Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707 - 709/07, 3 Ws 707/07, 3 Ws 708/07, 3 Ws 709/07   

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https://dejure.org/2008,12912
OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707 - 709/07, 3 Ws 707/07, 3 Ws 708/07, 3 Ws 709/07 (https://dejure.org/2008,12912)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.01.2008 - 3 Ws 707 - 709/07, 3 Ws 707/07, 3 Ws 708/07, 3 Ws 709/07 (https://dejure.org/2008,12912)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Januar 2008 - 3 Ws 707 - 709/07, 3 Ws 707/07, 3 Ws 708/07, 3 Ws 709/07 (https://dejure.org/2008,12912)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer schwierigen Rechtslage als Voraussetzung für eine Bestellung eines Pflichtverteidigers für ein Vollstreckungsverfahren; Versagung einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Feststellung der Unmöglichkeit einer Zweckerreichung als Voraussetzung für eine ...

  • Judicialis

    StGB § 67 d Abs. 5; ; StPO § 140

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer schwierigen Rechtslage als Voraussetzung für eine Bestellung eines Pflichtverteidigers für ein Vollstreckungsverfahren; Versagung einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Feststellung der Unmöglichkeit einer Zweckerreichung als Voraussetzung für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 39
  • StV 2008, 316
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 11.09.2007 - 3 Ws 533/07

    Fehlende hinreichend konkrete Erfolgsaussicht bei therapiewilligem, aber

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07
    Um das festzustellen, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 - 3 Ws 533/07 - unter Hinweis auf BVerfGE 91, 1, 35; KG Berlin, Beschluss vom 26.07.2006 - 5 Ws 302/06), absoluter Sicherheit, dass der oben genannte Zweck der Maßregel nicht mehr erreicht werden kann, bedarf es - da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt - hingegen nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 a.a.O.).

    Es muss vielmehr auch überprüft werden, ob eine - vorübergehende - mangelnde Therapiemotivation wieder geweckt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007, a.a.O. m. w. N.).

  • OLG Zweibrücken, 19.12.2002 - 1 Ws 596/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beurteilungsmaßstäbe bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ws 568/07

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07
    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als im Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht, so dass die 3 abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO einschränkend zu beurteilen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28.09.2007, 3 Ws 568-570/07 unter Hinweis auf KG Berlin, Beschluss vom 10.06.2006 - 5 Ws 61/06 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 24.06.2003 - Ws 632/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Abbruch der Maßregel wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07
    Um das festzustellen, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 - 3 Ws 533/07 - unter Hinweis auf BVerfGE 91, 1, 35; KG Berlin, Beschluss vom 26.07.2006 - 5 Ws 302/06), absoluter Sicherheit, dass der oben genannte Zweck der Maßregel nicht mehr erreicht werden kann, bedarf es - da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt - hingegen nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 a.a.O.).
  • OLG Hamm, 12.01.2017 - 4 Ws 372/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Erledigung; Anordnung des Vollzugs der

    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann; einer absoluten Sicherheit bedarf es nicht, da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt (OLG Koblenz, Beschluss vom 28.01.2016 - 2 Ws 22/16 - juris; vgl. auch: OLG Hamm, Beschl. v. 03.01.2008 - 3 Ws 707-709/07 - juris).
  • OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen der Erledigung der

    Um festzustellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg nicht mehr besteht, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, aus der sich ergibt, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann; einer absoluten Sicherheit bedarf es nicht, da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt (vgl. Senat, aaO.; OLG Hamm, 3 Ws 707-709/07 v. 03.01.2008 - StV 2008, 316).
  • OLG Braunschweig, 09.08.2012 - Ws 231/12

    Drogenrückfall; Drogenabhängigkeit; Entziehungsanstalt; Maßregel; Suchtverhalten;

    Bei der Prognoseentscheidung muss der Gesamtverlauf der bisherigen Maßregelvollstreckung berücksichtigt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2008 - 3 Ws 707 -709/07, 3 Ws 707/07, 3 Ws 708/07, 3 Ws 709/07 - zitiert nach juris, Rn. 11).
  • OLG Schleswig, 17.03.2011 - 2 Ws 53/11

    Voraussetzungen für den Abbruch einer Entwöhnungstherapie

    Voraussetzung für die Feststellung der Aussichtslosigkeit des Maßregelvollzuges gemäß § 64 StGB ist, dass in der Gesamtschau des bisherigen Verhaltens des Verurteilten einschließlich der in der Klinik verbrachten Zeit im Rahmen einer zu stellenden Prognose aller Voraussicht nach nicht mehr mit einem Therapieerfolg gerechnet werden kann (OLG Celle, Beschluss vom 22. Februar 2010 - 2 Ws 41/10 -, bei Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707-709/07 -, NStZ 2009, 39; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 1 Ws 596/02 -, NStZ-RR 2003, 157 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. August 2002 - 3 Ws 831/02 -, NStZ-RR 2002, 299 ).
  • OLG Braunschweig, 07.01.2016 - 1 Ws 337/15

    Zuverlässige Erkenntnisgrundlage bzgl. der Prognose der mangelden hinreichend

    Bei der Prognoseentscheidung muss der Gesamtverlauf der bisherigen Maßregelvollstreckung berücksichtigt werden ( vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707 -709/07, 3 Ws 707/07, 3 Ws 708/07, 3 Ws 709/07, juris, Rn. 11 ).
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07

    Therapieunwilligkeit

    3 Ws 707/07 3 Ws 708/07 3 Ws 709/07.
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07

    Therapieunwilligkeit

    3 Ws 707/07 3 Ws 708/07 3 Ws 709/07.
  • OLG Braunschweig, 22.01.2020 - 1 Ws 304/19

    Erfolglose Beschwerde gegen Nichtfeststellung von endender Suchttherapie; Kein

    Bei der Prognoseentscheidung muss der gesamte Verlauf der bisherigen Maßregelvollstreckung berücksichtigt werden (OLG Braunschweig, Beschl. vom 7. Januar 2016, a.a.O.; OLG Hamm, Beschl. vom 3. Januar 2008, 3 Ws 707/07 , Rn. 11, zitiert nach juris).
  • OLG Bamberg, 30.12.2009 - 1 Ws 739/09

    Voraussetzungen für die Erledigterklärung der Maßregel bei einer Krise im Rahmen

    Eine Krise im Rahmen einer Entziehungsbehandlung rechtfertigt noch nicht ohne weiteres die Beendigung des Maßregelvollzugs, auch nicht Therapieunwilligkeit oder Therapieunfähigkeit, solange Möglichkeiten der Abhilfe bestehen (vgl. OLG Hamm, NStZ 09, 39).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.06.2007 - 3 Ws 624/07   

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https://dejure.org/2007,19257
OLG Frankfurt, 29.06.2007 - 3 Ws 624/07 (https://dejure.org/2007,19257)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.06.2007 - 3 Ws 624/07 (https://dejure.org/2007,19257)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 3 Ws 624/07 (https://dejure.org/2007,19257)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 56c StGB, § 56f Abs 1 S 1 Nr 2 StGB
    Bewährungswiderruf: Zuwiderhandlung gegen die Anordnung der Anzeige jedes Wohnungswechsels

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Bewährungswiderrufs wegen einer Zuwiderhandlung des Verurteilten gegen eine Anordnung zur Mitteilung des Wohnungswechsels; Zweck einer Anordnung gegenüber einem Verurteilten zur Mitteilung des Wohnungswechsels; Voraussetzungen für einen Widerruf der ...

  • Judicialis

    StGB § 56 c; ; StGB § 56 f

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 39
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 24.09.2003 - 2 Ws 328/03

    Zulässigkeit einer Anordnung der Mitteilungspflicht über einen Wohnungswechsel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2007 - 3 Ws 624/07
    Die im Beschluss vom 19.5.2004 erteilte Anordnung, jeden Wohnungswechsel der Kammer binnen einer Woche schriftlich anzuzeigen, ist als Weisung nach § 56 c StGB zulässig, sofern damit mehr erstrebt wird als eine reine Überwachung, nämlich eine Einflussnahme auf die künftige Lebensführung des Probanden( vgl. OLG Celle, NStZ 2004, 627).
  • OLG Köln, 08.03.1994 - 2 Ws 137/94

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes gegen die auferlegte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.06.2007 - 3 Ws 624/07
    Eine solche Zweckbestimmung kann der Anordnung der Angabe jedes Wohnungswechsels - nach wohl inzwischen h. M. ( vgl. Münchner Kommentar, Bearb. Groß, Rdnr. 7 zu § 56 c StGB m. w. N. , Tröndle/Fischer, StGB, 52. Auflage, Rdnr. 3 zu § 56 c; OLG Köln, NStZ 1994, 509) - nicht ohne weiteres entnommen werden, da diese in der Regel nur der Erleichterung behördlicher Aufgabenerfüllung dient.
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen

    Dient - wie hier - die im Bewährungsbeschluss erteilte Anweisung dem Zweck, auf die zukünftige Lebensführung des Verurteilten helfend spezialpräventiv einwirken zu können, ist sie einer Bewährungsweisung im Sinne von § 56c Abs. 2 Nr. 1 StGB gleichzustellen (vgl. zum Diskussionsstand bzgl. der bewährungsrechtlichen Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06, zit. nach juris, Rn. 9; OLG Oldenburg, NStZ 2008, 461 einerseits; OLG Celle, NStZ 2004, 627 andererseits; vgl. auch OLG Frankfurt/M., NStZ 2009, 39; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 56c Rn. 6 aE mwN; Mosbacher in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 2. Aufl., § 56c Rn. 2 und 9).
  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 261/22

    Wertersatzeinziehung (Angabe in Euro); Weisungen (Anzeige des Wohnsitzes oder

    Die Auffassung, eine Meldeweisung sei keine Weisung nach § 56c StGB, denn sie bezwecke als solche keine Hilfestellung bei einer straffreien Lebensführung, sondern allein eine Erleichterung justizieller Aufgabenerfüllung (s. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juni 2007 - 3 Ws 624/07, NStZ 2009, 39; OLG Köln, Beschlüsse vom 28. März 2003 - 2 Ws 123/06, juris Rn. 9; vom 8. März 1994 - 2 Ws 137/94, NStZ 1994, 509; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08, NStZ 2008, 461; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 20 Ws 309/17, juris Rn. 13), greift zu kurz.
  • OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls; Offensichtlich unzulässiger oder

    Der Hinweis der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hannover, eine Strafaussetzung zur Bewährung allein deshalb komme "nicht ernsthaft in Betracht", findet in der Rechtsprechung, in der bereits die bewährungsrechtliche Einordnung einer Anweisung der Wohnsitzwechselanzeige äußerst umstritten ist (vgl. hierzu: einerseits OLG Köln, Beschluss vom 28. März 2006 - 2 Ws 123/06 -, juris, OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08 -, juris; a.A.: Senat, Beschluss vom 24.9.2003 - 2 Ws 328/03, NStZ 2004, 627; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.6.2007 - 3 Ws 624/07, NStZ 2009, 39; Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 56c Rn. 6), jedenfalls teilweise Bestätigung.
  • OLG Koblenz, 17.02.2016 - 2 Ws 46/16

    Widerruf der Strafaussetzung wegen erneuter Straffälligkeit: Bewährungswiderruf

    Da der Verurteilte wiederholt Straftaten unter Alkoholeinfluss begangen hat, bedarf es neben der näheren Weisung zur Kontakthaltung mit dem Bewährungshelfer (§ 56f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 56c Abs. 2 Nr. 2 StGB) und zur Mitteilung jeden Wohnsitzwechsels (§ 56f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 56c Abs. 1 StGB), um Einfluss auf die künftige Lebensführung des Verurteilten nehmen zu können (vgl. dazu OLG Frankfurt NStZ 2009, 39; OLG Celle NStZ 2004, 627), der Weisung, Alkoholkonsum zu unterlassen und die Alkoholabstinenz durch eine in jedem Quartal auf seine Kosten bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gesundheitsamt durchzuführende Urinkontrolle nachzuweisen (§ 56f Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 56c Abs. 1 StGB).
  • AG Backnang, 13.08.2014 - 2 BWL 90/11

    Strafaussetzung, Widerruf, Bestellung, Pflichtverteidiger

    Es handelt sich deshalb wegen eines nicht von § 56 c StGB erfassten Zwecks der Anordnung nicht um eine Weisung (so auch OLG Frankfurt, StraFO 2007, 383; OLG Oldenburg, NStZ 2008, 461).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36081
OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07 (https://dejure.org/2008,36081)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.01.2008 - 3 Ws 709/07 (https://dejure.org/2008,36081)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Januar 2008 - 3 Ws 709/07 (https://dejure.org/2008,36081)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer schwierigen Rechtslage als Voraussetzung für eine Bestellung eines Pflichtverteidigers für ein Vollstreckungsverfahren; Versagung einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Feststellung der Unmöglichkeit einer Zweckerreichung als Voraussetzung für eine ...

  • Judicialis

    StGB § 67 d Abs. 5; ; StPO § 140

  • rechtsportal.de

    Vorliegen einer schwierigen Rechtslage als Voraussetzung für eine Bestellung eines Pflichtverteidigers für ein Vollstreckungsverfahren; Versagung einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Feststellung der Unmöglichkeit einer Zweckerreichung als Voraussetzung für eine ...

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Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 39
  • StV 2008, 316
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 11.09.2007 - 3 Ws 533/07

    Fehlende hinreichend konkrete Erfolgsaussicht bei therapiewilligem, aber

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07
    Um das festzustellen, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 - 3 Ws 533/07 - unter Hinweis auf BVerfGE 91, 1, 35; KG Berlin, Beschluss vom 26.07.2006 - 5 Ws 302/06), absoluter Sicherheit, dass der oben genannte Zweck der Maßregel nicht mehr erreicht werden kann, bedarf es - da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt - hingegen nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 a.a.O.).

    Es muss vielmehr auch überprüft werden, ob eine - vorübergehende - mangelnde Therapiemotivation wieder geweckt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007, a.a.O. m. w. N.).

  • OLG Zweibrücken, 19.12.2002 - 1 Ws 596/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beurteilungsmaßstäbe bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07

    Therapieunwilligkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07
    3 Ws 707/07 3 Ws 708/07 3 Ws 709/07.
  • OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Nürnberg, 24.06.2003 - Ws 632/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Abbruch der Maßregel wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ws 568/07

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07
    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als im Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht, so dass die 3 abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO einschränkend zu beurteilen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28.09.2007, 3 Ws 568-570/07 unter Hinweis auf KG Berlin, Beschluss vom 10.06.2006 - 5 Ws 61/06 m. w. N.).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 709/07
    Um das festzustellen, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 - 3 Ws 533/07 - unter Hinweis auf BVerfGE 91, 1, 35; KG Berlin, Beschluss vom 26.07.2006 - 5 Ws 302/06), absoluter Sicherheit, dass der oben genannte Zweck der Maßregel nicht mehr erreicht werden kann, bedarf es - da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt - hingegen nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36221
OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07 (https://dejure.org/2008,36221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.01.2008 - 3 Ws 708/07 (https://dejure.org/2008,36221)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Januar 2008 - 3 Ws 708/07 (https://dejure.org/2008,36221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer schwierigen Rechtslage als Voraussetzung für eine Bestellung eines Pflichtverteidigers für ein Vollstreckungsverfahren; Versagung einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Feststellung der Unmöglichkeit einer Zweckerreichung als Voraussetzung für eine ...

  • Judicialis

    StGB § 67 d Abs. 5; ; StPO § 140

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 39
  • StV 2008, 316
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 11.09.2007 - 3 Ws 533/07

    Fehlende hinreichend konkrete Erfolgsaussicht bei therapiewilligem, aber

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Um das festzustellen, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 - 3 Ws 533/07 - unter Hinweis auf BVerfGE 91, 1, 35; KG Berlin, Beschluss vom 26.07.2006 - 5 Ws 302/06), absoluter Sicherheit, dass der oben genannte Zweck der Maßregel nicht mehr erreicht werden kann, bedarf es - da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt - hingegen nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 a.a.O.).

    Es muss vielmehr auch überprüft werden, ob eine - vorübergehende - mangelnde Therapiemotivation wieder geweckt werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007, a.a.O. m. w. N.).

  • OLG Zweibrücken, 19.12.2002 - 1 Ws 596/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beurteilungsmaßstäbe bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 707/07

    Therapieunwilligkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    3 Ws 707/07 3 Ws 708/07 3 Ws 709/07.
  • OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Nürnberg, 24.06.2003 - Ws 632/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Abbruch der Maßregel wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Da eine Therapieunfähigkeit nicht ersichtlich ist, bedarf es in Bezug auf die bestehenden Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten, gegebenenfalls mit anderen Therapeuten oder gar in einer anderen Einrichtung (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299; OLG Nürnberg StraFo 2003, 431; OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2003, 157, 158), der weiteren Aufklärung, zu deren Durchführung die Sache an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückzuverweisen war.
  • OLG Hamm, 28.09.2007 - 3 Ws 568/07

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als im Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht, so dass die 3 abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 S. 1 StPO einschränkend zu beurteilen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28.09.2007, 3 Ws 568-570/07 unter Hinweis auf KG Berlin, Beschluss vom 10.06.2006 - 5 Ws 61/06 m. w. N.).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ws 708/07
    Um das festzustellen, ist eine Prognose auf zuverlässiger Erkenntnisgrundlage erforderlich, dass der Zweck der Maßregel aller Voraussicht nach nicht mehr erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 - 3 Ws 533/07 - unter Hinweis auf BVerfGE 91, 1, 35; KG Berlin, Beschluss vom 26.07.2006 - 5 Ws 302/06), absoluter Sicherheit, dass der oben genannte Zweck der Maßregel nicht mehr erreicht werden kann, bedarf es - da es sich um eine Prognoseentscheidung handelt - hingegen nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2007 a.a.O.).
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