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   BGH, 08.06.2011 - 3 StR 49/11   

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https://dejure.org/2011,8762
BGH, 08.06.2011 - 3 StR 49/11 (https://dejure.org/2011,8762)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2011 - 3 StR 49/11 (https://dejure.org/2011,8762)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 3 StR 49/11 (https://dejure.org/2011,8762)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 244 Abs 5 S 2 StPO
    Strafverfahren: Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen wegen Prozessverschleppung

  • Wolters Kluwer

    Beantragte, unter keinem Gesichtspunkt zu Gunsten des Antragstellers sachdienliche Beweiserhebung stellt eine objektive Voraussetzung der Verschleppungsabsicht dar; Beantragte, unter keinem Gesichtspunkt zu Gunsten des Antragstellers sachdienliche Beweiserhebung als ...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen wegen Prozessverschleppung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen wegen Prozessverschleppung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragte, unter keinem Gesichtspunkt zu Gunsten des Antragstellers sachdienliche Beweiserhebung als objektive Voraussetzung der Verschleppungsabsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Klare Kante vom BGH: Mal wieder ein Beweisantrag zur Verschleppung des Verfahrens...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 646
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 3 StR 49/11
    Es kann deshalb insbesondere dahin stehen, ob im Rahmen der Verschleppungsabsicht an dem Erfordernis der wesentlichen Verfahrensverzögerung festzuhalten ist (vgl. schon BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07, BGHSt 51, 333, 338 f.; vom 19. September 2007 - 3 StR 354/07, StV 2008, 9, 10) und ob das Landgericht dieses gegebenenfalls mit ausreichender Begründung bejaht hat.
  • BGH, 22.03.1994 - 5 StR 8/94

    Anforderung an Beurteilung der Ablehnung eines Beweisantrags - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 3 StR 49/11
    Daher umfasst die Annahme der Prozessverschleppung im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO die Ablehnung eines Antrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen nach § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO (BGH, Beschluss vom 22. März 1994 - 5 StR 8/94, StV 1994, 635), ohne dass es insoweit entscheidungserheblich darauf ankommt, ob der Antragsteller subjektiv das Verfahren ausschließlich bewusst verzögern wollte und die begehrte Beweiserhebung zu einer wesentlichen Verfahrensverzögerung führen konnte.
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 354/07

    Ablehnung eines Beweisantrags (ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung;

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 3 StR 49/11
    Es kann deshalb insbesondere dahin stehen, ob im Rahmen der Verschleppungsabsicht an dem Erfordernis der wesentlichen Verfahrensverzögerung festzuhalten ist (vgl. schon BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07, BGHSt 51, 333, 338 f.; vom 19. September 2007 - 3 StR 354/07, StV 2008, 9, 10) und ob das Landgericht dieses gegebenenfalls mit ausreichender Begründung bejaht hat.
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    Wenngleich der Regierungsentwurf die Verschleppungsabsicht, so wie sie die Rechtsprechung als Ablehnungsgrund definiert hatte (etwa BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 32/07, BGHSt 51, 333 Rn. 15 ff.; vom 8. Juni 2011 - 3 StR 49/11, NStZ 2011, 646), nicht ausdrücklich aufgriff, ging er unter anderem darauf ein, dass die Neuregelung dem Gericht ein Instrument biete, das Verfahren trotz auf dessen Verzögerung zielender, auf nutzlose Beweiserhebungen gerichteter Beweisanträge effektiv zu fördern.
  • BGH, 28.06.2016 - 3 StR 46/16

    Aussichtslosigkeit der beantragten Beweiserhebung als Voraussetzung einer

    Hierzu hat es zunächst - im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. August 1966 - 2 StR 242/66, BGHSt 21, 118, 121 f.; Beschlüsse vom 18. September 2008 - 4 StR 353/08, NStZ-RR 2009, 21; vom 8. Juni 2011 - 3 StR 49/11, NStZ 2011, 646; jew. mwN) - ausgeführt, sei, dass die beantragte Beweiserhebung nichts Sachdienliches erbringen könne.
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