Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.02.2010

Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09   

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https://dejure.org/2010,3190
BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09 (https://dejure.org/2010,3190)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2010 - 4 StR 556/09 (https://dejure.org/2010,3190)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 4 StR 556/09 (https://dejure.org/2010,3190)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 240 StGB; § 241 StGB; § 315b StGB
    Konkurrenz zwischen Nötigung und Bedrohung; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung von Leib oder Leben; Schädigungsvorsatz beim verkehrsfeindlichen Innenangriff)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b Abs 1 StGB, § 315c StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Schädigungsvorsatz als Voraussetzung der Strafbarkeit des zweckwidrigen Einsatzes eines Kfz in verkehrsfeindlicher Einstellung

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei Vorliegen eines Gefährdungsvorsatzes des Fahrzeugführers

  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Schädigungsvorsatz als Voraussetzung der Strafbarkeit des zweckwidrigen Einsatzes eines Kfz in verkehrsfeindlicher Einstellung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Schädigungsvorsatz als Voraussetzung der Strafbarkeit des zweckwidrigen Einsatzes eines Kfz in verkehrsfeindlicher Einstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1
    Aufhebung einer Verurteilung wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei Vorliegen eines Gefährdungsvorsatzes des Fahrzeugführers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 391
  • NStZ 2011, 443
  • StV 2010, 525
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHSt 48, 233) setzt die Strafbarkeit bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff, wie ihn das Landgericht hier festgestellt hat, voraus, dass zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzu kommt, dass es der Täter mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht; erst dann liege eine - über den Tatbestand des § 315 c hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB vor (ebenso Senat, Beschlüsse vom 16. Oktober 2003 - 4 StR 275/03 -, DAR 2004, 230, und vom 1. September 2005 - 4 StR 292/05 -, DAR 2006, 30).

    Soweit in BGHSt 48, 233, 238 ausgeführt wird, das Nötigungselement allein mache ein Verkehrsverhalten noch nicht zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, wenn das eigene Fortkommen primäres Ziel einer gewollten Behinderung sei, ist diese Formulierung nicht im Sinne einer Einschränkung des oben ausgeführten Grundsatzes zu verstehen.

  • BGH, 16.10.2003 - 4 StR 275/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Fahrzeugführer; Pervertierung des

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHSt 48, 233) setzt die Strafbarkeit bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff, wie ihn das Landgericht hier festgestellt hat, voraus, dass zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzu kommt, dass es der Täter mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht; erst dann liege eine - über den Tatbestand des § 315 c hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB vor (ebenso Senat, Beschlüsse vom 16. Oktober 2003 - 4 StR 275/03 -, DAR 2004, 230, und vom 1. September 2005 - 4 StR 292/05 -, DAR 2006, 30).
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 17. November 2009 zutreffend ausgeführt hat, ergeben die Feststellungen nicht, dass Leib oder Leben der Ehefrau des Angeklagten (oder fremde Sachen von bedeutendem Wert) bereits konkret gefährdet worden sind, wie dies § 315 b Abs. 1 StGB voraussetzt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09 - und vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09).
  • BGH, 01.09.2005 - 4 StR 292/05

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Fluchtfahrt mit Gefährdungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHSt 48, 233) setzt die Strafbarkeit bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff, wie ihn das Landgericht hier festgestellt hat, voraus, dass zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzu kommt, dass es der Täter mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht; erst dann liege eine - über den Tatbestand des § 315 c hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315 b Abs. 1 StGB vor (ebenso Senat, Beschlüsse vom 16. Oktober 2003 - 4 StR 275/03 -, DAR 2004, 230, und vom 1. September 2005 - 4 StR 292/05 -, DAR 2006, 30).
  • BGH, 03.11.2009 - 4 StR 373/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (anderer, ähnlich gefährlicher

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 17. November 2009 zutreffend ausgeführt hat, ergeben die Feststellungen nicht, dass Leib oder Leben der Ehefrau des Angeklagten (oder fremde Sachen von bedeutendem Wert) bereits konkret gefährdet worden sind, wie dies § 315 b Abs. 1 StGB voraussetzt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09 - und vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09).
  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Befahren einer Kraftfahrstraße entgegen der

    Auszug aus BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09
    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 17. November 2009 zutreffend ausgeführt hat, ergeben die Feststellungen nicht, dass Leib oder Leben der Ehefrau des Angeklagten (oder fremde Sachen von bedeutendem Wert) bereits konkret gefährdet worden sind, wie dies § 315 b Abs. 1 StGB voraussetzt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09 - und vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09).
  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

    Erst dann liegt eine - über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237; Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392; vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, DAR 2012, 390).
  • BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Pervertierung; Schädigungsvorsatz;

    Erst dann liegt eine - über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392; vom 16. März 2010- 4 StR 82/10 jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 5 RVs 139/15

    Willkürliches Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit im Straßenverkehr als

    Hierfür muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrswidriger Absicht hinzukommen, dass es mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz (z.B. als Waffe oder Schadenswerkzeug) missbraucht wird (vgl. BGHSt 48, 233, 237 f.; BGH, NStZ 2010, 391, 392; NZV 2012, 249; Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 20. Februar 2014 - 1 RVs 15/14 -, DAR 2014, 594).
  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Erst dann liegt eine über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende verkehrsatypische "Pervertierung' eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff' in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233; Beschlüsse vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123; vom 16. März 2010 - 4 StR 82/10, StraFo 2010, 259; vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392).
  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 646/19

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: abstrakte

    Der Senat kann deshalb dahinstehen lassen, ob die subjektive Seite des § 315b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 i. V. m. § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) StGB ausreichend belegt ist (vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329, 330; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233; Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09).
  • OLG Hamm, 04.06.2013 - 5 RVs 41/13

    Umfang der Feststellungen bei einer Verurteilung wegen eines gefährlichen

    Soweit der Angeklagte das von ihm gesteuerte Fahrzeug nach den Feststellungen des angegriffenen Urteils aus Verärgerung über das vorangegangene Wendemanöver des ihm nunmehr nachfolgenden Zeugen M abrupt abbremste mit der Folge, dass es zu dem Auffahrunfall kam, reicht dies zur Annahme eines mindestens bedingten Schädigungsvorsatzes, wie er nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, erforderlich ist, nicht aus (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 22. November 2011, 4 StR 522/11, zitiert nach juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 09. Februar 2010, 4 StR 556/09, zitiert nach juris Rn. 9; vgl. auch: OLG München, Beschluss vom 09. November 2005, 4St RR 215/03, zitiert nach juris Rn. 10; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 315b Rn. 20 m.w.N.).
  • LG Koblenz, 14.10.2020 - 4 Qs 60/20

    Verbotene Kraftfahrzeugrennen: Geschicklichkeit Einzelfahrer

    Zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung muss weiterhin hinzukommen, dass das Fahrzeug mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird (BGH, Urteil vom 20.2. 2003 - 4 StR 228/02, NJW 2003, 1613; BGH, Beschluss vom 9.2. 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391; siehe auch BGH, Beschl. v. 5.11.2013 - 4 StR 454/13, NStZ 2014, 86).

    Erst dann liegt eine verkehrsatypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr i.S. des § 315b Abs. 1 StGB vor (BGH, Urteil vom 20.2. 2003 - 4 StR 228/02, NJW 2003, 1613; BGH, Beschluss vom 9.2. 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391).

  • AG Dachau, 12.09.2011 - 1 Cs 53 Js 12791/11

    Straßenverkehr, Schmerzensgeld, Vorsatz, Eingriff, Verkehrsvorgang, Schubsen,

    Die Strafbarkeit bei einem sogenannten verkehrsfeindlichen Inneneingriff setzt voraus, dass zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, so dass der Täter das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz, etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug missbraucht; erst dann liegt eine über den Tatbestand des § 315 c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende verkehrstypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor (BGH, NStZ 2010, 391 (392), OLG Hamm, Verkehrsrecht aktuell 2006, 137 (137)).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.2010 - 4 StR 438/09   

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https://dejure.org/2010,5413
BGH, 23.02.2010 - 4 StR 438/09 (https://dejure.org/2010,5413)
BGH, Entscheidung vom 23.02.2010 - 4 StR 438/09 (https://dejure.org/2010,5413)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 4 StR 438/09 (https://dejure.org/2010,5413)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 255 StGB; § 253 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 240 StGB; § 22 StGB; § 812 BGB; § 814 BGB; § 817 Satz 2 BGB
    Keine Bereicherungsabsicht bei der (räuberischen) Erpressung nach Begleichung einer "nichtigen Forderung" ("Freikauf" einer Prostituierten; untauglicher Versuch; Ausspruch eines Bereicherungsanspruches: Leistungskondiktion); Nötigung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 240 Abs 1 StGB
    Strafbarkeit der gewaltsamen Rückforderung eines rechtsgrundlos gezahlten Geldbetrages

  • Wolters Kluwer

    Relevanz der Sittenwidrigkeit eines Geschäfts für das Vorliegen des Tatbestandes eines Betruges

  • rewis.io

    Strafbarkeit der gewaltsamen Rückforderung eines rechtsgrundlos gezahlten Geldbetrages

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafbarkeit der gewaltsamen Rückforderung eines rechtsgrundlos gezahlten Geldbetrages

  • rechtsportal.de

    Relevanz der Sittenwidrigkeit eines Geschäfts für das Vorliegen des Tatbestandes eines Betruges

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine rechtswidrige Bereicherung bei §§ 253, 255 StGB aufgrund eines Anspruchs auf Bereicherungsausgleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 391
  • StV 2010, 635
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 19.12.1997 - 19 U 142/97

    Beweisgrundsätze bei Darlehensschuldschein - Sittenwidrigkeit des Freikaufs einer

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 438/09
    Dem Angeklagten W. ging es bei der Vereinbarung mit Ma. nicht darum, den von diesem betriebenen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung zu perpetuieren (vgl. dazu OLG Köln, Urt. vom 19. Dezember 1997 - = NJW-RR 1998, 1518).
  • BGH, 12.07.1995 - XII ZR 95/93

    Widerrechtliche Drohung durch Verweigerung des Abschlusses eines wirtschaftlich

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 438/09
    § 814 Alt. 1 BGB, wonach die Leistung nicht zurückgefordert werden kann, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, ist hier nicht anwendbar, weil der Angeklagte W. erkennbar nicht freiwillig gezahlt hatte, sondern vielmehr unter Druck zur Vermeidung eines sonst drohenden Nachteils (BGH, Urt. vom 12. Juli 1995 - XII ZR 95/93 = NJW 1995, 3052, 3054).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96

    Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die

    Auszug aus BGH, 23.02.2010 - 4 StR 438/09
    Dem Angeklagten W. stand vielmehr gegen Ma. ein Anspruch auf Rückzahlung der 10.000 Euro zu; dass die Angeklagten irrtümlich vom Gegenteil ausgingen, mit der Folge, dass ein untauglicher Versuch in Betracht käme (BGHSt 42, 268), ist nicht festgestellt.
  • OVG Hamburg, 06.05.2015 - 2 Bf 2/12

    Nachbarklage gegen die Nutzung des Obergeschosses eines Bürogebäudes als Bordell

    So ist bei gewerblicher Prostitution bei der gebotenen typisierenden Betrachtung mit milieutypischen Begleiterscheinungen wie Belästigungen durch alkoholisierte oder unzufriedene Kunden, organisierter Kriminalität, Menschen- und Drogenhandel, ausbeutender Zuhälterei, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Verstößen gegen das Waffenrecht, Gewaltkriminalität bis hin zu Tötungsdelikten zu rechnen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 29.1.2015, OVG 2 B 1.14, juris Rn. 32; OVG Bautzen, Beschl. v. 28.6.2010, 1 A 659/08, juris; VGH München, Beschl. v. 10.6.2010, 1 ZB 09.1971, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 11.5.2005, BRS 69 Nr. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 14.11.2005, OVG 10 S 3.05, juris Rn. 10 m.w.N.; OVG Berlin, Beschl. v. 9.4.2003, 2 S 5.03, juris; zu Milieustraftaten: BGH, Beschl. v. 4.7.2013, NStZ 2013, 580; Beschl. v. 23.2.2010, NStZ 2010, 391; OLG Celle, Beschl. v. 24.1.2013, StV 2014, 420 ff.; aus der Presse: www.sueddeutsche.de v. 13.1.2014 "In der Hölle von Schweinfurt"; www.ntv.de v. 24.11.2010, "Zwangsprostituierte immer jünger"; www.der-westen.de v. 20.3.2015, "Bordell-Schlägerei in Duisburg"; www.morgenpost.de v. 18.8.2012, "Schießerei im Bordell A... ..."; www.ndr.de v. 14.11.1996 "Kiez-Krieg in Hamburg..." und v. 16.3.2015 "Schüsse in Bordell..."; www.abendblatt.de v. 3.3.2015 "Stinkbombe in Bordell G... geworfen").
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