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   BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09   

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https://dejure.org/2009,8444
BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09 (https://dejure.org/2009,8444)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2009 - 4 StR 424/09 (https://dejure.org/2009,8444)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09 (https://dejure.org/2009,8444)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles für eine Bejahung eines bedingten Tötungsvorsatz bei schwerwiegenden Gewalthandlungen; Offensichtliche Lebensgefährlichkeit des Verhaltens, die psychische Verfassung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 571
  • NStZ-RR 2010, 162
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09
    Angesichts der hohen Hemmschwelle bei Tötungsdelikten bedarf die Frage der Billigung des Todeserfolges indes einer Gesamtschau alle objektiven und subjektiven Tatumstände, in die die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation ebenso einzubeziehen sind wie die konkrete Angriffsweise (BGHSt 36, 1, 10; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09
    Angesichts der hohen Hemmschwelle bei Tötungsdelikten bedarf die Frage der Billigung des Todeserfolges indes einer Gesamtschau alle objektiven und subjektiven Tatumstände, in die die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation ebenso einzubeziehen sind wie die konkrete Angriffsweise (BGHSt 36, 1, 10; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39).
  • BGH, 25.08.1987 - 4 StR 224/87

    Nichtzulassung einer Nebenklage gegen einen Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09
    Der Generalbundesanwalt weist zwar zutreffend darauf hin, dass sich bei Zugrundelegung eines Resorptionsdefizits von 30 % und einem stündlichen Abbauwert von 0, 2 Promille zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 Promille (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 8, 18) ein BAK-Wert von (nur) 4,22 Promille ergeben hätte.
  • BGH, 26.01.2005 - 5 StR 290/04

    Abgrenzung von Totschlag und schwerer Körperverletzung (Tötungsvorsatz bei

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09
    Die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise stellt dabei für den Nachweis bedingten Tötungsvorsatzes einen Umstand von erheblichem Gewicht dar, weil bei äußerst gefährlichen gewalttätigen Handlungen ein bedingter Tötungsvorsatz nahe liegt (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 58, 59).
  • BGH, 17.12.2003 - 2 StR 331/03

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliches Tatmittel; billigendes Inkaufnehmen;

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09
    Die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise stellt dabei für den Nachweis bedingten Tötungsvorsatzes einen Umstand von erheblichem Gewicht dar, weil bei äußerst gefährlichen gewalttätigen Handlungen ein bedingter Tötungsvorsatz nahe liegt (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 58, 59).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 142/08

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09
    Insbesondere bei einem spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlung kann aus dem Wissen um einen möglichen Erfolgseintritt nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass auch das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 62; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 4).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09
    Die Auslegung wird durch die allgemeine Übung der Staatsanwaltschaft bestätigt, Revisionen regelmäßig so zu begründen, dass klar ersichtlich ist, in welchen Ausführungen des angefochtenen Urteils sie eine Rechtsverletzung erblickt und auf welche Gründe sie ihre Rechtsauffassung stützt (Nr. 156 Abs. 2 RiStBV; vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3, insoweit in BGHSt 36, 167 nicht abgedr.).
  • BGH, 18.07.1989 - 1 StR 151/89
    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09
    Der Generalbundesanwalt weist zwar zutreffend darauf hin, dass sich bei Zugrundelegung eines Resorptionsdefizits von 30 % und einem stündlichen Abbauwert von 0, 2 Promille zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 Promille (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 8, 18) ein BAK-Wert von (nur) 4,22 Promille ergeben hätte.
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09
    Der Generalbundesanwalt weist zwar zutreffend darauf hin, dass sich bei Zugrundelegung eines Resorptionsdefizits von 30 % und einem stündlichen Abbauwert von 0, 2 Promille zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 Promille (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 8, 18) ein BAK-Wert von (nur) 4,22 Promille ergeben hätte.
  • BGH, 25.11.1987 - 3 StR 449/87

    Bedingter Vorsatz bei billigender Inkaufnahme des Erfolgseintritts - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09
    Insbesondere bei einem spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlung kann aus dem Wissen um einen möglichen Erfolgseintritt nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass auch das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 62; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 4).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

    Darüber hinaus durfte die Strafkammer diesem Gesichtspunkt auch in der Sache Gewicht beimessen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ-RR 2007, 45; Urteile vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, 572).
  • BGH, 28.02.2013 - 4 StR 357/12

    Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtwürdigung, offen zu Tage liegende Gefährlichkeit

    Insbesondere bei einer spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlung kann aus dem Wissen um einen möglichen Erfolgseintritt nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten geschlossen werden, dass auch das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (BGH, Urteile vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, 572; vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144).

    Das Landgericht hat gesehen, dass auch bei einem nicht gezielten Stich in den Brustbereich bedingter Tötungsvorsatz gegeben sein kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, 572).

  • BGH, 27.08.2013 - 2 StR 148/13

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (voluntatives Vorsatzelement; erforderliche

    Dieser Umstand, der einem bedingten Tötungsvorsatz entgegenstehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, 572; Urteil vom 17. Juli 2013 - 2 StR 139/13), hätte aber nicht nur im Rahmen der Strafzumessung, sondern bereits bei der Prüfung des voluntativen Vorsatzelements erörtert werden müssen.
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 387/15

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen: tatrichterliche Gesamtschau, Darstellung im

    Dies gilt auch bei Stichen in den Oberkörper des Opfers, die nicht stets und gleichsam automatisch den Schluss auf das Vorliegen eines (bedingten) Tötungsvorsatzes begründen (vgl. etwa BGH, Urteile vom 16. August 2012 - 3 StR 237/12, NStZ-RR 2012, 369 f.; vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, 572; zu mehreren Messerstichen auch BGH, Urteil vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144 f.).
  • BGH, 17.07.2013 - 2 StR 139/13

    Totschlag (Tötungsvorsatz); schwere Körperverletzung (Vorliegen einer erheblichen

    Zwar ist anerkannt, dass insbesondere bei spontanen, unüberlegten, in affektiver Erregung ausgeführten Handlungen aus dem Wissen um den möglichen Eintritt des Todes nicht ohne Berücksichtigung der sich aus der Tat und der Persönlichkeit des Täters ergebenden Besonderheiten darauf geschlossen werden kann, dass das - selbständig neben dem Wissenselement stehende - voluntative Vorsatzelement gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2010 - 3 StR 364/10, NStZ 2011, 338 mwN; Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, 572; Urteil vom 28. Januar 2010 - 3 StR 533/09, NStZ-RR 2010, 144).
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 122/19

    Vorsatz; Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung und

    Dieser Umstand, der einem bedingten Tötungsvorsatz entgegenstehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, 572; Senat, Urteil vom 17. Juli 2013 - 2 StR 139/13), hätte aber nicht nur im Rahmen der Strafzumessung, sondern bereits bei der Prüfung des voluntativen Vorsatzelements erörtert werden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. August 2013 ? 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35).
  • LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11

    Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe

    Die Kammer hat auch gesehen, dass der Umstand, dass der Angeklagte nicht gezielt in die Brust des Getöteten einstach, für sich genommen nicht dagegen sprechen muss, dass dem Angeklagten ein etwaiger Tod seines Opfers gleichgültig war, was für die billigende Inkaufnahme des tödlichen Erfolges ausreichen würde (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - 4 StR 424/09, abgedruckt in NStZ 2010, 571-572).

    Das bisherige strafrechtlich relevante Verhalten des Angeklagten war insoweit eher von großsprecherischen Zügen geprägt (vgl. BGH NStZ 2010, 571-572).

  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Berücksichtigung der Art der Tatausführung

    Das neue Tatgericht wird die Alkoholisierung des Angeklagten und die weiteren genannten Umstände, sofern sie erneut festgestellt werden, auch im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung bei Prüfung des Tötungsvorsatzes (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571; Beschlüsse vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, BGHR Vorsatz, bedingter 62; vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, BGHR Vorsatz, bedingter 55) und des Ausnutzungsbewusstseins bei der Heimtücke (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691; vom 9. Februar 2000 - 3 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 166; vom 13. August 1997 - 3 StR 189/97, BGHR Heimtücke 26) zu berücksichtigen haben.
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 397/18

    Versuch (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch; Korrektur des

    Denkbar ist daher, dass einem Täter trotz Kenntnis von der das Leben seines Opfers gefährdenden Behandlung - etwa infolge einer psychischen Beeinträchtigung - gleichwohl nicht bewusst ist, dass sein Tun zum Tod des Opfers führen kann oder dass er ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der Tod werde nicht eintreten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - 4 StR 563/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6; Urteile vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ 2007, 150; vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung

    Ob und in welchem Maße bei einem alkoholisierten Täter zum Tatzeitpunkt eine krankhafte seelische Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB durch einen akuten Alkoholrausch vorgelegen hat, ist aufgrund seiner Blutalkoholkonzentration bei Begehung der Tat und anhand psychodiagnostischer Beweisanzeichen zu beurteilen (BGHSt 43, 66; st. Rspr.; aus jüngerer Zeit BGH, 2 StR 450/08 vom 12. November 2008, Rdnr. 3; 4 StR 95/09 vom 28. April 2009, Rdnr. 7; 5 StR 57/09 vom 26. Mai 2009; 5 StR 206/09 vom 24. Juni 2009, Rdnr. 4; 4 StR 424/09 vom 17. Dezember 2009, Rdnr. 19; 2 StR 428/09 vom 13. Januar 2010, Rdnr. 9 ff; IV ZR 272/06 vom 29. Oktober 2008, Rdnr. 12 f ; zu aussagekräftigen psychodiagnostischen Kriterien vgl. Heifer, Blutalkohol 34 [1997], 450).
  • LG Arnsberg, 27.06.2017 - 2 Ks 9/17
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