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   BGH, 26.09.2007 - 1 StR 276/07   

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BGH, 26.09.2007 - 1 StR 276/07 (https://dejure.org/2007,4805)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2007 - 1 StR 276/07 (https://dejure.org/2007,4805)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2007 - 1 StR 276/07 (https://dejure.org/2007,4805)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 250 StPO; § 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO; § 160 Abs. 3 StPO; § 256 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, Nr. 5 StPO
    Einführung von Erkenntnissen der Gerichtshilfe in die Hauptverhandlung (Verlesung der Berichte einer Gerichtshelferin; Stellung der Gerichtshilfe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verlesung durch die Gerichtshilfe erstellter Berichte über die körperlichen und psychischen Folgen für die Tatopfer (Opferberichte) in allseitigem Einverständnis in der Hauptverhandlung; Rechtsnatur und Aufgaben der Gerichtshilfe; Härteausgleich bei ...

  • Judicialis

    StPO § 160 Abs. 3; ; StPO § 251 Abs. 1; ; StPO § 251 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 256 Abs. 1 Nr. 1 lit. a; ; StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5; ; StPO § 463d; ; JGG § 50 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 54 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 251 Abs. 1; StGB § 55 Abs. 1
    Verlesbarkeit des Berichts der Gerichtshilfe; ausländische Verurteilungen sind nicht gesamtstrafenfähig

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 709
  • StV 2008, 338
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat);

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - 1 StR 276/07
    Das Landgericht hat sich zu Recht daran gehindert gesehen, die Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Sibiu vom 2. Juli 2003 - wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Rechtskraft - in die Gesamtstrafenbildung mit einzubeziehen (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 8; BGH NStZ-RR 2000, 105).

    Der vorliegende Fall ist nach alledem anders gelagert als der - vom Beschwerdeführer in Bezug genommene - "Extremfall" (so BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 10), der dem Senatsurteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97 (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 8) zugrunde lag (vgl. auch BGH NStZ-RR 2000, 105).

  • BGH, 15.12.1999 - 5 StR 608/99

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmittel; Strafmilderung nach § 31 BtMG

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - 1 StR 276/07
    Das Landgericht hat sich zu Recht daran gehindert gesehen, die Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Sibiu vom 2. Juli 2003 - wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Rechtskraft - in die Gesamtstrafenbildung mit einzubeziehen (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 8; BGH NStZ-RR 2000, 105).

    Der vorliegende Fall ist nach alledem anders gelagert als der - vom Beschwerdeführer in Bezug genommene - "Extremfall" (so BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 10), der dem Senatsurteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97 (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 8) zugrunde lag (vgl. auch BGH NStZ-RR 2000, 105).

  • BGH, 02.09.1997 - 1 StR 317/97

    Voraussetzungen einer Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - 1 StR 276/07
    Der vorliegende Fall ist nach alledem anders gelagert als der - vom Beschwerdeführer in Bezug genommene - "Extremfall" (so BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 10), der dem Senatsurteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97 (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 8) zugrunde lag (vgl. auch BGH NStZ-RR 2000, 105).
  • BayObLG, 23.03.1993 - 5St RR 178/92
    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - 1 StR 276/07
    Der Nachteil, der dem Angeklagten dadurch entstanden ist, dass im Ausland verhängte Strafen nicht gesamtstrafenfähig sind, ist hier durch eine anderweitige Gesamtstrafenbildung ausgeglichen worden (vgl. BayObLG NJW 1993, 2127; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 55 Rdn. 21).
  • BGH, 29.06.2000 - 1 StR 123/00

    Unterbliebene Unterrichtung der Jugendgerichtshilfe vom Hauptverhandlungstermin;

    Auszug aus BGH, 26.09.2007 - 1 StR 276/07
    Die Gerichtshilfe bleibt freilich primär Ermittlungshilfe und kann allenfalls sekundär Sozialhilfe - wie die Jugendgerichtshilfe - sein (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 27).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche

    Der Bundesgerichtshof hat es allerdings für notwendig erachtet, auch auf diese Fälle den Rechtsgedanken des Härteausgleichs zu übertragen, wenn die im Ausland und die im Inland begangene Straftat vom zeitlichen Ablauf her miteinander hätten abgeurteilt werden können ( BGHSt 43, 79, 80; BGH NStZ-RR 1998, 204; 2000, 105; NStZ 1998, 134; NJW 2000, 1964, 1965; BGH NStZ 2008, 709, 710; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 1532/08 [richtig: 2 BvR 1532/07 - d. Red.] - Tz. 5).

    In den Entscheidungen BGH NStZ 1998, 134 (Beschluss vom 2. September 1997 - 1 StR 317/97) und NStZ 2008, 709 (Urteil vom 26. September 2007 - 1 StR 276/07) ist die Frage des Härteausgleichs nicht tragend entschieden worden, da jeweils die Nichterörterung durch den Tatrichter vom Revisionsgericht gebilligt worden ist.

  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 299/14

    Härtefallausgleich für bereits vollstrecke Haftstrafen (Voraussetzungen:

    Im Ergebnis das gleiche gilt im Falle der Verurteilung des Angeklagten durch ein ausländisches Gericht, soweit hypothetisch eine Aburteilung der Auslandstat auch im Inland nach deutschem Recht möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80; Beschluss vom 2. September 1997 - 1 StR 317/97, NStZ 1998, 134; Beschluss vom 30. Oktober 1997 - 1 StR 659/97, NStZ-RR 1998, 204; Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 5 StR 608/99, NStZ-RR 2000, 105; Urteil vom 26. September 2007 - 1 StR 276/07, NStZ 2008, 709, 710; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677, 2678; Fischer StGB, 61. Aufl., § 55 Rn. 21b mwN).

    Ob der Tatrichter den Härteausgleich durch die Bildung einer fiktiven Gesamtstrafe unter Einbeziehung der erledigten Verurteilung, die dann um die vollstreckte Strafe zu mindern ist, vornimmt, oder den Umstand, dass eine Gesamtstrafenbildung mit der früheren Strafe nicht mehr möglich ist, unmittelbar bei der neuen Festsetzung der Strafhöhe berücksichtigt, steht in seinem freien Ermessen (BGH, Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80; Urteil vom 26. September 2007 - 1 StR 276/07, NStZ 2008, 709, 710).

  • BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08

    Einschränkung des Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung in Fällen

    Der Bundesgerichtshof hat zwar den Rechtsgedanken des Härteausgleichs auf Fälle übertragen, bei denen die im Ausland und die im Inland begangene Straftat vom zeitlichen Ablauf her miteinander hätten abgeurteilt werden können (BGHSt 43, 79, 80; BGH NStZ-RR 1998, 204; 2000, 105; NStZ 1998, 134; NJW 2000, 1964, 1965; BGH NStZ 2008, 709, 710; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 1532/08 - Tz. 5).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09

    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der

    Im Ausland verhängte Strafen sind der nachträglichen Gesamtstrafenbildung über § 55 StGB nicht zugänglich, weil eine Gesamtstrafe mit einer von einem ausländischen Ge richt verhängten Strafe schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 43, 79; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; BGH NStZ 2008, 709, 710).
  • OLG Oldenburg, 05.07.2021 - 1 Ss 86/21

    Gefährliche Körperverletzung durch Tritt mit handelsüblichem Turnschuh; Tritt mit

    Dass das Landgericht die Berücksichtigung eines Härteausgleichs nicht näher dargelegt hat, gefährdet den Bestand des Strafausspruches schon deshalb nicht, weil ein Härteausgleich wegen der anderweitigen Gesamtstrafenbildung gar nicht erforderlich war (vgl. BGH, Urteil v. 26.09.2007, 1 StR 276/07, NStZ 2008; BayObLG, Beschluss v. 23.03.1993, 5 St RR 178/92, NJW 1993, 2127).
  • LG Freiburg, 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08

    Fiktive nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Härteausgleich bei Berücksichtigung

    Im Ausland verhängte Strafen sind der nachträglichen Gesamtstrafenbildung über § 55 StGB nicht zugänglich, weil eine Gesamtstrafe mit einer von einem ausländischen Gericht verhängten Strafe schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 43, 79; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; BGH NStZ 2008, 709, 710).
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