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   BGH, 18.08.2009 - 1 StR 155/09   

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https://dejure.org/2009,6334
BGH, 18.08.2009 - 1 StR 155/09 (https://dejure.org/2009,6334)
BGH, Entscheidung vom 18.08.2009 - 1 StR 155/09 (https://dejure.org/2009,6334)
BGH, Entscheidung vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09 (https://dejure.org/2009,6334)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten der Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin gegen einen Teilfreispruch bzgl. einer behaupteten Vergewaltigung; Anforderungen an die strafprozessuale Beweisführung und Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Erfolgsaussichten der Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin gegen einen Teilfreispruch bzgl. einer behaupteten Vergewaltigung; Anforderungen an die strafprozessuale Beweisführung und Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 51
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 1 StR 155/09
    Kann der Tatrichter vorhandene Zweifel nicht überwinden, so kann das Revisionsgericht eine solche Entscheidung nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH NJW 2008, 1543).
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05

    Gerichtskosten im Revisionsrechtszug (Auferlegung; Nebenkläger;

    Auszug aus BGH, 18.08.2009 - 1 StR 155/09
    Die durch die beiden Revisionen verursachten notwendigen Auslagen des Angeklagten hat allein die Staatskasse zu tragen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 128 m.w.N.).
  • BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahrensrüge (notwendige Angaben bei

    Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter - wie auch hier - zugleich Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen verfügen (BGH, Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09, NStZ 2010, 51, 52).
  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 39/19

    Urteil gegen ehemaligen Präsidenten einer Musikhochschule wegen sexueller

    Die Prüfung des Revisionsgerichts ist vielmehr auf die Frage beschränkt, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09 Rn. 11).
  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10

    Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit

    Ausnahmen können dann gerechtfertigt sein, wenn besondere, in erheblicher Weise von den Normalfällen abweichende, Umstände vorliegen, deren Würdigung eine spezielle Sachkunde erfordert, die dem Gericht nicht zur Verfügung steht (stRspr des BGH, vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09 -, NStZ 2010, 100 und Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09 - NStZ 2010, 51 jeweils m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1999 -BVerwG 9 B 401.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 304 = juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.07.2014 - 2 B 20.14

    Polygraphietest; Kontrollfragenverfahren; Ungeeignetheit des Beweismittels;

    Dies kommt bei Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung oder einer anderen, die Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankung in Betracht, deren mögliche Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit eines Zeugen spezifisches Fachwissen erfordert, das nicht Allgemeingut von Richtern ist (stRspr des BGH, vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09 -, NStZ 2010, 100 m.w.N. und Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09 - NStZ 2010, 51; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1999 - BVerwG 9 B 401.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 304 = juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16

    Ablehnung von Beweisanträgen (gebotene Hinzuziehung eines psychologischen

    Dies gilt bei jugendlichen Zeugen erst recht, wenn die Berufsrichter - wie vorliegend - Mitglieder der Jugendschutzkammer sind und über spezielle Sachkunde in der Bewertung der Glaubwürdigkeit von jugendlichen Zeugen verfügen (BGH, Urteile vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09 Rn. 7, NStZ 2010, 51, 52 und vom 26. April 2006 - 2 StR 445/05, NStZ-RR 2006, 241 mwN; Beschluss vom 8. Januar 2013 - 1 StR 602/12, NStZ 2013, 672).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08

    Zivilprozess: Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens

    Denn diese grundsätzlich zutreffende Erwägung gilt auch für den Strafprozess (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 18.8.2009 - 1 StR 155/09, zitiert nach Juris); gleichwohl ist die Einholung von Glaubhaftigkeitsgutachten nach der oben angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGH, Beschluss vom 25.4.2006 - 1 StR 579/05 und BGH, Beschluss vom 22.6.2000 - 5 StR 209/00; beide zitiert nach Juris).
  • BGH, 23.11.2010 - 3 StR 386/10

    Beweiswürdigung (Urteilsgründe; Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage);

    Der neue Tatrichter wird die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Aussagetüchtigkeit der Nebenklägerin erwägen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09, NStZ 2010, 51 sowie Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 364/08, NStZ 2009, 346 und vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2020 - 3 A 11075/19

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst nach rechtskräftiger strafgerichtlicher

    Dies kommt bei Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung oder einer anderen, die Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankung in Betracht, deren mögliche Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit eines Zeugen spezifisches Fachwissen erfordert, das nicht Allgemeingut von Richtern ist (stRspr, vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09 -, juris Rn. 8 und Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 17.07.2019 - 2 B 13.19

    Rechtmäßige Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten; Berücksichtigung eines

    Dies kommt bei Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung oder einer anderen, die Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigenden Erkrankung in Betracht, deren mögliche Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit eines Zeugen spezifisches Fachwissen erfordert, das nicht Allgemeingut von Richtern ist (stRspr, BGH, vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 419/09 - NStZ 2010, 100 m.w.N. und Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 155/09 - NStZ 2010, 51 ; BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juli 1999 - 9 B 401.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 304 S. 8 m.w.N. und vom 31. Juli 2014 - 2 B 20.14 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 381 Rn. 19).
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