Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.05.2008

Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2008 - 5 StR 92/08   

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BGH, 06.05.2008 - 5 StR 92/08 (https://dejure.org/2008,4201)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2008 - 5 StR 92/08 (https://dejure.org/2008,4201)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 5 StR 92/08 (https://dejure.org/2008,4201)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 57a StGB
    Heimtückemord nach vorherigem Angriff auf das Opfer (Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei mehraktigen Tatgeschehen; fortwirkender Entzug von Verteidigungsmöglichkeiten); besondere Schwere der Schuld (Wertungsfehler hinsichtlich des Nachtatverhaltens)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke; Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen heimtückischen Mordes bei Tötung eines Betrügers durch sein Opfer; Voraussetzungen der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Verurteilung wegen Mordes und deren ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 168

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Heimtück bei bewusstlosem Tatopfer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 569
  • JR 2008, 391
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.01.1968 - 2 StR 523/67

    Verurteilung wegen Totschlags - Nachweis einer heimtückischen Tötung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 92/08
    Die Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke ist vorliegend nach den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 22, 77, 79; 32, 382, 384; BGH NJW 1991, 1963, 1964) für den Zeitpunkt der Schussabgabe nicht zu beanstanden.

    Diese vom Angeklagten getroffenen Vorkehrungen für die Tatausführung führten beim Opfer zu einem vorgreifenden und noch im Tatzeitpunkt fortwirkenden Entzug von Verteidigungsmöglichkeiten (vgl. BGHSt 22, 77, 79; Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 211 Rdn. 7).

  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 92/08
    Sie beruht auf Wertungsfehlern (vgl. BGHSt 42, 226, 227).
  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87

    Kennzeichnung der schulderhöhend zu bewertenden Einstellung des Täters zur Tat

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 92/08
    Der auf die Beseitigung von Tatspuren ausgerichtete Umgang des Angeklagten mit der Leiche des Tatopfers, der die Voraussetzungen des Vergehenstatbestandes des § 168 StGB noch nicht erfüllt (vgl. BGH NStZ 1981, 300; Fischer aaO 6 § 168 Rdn. 17), kann für sich allein nicht als wesentlich schuldsteigernd betrachtet werden (vgl. demgegenüber - im Sachverhalt anders - BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11).
  • BGH, 16.07.1963 - 5 StR 128/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 92/08
    Eine Aufspaltung des vom einheitlichen Tötungsvorsatz getragenen Geschehens in einen versuchten Heimtückemord in Tateinheit mit Totschlag wegen Wegfalls des Mordmerkmals während der weiteren Tatausführung (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 1963 - 5 StR 128/63; Fischer aaO Rdn. 106) kommt demnach nicht in Frage.
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 92/08
    Die Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke ist vorliegend nach den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 22, 77, 79; 32, 382, 384; BGH NJW 1991, 1963, 1964) für den Zeitpunkt der Schussabgabe nicht zu beanstanden.
  • BGH, 09.01.1991 - 3 StR 205/90

    Straftaten gegen das Leben: Mordmerkmal Heimtücke

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 92/08
    Die Annahme des Mordmerkmals der Heimtücke ist vorliegend nach den Maßstäben der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 22, 77, 79; 32, 382, 384; BGH NJW 1991, 1963, 1964) für den Zeitpunkt der Schussabgabe nicht zu beanstanden.
  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 92/08
    Zwar befand sich sein Opfer zu diesem Zeitpunkt im Zustand der Bewusstlosigkeit, der nach der - freilich vom Schrifttum angegriffenen (vgl. Fischer, StGB 55. Aufl. § 211 Rdn. 42 m.w.N.) - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einer Annahme von Arglosigkeit in der Regel entgegensteht (BGHSt 23, 119, 120; BGH StV 2000, 309 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1998 - 4 StR 563/98

    Bestehen einer natürlichen Handlungseinheit; Besonders schwerer Fall des

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 92/08
    Zwar befand sich sein Opfer zu diesem Zeitpunkt im Zustand der Bewusstlosigkeit, der nach der - freilich vom Schrifttum angegriffenen (vgl. Fischer, StGB 55. Aufl. § 211 Rdn. 42 m.w.N.) - Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einer Annahme von Arglosigkeit in der Regel entgegensteht (BGHSt 23, 119, 120; BGH StV 2000, 309 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1981 - 1 StR 834/80

    Störung der Totenruhe - Zerteilen einer Leiche - Messerstich in den Bauch einer

    Auszug aus BGH, 06.05.2008 - 5 StR 92/08
    Der auf die Beseitigung von Tatspuren ausgerichtete Umgang des Angeklagten mit der Leiche des Tatopfers, der die Voraussetzungen des Vergehenstatbestandes des § 168 StGB noch nicht erfüllt (vgl. BGH NStZ 1981, 300; Fischer aaO 6 § 168 Rdn. 17), kann für sich allein nicht als wesentlich schuldsteigernd betrachtet werden (vgl. demgegenüber - im Sachverhalt anders - BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11).
  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 337/20

    Mord (Heimtücke: Arg- und Wehrlosigkeit, maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen

    Ob das Opfer zu Beginn des Tötungsangriffs noch arglos war, ist in diesen Sachverhaltskonstellationen ohne jede Bedeutung (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20 Rn. 10 f.; Beschlüsse vom 26. März 2020 - 4 StR 134/19, aaO; vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 42; vom 6. November 2014 - 4 StR 416/14, NStZ 2015, 31; Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 StR 503/09, NStZ 2010, 450; Beschluss vom 6. Mai 2008 - 5 StR 92/08, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 36; Urteile vom 1. Juni 1988 - 2 StR 168/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 6; vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 386 f.; vom 17. Januar 1968 - 2 StR 523/67, BGHSt 22, 77).

    Die Strafkammer hätte sich daher näher mit der Frage befassen müssen, ob der bereits am 4. März 2019 bedingt gefasste Tatplan des Angeklagten darauf abzielte, seine ihn ahnungslos in seiner Wohnung aufsuchende Ehefrau im Falle des Scheiterns seiner Umstimmungsversuche noch in der Wohnung unter Ausnutzung ihrer wehrlosen Lage mit den bereitgelegen Schusswaffen zu töten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 5 StR 92/08, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 36).

  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20

    Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken;

    Selbst wenn dies nicht schon beim Verlassen des Fahrzeugs geschehen sein sollte, führten seine mit der Wahl von Tatort und -zeit für die Tatausführung getroffenen Vorkehrungen beim Opfer zu einer vorgreifenden und im Tatzeitpunkt fortwirkenden Erschwerung von Verteidigungsmöglichkeiten, die der Angeklagte ausnutzte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 5 StR 92/08, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 36).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 346/11

    Mord (niedrige Beweggründe, Heimtücke und Arglosigkeit); verminderte

    Sollte hingegen erst der erste Messereinsatz des Angeklagten, als das Opfer nach dem Stuhlschlag bereits benommen am Boden lag, von dem Tötungsvorsatz getragen worden sein, so wäre zum einen zu bedenken, dass die Benommenheit eines vom Täter geschlagenen Opfers gegen dessen Arglosigkeit sprechen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 1997 - 3 StR 68/97, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 23 sowie vom 6. Mai 2008 - 5 StR 92/08, NStZ 2008, 569).
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 535/20

    Revision gegen die Verurteilung wegen Totschlags, Störung der Totenruhe und

    "Das bloße Beseitigen des Leichnams sowie ein ungehöriger Umgang mit dem Leichnam, der die Voraussetzungen des § 168 StGB nicht erfüllt, darf grundsätzlich nicht straferschwerend herangezogen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2013 - 2 StR 117/13 -, NStZ 2013, 579, 580; Senat, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 5 StR 92/08 -, NStZ 2008, 569).
  • BGH, 11.03.2021 - 3 StR 316/20

    Heimtücke (Arg- und Wehrlosigkeit; Zeitpunkt; planmäßiger Hinterhalt);

    Wird das Tatopfer planmäßig in einen Hinterhalt gelockt oder ihm gezielt eine raffinierte Falle gestellt, kommt es daher nicht mehr darauf an, ob es zu Beginn der Tötungshandlung noch arglos war (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 - 4 StR 337/20, juris Rn. 13; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, juris Rn. 10; Beschlüsse vom 26. März 2020 - 4 StR 134/19, NJW 2020, 2421 Rn. 13; vom 31. Juli 2018 - 5 StR 296/18, NStZ 2018, 654, 655; vom 6. November 2014 - 4 StR 416/14, NStZ 2015, 31, 32; Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 StR 503/09, NStZ 2010, 450 f.; Beschlüsse vom 6. Mai 2008 - 5 StR 92/08, NStZ 2008, 569; vom 7. April 1989 - 3 StR 83/89, NStZ 1989, 364, 365; Urteile vom 4. Juli 1984 - 3 StR 199/84, BGHSt 32, 382, 384 ff.; vom 17. Januar 1968 - 2 StR 523/67, BGHSt 22, 77, 79 f.; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 211 Rn. 35b; MüKoStGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 172).
  • LG Frankenthal, 26.06.2018 - 1 Ks 5220 Js 43075/16
    Der Angeklagte Angeklagter zu 3 ging bei der Tat auch heimtückisch im Sinne des 211 Fallgruppe 2 Alt. 1 StGB vor, nutzte er doch bei sämtlichen durch ihn alleine erfolgten Insulininjektionen die Arg- und Wehrlosigkeit der Geschädigten in feindlicher Willensrichtung bewusst zur Tötung aus, indem er sie teilweise zu einem Zeitpunkt setzte, als Frau L schlief, ohne dass diese, als sie sich in den Schlaf fallen ließ, einen Anhaltspunkt dafür hatte, dass ihr ein Angriff drohen könnte; ebenso verhält es sich, soweit Frau L aufgrund des bereits durch die früheren Insulingaben herabgesetzten Zuckerspiegels bei den im Anschluss erfolgten Insulingaben durch Angeklagter zu 3 nicht voll bei Bewusstsein war; auch dies ist als heimtückisch zu bewerten, da Angeklagter zu 3 diesen Zustand ja erst selbst heimtückisch und in Tötungsabsicht herbeigeführt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 06. Mai 2008 - 5 StR 92/08).
  • BGH, 06.07.2021 - 4 StR 100/21

    Mord (Heimtücke: mehraktiges Tatgeschehen, durchgehender Tötungsvorsatz,

    Denn der Senat vermag nicht gänzlich auszuschließen, dass die Strafkammer bei einer Einstellung des Zwischengeschehens in ihre Würdigung zu einer Aufspaltung des Geschehens gelangt wäre (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 5 StR 92/08, NStZ 2008, 569).
  • LG Bochum, 30.05.2012 - 7 Ks 20/11
    Zwar steht eine Bewusstlosigkeit nach der Rechtsprechung des BGH einer Annahme von Arglosigkeit in der Regel entgegen (vgl. BGH, NStZ 2008, 569 mwN).

    Eine Aufspaltung des vom einheitlichen Tötungsvorsatz getragenen Geschehens in einen versuchten Heimtückemord in Tateinheit mit Totschlag wegen Wegfalls des Mordmerkmals während der weiteren Tatausführung ist vor diesem Hintergrund nicht angezeigt (vgl. BGH, NStZ 2008, 569).

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 1 Ks 20/15

    Verona Pooths Ex-Bodyguard zu 13 Jahren Haft verurteilt

    In einem solchen Fall käme die Annahme von Heimtücke in Betracht, wenn der Angeklagte bereits die Bewusstlosigkeit durch eine von Tötungsvorsatz getragene Handlung herbeigeführt hätte (vgl. BGH Beschluss vom 6. Mai 2008 - 5 StR 92/08 - NStZ 2008, 569).
  • LG Hagen, 08.01.2014 - 31 Ks 11/12

    Siert Bruins: Niederländer wegen NS-Verbrechen vor Gericht

    In einem solchen Fall reicht es aus, wenn das Tatopfer später nach Abschluss der listigen Vorbereitungsphase mit einem tätlichen Angriff rechnete und daher noch gewisse, wenn auch eingeschränkte, Verteidigungschancen hatte (BGH, Urteil v. 17.01.1968 - 2 StR 523/67 in NJW 1968, 1291; BGH, Beschluss v. 06.05.2008 - 5 StR 92/08 in NStZ 2008, 569).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.2008 - 4 StR 150/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6966
BGH, 27.05.2008 - 4 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,6966)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2008 - 4 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,6966)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 4 StR 150/08 (https://dejure.org/2008,6966)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 569
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 4 StR 150/08
    Zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung muss ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen, dass der Täter das Opfer oder einen Dritten während der Dauer der Zwangslage erpressen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355; BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; vgl. auch Fischer StGB 55. Aufl. § 239 a Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95

    Erpresserischer Menschenraub - Bemächtigungslage - Erpressung - Funktionaler und

    Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 4 StR 150/08
    Zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung muss ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang derart bestehen, dass der Täter das Opfer oder einen Dritten während der Dauer der Zwangslage erpressen will (vgl. BGHSt 40, 350, 355; BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5; vgl. auch Fischer StGB 55. Aufl. § 239 a Rdn. 7 m.w.N.).
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