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   BGH, 30.07.2009 - 3 StR 273/09   

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https://dejure.org/2009,4395
BGH, 30.07.2009 - 3 StR 273/09 (https://dejure.org/2009,4395)
BGH, Entscheidung vom 30.07.2009 - 3 StR 273/09 (https://dejure.org/2009,4395)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 3 StR 273/09 (https://dejure.org/2009,4395)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; Art. 103 Abs. 3 GG; § 206a StPO; § 260 Abs. 3 StPO; § 29 BtMG
    Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen; lückenhafte); Doppelverfolgungsverbot (Zweifelssatz); Sachurteilsvoraussetzung; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtlicher Maßstab für die Überzeugungsbildung eines Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt sowie allgemeine Auswirkungen eines Strafklageverbrauchs auf ein Strafverfahren; Auswirkungen tatsächlicher Zweifel hinsichtlich des Vorliegens von Prozesshindernissen nach ...

  • Judicialis

    StPO § 206a; ; StPO § 260 Abs. 3; ; BtMG § 29a Abs. 1; ; BtMG § 30 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtlicher Maßstab für die Überzeugungsbildung eines Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt sowie allgemeine Auswirkungen eines Strafklageverbrauchs auf ein Strafverfahren; Auswirkungen tatsächlicher Zweifel hinsichtlich des Vorliegens von Prozesshindernissen nach ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zweifelssatz ("in dubio pro reo") und Prozessvoraussetzungen (Peter Schwabenbauer; HRRS 1/2011, S. 26)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 160
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - 3 StR 273/09
    Der Tatrichter ist also nicht gehindert, an sich mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen, wenn diese tragfähig sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07; NStZ-RR 2004, 238).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - 3 StR 273/09
    Der Tatrichter ist also nicht gehindert, an sich mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen, wenn diese tragfähig sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07; NStZ-RR 2004, 238).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - 3 StR 273/09
    Dies ist etwa nur dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft ist oder der Tatrichter an seine Überzeugungsbildung überspannte Anforderungen gestellt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH NJW 2008, 1543; Schoreit in KK 6. Aufl. § 261 Rdn. 51 m. w. N.).
  • BGH, 30.03.2001 - StB 4/01

    Schindler muß sich doch vor dem Kammergericht verantworten

    Auszug aus BGH, 30.07.2009 - 3 StR 273/09
    Dabei ist es in aller Regel ohne praktische Bedeutung, ob dogmatisch von der Funktion der Prozessvoraussetzung als Bedingung für die Zulässigkeit eines Sachurteils oder - wie ganz überwiegend in der Literatur - von der Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" bei solchen tatsächlichen Zweifeln über das Vorliegen prozessual erheblicher Tatsachen ausgegangen wird (vgl. BGHSt 46, 349, 352; zum Meinungsstand Stuckenberg in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 206 a Rdn. 37 ff.).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Das Revisionsgericht prüft grundsätzlich die Prozessvoraussetzungen selbständig und aufgrund eigener Sachuntersuchung unter Benutzung aller Erkenntnisquellen im Freibeweisverfahren (BGH, Beschluss vom 30. März 2001 - StB 4 und 5/01, BGHSt 46, 349, 351 f.; Urteil vom 30. Juli 2009 - 3 StR 273/09, BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis Strafklageverbrauch 5 mwN).
  • OLG Köln, 21.02.2017 - 1 RBs 361/16

    Voraussetzungen eines Verfolgungsverbots bei gleichzeitigem Führen eines

    Das Amtsgericht hat - was bereits auf die erhobene Sachrüge beachtlich ist (vgl. BGH NStZ 2010, 160; BGH NStZ 1999, 38) - die Erörterung der Frage unterlassen, ob der Verurteilung des Betroffenen das dauernde Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs entgegensteht.

    Hierüber kann indessen erst nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten entschieden werden (vgl. für das Strafverfahren: BGH NStZ 2010, 160; BGH BeckRS 2002 30248031; BayObLG …

    Insofern reichen bloß theoretische, nur denkgesetzlich mögliche Zweifel nicht aus; sie müssen sich vielmehr auf konkrete tatsächliche Umstände gründen und - nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten - unüberwindbar sein (BGHSt 46, 349 - bei Juris Tz. 9; BGH NStZ 2010, 160).

  • OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18

    Urkundenfälschung: Mehrfaches Gebrauchmachen von derselben Urkunde gegenüber

    Auch kann offen bleiben, ob die Strafkammer das Prozesshindernis einer fehlenden Anwendbarkeit deutschen Strafrechts selbst dann auf Grundlage einer bloßen Würdigung der Aktenlage annehmen durfte, wenn sich daraus ein hinreichender Verdacht für Anknüpfungstatsachen nach § 9 StGB ergibt, oder ob sie in diesem Fall die besseren Erkenntnismöglichkeiten einer Hauptverhandlung hätte ausschöpfen müssen, um eine Überzeugung vom Vorliegen der Verfahrensvoraussetzung zu gewinnen oder - erforderlichenfalls nach dem Zweifelssatz (zum Maßstab vgl. BGH NStZ 2010, 160, 161; Schneider, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 206a Rdn. 10) - eine Einstellung nach § 260 Abs. 3 StPO auszusprechen.
  • OLG Köln, 14.02.2017 - 1 RVs 294/16

    Prozessualer Tatbegriff bei Zusammentreffen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und

    Hängt nach dem zuvor Dargestellten das Bestehen eines Verfahrenshindernisses der Doppelverfolgung vom Vorliegen eines inneren Zusammenhangs von (ohne Fahrerlaubnis getätigter) Fahrt und Drogenbesitz ab, ist das Tatgericht - was bereits auf die von der Rechtsmittelführerin allein erhobene Sachrüge beachtlich ist (vgl. BGH NStZ 2010, 160; BGH NStZ 1999, 38) - seinen diesbezüglichen Feststellungs- und Darlegungsaufgaben nicht gerecht geworden.

    Hierüber kann freilich erst nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten entschieden werden (BGH NStZ 2010, 160; BGH BeckRS 2002 30248031; BayObLG …

    Insofern reichen bloß theoretische, nur denkgesetzlich mögliche Zweifel nicht aus; sie müssen sich vielmehr auf konkrete tatsächliche Umstände gründen und - nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten - unüberwindbar sein (BGHSt 46, 349 - bei Juris Tz. 9; BGH NStZ 2010, 160).

  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 368/09

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch vom Vorwurf der Brandstiftung

    Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07; vom 30. Juli 2009 - 3 StR 273/09).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2018 - 6 StS 5/18

    Neue Anklage gegen Nils D. wegen Mordes in drei Fällen und der Begehung von

    Dies ergibt sich daraus, dass bei nicht ausräumbaren Zweifeln darüber, ob die den Gegenstand des Verfahrens bildende prozessuale Tat bereits anderweitig rechtskräftig abgeurteilt worden ist, schon der nur möglicherweise hierdurch eingetretene Strafklageverbrauch ein von Amts wegen zu berücksichtigendes Verfahrenshindernis darstellt (BGH NStZ 2010, 160, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz und Rn. 12).
  • BGH, 20.09.2010 - 4 StR 408/10

    Umfang des Verbrauchs der Strafklage (wiederholte Verwirklichung des Tatbestandes

    Es ist nach den Ausführungen des angefochtenen Urteils zumindest nicht auszuschließen, dass das mit dem Strafbefehl abgeurteilte Inverkehrbringen von Falschgeld dieselbe Falschgeldmenge betraf, aus der auch die zu Weihnachten 2004 dem Zeugen S. übergebenen Falsifikate stammten; insoweit ist vom Vorliegen eines Verfahrenshindernisses auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2009 - 3 StR 273/09, NStZ 2010, 160).
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