Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.05.2010

Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2010 - 4 StR 98/10   

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https://dejure.org/2010,6580
BGH, 06.05.2010 - 4 StR 98/10 (https://dejure.org/2010,6580)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2010 - 4 StR 98/10 (https://dejure.org/2010,6580)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 4 StR 98/10 (https://dejure.org/2010,6580)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 146 StGB; § 46 StGB
    Geldfälschung (Strafzumessung beim Einsatz eines V-Mannes; Strafmilderung; Tatprovokation: Provokation zur Aufrechterhaltung der Tatverabredung)

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Strafzumessung; Tatprovokation

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB
    Geldfälschung: Strafmildernde Berücksichtigung der polizeilichen Einwirkung auf die Übergabe von Falschgeld

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge der rechtsfehlerhaften Ablehnung zweier Beweisanträge; Erforderlichkeit der ausdrücklichen Würdigung einer auf die Übergabe von Falschgeld zielenden polizeilichen Einwirkung auf einen wegen Geldfälschung und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ...

  • rewis.io

    Geldfälschung: Strafmildernde Berücksichtigung der polizeilichen Einwirkung auf die Übergabe von Falschgeld

  • ra.de
  • rewis.io

    Geldfälschung: Strafmildernde Berücksichtigung der polizeilichen Einwirkung auf die Übergabe von Falschgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2
    Verfahrensrüge der rechtsfehlerhaften Ablehnung zweier Beweisanträge; Erforderlichkeit der ausdrücklichen Würdigung einer auf die Übergabe von Falschgeld zielenden polizeilichen Einwirkung auf einen wegen Geldfälschung und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 504
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.08.1988 - 2 StR 399/88

    Erwägungen zur Strafrahmenwahl und Strafbemessung hinsichtlich eines polizeilich

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - 4 StR 98/10
    Die auf die - ursprünglich auch vereinbarte - Übergabe von Falschgeld zielende polizeiliche Einwirkung auf den Angeklagten hätte bei der Strafzumessung ausdrücklich gewürdigt werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1988 - 2 StR 399/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 4; BGH, Beschluss vom 21. Juli 1993 - 2 StR 331/93, BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 10).

    Es ist nicht auszuschließen, dass das Gericht, wenn es den genannten Umstand in die Erwägungen einbezogen hätte, zu einer günstigeren Einzelstrafe im Hinblick auf die Geldfälschung gekommen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1988 - 2 StR 399/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 4).

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - 4 StR 98/10
    Die auf die - ursprünglich auch vereinbarte - Übergabe von Falschgeld zielende polizeiliche Einwirkung auf den Angeklagten hätte bei der Strafzumessung ausdrücklich gewürdigt werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 1988 - 2 StR 399/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 4; BGH, Beschluss vom 21. Juli 1993 - 2 StR 331/93, BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 10).
  • BGH, 20.09.2010 - 4 StR 278/10

    Strafzumessung (Begründungsbedarf bei außergewöhnlich hohen Strafen; mildernde

    Die Strafzumessung des Landgerichts lässt ferner besorgen, dass die Strafkammer dem - ausdrücklich erwogenen - Umstand, das Falschgeld im Fall II. 5 sei durch den Abnehmer Z. an einen verdeckten Ermittler übergeben worden und daher nicht in den Zahlungsverkehr gelangt, in diesem Zusammenhang ein zu geringes Gewicht beigemessen hat (vgl. dazu schon Senatsbeschluss vom 6. Mai 2010 - 4 StR 98/10, den gesondert verfolgten Z. betreffend).
  • BGH, 19.08.2020 - 2 StR 257/20

    Urteilsgründe; Grundsätze der Strafzumessung (Sicherstellung der zum

    der Urteilsgründe, in denen die verfahrensgegenständlichen Betäubungsmittel nach den Feststellungen im unübersichtlichen Straßenhandel an Konsumenten gelangten und diese erst später aufgegriffen werden konnten, Drogenkonsumenten also bereits gefährdet wurden und augenscheinlich keine "von Anfang an lückenlose polizeiliche Überwachung der Taten' stattfand (hierzu vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 4 StR 98/10, NStZ 2010, 504), wird es im Fall II.3.
  • OLG Bamberg, 07.01.2019 - 3 Ss OWi 1710/18

    Beweis, Vernehmung

    Da es um die Frage des Vorliegens des Verjährungseintritts und damit eines Verfahrenshindernisses ging, mussten die entsprechenden Tatsachen nicht im Strengbeweisverfahren geklärt werden, sondern konnten freibeweislich festgestellt werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17.07.2018 - 5 StR 250/18 [bei juris]; 06.05.2010 - 4 StR 98/10 = StraFo 2010, 255 = NStZ 2010, 504).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10   

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https://dejure.org/2010,6140
BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10 (https://dejure.org/2010,6140)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2010 - 1 StR 40/10 (https://dejure.org/2010,6140)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 1 StR 40/10 (https://dejure.org/2010,6140)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 7 EMRK; § 66b Abs. 2 StGB
    Rechtsfehlerfrei abgelehnte Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; Rückfallgefahr; Beurteilungsspielraum; neue Tatsachen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66b Abs 2 S 1 StGB
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Psychiatrische Befundtatsachen als "neue" Tatsachen und Erfordernis einer individuellen Gefährlichkeitsprüfung anstelle des Zurückgreifens auf empirische Rückfallbasisraten

  • rewis.io

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Psychiatrische Befundtatsachen als "neue" Tatsachen und Erfordernis einer individuellen Gefährlichkeitsprüfung anstelle des Zurückgreifens auf empirische Rückfallbasisdaten

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Psychiatrische Befundtatsachen als "neue" Tatsachen und Erfordernis einer individuellen Gefährlichkeitsprüfung anstelle des Zurückgreifens auf empirische Rückfallbasisdaten

  • rechtsportal.de

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung und versuchten Mordes i.R.e. Störung der Sexualpräferenz i.S.e. sexuell-sadistischen Ausprägung bzw. einem sexuellen Sadismus; Therapiebereitschaft als Ausschlussgrund für die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 504
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.10.2007 - 4 StR 246/07

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung durch das Landgericht Magdeburg

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10
    Dem Tatgericht kommt insofern ein Beurteilungsspielraum zu; seine Entscheidung unterliegt der revisionsgerichtlichen Überprüfung nur eingeschränkt (BGH NStZ-RR 2008, 40, 41).

    aa) Insbesondere hat das Landgericht ausführlich und sorgfältig die gebotene Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Strafvollzugs vorgenommen und dabei einen zutreffenden Prüfungsmaßstab angelegt (BGH NStZ 2007, 92; BGH, Urt. vom 11. Oktober 2007 - 4 StR 246/07).

    Ausgehend von dem (auch) durch die beiden Sachverständigen vermittelten wissenschaftlichen Kenntnisstand, namentlich den empirischen RückfallBasisraten, hat sie vor allem anhand tatspezifischer, biographischer und psychiatrischer Kriterien eine individuelle Gefährlichkeitsprüfung durchgeführt (vgl. BGHSt 50, 121, 130 f.; BGH, Urt. vom 11. Oktober 2007 - 4 StR 246/07).

  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10
    aa) An die Annahme neuer Tatsachen sind ohnehin stets strenge Anforderungen zu stellen (BGH, Beschl. vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09), zumal die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung den Bestand eines rechtskräftigen Urteils tangiert und nach dem Willen des Gesetzgebers auf seltene Einzelfälle beschränkt sein soll (BGHSt 50, 275, 278 m.w.N.; BVerfG StV 2006, 574, 575; NJW 2009 980, 982).

    Denn durch die Anwendung des § 66b StGB dürfen im Ausgangsverfahren bei der Prüfung der primären Sicherungsverwahrung begangene Rechtsfehler oder Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden nicht korrigiert werden (vgl. BGHSt 50, 121, 126; BGH, Beschl. vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09; BGH, Urt. vom 13. Januar 2010 - 1 StR 372/09).

  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10
    Denn durch die Anwendung des § 66b StGB dürfen im Ausgangsverfahren bei der Prüfung der primären Sicherungsverwahrung begangene Rechtsfehler oder Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden nicht korrigiert werden (vgl. BGHSt 50, 121, 126; BGH, Beschl. vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09; BGH, Urt. vom 13. Januar 2010 - 1 StR 372/09).

    Ausgehend von dem (auch) durch die beiden Sachverständigen vermittelten wissenschaftlichen Kenntnisstand, namentlich den empirischen RückfallBasisraten, hat sie vor allem anhand tatspezifischer, biographischer und psychiatrischer Kriterien eine individuelle Gefährlichkeitsprüfung durchgeführt (vgl. BGHSt 50, 121, 130 f.; BGH, Urt. vom 11. Oktober 2007 - 4 StR 246/07).

  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10
    aa) An die Annahme neuer Tatsachen sind ohnehin stets strenge Anforderungen zu stellen (BGH, Beschl. vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09), zumal die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung den Bestand eines rechtskräftigen Urteils tangiert und nach dem Willen des Gesetzgebers auf seltene Einzelfälle beschränkt sein soll (BGHSt 50, 275, 278 m.w.N.; BVerfG StV 2006, 574, 575; NJW 2009 980, 982).

    bb) Diese Voraussetzungen können - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - im Einzelfall zwar auch psychiatrische Befundtatsachen erfüllen, nämlich dann, wenn sie die an sich bereits zuvor bekannte Gefährlichkeit eines Verurteilten in einem grundsätzlich anderen Licht erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Kammer, Beschl. vom 23. August 2006 - 2 BvR 226/06; BGH NStZ-RR 2007, 199).

  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10
    aa) An die Annahme neuer Tatsachen sind ohnehin stets strenge Anforderungen zu stellen (BGH, Beschl. vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09), zumal die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung den Bestand eines rechtskräftigen Urteils tangiert und nach dem Willen des Gesetzgebers auf seltene Einzelfälle beschränkt sein soll (BGHSt 50, 275, 278 m.w.N.; BVerfG StV 2006, 574, 575; NJW 2009 980, 982).

    Dies ergibt sich vor allem daraus, dass auch der mit der Begutachtung des zum damaligen Zeitpunkt über seine sexuellen Phantasien schweigenden Verurteilten beauftragte psychiatrische Sachverständige Prof. Dr. R. in dessen sexuellen Vorstellungen und Begehrenshaltungen keine auffälligen Inhalte erkennen konnte und es bis zur "Öffnung" des Verurteilten mehreren psychologischen und psychiatrischen Fachkräften über acht Jahre hinweg nicht gelungen war, Näheres über die diesbezüglichen Vorstellungen zu erfahren (vgl. BGHSt 50, 275, 280).

  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung ("neue" Tatsache: Erkennbarkeit für den ersten

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10
    Dem Urteil lässt sich jedoch hinreichend deutlich entnehmen, dass die Strafkammer des Ursprungsverfahrens bei zutreffender Beurteilung der Rechtslage die nun als Nova gewerteten Umstände auch bei sorgfältiger, am Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO gemessener Prüfung (vgl. BGH StV 2006, 413; BGH, Urt. vom 23. März 2006 - 1 StR 476/05) nicht hätte erkennen können.
  • BGH, 29.09.2006 - 2 StR 324/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Erheblichkeit; isolierter

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10
    aa) Insbesondere hat das Landgericht ausführlich und sorgfältig die gebotene Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung während des Strafvollzugs vorgenommen und dabei einen zutreffenden Prüfungsmaßstab angelegt (BGH NStZ 2007, 92; BGH, Urt. vom 11. Oktober 2007 - 4 StR 246/07).
  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 372/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter scheitert am Fehlen

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10
    Denn durch die Anwendung des § 66b StGB dürfen im Ausgangsverfahren bei der Prüfung der primären Sicherungsverwahrung begangene Rechtsfehler oder Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden nicht korrigiert werden (vgl. BGHSt 50, 121, 126; BGH, Beschl. vom 12. Januar 2010 - 3 StR 439/09; BGH, Urt. vom 13. Januar 2010 - 1 StR 372/09).
  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10
    Als "neue Tatsachen" kommen deshalb nur solche in Betracht, die in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen (BGHR StGB § 66b Neue Tatsachen 3) und schon für sich genommen von besonderem Gewicht sind (BGH StV 2006, 67, 71).
  • BGH, 24.03.2006 - 1 StR 27/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: Wahnvorstellungen

    Auszug aus BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10
    Als "neue Tatsachen" kommen deshalb nur solche in Betracht, die in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen (BGHR StGB § 66b Neue Tatsachen 3) und schon für sich genommen von besonderem Gewicht sind (BGH StV 2006, 67, 71).
  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 749/08

    Freiheit der Person (Unterbringungsbefehl; nachträgliche Sicherungsverwahrung bei

  • BGH, 23.03.2006 - 1 StR 476/05

    BGH hebt Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

  • OLG Karlsruhe, 09.08.2019 - 2 Ws 257/19

    Erlass und Vollstreckung eines Unterbringungsbefehls über die einstweilige

    (1) Die nach § 66b Satz 1 Halbsatz 2 Nr. 2 StGB vorgegebene Rückfallprognoseentscheidung, die einer breiten Tatsachenbasis bedarf, erfordert eine individuelle Prüfung anhand tatspezifischer, biographischer und psychiatrischer Kriterien sowie (ergänzend) der Entwicklung des Verurteilten im Vollzug bzw. auch im psychiatrischen Krankenhaus oder in der Entziehungsanstalt (vgl. bereits BGH, Urteil vom 11.05.2010 - 1 StR 40/10,NStZ 2010, 504 zu § 66 Abs. 2 StGB a.F; Heger/Pohlreich in: Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl. 2018, § 66b Rn. 4; Fischer a.a.O. § 66b Rn. 22; BeckOK StGB/Ziegler, 42. Ed. 1.5.2019, StGB § 66b Rn. 7).

    Bei der zu treffenden Prognose, ob erhebliche Straftaten im Sinne der Regelung mit hoher Wahrscheinlichkeit drohen, ist dabei eine individuelle, auf den Einzelfall bezogene Bewertung vorzunehmen und reicht daher eine bloß abstrakte, (allein) auf statistische Wahrscheinlichkeiten gestützte Prognoseentscheidung nicht aus (BGH, Urteil vom 11.05.2010 - 1 StR 40/10,NStZ 2010, 504 zu § 66 Abs. 2 StGB a.F.; BVerfG, Beschluss vom 22.10.2008 - 2 BvR 749/08, NJW 2009, 980, das zu § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB i.d.F. des G. v. 13.04.2007 aus - insbesondere unter Vertrauensschutzgesichtspunkten [siehe insoweit auch BVerfG, Urteil vom 04.05.2011 - 2 BvR 2333/08 u.a., BVerfGE 128, 326 und Beschluss vom 08.06.2011 - 2 BvR 2846/09, BVerfGE 129, 37] - auf Neufälle wie den vorliegenden [hierzu noch unten unter (3)] allerdings nicht ohne weiteres übertragbaren verfassungsrechtlichen Vorgaben das Erfordernis einer "gegenwärtigen Gefahr" herleitet; ebenso Beschluss vom 23.08.2006 - 2 BvR 226/06, NJW 2006, 3483 zu § 66 Abs. 1, Abs. 2 StGB i.d.F. d. G. v. 23.07.2004; Heger/Pohlreich a.a.O., § 66b Rn. 5; kritisch insoweit Fischer a.a.O. § 66b Rn. 20).

  • BGH, 01.10.2013 - 3 StR 311/13

    Anforderungen an die Anordnung einer dauerhaften Unterbringung in einem

    Diese Ausführungen lassen besorgen, dass das Landgericht bei der Prognose zukünftigen Verhaltens einseitig das Ergebnis des vom Sachverständigen genutzten statistischen Prognoseinstruments in den Blick genommen und dabei außer Acht gelassen hat, dass solche Instrumente zwar Anhaltspunkte über die Ausprägung eines strukturellen Grundrisikos liefern, indes nicht in der Lage sind, eine fundierte Einzelbetrachtung zu ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203, 204; Urteil vom 11. Mai 2010 - 1 StR 40/10, NStZ 2010, 504, 506; Beschluss vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10, StraFo 2011, 62; Beschluss vom 24. April 2013 - 5 StR 83/13 - juris).
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