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   BGH, 16.09.2009 - 2 StR 299/09   

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https://dejure.org/2009,10248
BGH, 16.09.2009 - 2 StR 299/09 (https://dejure.org/2009,10248)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2009 - 2 StR 299/09 (https://dejure.org/2009,10248)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2009 - 2 StR 299/09 (https://dejure.org/2009,10248)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts des Angeklagten auf Verteidigerkonsultation i.R.d. polizeilichen Beschuldigtenvernehmung

  • Judicialis

    StPO § 136; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Rechts des Angeklagten auf Verteidigerkonsultation i.R.d. polizeilichen Beschuldigtenvernehmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 97
  • NStZ-RR 2010, 135
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

    Auszug aus BGH, 16.09.2009 - 2 StR 299/09
    Da die Sachrüge nicht erhoben ist, führt dies zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (BGH NJW 1995, 2047; StraFo 2008, 332).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 16.09.2009 - 2 StR 299/09
    Ohne Kenntnis dieses Teils der Vernehmung kann nicht beurteilt werden, ob die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Voraussetzungen für die Fortsetzung einer Beschuldigtenvernehmung eingehalten worden sind (vgl. BGHSt 42, 15; 170).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13

    Aufklärungsrüge (Begründung)

    Die Unzulässigkeit der Verfahrensrügen führt, da die Sachrüge nicht erhoben ist, zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (vgl. mwN Senat, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 299/09, NStZ 2010, 97).
  • BGH, 13.04.2010 - 3 StR 28/10

    Unzulässige Revision (isolierte Verfahrensrüge); Ausschöpfung des Inbegriffs der

    Die Unzulässigkeit der verfahrensrechtlichen Beanstandung führt, weil die Sachrüge nicht erhoben worden ist, zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (BGH, Beschl. vom 18. August 2009 - 5 StR 323/09; Beschl. vom 16. September 2009 - 2 StR 299/09).
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