Rechtsprechung
BGH, 07.05.2009 - 5 StR 64/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 46 StGB
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der Strafmilderung); Strafzumessung (Berücksichtigung generalpräventiver Erwägungen; "Sicherheit des öffentlichen Nahverkehrs") - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Angriff auf einen Busfahrer unter alkoholbedingter Einschränkung der Steuerungsfähigkeit; Voraussetzungen einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21; StGB § 49
Angriff auf einen Busfahrer unter alkoholbedingter Einschränkung der Steuerungsfähigkeit; Voraussetzungen einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21 , 49 Abs. 1 Strafgesetzbuch ( StGB ) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof bestätigt Strafe wegen Messerstichs gegen Busfahrer
- bz-berlin.de (Pressemeldung, 08.05.2009)
Messerstecher-Urteil bestätigt: Dreineinhalb Jahre Haft für Messerattacke auf BVG-Busfahrer
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.07.2008 - 1 Kap Js 526/08
- BGH, 07.05.2009 - 5 StR 64/09
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 496
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04
Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern
Auszug aus BGH, 07.05.2009 - 5 StR 64/09
Ob das Tatgericht nunmehr eine Strafrahmenverschiebung vornimmt oder nicht, hat es nach seinem pflichtgemäßen Ermessen aufgrund einer Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände zu entscheiden, insbesondere kommt es darauf an, ob sich aufgrund der persönlichen und situativen Verhältnisse des Einzelfalls das Risiko der Begehung von Straftaten vorhersehbar signifikant erhöht (BGHSt 49, 239; BGH NStZ 2006, 274; 2008, 619, 620).Dies hat das Tatgericht in wertender Betrachtung mit der Folge zu entscheiden, dass seine Entschließung nur eingeschränkt der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt, sofern die dafür wesentlichen tatsächlichen Grundlagen hinreichend ermittelt und bei der Würdigung ausreichend berücksichtigt worden sind (BGHSt 49, 239;… BGHR StPO § 21 Strafrahmenverschiebung 40).
Gegenteilige Feststellungen, etwa ein Zusammensein während des Alkoholkonsums in einer "stark emotional aufgeladenen Krisensituation" (BGHSt 49, 239, 244), hat das Landgericht nicht getroffen.
- BGH, 11.06.2008 - 5 StR 612/07
Rechtsfehlerhafte Strafrahmenverschiebung bei Tatbegehung im Zustand verminderter …
Auszug aus BGH, 07.05.2009 - 5 StR 64/09
Ob das Tatgericht nunmehr eine Strafrahmenverschiebung vornimmt oder nicht, hat es nach seinem pflichtgemäßen Ermessen aufgrund einer Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände zu entscheiden, insbesondere kommt es darauf an, ob sich aufgrund der persönlichen und situativen Verhältnisse des Einzelfalls das Risiko der Begehung von Straftaten vorhersehbar signifikant erhöht (BGHSt 49, 239; BGH NStZ 2006, 274; 2008, 619, 620). - BGH, 15.12.2005 - 4 StR 314/05
Vergewaltigung (hilflose Lage; Gewalt; Strafschärfung bei Ansteckungsgefahr und …
Auszug aus BGH, 07.05.2009 - 5 StR 64/09
Ob das Tatgericht nunmehr eine Strafrahmenverschiebung vornimmt oder nicht, hat es nach seinem pflichtgemäßen Ermessen aufgrund einer Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände zu entscheiden, insbesondere kommt es darauf an, ob sich aufgrund der persönlichen und situativen Verhältnisse des Einzelfalls das Risiko der Begehung von Straftaten vorhersehbar signifikant erhöht (BGHSt 49, 239; BGH NStZ 2006, 274; 2008, 619, 620). - BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
Auszug aus BGH, 07.05.2009 - 5 StR 64/09
Angesichts dessen ist die rechtsfehlerfreie Berechnung einer Blutalkoholkonzentration von 2, 1 ‰ als Grundlage für die Annahme erheblicher Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit trotz der Unterschreitung des vom Bundesgerichtshof bei schweren Gewalttaten, wie sie auch gefährliche Körperverletzungen darstellen können, als Beurteilungsmaßstab vorgegebenen Wertes von 2, 2 ‰ (BGHSt 43, 66, 69, 71 f.) tragfähig. - BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 07.05.2009 - 5 StR 64/09
Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle durch das Revisionsgericht ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349).
- BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17
Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei …
Diese komme vielmehr nur in Betracht, "wenn sich aufgrund der persönlichen oder situativen Verhältnisse des Einzelfalls das Risiko der Begehung von Straftaten vorhersehbar signifikant infolge der Alkoholisierung erhöht' habe (vgl. im Einzelnen auch Urteile vom 11. Juni 2008 - 5 StR 612/07, NStZ 2008, 619, 620; vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, NStZ 2009, 202, 203; vom 7. Mai 2009 - 5 StR 64/09, NStZ 2009, 496, 497; Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 5 StR 510/09, NStZ-RR 2010, 234, 235;… vom 10. März 2010 - 5 StR 62/10, juris Rn. 10;… Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11, juris Rn. 26). - BGH, 15.10.2015 - 3 StR 63/15
Strafrahmenverschiebung bei selbst verschuldeter Trunkenheit (erhebliche …
Bei bislang nicht bestraften und auch sonst unauffälligen Tätern sei das Straftatenrisiko nicht signifikant erhöht (BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, NStZ 2009, 202, 203; Urteil vom 7. Mai 2009 - 5 StR 64/09, NStZ 2009, 496, 497). - BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15
Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die …
Bei bislang unbestraften und auch sonst unauffälligen Tätern sei das Straftatenrisiko nicht signifikant erhöht (vgl. Urteile vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, NStZ 2009, 202, 203; vom 7. Mai 2009 - 5 StR 64/09, NStZ 2009, 496, 497).
- BGH, 01.03.2016 - 5 ARs 50/15
Anfrageverfahren (selbst zu verantwortende Trunkenheit; Strafrahmenverschiebung; …
Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 5. Strafsenats entgegen (Urteile vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 612/07, NStZ 2008, 619; vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, NStZ 2009, 202; vom 7. Mai 2009 - 5 StR 64/09, NStZ 2009, 496; sowie Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 5 StR 510/09, NStZ-RR 2010, 234; vom 10. März 2010 - 5 StR 62/10 und Urteil vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11). - BGH, 28.04.2016 - 4 ARs 16/15
Anfrageverfahren; Strafrahmenverschiebung bei selbst verschuldeter Trunkenheit …
Bei der Entscheidung, ob dem Angeklagten die Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB zugute kommen soll, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung des Tatrichters (BGH…, Beschluss vom 24. September 1990 - 4 StR 369/90, BGHR § 21 Strafrahmenverschiebung 21; Urteil vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239, 241), die revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar ist (BGH, Urteile vom 29. Oktober 2008 - 5 StR 456/08, NStZ 2009, 202, 203 und vom 7. Mai 2009 - 5 StR 64/09, NStZ 2009, 496, 497). - BGH, 26.02.2019 - 1 StR 614/18
Verminderte Schuldfähigkeit (Vermutung des verminderten Schuldgehalts: die …
Dabei ist bei verminderter Schuldfähigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Schuldgehalt der Tat verringert ist (…BGH, Urteile vom 10. November 1954 - 5 StR 476/54 Rn. 17, BGHSt 7, 28, 30 f.;… vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04 Rn. 12 mwN, BGHSt 49, 239, 241 und vom 7. Mai 2009 - 5 StR 64/09 Rn. 8 f.), so dass eine Strafrahmenmilderung vorzunehmen ist, wenn nicht andere, schulderhöhende Gesichtspunkte dem entgegenstehen (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. Februar 2006 - 2 StR 419/05 Rn. 10;… vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03 Rn. 10 …und vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04 Rn. 24, BGHSt 49, 239, 246; Beschlüsse vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 …und vom 25. März 2014 - 1 StR 65/14 Rn. 4 mwN). - BGH, 12.01.2021 - 1 StR 488/20
Verminderte Schuldfähigkeit (tatrichterliches Ermessen hinsichtlich einer …
Dabei ist bei verminderter Schuldfähigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Schuldgehalt der Tat verringert ist (BGH, Urteile vom 10. November 1954 - 5 StR 476/54, BGHSt 7, 28, 30 f.; vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239, 241 und vom 7. Mai 2009 - 5 StR 64/09 Rn. 8 f.), sodass eine Strafrahmenmilderung vorzunehmen ist, wenn nicht andere, schulderhöhende Gesichtspunkte dem entgegenstehen (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Urteile vom 15. Februar 2006 - 2 StR 419/05 Rn. 10;… vom 26. Mai 2004 - 2 StR 386/03 Rn. 10 und vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04, BGHSt 49, 239, 246; Beschlüsse vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 …und vom 25. März 2014 - 1 StR 65/14 Rn. 4 mwN).