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   OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08   

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OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08 (https://dejure.org/2008,5290)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.02.2008 - I Ws 60/08 (https://dejure.org/2008,5290)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - I Ws 60/08 (https://dejure.org/2008,5290)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 230 Abs. 2, 323 Abs. 1, 304 Abs. 1, 216 Abs. 1 StPO; § 25 GG; Nr. 78 Abs. 7 RiVASt; Art. 52 Abs. 1 SDUe
    Zur Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Vorladung an einen in Ausland lebenden Angeklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens in der Hauptverhandlung gegen einen dauernd im Ausland lebenden Angeklagten; Voraussetzungen einer gegen allgemeine Grundsätze des Völkerrechts verstoßenden Androhung von Zwangsmitteln in der ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    StPO § 112; ; StPO § 216 Abs. 1; ; StPO § 216 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 230 Abs. 2; ; StPO § 304 Abs. 1; ; StPO § 323 Abs. 1; ; StPO § 332

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handeln mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Androhung von Zwangsmitteln bei Ladung des Angeklagten im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Haftbefehl gegen nicht erschienenen Angeklagten trotz Verstoßes gegen internationales Recht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 412
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 21.01.1998 - 1 Ws 189/97
    Auszug aus OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08
    Soweit einige Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 1999, 18ff [Beschluss vom 21. Januar 1998 - 1 Ws 189/97 - ]; ihm folgend OLG Köln NStZ-RR 2006, 22ff [Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 2 Ws 488/05 - ] und OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 -, zitiert nach juris; a.A. offenbar OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.02.2005 - 1 Ws 73/05 -, zitiert nach juris ) die Auffassung vertreten, die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten dürfe nicht die in § 216 Abs. 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens enthalten und eine gleichwohl ausgesprochene Warnung mache die Ladung unwirksam mit der Folge, dass bei unentschuldigtem Ausbleiben in der Hauptverhandlung kein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO ergehen dürfe, teilt der Senat diese Auffassung nicht.
  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Auszug aus OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08
    Soweit einige Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 1999, 18ff [Beschluss vom 21. Januar 1998 - 1 Ws 189/97 - ]; ihm folgend OLG Köln NStZ-RR 2006, 22ff [Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 2 Ws 488/05 - ] und OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 -, zitiert nach juris; a.A. offenbar OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.02.2005 - 1 Ws 73/05 -, zitiert nach juris ) die Auffassung vertreten, die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten dürfe nicht die in § 216 Abs. 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens enthalten und eine gleichwohl ausgesprochene Warnung mache die Ladung unwirksam mit der Folge, dass bei unentschuldigtem Ausbleiben in der Hauptverhandlung kein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO ergehen dürfe, teilt der Senat diese Auffassung nicht.
  • OLG Celle, 15.02.2008 - 1 Ws 60/08

    Vorzeitige Entlassung eines Strafgefangenen in Niedersachsen aus Anlass des

    Auszug aus OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08
    1 Ws 60/08 .
  • OLG Oldenburg, 21.02.2005 - 1 Ws 73/05

    Wirksamkeitserfordernisse der Zustellung eines Haftbefehls im Ausland durch

    Auszug aus OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08
    Soweit einige Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 1999, 18ff [Beschluss vom 21. Januar 1998 - 1 Ws 189/97 - ]; ihm folgend OLG Köln NStZ-RR 2006, 22ff [Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 2 Ws 488/05 - ] und OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 -, zitiert nach juris; a.A. offenbar OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.02.2005 - 1 Ws 73/05 -, zitiert nach juris ) die Auffassung vertreten, die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten dürfe nicht die in § 216 Abs. 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens enthalten und eine gleichwohl ausgesprochene Warnung mache die Ladung unwirksam mit der Folge, dass bei unentschuldigtem Ausbleiben in der Hauptverhandlung kein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO ergehen dürfe, teilt der Senat diese Auffassung nicht.
  • OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07

    Zulässigkeit eines Haftbefehls gegen einen dauernd im Ausland lebenden

    Auszug aus OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08
    Soweit einige Oberlandesgerichte (OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 1999, 18ff [Beschluss vom 21. Januar 1998 - 1 Ws 189/97 - ]; ihm folgend OLG Köln NStZ-RR 2006, 22ff [Beschluss vom 18. Oktober 2005 - 2 Ws 488/05 - ] und OLG Brandenburg, Beschluss vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 -, zitiert nach juris; a.A. offenbar OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.02.2005 - 1 Ws 73/05 -, zitiert nach juris ) die Auffassung vertreten, die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten dürfe nicht die in § 216 Abs. 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens enthalten und eine gleichwohl ausgesprochene Warnung mache die Ladung unwirksam mit der Folge, dass bei unentschuldigtem Ausbleiben in der Hauptverhandlung kein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO ergehen dürfe, teilt der Senat diese Auffassung nicht.
  • KG, 15.04.2013 - 3 StE 6/11

    Androhung von Zwangsmaßnahmen in der Ladung eines im Ausland lebenden Angeklagten

    c) Teilweise wird jedoch in neuerer Rechtsprechung eine modifizierte Warnung des im Ausland auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten dann für zulässig erachtet, wenn diese den eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahme ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt (KG [3. Senat] NStZ 2011, 653; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; OLG Rostock NStZ 2010, 412).

    Auch wenn auf die territoriale Einschränkung der Möglichkeit der Vollstreckung der angedrohten Zwangsmittel hingewiesen wird, bleibt daher die Androhung von Zwangsmitteln (und nicht erst deren Festsetzung oder Vollzug) gegen eine im Ausland aufhältige Person eine Ausübung deutscher Hoheitsgewalt auf ausländischem Hoheitsgebiet (vgl. Stephan, Anm. zu OLG Rostock, StRR 2008, 310; OLG Brandenburg; OLG Köln; OLG Frankfurt jeweils a.a.O.).

  • OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen ein dauernd im Ausland lebenden

    Demgegenüber vertritt das Oberlandesgericht Rostock (Beschluss vom 29.02.2008 - I Ws 60/08, zitiert nach juris) die Ansicht, eine gegen Nr. 116 Abs. 1 RiVASt und damit auch gegen die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts verstoßende Androhung von Zwangsmitteln sei nur dann gegeben, wenn in der Ladung für den Fall des Ausbleibens die Vollstreckung von Zwangsmitteln in dem jeweils anderen Land angedroht werde.
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14

    Inhalt einer Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten im Hinblick auf

    Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., § 216 Rn. 5; SK- StPO -Deiters, 4. Aufl. 2011, § 216 Rn.5; Ritscher in Graf, StPO , 2. Auf!.
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2016 - 3 Ws 634/16

    Zulässiger Inhalt der Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten

    Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe StV 2015, 346; Beschluss v. 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., Rdn. 5 zu § 216; a.A. KG StraFo 2013, 425).
  • KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10

    Haftbefehl: Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden

    Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310].
  • OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12

    Strafverfahren: Ungehorsamshaft bei wahrscheinlicher Möglichkeit zur

    Es ist umstritten, ob die Androhung von Zwangsmitteln gegen einen - wie hier der Angeklagte - im Ausland wohnenden Angeklagten auf dem Gebiet des fremden Staates wegen Völkerrechtswidrigkeit die Ordnungsgemäßheit der Ladung entfallen lässt (bejahend u.a. OLG Köln in NStZ-RR 2006, 22; mit beachtlichen Gründen verneinend u.a. OLG Rostock in NStZ 2010, 412; verneinend bei erteiltem Hinweis, dass die Zwangsmittel lediglich im Inland vollstreckt werden können, Meyer-Goßner, a.a.O., § 216 Rdn. 4).
  • LG Freiburg, 20.11.2013 - 2 Qs 145/13

    Androhung von Zwangsmitteln in der Ladung gegenüber einem im Ausland lebenden

    Dieser Auffassung kann jedoch - jedenfalls seit der zum 08.12.2008 erfolgten Änderung von Nr. 116 Abs. 1 RiVASt durch Einfügung von Satz 2, wonach Zwangsmaßnahmen beschuldigten Personen nur angedroht werden dürfen, wenn in dem zuzustellenden Schriftstück darauf hingewiesen wird, dass diese im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates nicht vollstreckt werden können - nicht (mehr) gefolgt werden (OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2010, 49; KG Berlin, NStZ 2011, 653; BeckOK-Ritscher, StPO, Stand: 28.01.2013, Rdn. 6 zu § 216; zur Zulässigkeit der Androhung von Zwangsmaßnahmen auch bereits vor der RiVASt-Änderung siehe OLG Rostock, NStZ 2010, 412).
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