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   OLG Dresden, 18.01.2010 - 3 Ss 603/09   

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https://dejure.org/2010,23566
OLG Dresden, 18.01.2010 - 3 Ss 603/09 (https://dejure.org/2010,23566)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18.01.2010 - 3 Ss 603/09 (https://dejure.org/2010,23566)
OLG Dresden, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - 3 Ss 603/09 (https://dejure.org/2010,23566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Beendigungszeitpunkt für das Vorenthalten von Arbeitsentgelt bei einer juristischen Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266a Abs. 1
    Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Beendigungszeitpunkt für das Vorenthalten von Arbeitsentgelt bei einer juristischen Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 163
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.1991 - 2 StR 315/91

    Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen der Beiträge zur Sozialversicherung im

    Auszug aus OLG Dresden, 18.01.2010 - 3 Ss 603/09
    Im Falle des § 266 a StGB entfällt die Handlungspflicht jedenfalls dann, wenn die Beitragspflicht erloschen ist, sei es durch Beitragsentrichtung oder durch Wegfall des Beitragsschuldners (BGH, wistra 92, 23; BGHSt 53, 24 ff.).

    Nach Auffassung des Senats ist auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. September 1991 (wistra 92, 23) nicht in diesem einengenden Sinne zu verstehen.

  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    Auszug aus OLG Dresden, 18.01.2010 - 3 Ss 603/09
    Im Falle des § 266 a StGB entfällt die Handlungspflicht jedenfalls dann, wenn die Beitragspflicht erloschen ist, sei es durch Beitragsentrichtung oder durch Wegfall des Beitragsschuldners (BGH, wistra 92, 23; BGHSt 53, 24 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.1985 - 5 Ss 416/84
    Auszug aus OLG Dresden, 18.01.2010 - 3 Ss 603/09
    Die zulässigerweise auf die unterlassene Gesamtstrafenbildung (OLG Düsseldorf, VRS 68, 365) beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft hat mit der Sachrüge Erfolg.
  • OLG Jena, 20.05.2005 - 1 Ss 252/04

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Auszug aus OLG Dresden, 18.01.2010 - 3 Ss 603/09
    So ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass von einem Wegfall der durch die Strafandrohung des § 266 a StGB geschützten Handlungspflicht auch dann auszugehen ist, wenn der Täter aus seiner Vertreterstellung (§ 14 StGB ) ausscheidet oder die Beitragsschuld verjährt ist (Schönke/Schröder-Lenckner/Perron, aaO.; LK-Schmid, aaO.; Thüringer OLG, NStZ-RR 2006, 170 ).
  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 58/19

    Anfrage- und Vorlageverfahren; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Der Auffassung des Bundesgerichtshofs folgt die obergerichtliche Rechtsprechung (KG, Beschluss vom 8. Januar 2013 - (4) 121 Ss 210/12 (333/12) Rn. 14; OLG Dresden, NStZ 2011, 163; OLG Jena, NStZ-RR 2006, 170) und die wohl überwiegende Meinung in der Literatur, die vielfach die Tatbeendigung und damit den Verjährungsbeginn in sämtlichen Tatbestandsvarianten der § 266a Abs. 1, § 266a Abs. 2 StGB an das Erlöschen der Beitragspflicht koppelt (für § 266a Abs. 1 und Abs. 2 StGB etwa Schönke/Schröder/Perron, StGB, 30. Aufl., § 266a Rn. 31; MK/Radtke, StGB, 3. Aufl., § 266a Rn. 116; BeckOK/Wittig, StGB, 44. Ed., § 266a Rn. 34; Graf/Jäger/Wittig/Wiedner, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 266a Rn. 84; Bittmann/ Weiß, Insolvenzstrafrecht, 2. Aufl., § 21 Rn. 138; Metz, NStZ-RR 2013, 297, 298; Müller-Gugenberger/Thul, Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl., § 38 Rn. 277 ff.; LK/Schmid, StGB, 12. Aufl., § 78a Rn. 12; allgemein im Hinblick auf § 266a StGB etwa Schönke/Schröder/Bosch aaO § 78a Rn. 6; Kühl in Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 78a Rn. 8; nur bzgl. § 266a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 StGB NK/Tag aaO § 266a Rn. 142).
  • BGH, 06.12.2017 - 2 StR 46/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit;

    Er verbindet die an sich selbständigen Fälle der Beihilfe zum Handeltreiben mit nicht geringer Menge zur Tateinheit (vgl. BGH NStZ 2011, 163).
  • LG Baden-Baden, 12.11.2018 - 6 Ns 305 Js 5919/16

    Beginn der Verjährung bei Taten nach § 266a StGB

    Als derartige Beendigungstatbestände werden in erster Linie die (verspätete) Zahlung der Beiträge genannt, aber auch der Wegfall des Beitragsschuldners, etwa bei Auflösung einer sozialversicherungspflichtigen juristischen Person bzw. ihre Liquidierung, ferner die Niederschlagung der Forderung durch die Einzugsstelle gemäß § 76 SGB IV, das Ausscheiden des Täters aus der Vertreterstellung (Schmid aaO) oder, zusätzlich, der Eintritt der endgültigen Handlungsunmöglichkeit oder Unzumutbarkeit, z.B. bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Perron aaO, OLG Dresden, NStZ 2011, 163).
  • BayObLG, 24.08.2023 - 206 StRR 215/23

    Strafbarkeit wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt

    Der Tatbestand setzt daher voraus, dass die Erfüllung der Handlungspflicht dem Täter möglich und zumutbar ist (Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 266a Rn. 14; MüKoStGB/Radtke, 4. Aufl. 2022, StGB § 266a Rn. 65; KG Berlin, Beschluss vom 4. Dezember 2009 - (1) 1 Ss 427/09 (22/09) -, juris Rn. 6; OLG Dresden, Urteil vom 18. Januar 2010 - 3 Ss 603/09 -, juris Rn. 10).
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