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   BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09   

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https://dejure.org/2010,2964
BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09 (https://dejure.org/2010,2964)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2010 - 4 StR 589/09 (https://dejure.org/2010,2964)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09 (https://dejure.org/2010,2964)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB
    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einsatz eines Kabels als Schlinge; vorgetäuschte Strangulation)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 301 StPO, § 224 Abs 1 Nr 2 StGB
    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Wirkung einer Revision des Nebenklägers; Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeuges bei Einsatz eines Tatmittels als "Requisite"

  • Wolters Kluwer

    Locker um den Hals gelegtes Kabel zum Erschrecken des Opfers als Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Lediglich psychische Vermittlung einer Körperverletzung unter Verwendung eines Werkzeugs zur Inszenierung einer ...

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Wirkung einer Revision des Nebenklägers; Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeuges bei Einsatz eines Tatmittels als "Requisite"

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Wirkung einer Revision des Nebenklägers; Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeuges bei Einsatz eines Tatmittels als "Requisite"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2
    Locker um den Hals gelegtes Kabel zum Erschrecken des Opfers als Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs i.S.v. § 224 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch ( StGB ); Lediglich psychische Vermittlung einer Körperverletzung unter Verwendung eines Werkzeugs zur Inszenierung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2968 (Ls.)
  • NStZ 2010, 512
  • NStZ-RR 2010, 205
  • NStZ-RR 2011, 34
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85

    Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub -

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09
    Diese Auffassung liegt auch der bisherigen Rechtsprechung zugrunde (vgl. BGH, Beschl. vom 17. Januar 2001 - 1 StR 480/00; Urt. vom 26. November 1985 - 1 StR 393/85, NStZ 1986, 166; im Ergebnis ebenso Stree in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 224 Rdn. 3; a.A. Hardtung in MK StGB § 224 Rdn. 21; differenzierend Eckstein NStZ 2008, 125, 128).
  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09
    Jedoch ist das Urteil in entsprechender Anwendung des § 301 StPO zugunsten des Angeklagten im Schuldspruch abzuändern und im Strafausspruch aufzuheben, weil es einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist, der auf die Revision der Nebenklägerin zu beachten ist, obwohl das Rechtsmittel nur zuungunsten des Angeklagten eingelegt wurde (BGH, Beschl. vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130).
  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 347/05

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Schüsse auf ein fahrendes Auto;

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09
    Das Tatmittel muss hierbei unmittelbar auf den Körper des Opfers einwirken (Senat, Urt. vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572, 573, Beschl. vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Fischer StGB 57. Aufl. § 224 Rdn. 7).
  • BGH, 05.09.2006 - 4 StR 313/06

    Ledergürtel als gefährliches Werkzeug

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein gefährliches Werkzeug jeder bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im konkreten Einzelfall geeignet ist, erhebliche 4 Körperverletzungen herbeizuführen (vgl. nur Senat, Beschl. vom 5. September 2006 - 4 StR 313/06, NStZ 2007, 95).
  • BGH, 17.01.2001 - 1 StR 480/00

    Unterrichtungspflicht des Gerichts gegenüber dem Angeklagten über den

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09
    Diese Auffassung liegt auch der bisherigen Rechtsprechung zugrunde (vgl. BGH, Beschl. vom 17. Januar 2001 - 1 StR 480/00; Urt. vom 26. November 1985 - 1 StR 393/85, NStZ 1986, 166; im Ergebnis ebenso Stree in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 224 Rdn. 3; a.A. Hardtung in MK StGB § 224 Rdn. 21; differenzierend Eckstein NStZ 2008, 125, 128).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 524/06

    Gefährliche Körperverletzung (mittels eines gefährlichen Werkzeugs: Einwirkung

    Auszug aus BGH, 12.01.2010 - 4 StR 589/09
    Das Tatmittel muss hierbei unmittelbar auf den Körper des Opfers einwirken (Senat, Urt. vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572, 573, Beschl. vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Fischer StGB 57. Aufl. § 224 Rdn. 7).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    a) Eine Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer sein Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB körperlich misshandelt oder an der Gesundheit beschädigt (BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 30/12, NStZ 2012, 697, 698; Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Rn. 5; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405).
  • OLG Hamm, 20.02.2014 - 1 RVs 15/14

    Keine gefährliche Körperverletzung bei lediglich mittelbarer Einwirkung des

    Eine bloße mittelbare Einwirkung des gefährlichen Werkzeugs reicht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht (BGH, Beschl. v. 20.12.2012 - 4 StR 292/12 = BeckRS 2013, 03156; BGH NStZ 2010, 512, BGH NStZ 2007, 405; Fischer a.a.O. § 224 Rdn. 7a).
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 41/21

    Wirkung einer Revision der Nebenklage (unbegründete Revision der Nebenklage:

    Die auf die Sachrüge veranlasste Überprüfung des Urteils hat hinsichtlich des Schuldspruchs weder Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten noch - entsprechend § 301 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205 f.; Senat vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130) - zu dessen Nachteil ergeben.

    Lediglich § 401 Abs. 3 Satz 1 StPO besagt, dass bei alleiniger Berufung des Nebenklägers bei dessen Ausbleiben oder des ihn vertretenden Rechtsanwalts die Berufung "unbeschadet der Vorschrift des § 301 StPO sofort zu verwerfen ist." Wenngleich dieser, schon vor der Neuregelung der Befugnisse der Nebenklage durch das Erste Gesetz zur Verbesserung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) vom 18. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2496) bestehende, allgemeine Verweis trotz seines auf das Berufungsverfahren beschränkten Wortlauts eine entsprechende Anwendung des § 301 StPO auch für das Revisionsverfahren eröffnet (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ 2010, 512; vgl. auch Senat, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130, jeweils den Schuldspruch betreffend), besagt er zunächst nichts über den daraus resultierenden Prüfungsumfang.

  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 30/12

    Erfolgreiche Inbegriffsrüge (mangelnde Einführung einer Aussage in die

    Eine gefährliche Körperverletzung mittels eines anderen gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht, wer seinem Opfer durch ein von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes gefährliches Tatmittel eine Körperverletzung im Sinne von § 223 Abs. 1 StGB beibringt (BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 4 StR 266/11, Tz. 5; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206; Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; Urteil vom 22. Dezember 2005 - 4 StR 347/05, NStZ 2006, 572).
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 361/17

    Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht bei Eventualvorsatz); Eventualvorsatz

    Das angefochtene Urteil enthält hinsichtlich des versuchten Tötungsdelikts zur subjektiven Tatseite sachlichrechtliche Mängel, die sich sowohl zum Vorteil als auch - was gemäß § 301 StPO auf die Revision der Nebenklägerin ebenfalls zu prüfen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206 mwN) - zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt haben können.
  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16

    Bei Faustschlägen in der Hand gehaltenes Feuerzeug als gefährliches Werkzeug

    Das Tatmittel muss hierbei unmittelbar auf den Körper des Opfers einwirken (BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 524/06, NStZ 2007, 405; vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ 2010, 512; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 224 Rn. 7a; jeweils mwN).
  • BGH, 30.07.2015 - 4 StR 561/14

    Revision des Nebenklägers (Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung);

    Es liegt nahe, auch die Prüfung des Revisionsgerichts auf Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten, deren Notwendigkeit sich aus dem nach ständiger Rechtsprechung auf die Nebenklägerrevision anwendbaren § 301 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205 f.; vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130) ergibt, nur in demselben Umfang wie zu dessen Vorteil zu bejahen.
  • BGH, 19.10.2010 - 4 StR 264/10

    Gefährliche Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs (Reißzwecke);

    Im Fall II. 12 der Urteilsgründe belegen die Feststellungen nicht, dass der Angeklagte die Körperverletzung "mittels" eines gefährlichen Werkzeugs begangen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ 2010, 512 f.).
  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 442/10

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung); Strafantrag

    Das Urteil ist jedoch in entsprechender Anwendung des § 301 StPO zu Gunsten des Angeklagten im Schuldspruch abzuändern und im Strafausspruch aufzuheben, weil es einen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweist, der auf die Revision der Nebenklägerin zu beachten ist, obwohl das Rechtsmittel nur zu Ungunsten des Angeklagten eingelegt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130 und vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ-RR 2010, 205, 206).
  • BGH, 21.02.2013 - 3 StR 496/12

    Rechtsfehlerhafte Annahme niedriger Beweggründe (Erfordernis einer alle äußeren

    Die entsprechend §§ 301, 401 Abs. 3 Satz 1 StPO gebotene Nachprüfung auch zugunsten der Rechtsmittelgegner (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 377/86, NStE Nr. 22 22 23 24 25 zu § 46 StGB; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 4 StR 589/09, NStZ 2010, 512 f.) hat allein den bereits (oben unter II. 2.) aufgezeigten Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten J. ergeben.
  • LG Düsseldorf, 19.12.2012 - 17 Ks 18/12

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit versuchtem Totschlag unter Eheleuten

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Rechtsprechung
   BGH, 13.04.2010 - 5 StR 113/10   

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https://dejure.org/2010,6202
BGH, 13.04.2010 - 5 StR 113/10 (https://dejure.org/2010,6202)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2010 - 5 StR 113/10 (https://dejure.org/2010,6202)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10 (https://dejure.org/2010,6202)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 23 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Versuch (Strafrahmenwahl); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Versagung der Strafmilderung beim Versuch wegen Vollendungsnähe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 Abs 2 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 212 StGB
    Versuchter Totschlag: Versagung der Strafmilderung wegen Nähe zur Tatvollendung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer neuerlichen Berücksichtigung von Erfolgsnähe und damit eines bestimmten Merkmals eines Tatbestands zu Lasten eines Angeklagten innerhalb eines bereits gewählten Strafrahmens

  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Versagung der Strafmilderung wegen Nähe zur Tatvollendung

  • ra.de
  • rewis.io

    Versuchter Totschlag: Versagung der Strafmilderung wegen Nähe zur Tatvollendung

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer neuerlichen Berücksichtigung von Erfolgsnähe und damit eines bestimmten Merkmals eines Tatbestands zu Lasten eines Angeklagten innerhalb eines bereits gewählten Strafrahmens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 512
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.01.1992 - 1 StR 700/91

    Nähe zum Taterfolg war kausal für die Versagung einer Strafrahmenmilderung nach

    Auszug aus BGH, 13.04.2010 - 5 StR 113/10
    Zwar mag die Wertung der Strafkammer, unter den gegebenen Voraussetzungen des § 213 Alt. 1 StGB dem Angeklagten eine Versuchsmilderung nach § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB wegen der Nähe zur Tatvollendung zu versagen, rechtlich noch vertretbar sein (vgl. nur BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 9).
  • BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22

    Notwehr durch lebensgefährliche Schüsse auf den Oberkörper (Geeignetheit;

    b) Sollte das neue Tatgericht bei einer gegebenenfalls zuzumessenden Strafe für versuchten Totschlag erneut eine Strafrahmenverschiebung nach § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB wegen der Nähe zur Tatvollendung versagen, so wird es zu beachten haben, dass es diesen Umstand bei der weiteren Konkretisierung der Strafe kein weiteres Mal ungemindert in Ansatz bringen darf (§ 46 Abs. 3 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, NStZ 2010, 512).
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 132/10

    Versuchter Mord; Strafzumessung (Versagung der Strafrahmenverschiebung;

    Ferner weist der Senat abermals darauf hin (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10), dass es rechtsfehlerhaft ist, innerhalb des wegen der Erfolgsnähe nicht verschobenen Strafrahmens die Erfolgsnähe neuerlich zu Lasten des Angeklagten zu gewichten.
  • BGH, 19.02.2014 - 5 StR 626/13

    Strafzumessung beim versuchten Mord (keine Strafrahmenverschiebung trotz

    Zwar ist die durch das Landgericht gebrauchte Wendung, die Rettung des Nebenklägers sei nicht "auf irgendein Verhalten" des Angeklagten zurückzuführen (UA S. 33), unter diesem Blickwinkel nicht völlig bedenkenfrei (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Totschlagsversuch 2; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1646 mwN).
  • BGH, 12.05.2016 - 5 StR 102/16

    Unzulässige doppelte Berücksichtigung der Vollendungsnähe und Gefährlichkeit des

    Es verstößt gegen den Rechtsgedanken des § 46 Abs. 3 StGB, innerhalb des wegen der Erfolgsnähe nicht verschobenen Strafrahmens diese nochmals zu Lasten des Angeklagten zu gewichten (Senat, Beschlüsse vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, NStZ 2010, 512, und vom 19. Mai 2010 - 5 StR 132/10, StraFo 2010, 429; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1031).
  • BGH, 10.09.2013 - 2 StR 353/13

    Strafrahmenverschiebung beim Versuch (Gesamtwürdigung und Vollendungsnähe:

    Allerdings ist es nicht unbedenklich, innerhalb des wegen der Erfolgsnähe nicht verschobenen Strafrahmens die Erfolgsnähe neuerlich zu Lasten der Angeklagten zu gewichten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10).
  • BGH, 17.02.2016 - 1 StR 12/16

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)

    Innerhalb dieses Strafrahmens neuerlich die Erfolgsnähe aufgrund der erheblichen Gefährdung der im Haus schlafenden Personen und damit gerade ein bestimmendes Merkmal des Tatbestands zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen, ist mit § 46 Abs. 3 StGB unvereinbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, NStZ 2010, 512 und vom 19. Mai 2010 - 5 StR 132/10, StraFo 2010, 429).
  • BGH, 05.11.2013 - 4 StR 427/13

    Versagte Strafrahmenverschiebung bei Versuch

    Dass das Landgericht der Angeklagten eine Strafrahmenmilderung nach § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB wegen der Nähe des Totschlagsversuchs zur Vollendung versagt und ihr bei der Strafzumessung im engeren Sinn gleichwohl (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, BGHR § 46 Abs. 3 Totschlagsversuch 2; Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 StR 132/10, StraFo 2010, 429) strafschärfend angelastet hat, das Opfer habe nur durch einen Zufall überlebt, begegnet hier wegen der festgestellten besonderen Umstände im Ablauf des Tatgeschehens keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
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