Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 17.03.2009

Rechtsprechung
   BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09   

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BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09 (https://dejure.org/2009,6809)
BGH, Entscheidung vom 19.11.2009 - 3 StR 400/09 (https://dejure.org/2009,6809)
BGH, Entscheidung vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09 (https://dejure.org/2009,6809)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen mangelhafter Feststellung schädlicher Neigungen i.R.d. Verhängung einer Jugendstrafe wegen schwerer räuberischer Erpressung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; JGG § 17 Abs. 2 Alt. 1; ; JGG § 17 Abs. 2 Alt. 2; ; JGG § 18 Abs. 2; ; JGG § 31 Abs. 2; ; JGG § 105 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen mangelhafter Feststellung schädlicher Neigungen i.R.d. Verhängung einer Jugendstrafe wegen schwerer räuberischer Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Wann wird eine "Jugendstrafe" verhängt?

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 281
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09
    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat ist nur insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Tatumstände 2; Senat NStZ-RR 2001, 215, 216).
  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09
    Die Feststellung schädlicher Neigungen bedarf zudem des Nachweises schon vor der Tat bestehender Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluss hatten, im Zeitpunkt der Entscheidung noch bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen (BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N.; BGH StV 1998, 331; Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. 2002 § 17 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 09.06.2009 - 5 StR 55/09

    Schädliche Neigungen (Vorliegen zum Zeitpunkt des Urteils; Beweiswürdigung);

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09
    Die Jugendkammer hat es aber versäumt, die Vorverurteilungen inhaltlich darzustellen, so dass eine Beurteilung, ob es sich um erhebliche Straftaten handelte, aus denen sich auf schädliche Neigungen schließen ließe, nicht möglich ist (vgl. BGH Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 55/09).
  • BGH, 03.09.1997 - 2 StR 343/97

    Schädliche Neigung eines Jugendlichen nach einem Bandenausstieg

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09
    Die Feststellung schädlicher Neigungen bedarf zudem des Nachweises schon vor der Tat bestehender Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluss hatten, im Zeitpunkt der Entscheidung noch bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen (BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N.; BGH StV 1998, 331; Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. 2002 § 17 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 287/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 19.11.2009 - 3 StR 400/09
    Eine lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens in den Urteilsgründen genügt nicht (BGH StV 1998, 335; vgl. Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. 2002 § 17 Rdn. 7a).
  • OLG München, 11.07.2018 - 6 St 3/12

    Zschäpe im NSU-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt

    Darüber hinaus ist entscheidend die innere Tatseite, das heißt, inwieweit sich die charakterliche Haltung und die Persönlichkeit sowie die Tatmotivation des Jugendlichen beziehungsweise Heranwachsenden in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen haben (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 215, 216; BGH NStZ 2010, 281).
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 295/21

    Revision (beschränkte Revisibilität der Verhängung von Jugendstrafen: beachtliche

    Der Unrechtsgehalt der Tat, der auch in der gesetzlichen Strafandrohung zum Ausdruck kommt, ist aber insofern von Belang, als hieraus Schlüsse auf die innere Tatseite und damit die Schwere der Schuld gezogen werden können (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteile vom 19. Februar 2014 - 2 StR 413/13, NStZ 2014, 407, 408; vom 20. April 2016 - 2 StR 320/15, BGHSt 61, 188, 191 f.; BGH, Urteile vom 29. August 2018 - 5 StR 214/18, NStZ-RR 2018, 358; vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21, juris Rn. 13; Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281 je mwN).
  • BGH, 14.08.2012 - 5 StR 318/12

    Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen (kein bestimmter Typ

    Ohne Mitteilung der näheren Umstände der Taten lassen indes weder die verhängten Sanktionen (in zwei Fällen Arbeitsleistungen, in einem Fall eine geringfügige Geldstrafe) noch die mitgeteilten Bezeichnungen der Taten (in einem Fall Beihilfe zur Sachbeschädigung, in zwei Fällen Diebstahl) ohne Weiteres den Schluss auf Anlage- oder Entwicklungsschäden zu, die so schwer sind, dass deren Beseitigung sinnvoll nur in einem länger dauernden Strafvollzug versucht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281).

    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat ist nur insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281 mwN).

  • BGH, 19.02.2014 - 2 StR 413/13

    Verhängung einer Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld;

    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat ist aber jedenfalls insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281 mwN; vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12, NStZ 2013, 289, 290).

    Eine derartige lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht aber grundsätzlich nicht aus (BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281).

  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 238/12

    Jugendstrafe infolge schädlicher Neigungen; Strafzumessung (Anforderungen an die

    Eine derartige lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens reicht grundsätzlich nicht aus (BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281).
  • LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11

    Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe

    Die Feststellung schädlicher Neigungen bedarf des Nachweises schon vor der Tat bestehender Persönlichkeitsmängel, die auf die Tat Einfluss hatten, im Zeitpunkt der Entscheidung noch bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen (BGH NStZ 2010, 281).

    Dabei kommt dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat gegenüber der charakterlichen Haltung und der Persönlichkeit des Angeklagten zwar keine selbstständige Bedeutung zu (BGH NStZ 2010, 281).

    Das äußere Tatgeschehen ist nur insoweit zu beachten, als es Schlüsse auf das Maß der persönlichen Schuld und die charakterliche Haltung des Angeklagten zulässt (BGH NStZ 2010, 281).

  • BGH, 05.06.2013 - 2 StR 189/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (minder schwerer Fall: Beweiswürdigung

    Insbesondere wird nicht deutlich, dass die Strafkammer dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat nur insofern Bedeutung zugemessen hat, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281 mwN).
  • BGH, 06.02.2020 - 3 StR 331/19

    Absehen von der Verhängung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen, Schwere der

    Denn die insoweit erforderliche eigene Feststellung der Begehung der früheren Tat und deren Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281; MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 17 JGG Rn. 38) hat das Landgericht nicht treffen können.

    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat ist nur insofern von Belang, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Höhe der Schuld gezogen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281 mwN).

  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 239/17

    Verhängung von Jugendstrafe (besondere Schwere der Schuld: grundsätzlich

    Der äußere Unrechtsgehalt der Tat und das Tatbild sind jedoch insofern von Belang, als hieraus Schlüsse auf die charakterliche Haltung, die Persönlichkeit und die Tatmotivation des Jugendlichen oder Heranwachsenden gezogen werden können (BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156; vom 6. Mai 2013 - 1 StR 178/13, NStZ 2013, 658, 659; vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12, NStZ 2013, 289, 290 und vom 19. November 2009 - 3 StR 400/09, NStZ 2010, 281; Urteil vom 11. November 1960 - 4 StR 387/60, BGHSt 15, 224, 226).
  • OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12

    Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht

    Eine solche lediglich formelhafte Erwähnung des Erziehungsgedankens in den Urteilsgründen genügt indes nicht (BGH NStZ 2010, 281; StV 1998, 335; Brunner/Dölling JGG 12. Auflage, § 17 Rdnr. 7a).

    Hinzu kommt, dass in den ohnehin sehr knappen Erwägungen zur Strafzumessung fast ausschließlich Umstände angeführt werden, die auch bei einem Erwachsenen hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. hierzu u.a. BGH Beschluss vom 28.02.2012, 3 StR 15/12, zitiert nach juris; NStZ 2010, 281; StV 2003, 458; NStZ-RR 1998, 86).

  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 353/11

    Bemessung der Jugendstrafe (Vorrang des Erziehungszwecks; Schwere der Schuld;

  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 3 RVs 6/10

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld i.S. von § 17 Abs. 2 JGG bei einem

  • BGH, 21.02.2023 - 6 StR 493/22

    Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Erziehungsgedanke: keine lediglich

  • BGH, 27.11.2012 - 3 StR 439/12

    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Begründungsanforderungen bei Verhängung

  • LG Arnsberg, 10.01.2020 - 6 KLs 7/19
  • BGH, 11.11.2020 - 2 StR 321/20

    Bemessung der Jugendstrafe: Anforderungen an die Darlegung der Berücksichtigung

  • LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20

    Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen

  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 14/12

    Erziehungsgedanke bei Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Anforderungen an die

  • OLG Frankfurt, 25.11.2013 - 1 Ss 322/13

    Notwendige Feststellungen bei Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher

  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 219/12

    Jugendstrafe; Strafzumessung (Anforderungen an die Urteilsgründe; Unzulässigkeit

  • KG, 20.04.2023 - 4 ORs 1/23

    Feststellung einer Rechtmittelbeschränkung durch Auslegung der

  • LG Aachen, 06.12.2019 - 100 KLs 2/19
  • LG Bonn, 13.09.2021 - 28 KLs 8/21
  • KG, 30.10.2020 - 6a OJs 1/20

    Schwere der Schuld bei "Internetjihadismus"

  • KG, 30.10.2020 - (6a) 172 OJs 22/18

    Verhängung von Jugendstrafe: Schwere der Schuld bei "Internetjihadismus"

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2011 - 3 (7) Ss 381/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer Jugendstrafe wegen

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09   

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https://dejure.org/2009,7620
OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09 (https://dejure.org/2009,7620)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.2009 - 3 Ws 86/09 (https://dejure.org/2009,7620)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. März 2009 - 3 Ws 86/09 (https://dejure.org/2009,7620)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung von, den Anforderungen des § 72 Abs. 1 S. 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG) nicht genügenden Haftbefehlen und Haftfortdauerbeschlüssen; Erforderlichkeit von Ausführungen zur Möglichkeit der Haftvermeidung und zur Verhältnismäßigkeit im Haftbefehl bei Anordnung einer ...

  • Judicialis

    StGB § 212; ; JGG §§ ... 13 ff.; ; JGG § 71 Abs. 1 S. 3; ; JGG § 72; ; JGG § 72 Abs. 1 S. 3; ; JGG § 72a; ; JGG § 82 Abs. 1 S. 3; ; StPO § 112 Abs. 1 S. 2; ; StPO § 112 Abs. 3; ; StPO § 114; ; StPO § 114 Abs. 3; ; StPO § 121; ; StPO § 122

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    JGG § 72 Abs. 1 S. 3; StPO § 121; StPO § 122

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 281
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 20.07.2007 - 2 Ws 369/07

    Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Diebstahlstaten; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
    Die Regelung des § 72 Abs. 1 S. 3 JGG ist zwingend (OLG Koblenz JBl. Rh-Pf. 2003, 47; Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 5. Aufl. § 72 Rdn. 8; wohl auch: OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris).

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit darf Untersuchungshaft gegen einen Jugendlichen nur verhängt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder andere Maßnahmen erreicht werden kann (OLG Hamm StV 1996, 66; OLG Hamm Beschl. v. 20.08.2004 - 3 OBL 64/04 - juris; OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris; vgl. auch OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 55).

    Das Oberlandesgericht darf - anders als im Haftbeschwerdeverfahren (vgl. dazu OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris) - im Rahmen der Haftprüfung den Haftbefehl nicht ergänzen oder erneuern (OLG Hamm NJW 1971, 1325; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 92 LS; OLG Oldenburg NStZ 2005, 342; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 122 Rdn. 13).

  • OLG Oldenburg, 02.02.2005 - HEs 1/05

    Aufhebung eines Haftbefehls auf Grund fehlender Angabe von Ort und Zeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
    Das Oberlandesgericht darf - anders als im Haftbeschwerdeverfahren (vgl. dazu OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris) - im Rahmen der Haftprüfung den Haftbefehl nicht ergänzen oder erneuern (OLG Hamm NJW 1971, 1325; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 92 LS; OLG Oldenburg NStZ 2005, 342; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 122 Rdn. 13).

    Auch eine Aufrechterhaltung der Haft bei gleichzeitiger Rückgabe der Sache an das zuständige Gericht zwecks Neufassung des Haftbefehls kommt nicht in Betracht, denn das liefe auf eine Untersuchungshaft aufgrund rechtswidrigen Haftbefehls hinaus (OLG Oldenburg NStZ 2005, 342; a.A. offenbar OLG Stuttgart Beschl. v. 24.01.2002 - 5 HEs 20/02 - juris) - im vorliegenden Fall sogar über sechs Monate hinaus.

  • OLG Zweibrücken, 15.06.2000 - 1 HPL 32/00

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht im Verfahren gegen Jugendliche

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit darf Untersuchungshaft gegen einen Jugendlichen nur verhängt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder andere Maßnahmen erreicht werden kann (OLG Hamm StV 1996, 66; OLG Hamm Beschl. v. 20.08.2004 - 3 OBL 64/04 - juris; OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris; vgl. auch OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 55).

    c) Ob in Fällen, in denen das Ausscheiden alternativer Unterbringungsmaßnahmen und die gegebene Verhältnismäßigkeit evident sind, ggf. trotz Verstoßes gegen § 71 Abs. 1 S. 3 JGG der Haftbefehl aufrecht erhalten bleiben kann (so offenbar: OLG Zweibrücken NStZ-RR 2001, 55), kann der Senat dahinstehen lassen.

  • OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 5 HEs 20/02

    Besondere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht: Rückgabe der Sache zur

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
    Auch eine Aufrechterhaltung der Haft bei gleichzeitiger Rückgabe der Sache an das zuständige Gericht zwecks Neufassung des Haftbefehls kommt nicht in Betracht, denn das liefe auf eine Untersuchungshaft aufgrund rechtswidrigen Haftbefehls hinaus (OLG Oldenburg NStZ 2005, 342; a.A. offenbar OLG Stuttgart Beschl. v. 24.01.2002 - 5 HEs 20/02 - juris) - im vorliegenden Fall sogar über sechs Monate hinaus.
  • OLG Koblenz, 12.11.2007 - 4420 BL-III-29/07

    Untersuchungshaft: Grundlage der Haftprüfung; Zuständigkeit für die

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
    Das Oberlandesgericht darf - anders als im Haftbeschwerdeverfahren (vgl. dazu OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris) - im Rahmen der Haftprüfung den Haftbefehl nicht ergänzen oder erneuern (OLG Hamm NJW 1971, 1325; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 92 LS; OLG Oldenburg NStZ 2005, 342; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 122 Rdn. 13).
  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ws 588/07

    Haftbeschwerde; Anhörung; Nebenkläger

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
    Es gelten hier die gleichen Erwägungen wie zur Beteiligung des Nebenklägers im Haftbeschwerdeverfahren (vgl. dazu OLG Hamm NStZ-RR 2008, 219).
  • BGH, 17.03.2009 - AK 2/09

    Voraussetzungen für die Fortdauer einer Untersuchungshaft bei Verdächtigungen

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
    Der Haftbefehl des Amtsgerichts Bielefeld vom 15.09.2008 (9 Gs 4743/08) und der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 27.02.2009 (3 KLs 5/09 AK 2/09) - soweit er die Haftfortdauer anordnet - werden aufgehoben.
  • OLG Frankfurt, 01.04.2019 - 1 HEs 74/19

    Haftbefehl gegen Jugendliche: Prüfungsumfang im Haftprüfungsverfahren durch das

    Durch die Regelung des § 72 Abs. 1 S. 3 JGG sollte sichergestellt werden, dass diese Fragen bei Jugendlichen auf jeden Fall geprüft und im Haftbefehl ausgeführt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2009, 3 Ws 86/09; Ostendorf, JGG, 10. Aufl., § 72 Rn. 6).

    Auch eine Aufrechterhaltung der Haft unter gleichzeitiger Rückgabe der Sache an das zuständige Gericht zur Durchführung weiterer Ermittlungen und gegebenenfalls Neufassung des Haftbefehls kommt nicht in Betracht, andernfalls würde die Untersuchungshaft auf Grund eines rechtswidrigen Haftbefehls aufrechterhalten (OLG Hamm, Beschluss vom 17. März 2009, 3 Ws 86/09).

  • KG, 17.08.2016 - 121 HEs 14/16

    Untersuchungshaft: Anforderungen an den Inhalt eines Haftbefehls

    Dies würde nämlich de facto zur Aufrechterhaltung eines erheblichen und rechtswidrigen Grundrechtseingriffs führen (vgl. OLG Hamm NStZ 2010, 281, 283; Schultheis in KK StPO a.a.O.).
  • KG, 22.05.2014 - 4 Ws 48/14

    Untersuchungshaftanordnung: Erforderlichkeit einer Entscheidung über die

    Er lässt auch dahinstehen, ob allein schon die Missachtung des § 72a JGG Folgen für die Fortdauer der Untersuchungshaft haben könnte (vgl. dazu auch OLG Hamm NStZ 2010, 281, 283), weil es darauf im Ergebnis nicht ankommt:.
  • OLG Hamm, 21.04.2009 - 3 OBL 12/09

    Haftprüfung nach Urteil

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluss des Senats (3 Ws 86/09 - 3 OBl 9/09) Bezug genommen.
  • KG, 28.11.2022 - 4 161 HEs 56/22

    Anforderungen an die Konkretisierung des Tatgeschehens in einem Haftbefehl wegen

    Dies würde nämlich de facto zur Aufrechterhaltung eines erheblichen und rechtswidrigen Grundrechtseingriffs führen (vgl. KG, a.a.O.; OLG Hamm NStZ 2010, 281, 283; Gärtner, a.a.O.).
  • OLG Jena, 29.11.2017 - 1 Ws 414/17

    Untersuchungshaft gegen einen Heranwachsenden: Rechtsfolgen eines prozessual

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat diese Frage bislang offen gelassen (Beschluss des OLG Hamm vom 17.03.2009, Az. 3 Ws 86/09, und im Beschluss des KG vom 22.05.2014, Az. 4 Ws 48/14, beide zitiert nach juris).
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