Rechtsprechung
BGH, 15.04.2010 - 5 StR 75/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 16 Abs. 1 StGB; § 15 StGB; § 306b StGB; § 306a StGB; § 308 StGB
Beweiswürdigung (keine dem Angeklagten günstige Feststellungen allein aufgrund außergewöhnlich lebensfremder Einlassung); Vorsatz (Koinzidenzprinzip; Tatentschlossenheit; Tatgeneigtheit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 StGB, § 306 StGB, § 308 StGB
Brandstiftung und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Vorsatz im Zeitpunkt der Tathandlung - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Feststellung eines bedingten Vorsatzes zum Zeitpunkt der Tat i.R.d. Begehung einer Brandstiftung
- rewis.io
Brandstiftung und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Vorsatz im Zeitpunkt der Tathandlung
- ra.de
- rewis.io
Brandstiftung und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion: Vorsatz im Zeitpunkt der Tathandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 306d; StGB § 308 Abs. 6
Anforderungen an die Feststellung eines bedingten Vorsatzes zum Zeitpunkt der Tat i.R.d. Begehung einer Brandstiftung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 16.10.2009 - 1 Bra Js 1871/09
- BGH, 15.04.2010 - 5 StR 75/10
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 503
- NStZ-RR 2011, 297
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.07.2003 - 3 StR 159/03
Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung); Körperverletzungsvorsatz (maßgeblicher …
- BGH, 11.01.2011 - 5 StR 491/10
Urteil gegen Berliner "Drogenarzt" aufgehoben
Das neue Tatgericht wird sich dabei kritisch mit der Einlassung des Angeklagten auseinandersetzen müssen, dass er infolge eines Fehlers der Waage die zehnfache Überdosierung des MDMA nicht erkannt habe (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - 5 StR 75/10, NStZ 2010, 503). - BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15
Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (Sprengstoffe; Aggregatszustand; …
Insbesondere hatte er über Gas-Luft-Gemische nur im Zusammenhang mit Taten nach § 308 StGB bzw. der Vorgängervorschrift zu entscheiden, so dass es auf eine Abgrenzung im Einzelnen, ob die Tat durch Sprengstoff oder durch andere Mittel begangen oder versucht wurde, nicht ankam (vgl. Urteil vom 11. Juni 1965 - 4 StR 245/65, BGHSt 20, 230; Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 456/78, BGHSt 28, 196; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253; Beschluss vom 20. Dezember 2002 - 2 StR 251/02, BGHSt 48, 147; Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02, StV 2003, 540; Beschluss vom 27. April 2004 - 3 StR 112/04, NStZ 2004, 614; Beschluss vom 15. April 2010 - 5 StR 75/10, NStZ 2010, 503). - BGH, 04.06.2013 - 2 StR 4/13
Beihilfe durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz; Unterlassungsvorsatz)
Die Urteilsgründe lassen vielmehr besorgen, dass die Strafkammer vor dem Hintergrund der Täterbeschreibung durch die Zeugin J. ihren Feststellungen vorschnell die lebensfremde Einlassung des Angeklagten zu Grunde gelegt hat, ohne - wie es geboten gewesen wäre - diese zuvor auf ihre Plausibilität zu überprüfen und sodann in die Gesamtschau der ansonsten festgestellten Tatumstände einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2010 - 5 StR 75/10, NStZ 2010, 503, 504).