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   BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08   

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BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08 (https://dejure.org/2008,3178)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2008 - 1 StR 196/08 (https://dejure.org/2008,3178)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 1 StR 196/08 (https://dejure.org/2008,3178)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach deren Sicherstellung (Divergenz der Strafsenate; straflose versuchte Beihilfe; weite Auslegung des Handeltreibens)

  • lexetius.com

    StGB § 27; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2276
  • NStZ 2008, 573
  • StV 2008, 420
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08
    Zur Strafbarkeit der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach deren Sicherstellung (in Abgrenzung zu BGH NJW 2008, 1460).

    Der 5. Strafsenat hat allerdings in Abweichung hiervon die Auffassung vertreten, eine nutzlose Beihilfehandlung begründe keine Strafbarkeit wegen Beihilfe, sondern stelle lediglich einen straflosen Beihilfeversuch dar (BGH NJW 2008, 1460).

  • BGH, 21.05.1999 - 2 StR 154/99

    Begriff des bewaffneten Handeltreibens bei § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08
    Dies war aber den Empfängern der Lieferung ersichtlich nicht bekannt, denn diese bemühten sich - u.a. unter Einschaltung des Angeklagten als potentiellen Kurier - weiterhin darum, in den Besitz des Heroins zu gelangen, entfalteten daher eine eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHSt (GS) 50, 252, 256; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50 und 52).
  • BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08
    Dies war aber den Empfängern der Lieferung ersichtlich nicht bekannt, denn diese bemühten sich - u.a. unter Einschaltung des Angeklagten als potentiellen Kurier - weiterhin darum, in den Besitz des Heroins zu gelangen, entfalteten daher eine eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHSt (GS) 50, 252, 256; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50 und 52).
  • BGH, 26.04.1994 - 1 StR 87/94

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Beihilfe

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08
    Denn es genügt, dass er dadurch das Handeltreiben der Lieferungsempfänger zumindest erleichtert hat, während es unerheblich ist, dass sein Tun infolge der Sicherstellung des Betäubungsmittels von vornherein nicht erfolgreich sein konnte (vgl. BGH NStZ 1994, 441; BGH NStZ-RR 1996, 374).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 728/95

    Betäubungsmittelhandel - Arbeitnehmerverhältnis - Eigennutz

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 196/08
    Denn es genügt, dass er dadurch das Handeltreiben der Lieferungsempfänger zumindest erleichtert hat, während es unerheblich ist, dass sein Tun infolge der Sicherstellung des Betäubungsmittels von vornherein nicht erfolgreich sein konnte (vgl. BGH NStZ 1994, 441; BGH NStZ-RR 1996, 374).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Vollendetes Handeltreiben kommt daher auch dann noch in Betracht, wenn die Dopingmittel zum Zeitpunkt des Tätigwerdens des Beteiligten bereits unter polizeilicher Kontrolle standen, sichergestellt oder beschlagnahmt waren oder gar erst nach der Bestellung beschlagnahmt wurden (Weber BtMG § 29 Rn. 285; Körner / Patzak / Volkmer BtMG § 29 Teil 4 Rn. 86; Münchener Kommentar / Rahlf BtMG § 29 Rn. 369; BGH NJW 2004, 2162; BGH NStZ 2007, 635; BGH NStZ 2010, 522; BGH NStZ-RR 2020, 82; aA BGH NJW 2008, 2276).

    So bemühte er sich u.a. über die Kontaktaufnahme mit der Händlerin in China weiter darum, in den Besitz der bestellten Dopingmittel zu gelangen, und setzte damit - ohne dass es darauf ankommt, ob eine Inbesitznahme noch möglich war - die eigennützige auf den Umsatz von Dopingmitteln gerichtete Tätigkeit fort (BGH NJW 2008, 2276; BGH NStZ 2010, 522; BGH NStZ-RR 2020, 82).

    So wie das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Umsatzerfolg nicht zu umschließen braucht, weil das hierauf abzielende Verhalten genügt, reicht es für den Gehilfen aus, dass er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt (BGH NStZ 2010, 522; BGH NJW 1994, 2162; BGH NJW 2008, 2276; aA BGH NStZ 2008, 465 für den Sonderfall der Unterstützung einer nach Sicherstellung von den Ermittlungsbehörden angeschobenen und lediglich zum Schein vereinbarten Geldübergabe).

    (Fälle Ziff. III. 2. e) (1) (d) (bb) bis (dd)) kann es dahinstehen, ob diese nach der Sicherstellung der Dopingmittel als Beihilfe zum Handeltreiben zu werten sind (BGH NJW 2008, 1460; BGH NJW 2008, 2276; Körner / Patzak / Volkmer BtMG § 29 Teil 4. Rn. 261).

  • BGH, 31.01.2024 - 2 StR 221/23
    Unabhängig davon wird es zu beachten haben, dass die Sicherstellung der Betäubungsmittel einer Verurteilung des Angeklagten wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen nicht entgegensteht (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 2010 - 2 StR 368/09, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 31; Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 StR 196/08, NJW 2008, 2276 f.; vom 4. Januar 2023 - 5 StR 390/22, NStZ 2023, 507 f. mwN).
  • BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und zur Einfuhr von

    Sie bemühten sich u.a. über die (versuchte) telefonische Kontaktaufnahme mit dem Kurier weiter darum, in den Besitz der bestellten Ware zu gelangen, und entfalteten damit - ohne dass es darauf ankommt, ob eine Inbesitznahme noch möglich war - eine eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50 u. 52; BGH NJW 2008, 2276; Senat, Urteil vom 26. August 2009 - 2 StR 223/09; offen gelassen vom 5. Strafsenat im Urteil vom 7. Februar 2008 - NStZ 2008, 465).

    So wie das strafrechtliche Verhalten des Haupttäters den tatsächlichen Umsatzerfolg nicht zu umschließen braucht, weil das hierauf abzielende Verhalten genügt, reicht es für den Gehilfen aus, dass er dieses auf Erfolg abzielende Verhalten unterstützt (vgl. BGH NJW 1994, 2162; NJW 2008, 2276; anders der 5. Strafsenat, NStZ 2008, 465 f. für den Sonderfall der Unterstützung einer nach Sicherstellung der Betäubungsmittel von den Ermittlungsbehörden angeschobenen und lediglich zum Schein vereinbarten Geldübergabe).

  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08

    Strafklageverbrauch beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zäsurwirkung eines

    Denn diese waren - wenn nicht schon durch die dem Angeklagten M. bekannte Sicherstellung des verbliebenen Marihuanas am 4. August 2006 (vgl. BGH NStZ 2008, 573), so doch jedenfalls - durch das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts München beendet worden.
  • BGH, 04.01.2023 - 5 StR 390/22

    Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln trotz erfolgter

    Da es für die Strafbarkeit des Haupttäters beim Handeltreiben aber nicht auf den tatsächlichen Umsatzerfolg ankommt, sondern allein auf das hierauf abzielende Verhalten, muss ein Gehilfe auch nur dessen auf den Erfolg abzielendes Verhalten unterstützen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2010 - 2 StR 368/09, NStZ 2010, 522; vom 26. April 1994 - 1 StR 87/94, NJW 1994, 2162; Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 StR 196/08, NJW 2008, 2276 und vom 9. Juli 1996 - 1 StR 728/95, NStZ-RR 1996, 374).
  • OLG Hamm, 09.12.2010 - 22 U 83/10

    Gewährleistung im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages wegen unterbliebener

    Zwar muss ein Anerkenntnis gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB grundsätzlich gegenüber dem Gläubiger selbst erfolgen; die Abgabe gegenüber einem Dritten genügt aber, wenn eine Weiterleitung an den Gläubiger erfolgen soll (vgl. BGH NJW 2008, 2276).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 411/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Die Verurteilung des Angeklagten kann danach keinen Bestand haben, ohne dass es noch darauf ankäme, ob das Verhalten des Angeklagten - hiergegen bestehen erhebliche Bedenken - nach Sicherstellung der Betäubungsmittel überhaupt noch als vollendete Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu werten sein kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07 Rn. 12 ff.; aA Beschlüsse vom 28. Mai 2008 - 1 StR 196/08 und vom 9. Juli 1996 - 1 StR 728/95 Rn. 12 mwN; offengelassen im Beschluss vom 27. Juni 2017 - 3 StR 218/17).
  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Dabei ist eine taugliche und vollendete Hilfeleistung auch dann gegeben, wenn die konkret entfaltete, auf eine Kurierfunktion abzielende Tätigkeit infolge der Sicherstellung des Betäubungsmittels von vornherein nicht erfolgreich sein kann (vgl. BGH NJW 2008, 2276).
  • BGH, 27.06.2017 - 3 StR 218/17

    Rechtsfehlerfrie Beweiswürdigung bei einer Beihilfe zur Einfuhr von

    Es kann dahinstehen, ob die Handlungen des Angeklagten nach der Sicherstellung der Betäubungsmittel als Beihilfe zum Handeltreiben zu werten sind (vgl. BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460; Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 StR 196/08, NJW 2008, 2276).
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Rechtsprechung
   KG, 08.11.2007 - (1) 3 StE 2/07 - 1 (5/07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25241
KG, 08.11.2007 - (1) 3 StE 2/07 - 1 (5/07) (https://dejure.org/2007,25241)
KG, Entscheidung vom 08.11.2007 - (1) 3 StE 2/07 - 1 (5/07) (https://dejure.org/2007,25241)
KG, Entscheidung vom 08. November 2007 - (1) 3 StE 2/07 - 1 (5/07) (https://dejure.org/2007,25241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geheimdienstliche Agententätigkeit gegen Ausländerorganisationen in Deutschland; Nichtanwendbarkeit der Lagertheorie

  • Judicialis

    StGB § 56 Abs. 1; ; StGB § 99 Abs. 1 Nr. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Agent aus der Botschaft - Algerischer Geheimdienstler bespitzelte Landsleute und wird wegen Agententätigkeit verurteilt

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 573
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 29.09.2003 - 3 StE 1/03

    Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland durch Ausspähung von Exiliranern

    Auszug aus KG, 08.11.2007 - 3 StE 2/07
    Dabei ist ohne Relevanz, ob die ausgeforschten Zielpersonen im "Lager der Bundesrepublik Deutschland" stehen (a.A. KG, Urteil vom 29. September 2003 - [2] 3 StE 1/03 - 1 [3/03] = NStZ 2004, S. 209).

    Der Senat folgt damit nicht der Auffassung, wie sie vom 2. Strafsenat des Kammergerichts im Urteil vom 29. September 2003 - (2) 3 StE 1/03 - 1 (3/03) als obiter dictum vertreten worden ist (NStZ 2004, S. 209 m. Anm. Lampe).

  • BGH, 22.09.1980 - StB 25/80

    Ausübung einer geheimdienstlichen gegen die Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus KG, 08.11.2007 - 3 StE 2/07
    § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist in der Regel auch dann erfüllt, wenn die geheimdienstliche Agententätigkeit sich gegen Ausländerorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland oder sonst gegen hier lebende Ausländer richtet (im Anschluss an BGHSt 29, 325).

    Der Tatbestand des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist in der Regel auch dann erfüllt, wenn die geheimdienstliche Agententätigkeit sich gegen Ausländerorganisationen in der Bundesrepublik Deutschland oder sonst gegen hier lebende Ausländer richtet (vgl. BGHSt 29, 325).

  • BGH, 20.01.2015 - 3 StR 551/14

    Geheimdienstliche Agententätigkeit (Ausforschungsbemühungen gegen Mitglieder oder

    Tatbestandsmäßig sind deshalb regelmäßig Ausforschungen, von denen Personen betroffen werden, denen ein Asylrecht zusteht, oder die sich gegen Exilanten oder deren Organisationen richten, die sich unter dem Schutz des Art. 5 GG in Deutschland in legaler Weise politisch betätigen, ohne dass es darauf ankommt, ob die ausgespähten Personen "im Lager' der Bundesrepublik Deutschland stehen (KG, Urteil vom 8. November 2007 - (1) 3 StE 2/07 - (5/07), NStZ 2008, 573; aA noch KG, Urteil vom 29. September 2003 - (2) 3 StE 1/03-1 (3/03), NStZ 2004, 209).
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