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   OLG Hamm, 22.06.2010 - III-2 RVs 31/10   

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https://dejure.org/2010,12133
OLG Hamm, 22.06.2010 - III-2 RVs 31/10 (https://dejure.org/2010,12133)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.06.2010 - III-2 RVs 31/10 (https://dejure.org/2010,12133)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - III-2 RVs 31/10 (https://dejure.org/2010,12133)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafklageverbrauch bei einer nach rechtskräftiger Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gewinnbringenden Veräußerung eines nicht entdeckten Restes aus einem Vorrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 264
    Strafklageverbrauch bei unerlaubtem Handeltreiben aus einem Gesamtvorrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 102
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08

    Strafklageverbrauch beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zäsurwirkung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 2 RVs 31/10
    Denn der gerichtlichen Kognitionspflicht kann jedenfalls kein strafbares Verhalten unterfallen, welches dem Urteil zeitlich nachfolgt (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 in 1 StR 526/08 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.1997 - 2 Ss 175/97

    Einstellung eines Verfahrens wegen Strafklageverbrauchs; Freiheitsstrafe wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 2 RVs 31/10
    Alles, was nach der Verkündung des Urteils geschieht, kann von diesem nicht erfasst und nicht erledigt werden, sondern bleibt einer künftigen Strafverfolgung zugänglich" (RGSt 66, 45, 48; OLG Karlsruhe, StV 1998, 28 m.w.N.).
  • BGH, 18.07.1956 - 6 StR 28/56
    Auszug aus OLG Hamm, 22.06.2010 - 2 RVs 31/10
    Dies hat der BGH mit der Erwägung bekräftigt, dass "das Urteil naturgemäß nur für bereits begangene, nicht für zukünftige Taten über den Strafanspruch des Staates entscheiden könne" und in einer späteren Entscheidung (BGHSt 9, 324 f.) bei fortgesetzten Taten die Zäsurwirkung des Urteils mit der grundsätzlichen Erwägung bejaht, dass jede Verurteilung nur ein "in der Vergangenheit liegendes Tun erfassen" könne (OLG Karlsruhe, a.a.O. m.w.N.).
  • LG Freiburg, 07.03.2013 - 3 KLs 160 Js 4771/10

    Strafbarkeit sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen des Besitzes

    Denn der gerichtlichen Kognitionspflicht kann jedenfalls kein strafbares Verhalten unterfallen, welches dem Urteil zeitig nachfolgt (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08 -, zitiert nach Juris; OLG Hamm NStZ 2011, 102 f.).
  • BGH, 26.10.2017 - 4 StR 259/17

    Strafzumessung (Strafmildernde Berücksichtigung von ausländerrechtlichen Folgen);

    Denn das Landgericht verkennt die einer rechtskräftigen Verurteilung zukommende Zäsurwirkung, welche eine Aufspaltung eines einheitlichen Geschehens in verschiedene Taten zur Folge hat (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 1956 - 6 StR 28/56, BGHSt 9, 324, 326; OLG Karlsruhe, StV 1998, 22, 29 f.; OLG Hamm, NStZ 2011, 102).
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