Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.10.2009

Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09   

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https://dejure.org/2009,3815
BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09 (https://dejure.org/2009,3815)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - 4 StR 239/09 (https://dejure.org/2009,3815)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09 (https://dejure.org/2009,3815)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 Abs. 2 StGB; § 303c StGB; § 303 StGB; § 172 StPO; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 261 StPO
    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft); Geldwäsche (keine Anwendung auf den Raub eines inkriminierten Gegenstandes); Verletzter bei der Sachbeschädigung (Mieter; Vermierter); Umfang der Kognitionspflicht (Anklagegrundsatz)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gerichtlichen Kognitionspflicht durch Verurteilung nur wegen Raubes i.R.d. Eindringens mehrerer Personen in eine Wohnung und Mitnahme verschiedener Gegenstände; Mittäterschaftliches Sichverschaffen von Betäubungsmitteln i.R.d. Mitnahme vorher nicht näher ...

  • Judicialis

    StGB § 123 Abs. 1; ; StGB § 261 Abs. 2; ; BtMG § 29 Abs. 1; ; BtMG § 29a Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der gerichtlichen Kognitionspflicht durch Verurteilung nur wegen Raubes i.R.d. Eindringens mehrerer Personen in eine Wohnung und Mitnahme verschiedener Gegenstände; Mittäterschaftliches Sichverschaffen von Betäubungsmitteln i.R.d. Mitnahme vorher nicht näher ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 222
  • NStZ-RR 2010, 53
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09
    Eine Teilaufhebung, wie sie die Staatsanwaltschaft ursprünglich mit ihrer Revisionsbegründungsschrift beantragt hat, scheidet aus, weil der Raub und die aus den vorgenannten Gründen möglicherweise von den Angeklagten verwirklichten Gesetzesverletzungen materiellrechtlich eine Tat bilden (vgl. BGH NStZ 1997, 276).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 60/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen); Kognitionspflicht

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09
    Die Staatsanwaltschaft beanstandet jedoch zu Recht, dass das Landgericht damit seiner Kognitionspflicht nicht genügt hat, die gebietet, dass der durch die zugelassene Anklage abgegrenzte Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (vgl. BGHSt 25, 72, 75; BGH NStZ 1999, 415; 2008, 471, 472).
  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09
    Die Staatsanwaltschaft beanstandet jedoch zu Recht, dass das Landgericht damit seiner Kognitionspflicht nicht genügt hat, die gebietet, dass der durch die zugelassene Anklage abgegrenzte Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (vgl. BGHSt 25, 72, 75; BGH NStZ 1999, 415; 2008, 471, 472).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09
    Demgemäß ist der Raub eines solchen Gegenstandes kein Sichverschaffen im Sinne der Nr. 1 dieser Vorschrift (BVerfG NJW 2004, 1305, 1306; vgl. Fischer StGB 56. Aufl. § 261 Rdn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 09.09.1998 - StB 10/98

    Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen nach rechtskräftiger Verurteilung

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09
    Die Staatsanwaltschaft beanstandet jedoch zu Recht, dass das Landgericht damit seiner Kognitionspflicht nicht genügt hat, die gebietet, dass der durch die zugelassene Anklage abgegrenzte Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (vgl. BGHSt 25, 72, 75; BGH NStZ 1999, 415; 2008, 471, 472).
  • BGH, 09.10.2002 - 1 StR 137/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09
    Es hätte deshalb der Prüfung bedurft, ob der gemeinsame Tatentschluss, dem Geschädigten das in seiner Wohnung vermutete Bargeld und andere mitnehmenswerte Gegenstände wegzunehmen und die Beute anschließend zu verteilen, auch möglicherweise in der Wohnung verwahrte Betäubungsmittel umfasste und die Angeklagten demgemäß auch hinsichtlich des Sichverschaffens und des Besitzes der Haschischplatte mittäterschaftlich handelten und das Haschisch bis zu dessen Verbrauch in Mitgewahrsam hatten (vgl. BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 10; MünchKommStGB/Kotz § 29 BtMG Rn. 954; Weber BtMG 3. Aufl. § 29 Rn. 1222).
  • BGH, 16.12.1982 - 4 StR 644/82

    Rechtmäßigkeit eines Freispruches eines Angeklagten vom Vorwurf des

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09
    Dies stellt einen sachlichrechtlichen Mangel des Urteils dar (vgl. BGH NStZ 1983, 174, 175).
  • BGH, 31.03.2021 - 2 StR 109/20

    Urteil des Landgerichts Limburg zum Tod von Josephine aufgehoben

    Nach § 264 StPO muss das Gericht die in der Anklage bezeichnete Tat so, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt, unter allen konkret in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten würdigen, soweit dafür keine rechtlichen Hindernisse bestehen (vgl. BGH, Urteile vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223; vom 26. September 2019 - 4 StR 30/19, BeckRS 2019, 23008; vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20, NStZ-RR 2020, 377, 378).
  • BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15

    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz);

    Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel, wie das in Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG gelistete Marihuana, können nach ständiger Rechtsprechung fremde bewegliche Sachen und damit Tatobjekt eines Raubes oder Diebstahls sein (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2015 - 4 StR 538/14, StraFo 2015, 216 (schwerer Raub von Marihuana); Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223 (Diebstahl von Haschisch); Urteil vom 4. September 2008 - 1 StR 383/08, NStZ-RR 2009, 22, 23 (Diebstahl von Marihuana); Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72 (Raub von Heroin); Urteil vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 360 (Diebstahl von Haschisch); Beschluss vom 4. Dezember 1981 - 3 StR 408/81, BGHSt 30, 277, 278 (versuchter Diebstahl von Haschisch); Oglakcioglu, ZJS 2010, 340, 344 f.; Vitt, NStZ 1992, 221; Kotz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1084; SSW-StGB/Kudlich, 2. Aufl., § 242 Rn. 16; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 242 Rn. 5; a.A. Wolters in Festschrift Samson, 2010, S. 495, 500 ff.; Schmitz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 242 Rn. 14; Engel, NStZ 1991, 520; krit. in Bezug auf den Gewahrsamsbegriff Hillenkamp in Festschrift für Achenbach, 2011, S. 189, 205).
  • BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; Tateinheit mit Körperverletzung bei

    Diese gebietet, dass der - durch die zugelassene Anklage abgegrenzte - Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223 mwN).
  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 479/16

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen gegenüber einem Säugling

    Diese gebietet, dass der - durch die zugelassene Anklage abgegrenzte -Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223 mwN).
  • BGH, 12.09.2019 - 4 StR 146/19

    Revisionsbegründung (Ermittlung des Angriffsziels durch Auslegung);

    Diese gebietet, dass der - durch die zugelassene Anklage abgegrenzte - Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2018 - Ss 107/17

    Betrug durch Unterlassen: Prozessuale Tat bei Verletzung der Mitteilungspflicht

    Die Staatsanwaltschaft beanstandet mit Recht, dass das Amtsgericht dadurch, dass es hinsichtlich des Tatzeitraums von August 2015 bis November 2015 nicht entschieden hat, seiner Kognitionspflicht nicht genügt hat, die es gebietet, dass der durch die zugelassene Anklage abgegrenzte Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (vgl. BGH NStZ 2010, 222, 223 m. w. N.; NStZ-RR 2012, 215 f. - juris Rn. 9; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 264 Rn. 12; Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 264 Rn. 117).

    Die nicht erschöpfende Aburteilung der angeklagten Tat stellt einen sachlich-rechtlichen Mangel des Urteils dar (vgl. BGH NStZ 2010, 222, 223; NStZ-RR 2012, 215 f. - juris Rn. 16; Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, a. a. O.).

  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 542/11

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Kognitionspflicht des Gerichts; ne bis in

    Denn wenn der Freispruch in Rechtskraft erwachsen würde, stünde dies der weiteren Verfolgung der Tat unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des Drogendelikts wegen des Verbots aus Art. 103 Abs. 3 GG entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1997 - 4 StR 642/96 -, BGHR StPO § 353 Aufhebung 1; BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09 - Rn. 12; BGH, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 StR 437/00).
  • BGH, 16.11.2017 - 3 StR 83/17

    Sachlich-rechtlicher Mangel durch Verstoß gegen die allseitige Kognitionspflicht;

    a) Die umfassende gerichtliche Kognitionspflicht gebietet, dass der - durch die zugelassene Anklage abgegrenzte - Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223 mwN).
  • BGH, 17.08.2017 - 4 StR 127/17

    Umfang der gerichtlichen Kognitionspflicht (Begriff der prozessualen Tat:

    Das Tatgericht ist verpflichtet, den Unrechtsgehalt dieses Vorgangs unter allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen, aufzuklären und ohne Bindung an die der Anklage und dem Eröffnungsbeschluss zugrunde gelegte rechtliche Bewertung abzuurteilen, soweit dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 27. April 2017 - 4 StR 592/16 Rn. 6; vom 26. Januar 2017 - 3 StR 479/16, NStZ 2017, 410; vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15 Rn. 53; vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 264 Rn. 10).
  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16

    Sachlich-rechtlicher Mangel bei Verstoß gegen die allgemeine Kognitionspflicht

    Die umfassende gerichtliche Kognitionspflicht gebietet, dass der - durch die zugelassene Anklage abgegrenzte - Prozessstoff durch vollständige Aburteilung des einheitlichen Lebensvorgangs erschöpft wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223 mwN).
  • BGH, 19.04.2017 - 2 StR 290/16

    Begriff der prozessualen Tat; Bandenbetrug (Begriff der Bande)

  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 30/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; versuchte

  • BGH, 24.10.2013 - 3 StR 258/13

    Umfang der allgemeinen Kognitionspflicht (vollständige Prüfung des durch die

  • BGH, 20.01.2016 - 4 StR 528/15

    Bewaffnetes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 10.10.2018 - 2 StR 253/18

    Gegenstand des Urteils (Umfang der Kognitionspflicht)

  • BGH, 27.06.2013 - 3 StR 113/13

    Reichweite der allgemeinen Kognitionspflicht (Erforderlichkeit der Prüfung einer

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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2009 - 3 StR 220/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4875
BGH, 29.10.2009 - 3 StR 220/09 (https://dejure.org/2009,4875)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - 3 StR 220/09 (https://dejure.org/2009,4875)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 220/09 (https://dejure.org/2009,4875)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4875) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beginn des Versuchs bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln im Flugzeug; Unmittelbares Ansetzen i.R.d. Versuchs der Einfuhr von Betäubungsmittel

  • Judicialis

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Beginn des Versuchs bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln im Flugzeug; Unmittelbares Ansetzen i.R.d. Versuchs der Einfuhr von Betäubungsmittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 222
  • StV 2010, 129
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 3 StR 220/09
    Der Einfuhrtatbestand ist erfüllt, wenn das Betäubungsmittel aus dem Ausland in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes verbracht worden ist (vgl. BGHSt 31, 252, 253 f.; 34, 180, 181), also die Grenze überschritten hat.
  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 3 StR 220/09
    Der Einfuhrtatbestand ist erfüllt, wenn das Betäubungsmittel aus dem Ausland in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes verbracht worden ist (vgl. BGHSt 31, 252, 253 f.; 34, 180, 181), also die Grenze überschritten hat.
  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 3 StR 220/09
    Der Versuch der unerlaubten Einfuhr beginnt frühestens mit Handlungen, die in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen, das geschützte Rechtsgut somit unmittelbar gefährden (BGH NJW 1985, 1035).
  • BGH, 22.12.2004 - 3 StR 403/04

    Gesetzlicher Richter; eigene Strafzumessung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 3 StR 220/09
    Sofern der Kurier das Betäubungsmittel aber im Handgepäck mitführt, kommt ein Versuchsbeginn frühestens mit dem Betreten der Maschine in Betracht (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 41 für den Fall des Transports von am Körper befestigten Drogen).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr in einem Flugzeug

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 3 StR 220/09
    Dies ist in solchen Fällen der Akt, der bei ungestörtem Fortgang, ohne dass weitere Handlungen des Täters notwendig werden, unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen soll (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 18).
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