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   OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10   

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https://dejure.org/2010,38372
OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10 (https://dejure.org/2010,38372)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.09.2010 - 1 Ws 137/10 (https://dejure.org/2010,38372)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. September 2010 - 1 Ws 137/10 (https://dejure.org/2010,38372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benachrichtigung des Beistands durch das Gericht; Recht auf Verfahrensbeistand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafvollstreckung; Recht auf Verfahrensbeistand; Benachrichtigung des Beistands durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 478
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Naumburg, 12.07.2007 - 1 Ws 318/07

    Erfolglose Benachrichtigung des Verteidigers vom Termin zur mündlichen Anhörung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10
    Dabei brauchte der Senat nicht zu entscheiden, welche Frist zwischen der Benachrichtigung des Verurteilten von der Anhörung und deren Durchführung liegen muss, um dem Verurteilten ausreichend Gelegenheit zur Benachrichtigung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu geben (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, StV 1993, 315 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 348; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07, zit. nach juris).

    Der in der unterbliebenen Hinzuziehung des Verteidigers zum Termin zur mündlichen Anhörung liegende Verfahrensverstoß setzt nämlich keine schuldhafte Versäumnis der Benachrichtigungspflicht voraus (BVerfG, StV 1994, 553 ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07).

    Dieser Verstoß ist im Beschwerdeverfahren durch die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme nicht zu heilen (BVerfG, aaO. und diesem folgend: OLG Frankfurt, aaO.; OLG Naumburg, StraFo 2008, 533; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07).

    Aufgrund des Verfahrensfehlers ist der Verurteilte erneut gemäß § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO mündlich zu hören (OLG Naumburg, aaO., OLG Düsseldorf, StV 2003, 684; OLG Zweibrücken, aaO.; OLG Köln, StV 2006, 430 ; OLG Braunschweig, StV 2001, 21 ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07).

  • BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1993, 2301 ff.; StV 1994, 553 ) gibt der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens dem Verurteilten das Recht, zu seiner mündlichen Anhörung im vollstreckungsrechtlichen Verfahren zur Aussetzung eines Strafrestes (§ 454 Abs. 1 Satz 3 StPO ) einen Rechtsbeistand seines Vertrauens hinzuzuziehen.

    Das Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet dem Verurteilten jedoch nicht schlechthin ein allgemeines Recht auf Rechtsbeistand, sondern lediglich in den Grenzen einer am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierten Abwägung zwischen den Verfahrensrechten des Strafgefangenen und dem öffentlichen Interesse an der Effizienz des Verfahrens (BVerfG, NJW 1993, 2301, 2303).

    Erfolgt die Anhörung jedoch kurzfristig, so hat das Gericht den Verteidiger zu benachrichtigen, da anders der Anspruch auf eine faire Verfahrensgestaltung nicht durchsetzbar ist (BVerfG, NJW 1993, 2301, 2303; StV 1994, 553 ).

  • OLG Düsseldorf, 18.07.1994 - 3 Ws 310/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1993, 2301 ff.; StV 1994, 553 ) gibt der im Rechtsstaatsprinzip wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens dem Verurteilten das Recht, zu seiner mündlichen Anhörung im vollstreckungsrechtlichen Verfahren zur Aussetzung eines Strafrestes (§ 454 Abs. 1 Satz 3 StPO ) einen Rechtsbeistand seines Vertrauens hinzuzuziehen.

    Erfolgt die Anhörung jedoch kurzfristig, so hat das Gericht den Verteidiger zu benachrichtigen, da anders der Anspruch auf eine faire Verfahrensgestaltung nicht durchsetzbar ist (BVerfG, NJW 1993, 2301, 2303; StV 1994, 553 ).

    Der in der unterbliebenen Hinzuziehung des Verteidigers zum Termin zur mündlichen Anhörung liegende Verfahrensverstoß setzt nämlich keine schuldhafte Versäumnis der Benachrichtigungspflicht voraus (BVerfG, StV 1994, 553 ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07).

  • OLG Köln, 16.01.2006 - 2 Ws 23/06

    Anberaumung eines neuen Termins bei Verhinderung des Pflichtverteidigers im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10
    Aufgrund des Verfahrensfehlers ist der Verurteilte erneut gemäß § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO mündlich zu hören (OLG Naumburg, aaO., OLG Düsseldorf, StV 2003, 684; OLG Zweibrücken, aaO.; OLG Köln, StV 2006, 430 ; OLG Braunschweig, StV 2001, 21 ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 3 Ws 465/01

    Führungsaufsicht; Aussetzung des Strafrestes; Entfall der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10
    Aufgrund des Verfahrensfehlers ist der Verurteilte erneut gemäß § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO mündlich zu hören (OLG Naumburg, aaO., OLG Düsseldorf, StV 2003, 684; OLG Zweibrücken, aaO.; OLG Köln, StV 2006, 430 ; OLG Braunschweig, StV 2001, 21 ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07).
  • OLG Frankfurt, 11.04.2001 - 3 Ws 243/01

    Vollstreckungsverfahren; Faire Verfahrensgestaltung; Aussetzung einer Reststrafe;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10
    Dabei brauchte der Senat nicht zu entscheiden, welche Frist zwischen der Benachrichtigung des Verurteilten von der Anhörung und deren Durchführung liegen muss, um dem Verurteilten ausreichend Gelegenheit zur Benachrichtigung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu geben (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, StV 1993, 315 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 348; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07, zit. nach juris).
  • OLG Celle, 06.05.2008 - 1 Ws 206/08

    Anwendbarkeit des § 454 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO) bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10
    Die ordnungsgemäße mündliche Anhörung kann nicht durch den Senat erfolgen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1981, 454 ; NStZ 1993, 406, 407; Meyer/Goßner, aaO., § 4454 Rdn. 47; z.B. Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2001 - 1 Ws 82/01; 3. März 2005 - 1 Ws 41/05, und 14. November 2008 - 1 Ws 206/08).
  • OLG Braunschweig, 30.08.2000 - Ws 174/00

    Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Überprüfung der weiteren Vollstreckung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10
    Aufgrund des Verfahrensfehlers ist der Verurteilte erneut gemäß § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO mündlich zu hören (OLG Naumburg, aaO., OLG Düsseldorf, StV 2003, 684; OLG Zweibrücken, aaO.; OLG Köln, StV 2006, 430 ; OLG Braunschweig, StV 2001, 21 ; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07).
  • OLG Zweibrücken, 31.03.1993 - 1 Ws 162/93

    Schwerwiegender Verfahrensfehler; Anhörung; Verurteiler; Verteidiger; Ohne;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10
    Dabei brauchte der Senat nicht zu entscheiden, welche Frist zwischen der Benachrichtigung des Verurteilten von der Anhörung und deren Durchführung liegen muss, um dem Verurteilten ausreichend Gelegenheit zur Benachrichtigung eines Rechtsbeistands seiner Wahl zu geben (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, StV 1993, 315 ; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2001, 348; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 1 Ws 318/07, zit. nach juris).
  • BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 23.09.2010 - 1 Ws 137/10
    Denn das Gesetz sieht - was von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, NJW 1988, 1715 ) - eine mündliche Anhörung des Verurteilten nur durch das erstinstanzliche Vollstreckungsgericht, nicht jedoch durch das Beschwerdegericht vor (vgl. § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO einerseits, §§ 309 Abs. 1, 454 Abs. 3 StPO andererseits).
  • OLG Düsseldorf, 03.02.1981 - 5 Ws 4/81
  • OLG Düsseldorf, 06.01.1993 - 3 Ws 713/92

    Unterlassen einer mündlichen Anhörung; Nachholung der mündlichen Anhörung;

  • KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14

    Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im

    Zwar ist die Benachrichtigung des - teilnahmeberechtigten - Verteidigers über einen Anhörungstermin grundsätzlich Sache des Verurteilten; das Gericht ist zu einer Benachrichtigung des Verteidigers nur dann verpflichtet, wenn der Anhörungstermin kurzfristig anberaumt wird und der Anspruch auf eine faire Verfahrensgestaltung anderweitig nicht zu gewährleisten ist (vgl. - jeweils zur mündlichen Anhörung nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO - BVerfG NJW 1993, 2301; OLG Saarbrücken NStZ 2011, 478; OLG Köln NStZ 2011, 715; Senat, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 2 Ws 140/09 - Appl in Karlsruher Kommentar a.a.O., § 454 Rdn. 19; Meyer-Goßner, § 454 StPO Rdn. 19).
  • OLG Nürnberg, 02.12.2015 - 1 Ws 546/15

    Verfahren über die Aussetzung eines Strafrestes

    Erfolgt die Anhörung jedoch kurzfristig, so hat das Gericht den Verteidiger zu benachrichtigen, da anders der Anspruch auf eine faire Verfahrensgestaltung nicht durchsetzbar ist (vgl. OLG Saarbrücken, NStZ 2011, 478, 479 m.w.N.).
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