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   OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - III-4 RVs 191/09 IV   

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https://dejure.org/2010,4712
OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - III-4 RVs 191/09 IV (https://dejure.org/2010,4712)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.2010 - III-4 RVs 191/09 IV (https://dejure.org/2010,4712)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 2010 - III-4 RVs 191/09 IV (https://dejure.org/2010,4712)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreitung der angemessenen Verfahrensdauer in Jugendstrafsachen im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot; Teilvollstreckungserklärung der Jugendstrafe als Kompensation für die überlange Verfahrensdauer; Gefährdung des erzieherischen Zwecks einer Jugendstrafe wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei verhängter Jugendstrafe und bei Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung

  • rechtsportal.de

    §§ 349 Abs. 2, 4 StPO

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 525
  • StV 2011, 585
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 4 RVs 191/09
    Nachdem der große Senat für Strafsachen des BGH festgelegt hat, dass statt der zuvor in der Rechtsprechung praktizierten Strafabschlagslösung das sog. Kompensationsmodell anzuwenden sei (BGHSt 52, 124-148), ist in der Urteilsformel auszusprechen, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt.

    Der große Senat weist aber ausdrücklich darauf hin, dass im Bereich des Jugendstrafrechts Probleme bei dem Kompensationsmodell auftreten, die allerdings auch bereits zuvor bei der Bezifferung eines Strafabschlags bestanden (BGHSt 52, 124 ff).

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 4 RVs 191/09
    Die Dauer des Revisionsverfahren ist der Verfahrensdauer nur ausnahmsweise hinzuzurechnen, wenn es der Korrektur eines erheblichen, der Justiz anzulastenden Verfahrensfehlers dient (BVerfG NJW 2006, 672, 673; NJW 2003, 2897, 2898).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 4 RVs 191/09
    Bei der Prüfung, ob eine Strafsache insgesamt in angemessener Frist i.S.v. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK verhandelt worden ist, sind neben der gesamten Dauer von dem Zeitpunkt an, zu dem der Beschuldigte von den Ermittlungen in Kenntnis gesetzt wird, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Schwere und die Art des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrens, die Art und Weise der Ermittlungen, das Verhalten des Beschuldigten sowie das Ausmaß der mit dem andauernden Verfahren verbundenen Belastungen für den Beschuldigten als maßgebende Kriterien zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 1992, 2472, 2473; BGH NStZ 1999, 313; EGMR EuGRZ 2001, 299, 301; 1983, 371, 380, BVerfG NJW 2003, 2225; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17).
  • BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02

    Beschleunigungsgrundsatz (angemessene Frist; Beginn; Umstände des Einzelfalles;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 4 RVs 191/09
    Bei der Prüfung, ob eine Strafsache insgesamt in angemessener Frist i.S.v. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK verhandelt worden ist, sind neben der gesamten Dauer von dem Zeitpunkt an, zu dem der Beschuldigte von den Ermittlungen in Kenntnis gesetzt wird, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Schwere und die Art des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrens, die Art und Weise der Ermittlungen, das Verhalten des Beschuldigten sowie das Ausmaß der mit dem andauernden Verfahren verbundenen Belastungen für den Beschuldigten als maßgebende Kriterien zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 1992, 2472, 2473; BGH NStZ 1999, 313; EGMR EuGRZ 2001, 299, 301; 1983, 371, 380, BVerfG NJW 2003, 2225; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17).
  • BGH, 03.12.2002 - 3 StR 417/02

    Beschleunigungsgebot (Strafmilderung; Strafzumessung; besondere Bedeutung /

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 4 RVs 191/09
    Wegen des das Jugendstrafrecht beherrschenden Erziehungsgedankens kommt dem Beschleunigungsgrundsatz dort eine noch erheblichere Bedeutung als im allgemeinen Strafrecht zu (BGH StV 2003, 388-389, Eisenberg, JGG, 13. Auf, § 18, Rn. 15 e und § 55 Rn. 37).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 4 RVs 191/09
    Bei der Prüfung, ob eine Strafsache insgesamt in angemessener Frist i.S.v. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK verhandelt worden ist, sind neben der gesamten Dauer von dem Zeitpunkt an, zu dem der Beschuldigte von den Ermittlungen in Kenntnis gesetzt wird, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Schwere und die Art des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrens, die Art und Weise der Ermittlungen, das Verhalten des Beschuldigten sowie das Ausmaß der mit dem andauernden Verfahren verbundenen Belastungen für den Beschuldigten als maßgebende Kriterien zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 1992, 2472, 2473; BGH NStZ 1999, 313; EGMR EuGRZ 2001, 299, 301; 1983, 371, 380, BVerfG NJW 2003, 2225; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17).
  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 4 RVs 191/09
    Bei der Prüfung, ob eine Strafsache insgesamt in angemessener Frist i.S.v. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK verhandelt worden ist, sind neben der gesamten Dauer von dem Zeitpunkt an, zu dem der Beschuldigte von den Ermittlungen in Kenntnis gesetzt wird, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Schwere und die Art des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrens, die Art und Weise der Ermittlungen, das Verhalten des Beschuldigten sowie das Ausmaß der mit dem andauernden Verfahren verbundenen Belastungen für den Beschuldigten als maßgebende Kriterien zu berücksichtigen (vgl. BVerfG NJW 1992, 2472, 2473; BGH NStZ 1999, 313; EGMR EuGRZ 2001, 299, 301; 1983, 371, 380, BVerfG NJW 2003, 2225; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 13, 17).
  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 4 RVs 191/09
    Die Dauer des Revisionsverfahren ist der Verfahrensdauer nur ausnahmsweise hinzuzurechnen, wenn es der Korrektur eines erheblichen, der Justiz anzulastenden Verfahrensfehlers dient (BVerfG NJW 2006, 672, 673; NJW 2003, 2897, 2898).
  • BGH, 26.10.2006 - 3 StR 326/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 4 RVs 191/09
    So hat der 3. Strafsenat des BGH folgerichtig auch die Reduktion der Strafe trotz Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes abgelehnt, wenn innerhalb der reduzierten Strafdauer der Erziehungsbedarf nicht abzudecken ist (BGH NStZ 2003, 36; NStZ-RR 2007, 61).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 495/08

    BGH bestätigt Urteil gegen drei Jugendliche wegen Schlägerei bei Schülerparty in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 4 RVs 191/09
    Soweit Jugendstrafe im Hinblick auf die Schwere der Schuld verhängt wurde (§ 17 Abs. 2 2. Alt JGG), hat der BGH entschieden, dass ein geringer Teil der verhängten Jugendstrafe zur Kompensation einer erheblichen Verfahrensverzögerung als vollstreckt anzuordnen ist (BGH StV 2009, 93-94).
  • BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91

    Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer

  • LG Stuttgart, 27.02.2002 - 20 Qs 10/02
  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

  • OLG Hamm, 08.12.2011 - 3 RVs 102/11

    Keine Kompensation einer Verfahrensverzögerung bei Jugendarrest

    Diskutiert wird dies indes lediglich für den Bereich der Jugend strafe , wobei auch hier nur darüber weitgehend Einigkeit besteht, dass die "Vollstreckungslösung" bei einer auf § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG ("Schwere der Schuld") gestützten Verhängung einer Jugendstrafe Anwendung findet (vgl. die Nachweise bei Eisenberg, a.a.O.), während bereits die Frage, ob die "Vollstreckungslösung" auch bei einer auf § 17 Abs. 2 Alt. 1 JGG ("schädliche Neigungen") gestützten Jugendstrafe angewandt werden kann, nicht einheitlich beantwortet wird (bejahend: Eisenberg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 525; ablehnend: BGH, 3. Strafsenat, NStZ-RR 2007, 61; offen gelassen in: BGH, 5. Strafsenat, Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 330/10 - ).
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