Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.05.2008

Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07 (1)   

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https://dejure.org/2008,4606
BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07 (1) (https://dejure.org/2008,4606)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2008 - 2 StR 603/07 (1) (https://dejure.org/2008,4606)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07 (1) (https://dejure.org/2008,4606)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines heimtückischen Handelns im Fall fehlender Abwehrmöglichkeit eines Angriffs aufgrund der Kürze der Zeitspanne zwischen Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff; Vorliegen des Ausnutzungsbewussteins im Hinblick auf die Arglosigkeit und ...

  • Judicialis

    StGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Subjektive Seite der Heimtücke bei Handeln im Affekt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 510
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07
    Hierfür genügt es, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilfslose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 2003, 535; 1999, 506 f.; NStZ-RR 2000, 166 f.).

    Für die Annahme der subjektiven Seite des Heimtückemords kommt es aber nicht auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des § 21 StGB an, sondern darauf, ob und gegebenenfalls welche tatsächlichen Auswirkungen die affektive Erregung auf die Erkenntnisfähigkeit des Angeklagten in der Tatsituation und auf sein Bewusstsein hatte (BGH NStZ 2003, 535; NStZ-RR 2000, 166 f.).

  • BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02

    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg-

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07
    Hierfür genügt es, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilfslose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 2003, 535; 1999, 506 f.; NStZ-RR 2000, 166 f.).

    Für die Annahme der subjektiven Seite des Heimtückemords kommt es aber nicht auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen der rechtlichen Voraussetzungen des § 21 StGB an, sondern darauf, ob und gegebenenfalls welche tatsächlichen Auswirkungen die affektive Erregung auf die Erkenntnisfähigkeit des Angeklagten in der Tatsituation und auf sein Bewusstsein hatte (BGH NStZ 2003, 535; NStZ-RR 2000, 166 f.).

  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07
    Angaben des Angeklagten, für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen und deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, sind nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinzunehmen und der Entscheidung zugrunde legen, nur weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6 und Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07
    Angaben des Angeklagten, für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen und deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, sind nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinzunehmen und der Entscheidung zugrunde legen, nur weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6 und Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07
    Angaben des Angeklagten, für deren Richtigkeit keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen und deren Wahrheitsgehalt fraglich ist, sind nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinzunehmen und der Entscheidung zugrunde legen, nur weil es für das Gegenteil keine unmittelbaren Beweise gibt (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6 und Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).
  • BGH, 15.11.1995 - 2 StR 555/95

    Aufhebung eines Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07
    Das junge Alter des Tatopfers darf im Übrigen nicht strafschärfend gewertet werden, weil das Leben Wertabstufungen nicht zugänglich ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 8; BGH, Beschluss vom 15. November 1995 - 2 StR 555/95).
  • BGH, 11.08.1995 - 2 StR 362/95

    Strafschärfungsgrund - Beseitigung von Tatspuren - Entziehung der Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07
    Das junge Alter des Tatopfers darf im Übrigen nicht strafschärfend gewertet werden, weil das Leben Wertabstufungen nicht zugänglich ist (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 8; BGH, Beschluss vom 15. November 1995 - 2 StR 555/95).
  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07
    Diese Indizien sind dabei im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 2004, 234, 235 m. w. N.).
  • BGH, 16.06.1999 - 2 StR 68/99

    Mordmerkmal der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07
    Hierfür genügt es, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilfslose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 2003, 535; 1999, 506 f.; NStZ-RR 2000, 166 f.).
  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07
    Heimtückisches Handeln wäre dann nur zu bejahen, wenn die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff so kurz war, dass dem Tatopfer keine Möglichkeit blieb, dem Angriff irgendwie zu begegnen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2006, 96; NStZ-RR 2005, 309; NStZ-RR 2004, 14, 16 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 250/05

    Anstiftung zum Mord (Heimtücke; Arglosigkeit bei nicht abwehrbarem Angriff;

  • BGH, 13.07.2005 - 2 StR 236/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe); Überzeugungsbildung

  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Wenn auch nicht jeder dieser Zustände einen Täter daran hindert, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tatbegehung zu erkennen, so kann doch insbesondere die Spontaneität des Tatentschlusses im Zusammenhang mit der Vorgeschichte der Tat und dem psychischen Zustand des Täters ein Beweisanzeichen dafür sein, dass er ohne das erforderliche Ausnutzungsbewusstsein gehandelt hat (BGH, Urteile vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31; vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233; vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 511; Beschlüsse vom 29. November 2011 - 3 StR 326/11, NStZ 2012, 270, 271; vom 24. April 2012 - 5 StR 95/12, NStZ 2012, 693, 694; vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 jeweils mwN).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

    Eine exakte detailreiche Erinnerung kann indes ein Gegenindiz für einen zur Schuldunfähigkeit führenden Affekt sein (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 1992 - 4 StR 283/92, NStZ 1993, 33, 34; Senat, Urteil vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 512; BeckOK StGB/Eschelbach, 45. Edition, § 20 Rn. 36.2; Müller/Nedopil, Forensische Psychiatrie, 5. Aufl., S. 279 f.), mit dem sich das Landgericht auseinanderzusetzen hatte.
  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Denn bei erhaltener Unrechtseinsicht ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (BGH, Urteile vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 511, und vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31 mwN).
  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 147/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit:

    Denn bei erhaltener Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (BGH, Urteile vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 511 f.; vom 10. Februar 2010 - 2 StR 391/09, NStZ-RR 2010, 175, 176; Beschluss vom 24. November 2009 - 1 StR 520/09, StV 2010, 287, 289 jeweils mwN).

    Das Schwurgericht hat nicht verkannt, dass nach der Rechtsprechung allein auf Grund der von ihm zugunsten des Angeklagten angenommenen erheblichen Einschränkung des Steuerungsvermögens nicht ohne Weiteres auf das Fehlen des Ausnutzungsbewusstseins geschlossen werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510; Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 mwN).

  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 391/09

    Verfahren wegen Angriffs mit einer Machete im Streit um vermeintliches

    Vielmehr ist bei erhaltener Einsichtsfähigkeit auch die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (BGH NStZ 2008, 510, 511 f.; Beschl. v. 24. November 2009 - 1 StR 520/09).
  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 189/08

    Mord (Heimtücke: Feststellung des Ausnutzungsbewusstseins, vorhergehende

    Einer Darlegung und Würdigung weiterer Beweisanzeichen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07) bedurfte es dann nicht mehr.
  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12

    Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtwürdigung, offen zu Tage liegende Gefährlichkeit

    Diese Indizien sind dabei im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 512; Beschluss vom 7. August 2012 - 2 StR 218/12).
  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 438/12

    Heimtückemord (Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers trotz eines zuvor

    Damit ist insgesamt von Rechts wegen nichts dagegen zu erinnern, dass das sachverständig beratene Tatgericht unter den hier gegebenen Vorzeichen davon ausgegangen ist, der in seinen kognitiven Fähigkeiten nicht relevant beeinträchtigte Täter habe den Bedeutungsgehalt der tatsächlichen Lage zu Beginn seines tödlichen Angriffs zutreffend eingeschätzt (vgl. auch BGH, Urteile vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 511 f., und vom 10. Februar 2010 - 2 StR 391/09, aaO).
  • BGH, 26.02.2009 - 5 StR 532/08

    Aussetzung; fahrlässige Tötung; Beweiswürdigung

    Dass all diese Umstände einer relevanten Verkennung der Tatsachengrundlage ebenso im Wege stehen können wie die angenommene erhaltene Einsichtsfähigkeit (vgl. hierzu BGH NStZ 2008, 510, 511 f.), hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht.
  • BGH, 16.08.2018 - 1 StR 370/18

    Heimtückemord (Ausnutzungsbewusstsein: Entnahme aus dem objektiven Geschehensbild

    Denn bei erhaltener Unrechtseinsicht ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (BGH, Urteile vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 511 f.; vom 31. Juli 2014 - 4 StR 147/14, NStZ 2015, 30, 31 mwN und vom 15. November 2017 - 5 StR 338/17 Rn. 15, NStZ-RR 2018, 45, 47 sowie Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 123/18 Rn. 7).
  • LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang

  • BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09

    Hochgradiger Affekt als Beeinträchtigung im Sinne des § 20 StGB; Beweisantrag auf

  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08

    Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen (Ausnutzungsbewusstsein;

  • BGH, 16.05.2018 - 1 StR 123/18

    Heimtückemord (Ausnutzungsbewusstsein: Voraussetzungen, Feststellung aufgrund

  • LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11

    Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe

  • BGH, 07.08.2012 - 2 StR 218/12

    Mord; verminderte Schuldfähigkeit (tiefgreifende Bewusstseinsstörung;

  • BGH, 26.11.2015 - 1 StR 538/15

    Heimtückemord (Ausnutzungsbewusstsein trotz vollständig aufgehobener

  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 399/09

    Heimtücke (subjektive Tatseite)

  • LG Köln, 19.07.2017 - 321 Ks 2/17
  • BGH, 20.06.2023 - 5 StR 58/23

    Voruassetzungen eines schuldrelevanten Affekts; Prüfung des Eingangsmerkmals der

  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

  • LG Dortmund, 31.01.2019 - 39 Ks 11/18
  • LG Bochum, 30.05.2012 - 7 Ks 20/11
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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2008 - 5 StR 163/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6768
BGH, 06.05.2008 - 5 StR 163/08 (https://dejure.org/2008,6768)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2008 - 5 StR 163/08 (https://dejure.org/2008,6768)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 5 StR 163/08 (https://dejure.org/2008,6768)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 213 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Minder schwerer Fall des Totschlags (seelische Kränkungen: vermeintlicher Betrug; Beleidigungen; Handeln ohne eigene Schuld: Eskalation durch den Angeklagten; Doppelverwertungsverbot)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Annahme eines sonst minder schweren Falls des Totschlags i.S.v. § 213 Alt. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Voraussetzungen für das Vorliegen des Tatbestandsmerkmals "ohne eigene Schuld" i.S.d. § 213 Alt. 1 StGB

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 213; ; StGB § 213 Alt. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 213
    Seelische Misshandlung als Strafmilderungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 510
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 163/08
    bb) Abgesehen von der möglichen Auswirkung auf die Strafbemessung kann der Senat - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268) - im Blick auf den einzigen rechtsfehlerfrei erwogenen strafschärfenden Umstand, die Auswirkungen der Tat auf die Familie des Opfers (vgl. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 318 und 325 m.w.N.), nicht ausschließen, dass bei wertungsfehlerfreier Subsumtion ein sonst minder schwerer Fall des § 213 StGB angenommen worden wäre.
  • BGH, 24.05.2006 - 5 StR 158/06

    Minder schwerer Fall der schweren Körperverletzung (Strafzumessung;

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 163/08
    Hätte sich der körperlich kräftige Ah. aktiv gewehrt, hätte sich sogar die Schuld des Angeklagten verringern können (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 5 StR 158/06).
  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 163/08
    bb) Abgesehen von der möglichen Auswirkung auf die Strafbemessung kann der Senat - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabes (vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268) - im Blick auf den einzigen rechtsfehlerfrei erwogenen strafschärfenden Umstand, die Auswirkungen der Tat auf die Familie des Opfers (vgl. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 318 und 325 m.w.N.), nicht ausschließen, dass bei wertungsfehlerfreier Subsumtion ein sonst minder schwerer Fall des § 213 StGB angenommen worden wäre.
  • BGH, 19.02.2003 - 2 StR 538/02

    Strafzumessung (Milderung beim Versuch; Wertungsfehler des ausgebliebenen

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 163/08
    Damit ist indes - wie auch der Generalbundesanwalt zutreffend beanstandet hat - keine über die Tatausführung hinausreichende kriminelle Energie des Angeklagten festgestellt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsversuch 1).
  • BGH, 20.04.2021 - 1 StR 286/20

    Tatrichterliche Beweiswürdigung

    Dahin gestellt bleiben kann danach, unter welchen Voraussetzungen die mit einer Straftat für die Angehörigen des Tatopfers verbundenen psychischen Folgen einer Tat überhaupt strafschärfend Berücksichtigung finden können, insbesondere, ob es hierfür darauf ankommt, ob die Tatfolgen - dies wäre mit Blick auf den Straftatbestand der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) nicht der Fall - in den Schutzzweck des verletzten Strafgesetzes fallen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2017 - 4 StR 575/16 Rn. 8; vom 6. Mai 2008- 5 StR 163/08 Rn. 9; vom 4. Juli 2002 - 3 StR 190/02 und vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92 Rn. 9; Urteil vom 28. März 2001 - 3 StR 532/00 Rn. 17 mwN; vgl. auch Schäfer/Sander/von Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl. S. 214 ff. zum Meinungsstand hinsichtlich der Berücksichtigungsfähigkeit außertatbestandsmäßiger Tatfolgen).
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