (BGHSt 23, 257, 259; BGH NJW 2007, 3010, 3011).
  • BGH, 03.05.2017 - 3 StR 498/16

    Anforderungen an das Rügevorbringen bei der Rüge der Unverwertbarkeit von nach

    Insbesondere kann dahinstehen, inwieweit ein Angeklagter gehalten ist, einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung zu stellen, um eine Sperrerklärung vor den Verwaltungsgerichten anzufechten; nur ihm, nicht dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft dürfte der Verwaltungsrechtsweg offen stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06, NJW 2007, 3010, 3012 Rn. 28; ferner Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 96 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 135/18

    Revisionsbegründung (Anforderungen an den Revisionsvortrag: Darlegung

    Für den Revisionsvortrag wesentliche Schriftstücke oder Aktenstellen sind im Einzelnen zu bezeichnen und zum Bestandteil der Revisionsbegründung zu machen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 8. August 2018 - 2 StR 131/18, Rn. 8; vom 10. Juli 2014 - 3 StR 140/14, NStZ-RR 2014, 318, 319; Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06, NJW 2007, 3010, 3011, jeweils mwN; vgl. auch LR-StPO/ Becker, 26. Aufl., § 244 Rn. 372; SSW-StPO/Sättele, 3. Aufl., § 244 Rn. 249; KK-StPO/Krehl, 7. Aufl., § 244 Rn. 224).
  • OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12

    Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters bei Einschränkung der

    Der Beschuldigte darf nicht nur Objekt des Strafverfahrens sein; ihm muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen; dies gilt auch, um eine gewisse verfahrensrechtliche "Waffengleichheit" von Strafverfolgungsbehörden und Beschuldigtem zu gewährleisten (BVerfGE 46, 202; 63, 45; BGHSt 36, 44; BGH, NJW 2007, 3010).
  • BGH, 22.12.2010 - 2 StE 4/10

    Aufhebung eines Haftbefehls kurzzeitig vor Beginn der Hauptverhandlung wegen

    Ebenso wenig ist darauf einzugehen, ob hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Angeklagte - wie von ihm behauptet - gegenüber dem Bundesnachrichtendienst eine Verschwiegenheitsverpflichtung unterschrieben hat und er hierdurch - so dies der Fall wäre - in solchem Umfang in seinen Verteidigungsrechten beschränkt würde, dass ein nicht behebbares Verfahrenshindernis vorläge (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Juni 2007 - 5 StR 383/06, NJW 2007, 3010).
  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 257/07

    Behinderung der Verteidigung (Anträge auf Vernehmung des Pflichtverteidigers;

  • OLG München, 02.02.2018 - 9 St 10/17

    Sperrerklärung des Bundesministeriums des Innern bzgl. Unterlagen zu G

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 B 86.08

    Anforderungen an eine Aussagegenehmigung in Anbetracht des Gebots effektiver

  • BVerwG, 26.03.2009 - 2 B 88.08

    Anforderungen an eine Aussagegenehmigung in Anbetracht des Gebots effektiver

  • VG Frankfurt/Main, 23.09.2022 - 5 K 3676/21

    Zum Widerruf eines Kleinen Waffenscheins wegen vorschriftswidriger Aufbewahrung

  • BGH, 25.07.2019 - 1 StR 250/19

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Begründung)

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung

  • KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge bei Beanstandung der

  • OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 813/12
  • KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge bei Verstoß gegen Hinweispflicht

  • KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18

    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

  • VG Berlin, 20.12.2018 - 33 K 370.18

    Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung im Strafverfahren

  • OLG Saarbrücken, 22.02.2012 - Ss (Z) 206/12

    Ordnungsgemäße Begründung einer Verfahrensrüge bei Rüge des Ruhens der

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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3540
BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07 (https://dejure.org/2007,3540)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2007 - 5 StR 404/07 (https://dejure.org/2007,3540)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 5 StR 404/07 (https://dejure.org/2007,3540)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 30a BtMG; § 25 StGB; § 27 StGB; § 28 Abs. 2 StGB; § 338 Nr. 6 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme; Eigeninteresse; Bandenmitgliedschaft als besonderes strafschärfendes Merkmal); absoluter Revisionsgrund der Beschränkung der Öffentlichkeit (Darlegungsvoraussetzung an die ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses für den Ausschluss der Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung; Anforderungen an ein Revisionsvorbringen bei der besonderen Fallkonstellation des Teilfreispruchs; Fehlende Bandenzugehörigkeit als strafschärfendes persönliches ...

  • Judicialis

    StGB § 27 Abs. 2; ; StGB § ... 28 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; BtMG § 29a Abs. 1; ; BtMG § 29a Abs. 2; ; BtMG § 30a Abs. 1; ; StPO § 261; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 338 Nr. 6; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; GVG § 172; ; GVG § 174 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bandenzugehörigkeit als persönliches Merkmal

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 354
  • StV 2008, 123
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.12.1998 - 4 StR 585/98

    Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens; Beweiskraft des Sitzungsprotokolls;

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    a) Zwar trägt die Revision vor, dass das Landgericht mit der folgenden Anordnung des Vorsitzenden anstatt durch Gerichtsbeschluss, wie es § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG vorsieht, die Öffentlichkeit ungesetzlich beschränkt hat: "Im Einverständnis mit dem Angeklagten und dem Verteidiger wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit ausgeschlossen, da anderenfalls eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit eintreten kann." Diese - im Übrigen mit dem Wortlaut der in § 172 GVG genannten Ausschließungsgründe nicht vollständig übereinstimmende - Anordnung begründet nach tradiertem Verständnis (vgl. RGSt 64, 385, 388 m.w.N.) den geltend gemachten absoluten Revisionsgrund (BGH NStZ 1999, 371 (4 StR 585/98)), und zwar sogar bei eigener Antragstellung des Angeklagten auf Ausschluss der Öffentlichkeit (vgl. Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 338 Rdn. 46 m.w.N.), daher auch hier, bei erklärtem Einverständnis des Angeklagten.

    Wegen der besonderen Fallkonstellation des Teilfreispruchs hätte es weiteren Vortrags bedurft, um den Senat in die Lage zu versetzen, zu prüfen, ob § 338 Nr. 6 StPO deshalb unanwendbar ist, weil das Beruhen des Urteils auf dem Fehler denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHR StPO § 338 Aufhebungsumfang 1; § 338 Nr. 6 StPO Ausschluss 3; BGH NStZ 1999, 371 (1 StR 636/98); Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 50b).

  • BGH, 11.08.1995 - 2 StR 329/95

    Voraussetzungen für ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    Der Angeklagte hätte eigennützig gehandelt, falls er seine Tatbeiträge auch geleistet hätte, weil er sich einen persönlichen Vorteil versprochen hat, durch den er materiell besser gestellt wird (vgl. BGHSt 34, 124, 126; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 48).
  • BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07

    Frist zur Urteilsverkündung (Beruhen); Unterbrechung der Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    a) Das Landgericht hat bei seiner Subsumtion übersehen, dass die bei dem Angeklagten fehlende Bandenzugehörigkeit ein strafschärfendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 3. April 1992 - 4 StR 131/92, StV 1992, 379 (L); Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 75; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 28 Rdn. 9; vgl. auch BGHSt (GS) 12, 220, 226; BGHSt 46, 120, 128), was wegen der beim Teilnehmer in einem solchen Fall vorzunehmenden Tatbestandsverschiebung (vgl. BGHSt 6, 308, 310; BGHR StGB § 28 Abs. 2 Merkmal 2; BGH NStZ-RR 2007, 279, 280) hier eine Anwendung des § 30a Abs. 1 BtMG zum Nachteil des Angeklagten ausschließt.
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 339/99

    Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters I

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    a) Das Landgericht hat bei seiner Subsumtion übersehen, dass die bei dem Angeklagten fehlende Bandenzugehörigkeit ein strafschärfendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 3. April 1992 - 4 StR 131/92, StV 1992, 379 (L); Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 75; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 28 Rdn. 9; vgl. auch BGHSt (GS) 12, 220, 226; BGHSt 46, 120, 128), was wegen der beim Teilnehmer in einem solchen Fall vorzunehmenden Tatbestandsverschiebung (vgl. BGHSt 6, 308, 310; BGHR StGB § 28 Abs. 2 Merkmal 2; BGH NStZ-RR 2007, 279, 280) hier eine Anwendung des § 30a Abs. 1 BtMG zum Nachteil des Angeklagten ausschließt.
  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    Der Senat hat nicht näher zu prüfen, ob die in dieser Rechtsauffassung zum Ausdruck kommende Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes in dieser Verfahrenslage heutigen Vorstellungen von Verfahrensgerechtigkeit in unerträglichem Maß widerspricht und Anlass zur Prüfung einer Verwirkung einer darauf gerichteten Verfahrensrüge gegeben ist (vgl. Basdorf StV 1997, 488, 492; Mosbacher JR 2007, 387, 389; vgl. auch BGH NJW 2006, 3579, 3580).
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    Wegen der besonderen Fallkonstellation des Teilfreispruchs hätte es weiteren Vortrags bedurft, um den Senat in die Lage zu versetzen, zu prüfen, ob § 338 Nr. 6 StPO deshalb unanwendbar ist, weil das Beruhen des Urteils auf dem Fehler denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHR StPO § 338 Aufhebungsumfang 1; § 338 Nr. 6 StPO Ausschluss 3; BGH NStZ 1999, 371 (1 StR 636/98); Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 50b).
  • BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    Die Revision hätte hierzu ausnahmsweise jedenfalls pauschal den Gegenstand der Aussage des Zeugen Ar. mitteilen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04; BGH, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 224/07).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    (2) Im Übrigen belegen die Feststellungen eine so wesentliche Förderung des Rauschgiftgeschäfts insgesamt (erfolgreiche Vermittlung des Lieferanten im Ausland; Mitwirkung bei der Übergabe und der Bezahlung des Rauschgifts), dass eine täterschaftliche Begehungsweise auf der Hand liegt (vgl. BGH NJW 2007, 1220; zur Aufnahme in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    a) Das Landgericht hat bei seiner Subsumtion übersehen, dass die bei dem Angeklagten fehlende Bandenzugehörigkeit ein strafschärfendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 3. April 1992 - 4 StR 131/92, StV 1992, 379 (L); Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 75; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 28 Rdn. 9; vgl. auch BGHSt (GS) 12, 220, 226; BGHSt 46, 120, 128), was wegen der beim Teilnehmer in einem solchen Fall vorzunehmenden Tatbestandsverschiebung (vgl. BGHSt 6, 308, 310; BGHR StGB § 28 Abs. 2 Merkmal 2; BGH NStZ-RR 2007, 279, 280) hier eine Anwendung des § 30a Abs. 1 BtMG zum Nachteil des Angeklagten ausschließt.
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    Der Angeklagte hätte eigennützig gehandelt, falls er seine Tatbeiträge auch geleistet hätte, weil er sich einen persönlichen Vorteil versprochen hat, durch den er materiell besser gestellt wird (vgl. BGHSt 34, 124, 126; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 48).
  • BGH, 27.09.1994 - 1 StR 526/94

    Persönliches Merkmal - Anvertrautsein - Unterschlagung

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02

    Aufhebungsumfang bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes (das gesamte

  • BGH, 08.08.2007 - 2 StR 224/07

    Hauptverhandlung in Abwesenheit einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz

  • BGH, 03.04.1992 - 4 StR 131/92
  • RG, 17.10.1930 - I 317/30

    Unter welchen Voraussetzungen können einzelne Personen wegen Gefährdung der

  • BGH, 09.01.2024 - 2 StR 443/23
    Die Korrektur des Schuldspruchs ist auch nicht deshalb erforderlich, weil die Sache hinsichtlich des Strafausspruchs teilweise zurückverwiesen wird (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2007 - 5 StR 404/07, StV 2008, 123, 124; …
  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07

    Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig

    Die Bandenmitgliedschaft stellt indes ein strafschärfendes besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB dar (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07; Beschluss vom 6. November 2007 - 5 StR 449/07; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 612/12

    Rechtsfehlerhafte Annahme des Verhinderungsfalls des ordentlichen Vorsitzenden;

    Ein insoweit in anderen Konstellationen womöglich denkbarer Rügeverlust infolge Verwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5 mwN) scheidet im vorliegenden Fall bereits deshalb aus, weil der Ausschluss der Öffentlichkeit am 12. Oktober 2010 ohne Bezugnahme auf den vorherigen Gerichtsbeschluss und den Antrag des Beschwerdeführers erfolgte.
  • BGH, 16.03.2016 - 4 StR 42/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens:

    Da der Vorteil weder tatsächlich erlangt werden noch unmittelbar aus dem Umsatzgeschäft resultieren muss (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 1981 - 5 StR 56/81, StV 1981, 238; Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07, insoweit in NStZ 2008, 354 nicht abgedruckt; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 323), reicht die Erwartung mittelbarer Vorteile aus, um die Eigennützigkeit zu begründen.
  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 6 Ss 1458/09

    Diebstahl: Personalausweis als taugliches Objekt

    Eine Verschärfung im Schuldspruch muss er dagegen mit der Einlegung des Rechtsmittels in Kauf nehmen (st. Rspr. vgl. BGHSt 29, 63, 66; 37, 5, 8; BGH NStZ 2008, 354; Paul in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 331 Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.02.2024 - 2 StR 404/23

    Vergewaltigung

    Bezieht sich der Vorgang, währenddessen die Öffentlichkeit zu Unrecht ausgeschlossen war, nur auf einen abtrennbaren Teil des Urteils, so ist auch nur dieser Teil des Urteils aufzuheben (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 22. November 1995 - 3 StR 284/95, NStZ 1996, 202, 203; vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5; Beschlüsse vom 17. Februar 1987 - 5 StR 14/87, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begründungsmangel 1; vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 3; vom 21. Januar 2021 - 2 StR 188/20, NStZ 2021, 760, 761).
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (Belehrung von Zeugen unter Ausschluss

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Verstoß gegen die Regeln der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht zur Aufhebung des Urteils, wenn ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil "denkgesetzlich" ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95 Rn. 8 f., BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 3; vom 21. März 2012 - 1 StR 34/12, BGHR StPO § 54 Abs. 1 Aussagegenehmigung 1; vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 Rn. 5, BGHR StPO § 338 Beruhen 2 und vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98; Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07 Rn. 12, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5).
  • BGH, 09.05.2018 - 2 StR 543/17

    Zeugenvernehmung einer Nebenklägerin in der Hauptverhandlung unter Ausschluss der

    Es war insoweit nicht gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO geboten, in der Revisionsbegründung zum denkgesetzlichen Ausschluss des Beruhens des Urteils auf dem behaupteten Verfahrensverstoß vorzutragen, insofern darauf hinzuweisen, dass das Landgericht das Verfahren hinsichtlich zweier Tatvorwürfe vorläufig nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt hatte, und deshalb (gegebenenfalls) pauschal mitzuteilen, dass sich die zweite Vernehmung jedenfalls auch auf die zur Verurteilung gelangten Fälle bezog (vgl. aber BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5 für den Fall eines Teilfreispruchs; hiergegen Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl. 2018, § 338, Rn. 50b).
  • BGH, 24.02.2009 - 5 StR 624/08

    Gesamtstrafenbildung

    Die auf BVerfG - Kammer - NJW 1991, 558 und BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 1 gestützten Angriffe gegen die Zulässigkeit der Gesamtstrafenbildung versagen, weil die Voraussetzungen dieser Entscheidungen nach Aufhebung der dem Grunde nach beanstandungsfrei gebildeten ersten Gesamtfreiheitsstrafe durch den Senat (Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07, insoweit in BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5, NStZ 2008, 354 und StV 2008, 123 ff. nicht abgedruckt) offensichtlich nicht vorliegen.
  • OLG Hamm, 13.02.2020 - 5 RVs 5/20

    Absoluter Revisionsgrund; Öffentlichkeit; Beruhen

    Auch das Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes des Verstoßes gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens, § 338 Nr. 6 StPO, führt ausnahmsweise dann nicht notwendig zur Aufhebung des Urteils, wenn ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß denkgesetzlich ausgeschlossen ist (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. § 338 Rn. 50b; BGH, Beschluss vom 25.07.1995 - 1 StR 342/95, beck-online; BGH, Beschluss vom 2.2.1999 - 1 StR 636/98, beck-online; BGH, Beschluss vom 15.4.2003 - 1 StR 64/03, beck-online; BGH, Urteil vom 2.12.2003 - 1 StR 102/03, beck-online; vgl. auch BGH, Urteil vom 4.12.2007 - 5 StR 404/07).
  • BGH, 21.02.2024 - 3 StR 480/23
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