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   BGH, 27.01.2011 - 2 StR 493/10   

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https://dejure.org/2011,10410
BGH, 27.01.2011 - 2 StR 493/10 (https://dejure.org/2011,10410)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2011 - 2 StR 493/10 (https://dejure.org/2011,10410)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 2 StR 493/10 (https://dejure.org/2011,10410)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 227 Abs. 2 StGB; § 212 StGB; § 13 StGB; § 46 StGB; § 261 StPO
    Strafzumessung beim minder schweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge (Strafzumessung; Gewalteinsatz bei der Kindererziehung: Maßgeblichkeit deutscher Wertvorstellungen und des deutschen Rechts; Nachtatverhalten); Tötungsvorsatz (Tötung durch Unterlassen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 227 Abs 2 StGB
    Körperverletzung mit Todesfolge: Für die Strafzumessung relevantes Nachtatverhalten

  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer strafrechtlichen Verantwortung durch Unterlassen im Falle der fehlenden Einschaltung ärztlicher Hilfe für ein erkennbar nicht unerheblich verletztes Kind; Berücksichtigung vermittelter Vorstellungen aus einer ausländischen Rechtsordnung als strafmildernd ...

  • rewis.io

    Körperverletzung mit Todesfolge: Für die Strafzumessung relevantes Nachtatverhalten

  • ra.de
  • rewis.io

    Körperverletzung mit Todesfolge: Für die Strafzumessung relevantes Nachtatverhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 227 Abs. 2
    Prüfung einer strafrechtlichen Verantwortung durch Unterlassen im Falle der fehlenden Einschaltung ärztlicher Hilfe für ein erkennbar nicht unerheblich verletztes Kind; Berücksichtigung vermittelter Vorstellungen aus einer ausländischen Rechtsordnung als strafmildernd ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 512
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 2 StR 493/10
    Der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, darf zwar nicht straferschwerend zu Lasten eines Angeklagten herangezogen werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89

    Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 2 StR 493/10
    Der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, darf zwar nicht straferschwerend zu Lasten eines Angeklagten herangezogen werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).
  • BGH, 10.02.1994 - 1 StR 850/93

    Tatspuren - Strafzumessung - Beseitigung - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 2 StR 493/10
    Dazu zählt auch die bloße Spurenbeseitigung, selbst wenn sie kaltblütig ist (vgl. BGH StV 1995, 131).
  • BGH, 12.09.1995 - 1 StR 437/95

    Fremder Kulturkreis - Eingewurzelte Vorstellungen - Befolgung deutscher

    Auszug aus BGH, 27.01.2011 - 2 StR 493/10
    Solche vermittelten Vorstellungen eines aus einer ausländischen Rechtsordnung stammenden Täters können zwar grundsätzlich strafmildernd zu Buche schlagen (vgl. BGH NStZ 1996, 80).
  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Begriff des falschen Fahrens beim Überholen;

    Anders kann es sich dann verhalten, wenn der Täter neues Unrecht schafft oder mit seinem Verhalten weiter gehende Ziele verfolgt, die ein ungünstiges Licht auf ihn werfen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 StR 493/10, NStZ 2011, 512; Beschlüsse vom 9. Juli 1996 - 1 StR 338/96, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Nachtatverhalten 1; vom 10. Februar 1994 - 1 StR 850/93, StV 1995, 131).
  • BGH, 14.03.2018 - 2 StR 416/16

    Verurteilungen wegen Untreue im Fall Bankhaus Sal. Oppenheim rechtskräftig

    Insoweit können Verschleierungshandlungen, sofern in ihnen nicht nur der Versuch zum Ausdruck kommt, sich der Strafverfolgung zu entziehen, sondern sich darin eine rechtsfeindliche Gesinnung des Täters dokumentiert oder neues Unrecht geschaffen wird, geeignet sein, eine Strafschärfung zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 24. August 1993 - 5 StR 229/93, wistra 1993, 297; Senat, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 StR 493/10, NStZ 2011, 512).
  • OLG Hamm, 19.11.2020 - 4 RVs 129/20

    Strafzumessung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Polizeflucht, Bequemlichkeit

    Der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, darf aber grundsätzlich nicht zu Lasten eines Angeklagten herangezogen werden, es sei denn, das Nachtatverhalten schafft neues Unrecht oder der Täter verfolgt Ziele, die ein ungünstiges Licht auf ihn werfen, so wenn er sich damit erneut über strafrechtliche Gebote hinweg setzt (vgl. BGH, Urteil vom 27.11.2011 - 2 StR 493/10 -, juris).
  • BGH, 16.04.2014 - 2 StR 608/13

    Verurteilung wegen Tötung eines Kleinkindes in Köln rechtskräftig

    Die fehlende Berücksichtigung entsprechenden relevanten Verhaltens im Rahmen der Strafzumessung stellt einen den Angeklagten begünstigenden Rechtsfehler dar (vgl. Senat, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 StR 493/10, NStZ 2011, 512, 513, zur fehlenden Berücksichtigung des Nachtatverhaltens).

    Mit diesen der eigentlichen Tat nachfolgenden Handlungen hat der Angeklagte erneut seine rechtsfeindliche Einstellung dokumentiert (vgl. auch Senat, Beschluss vom 27. November 2011 - 2 StR 493/10, NStZ 2011, 512, 513).

  • LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20

    Lebenslange Haft für Frauenmörder aus Rendsburg

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass bloße Spurenbeseitigungsmaßnahmen zu Lasten eines Täters selbst dann nicht strafverschärfend verwertet und damit letztlich auch nicht als schulderhöhend gewertet werden dürfen, wenn diese von ihm "umsichtig" oder gar "kaltblütig" vorgenommen werden (vgl. BGH, NStZ 1985, 21; StV 1995, 131 f.; NStZ 2011, 512 f.).

    Das soll ungeachtet des Umstandes, dass im Hinblick auf die fortdauernde Ungewissheit über das weitere Schicksal des Tatopfers die durch dessen Verschwinden begründeten Leiden der Hinterbliebenen - wie hier - dadurch noch perpetuiert werden, selbst für das Verbergen des Leichnams des Tatopfers gelten, sofern nicht die Beseitigung der Leiche selbst neues Unrecht schafft, weil es mit der Begehung einer weiteren Straftat verbunden ist und deshalb die rechtsfeindliche Einstellung des Täters ein weiteres Mal dokumentiert (vgl. BGH, NStZ 2011, 512 f.; Beschluss vom 14.08.2018 - 4 StR 136/18), oder wenn es Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters zur Tat etwa im Sinne von Menschenverachtung oder Gefühllosigkeit zulässt (vgl. BGH, NStZ-RR 1997, 196).

  • BGH, 27.02.2019 - 4 StR 419/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten);

    Denn die Angeklagte hat durch ihr Nachtatverhalten weder neues - über das vollendete Tötungsdelikt hinausgehendes - Unrecht geschaffen noch weitere Ziele verfolgt, die ein ungünstiges Licht auf sie werfen würden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 StR 493/10, NStZ 2011, 512, 513; Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - 3 StR 234/01, juris; vom 9. Juli 1996 - 1 StR 338/96, NStZ-RR 1997, 99, 100); insbesondere stellt sich ihr Verhalten nicht als eine schimpfliche Behandlung der Leiche des Tatopfers dar (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 1 StR 539/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11; Beschluss vom 11. August 1989 - 2 StR 366/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 17; MüKo-StGB/Miebach/Maier, 3. Aufl., § 46 Rn. 248).
  • BGH, 27.07.2021 - 6 StR 313/21

    Strafzumessung (keine strafschärfende Berücksichtigung: Beseitigung von

    Denn nach ständiger Rechtsprechung darf der Versuch, sich durch Beseitigung von Tatspuren der Strafverfolgung zu entziehen - ausgenommen bei besonderen, hier nicht vorliegenden Umständen (vgl. LK-StGB/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 184 f. mwN) - nicht straferschwerend gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 StR 493/10, NStZ 2011, 512; Beschlüsse vom 10. Februar 1994 - 1 StR 850/93, StV 1995, 131; vom 15. März 2018 - 4 StR 469/17, NStZ 2019, 215, 216; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 670 mwN).
  • BGH, 25.10.2016 - 2 StR 286/16

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Strafschärfung bei Spurenbeseitigung)

    Ob das Verschütten einer klebrigen Flüssigkeit über den Fensterrahmen und die aufgebrochenen Spielautomaten einen besonderen Unrechtsgehalt aufweist (vgl. BGH NStZ 2011, 512), der es rechtfertigt, die damit verbundene Vernichtung von Spuren strafschärfend zu berücksichtigen, lässt sich den Urteilsgründen nicht entnehmen.
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