Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 05.02.2010 - 1 Ws 44/10, 1 Ws 45/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22677
OLG Naumburg, 05.02.2010 - 1 Ws 44/10, 1 Ws 45/10 (https://dejure.org/2010,22677)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.02.2010 - 1 Ws 44/10, 1 Ws 45/10 (https://dejure.org/2010,22677)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. Februar 2010 - 1 Ws 44/10, 1 Ws 45/10 (https://dejure.org/2010,22677)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,22677) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 406e Abs 2 S 2 StPO vom 29.07.2009, § 406e Abs 4 S 4 StPO vom 29.07.2009, OpferRRG 2
    Akteneinsichtsantrag des Nebenklägers nach Abschluss der Ermittlungen: Ablehnungsgrund der Gefährdung des Untersuchungszweckes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Akteneinsichtsrechts des Nebenklägers nach Abschluss der Ermittlungen; Ablehnung der Akteneinsicht wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 406e Abs. 2 S. 2
    Umfang des Akteneinsichtsrechts des Nebenklägers nach Abschluss der Ermittlungen; Ablehnung der Akteneinsicht wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 02.10.2015 - 4 Ws 83/15

    Abwägung bei Akteneinsicht an Verletzten; Anfechtbarkeit für Angeklagten

    Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass gegen entsprechende Entscheidungen, die nach Abschluss der Ermittlungen durch das Gericht - auch durch das erkennende Gericht - getroffen werden, die Beschwerde statthaft ist (vgl. HansOLG Hamburg StraFo 2015, 23; 2015, 328; OLG Naumburg NStZ 2011, 118; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 406e Rdn. 11; Wenske in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. [Nachtrag], § 406e Rdn. 8; Zabeck in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 406e Rdn. 13).

    (2) Die Akteneinsicht kann ferner - auch noch nach Abschluss der Ermittlungen (vgl. OLG Naumburg NStZ 2011, 118) - nach pflichtgemäßem Ermessen versagt werden, soweit der Untersuchungszweck gefährdet erscheint (§ 406e Abs. 2 Satz 2 StPO).

  • OLG Köln, 02.04.2020 - 2 Ws 651/19

    Akteneinsicht, Nebenkläger, Verfahren, rechtliches Gehör

    Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass gegen solche Entscheidungen, die wie hier nach Abschluss der Ermittlungen durch das Gericht getroffen werden, die Beschwerde statthaft ist (vgl. KG Berlin, B. v. 02.10.2015, 4 Ws 83/15 juris Rn. 5; HansOLG Hamburg, B. v. 22.07.2015, 1 Ws 88/15, juris Rn. 2; HansOLG Hamburg, B v. 24.10.2014, 1 Ws 110/14, juris Rn. 4; OLG Naumburg, B. v. 05.02.2010, 1 Ws 44/10, 1 Ws 45/10, juris Rn. 8; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 61. Aufl. 2018, § 406e Rn. 21).
  • OLG Köln, 06.05.2020 - 2 Ws 211/20

    Ablehnung der Akteneinsicht wegen Gefährdung des Untersuchungszwecks

    Aus dem Umkehrschluss zu § 406e Abs. 4 S. 4 StPO folgt, dass die Entscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht für den Nebenkläger nach Eröffnung des Hauptverfahrens mit der Beschwerde nach § 304 Abs. 1 StPO anfechtbar ist (vgl. SenE vom 02.04.2020, 2 Ws 651/19; KG Berlin, Beschluss vom 21.11.2018, 3 Ws 278/18, juris; KG Berlin, Beschluss vom 02.10.2015, 4 Ws 83/15, juris; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 21.03.2016, 1 Ws 40/16, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.12.2015, 1 Ws 309/15, juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.02.2010, 1 Ws 44/10 und 1 Ws 45/10, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage, § 406e Rn. 21).
  • AG Bocholt, 22.12.2015 - 18 Ls 41/15

    Beschränkte Gewährung des Akteneinsichtsrechts; Feststellung einer konkreten

    Grundsätzlich besteht die Versagungsmöglichkeit des Akteneinsichtsrechts entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf auch nach Abschluss der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft (vgl. OLG Naumburg, NStZ 2011, 118, 119).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht