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   BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10   

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https://dejure.org/2010,7556
BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10 (https://dejure.org/2010,7556)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2010 - 2 StR 344/10 (https://dejure.org/2010,7556)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 344/10 (https://dejure.org/2010,7556)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 154 Abs. 1 StPO; § 46 StGB
    Begriff der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Bewertung einer Wiederaufnahme eingestellter Tatvorwürfe nach einer Petition an den Landtag wegen fortdauernder Belastungen für das Tatopfer); Berücksichtigung eines großen zeitlichen Abstandes zwischen Tat und ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 154 StPO, Art 6 Abs 1 S 1 MRK, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Strafzumessung: Strafmilderung bei Verfahrensverzögerung durch vorläufige Einstellung des Verfahrens und Wiederaufnahme

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 154 StPO, Art 6 Abs 1 S 1 MRK, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Strafzumessung: Strafmilderung bei Verfahrensverzögerung durch vorläufige Einstellung des Verfahrens und Wiederaufnahme

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafmilderung bei Verfahrensverzögerung durch vorläufige Einstellung des Verfahrens und Wiederaufnahme

  • rewis.io

    Strafzumessung: Strafmilderung bei Verfahrensverzögerung durch vorläufige Einstellung des Verfahrens und Wiederaufnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewichtige Milderungsgründe bei der Strafzumessung auch bei sachlicher Bedingtheit durch großen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie einer langen Verfahrensdauer; Kompensation einer Verurteilung einer lange zurückliegenden Tat durch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Verfahrensverzögerung - zwar berücksichtigt, Urteil war aber trotzdem aufzuheben

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewichtige Milderungsgründe bei der Strafzumessung auch bei sachlicher Bedingtheit durch großen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie einer langen Verfahrensdauer; Kompensation einer Verurteilung einer lange zurückliegenden Tat durch ...

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Vollstreckungsanrechung im Wiederaufnahmeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 651
  • StV 2011, 406
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10
    Denn diese kann jederzeit - bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung - ein nach § 154 Abs. 1 StPO eingestelltes Verfahren wieder aufnehmen, ohne an die Beschränkungen des § 154 Abs. 3 und 4 StPO gebunden zu sein (BGHSt 30, 165; 37, 10, 11; BGHR StPO § 154 Abs. 4, Wiederaufnahme 1; BGH NStZ-RR 2007, 20; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 154 Rn. 21a).

    Ob es für die Wiederaufnahme eines "sachlich einleuchtenden Grundes" bedarf (BGHSt 54, 1, 7; Rieß NStZ 1981, 2, 9; offen gelassen in BGHSt 37, 10, 13) kann dahin stehen.

  • BGH, 16.06.2009 - 3 StR 173/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung);

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10
    c) Durch die ihm somit zu Unrecht gewährte Vollstreckungsanrechnung ist der Angeklagte zwar nicht beschwert, weshalb der Ausspruch über die Kompensation bestehen bleiben muss (vgl. BGHSt 54, 135, 138; BGHR StGB § 46 Abs. 2, Verfahrensverzögerung 20).
  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10
    Denn diese kann jederzeit - bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung - ein nach § 154 Abs. 1 StPO eingestelltes Verfahren wieder aufnehmen, ohne an die Beschränkungen des § 154 Abs. 3 und 4 StPO gebunden zu sein (BGHSt 30, 165; 37, 10, 11; BGHR StPO § 154 Abs. 4, Wiederaufnahme 1; BGH NStZ-RR 2007, 20; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 154 Rn. 21a).
  • BGH, 29.11.1985 - 2 StR 596/85

    Strafbarkeit eines Arztes bei Tod einer Patientin auf Grund fehlerhafter Diagnose

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10
    Ein großer zeitlicher Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie eine lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen auf den Angeklagten stellen regelmäßig selbst dann gewichtige Milderungsgründe dar, wenn diese sachlich bedingt waren (BGH NStZ 1986, 217, 218; 1991, 181; NJW 1990, 56; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl. Rn. 438; Fischer StGB 58. Aufl. § 46 Rn. 61 jew. mwN).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 745/08

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10
    Ob es für die Wiederaufnahme eines "sachlich einleuchtenden Grundes" bedarf (BGHSt 54, 1, 7; Rieß NStZ 1981, 2, 9; offen gelassen in BGHSt 37, 10, 13) kann dahin stehen.
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10
    b) Als rechtsfehlerhaft erweist sich aber, dass das Landgericht in der zwischenzeitlichen Nichtverfolgung und dem dadurch eingetretenen Stillstand im Ermittlungsverfahren einen zu kompensierenden Verstoß gegen den aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 MRK, Art. 20 GG resultierenden Anspruch auf zügige Verfahrensdurchführung (vgl. BGHSt 52, 124, 129) gesehen hat.
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 473/88

    Folgen eines "Nichtdaraufeingehen" auf das Verstreichen von sechs Jahren zwischen

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10
    Ein großer zeitlicher Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie eine lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen auf den Angeklagten stellen regelmäßig selbst dann gewichtige Milderungsgründe dar, wenn diese sachlich bedingt waren (BGH NStZ 1986, 217, 218; 1991, 181; NJW 1990, 56; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl. Rn. 438; Fischer StGB 58. Aufl. § 46 Rn. 61 jew. mwN).
  • BGH, 25.01.2006 - 1 StR 438/05

    Kein Strafklageverbrauch bei vorläufiger staatsanwaltlicher Verfahrenseinstellung

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10
    Denn diese kann jederzeit - bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung - ein nach § 154 Abs. 1 StPO eingestelltes Verfahren wieder aufnehmen, ohne an die Beschränkungen des § 154 Abs. 3 und 4 StPO gebunden zu sein (BGHSt 30, 165; 37, 10, 11; BGHR StPO § 154 Abs. 4, Wiederaufnahme 1; BGH NStZ-RR 2007, 20; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 154 Rn. 21a).
  • BGH, 03.06.1986 - 4 StR 152/86

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens - Verfahrenseinstellung wegen

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10
    Denn diese kann jederzeit - bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung - ein nach § 154 Abs. 1 StPO eingestelltes Verfahren wieder aufnehmen, ohne an die Beschränkungen des § 154 Abs. 3 und 4 StPO gebunden zu sein (BGHSt 30, 165; 37, 10, 11; BGHR StPO § 154 Abs. 4, Wiederaufnahme 1; BGH NStZ-RR 2007, 20; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 154 Rn. 21a).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10
    c) Durch die ihm somit zu Unrecht gewährte Vollstreckungsanrechnung ist der Angeklagte zwar nicht beschwert, weshalb der Ausspruch über die Kompensation bestehen bleiben muss (vgl. BGHSt 54, 135, 138; BGHR StGB § 46 Abs. 2, Verfahrensverzögerung 20).
  • BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10

    Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen;

    Die Entscheidung des 5. Strafsenats vom 25. September 2007, für den Verstoß gegen Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 WÜK eine Kompensation zu gewähren, bindet den Senat nicht; das Bundesverfassungsgericht hat diese Revisionsentscheidung in vollem Umfang aufgehoben (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2010 - 2 BvR 2485/07 u.a., NJW 2011, 207, 211), also keine Teilrechtskraft herbeigeführt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, BGHSt 54, 135; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 344/10).
  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    bb) Demgegenüber handelt es sich bei dem großen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil und bei den mit einer langen Verfahrensdauer einhergehenden Belastungen des Angeklagten um zwei selbständige, gegebenenfalls im Rahmen der nach den §§ 46 ff. StGB vorzunehmenden Strafzumessung getrennt zu prüfende und im tatgerichtlichen Urteil zu erörternde Strafzumessungsgesichtspunkte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, aaO S. 141 f.; vom 29. November 1985 - 2 StR 596/85, NStZ 1986, 217, 218; vom 29. März 1988 - 5 StR 76/88, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 2; vom 22. Januar 1992 - 3 StR 440/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 6; vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 344/10, NStZ 2011, 651).
  • LG Köln, 25.02.2022 - 102 KLs 17/20

    Pfarrer Hans Ue. zu langer Freiheitsstrafe verurteilt

    Weiter hat sie zu Gunsten des Angeklagten betreffend seine drei Nichten die auf Grund der im Jahr 2011 zunächst erfolgten - in der Sache freilich nicht zu beanstandenden - Einstellung entstandene insgesamt lange Verfahrensdauer, die für den Angeklagten mit der Belastung der jederzeitigen Wiederaufnahmemöglichkeit bei einer Änderung der Mitwirkungsbereitschaft der Nebenklägerinnen verbunden war, strafmildernd berücksichtigt (vgl. zur Berücksichtigung einer langen, durch eine sachlich gerechtfertigte zwischenzeitliche Einstellung bedingte Verfahrensdauer BGH, StV 2011, 406).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2023 - L 2 BA 55/23

    Abhängige Beschäftigung; Bauhelfer; Beitragshinterziehung; Betriebsprüfung;

    Ein großer zeitlicher Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie eine lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen auf den Angeklagten stellen strafrechtlich regelmäßig sogar selbst dann gewichtige Milderungsgründe dar, wenn die Verzögerungen sachlich bedingt waren (BGH, B.v. 21. Dezember 2010 - 2 StR 344/10 - NStZ 2011, 651, Rn. 14 mwN).
  • BGH, 29.09.2015 - 2 StR 128/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung eines großen zeitlichen Abstands zwischen Tat

    Ein großer zeitlicher Abstand zwischen Tat und Aburteilung sowie eine lange Verfahrensdauer und ihre nachteiligen Auswirkungen auf den Angeklagten stellen regelmäßig selbst dann gewichtige Milderungsgründe dar, wenn diese sachlich bedingt waren (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 StR 344/10, NStZ 2011, 651 mwN).
  • OLG Köln, 09.12.2014 - 1 RVs 167/14

    Unwirksamkeit eines ohne Vertretungsvollmacht durch den Verteidiger eingereichten

    Zwar vertritt eine Mindermeinung in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, die fehlende Übersetzung der Terminsladung berühre deren Wirksamkeit (so: LG Heilbronn StV 2011, 406; SK-StPO- Deiters , § 214 Rz. 10; ebenso ohne nähere Begründung: KK-StPO- Paul , § 329 Rz. 3; HK-StPO- Julius , 5. Auflage 2012, § 216 Rz. 12).
  • OLG Hamm, 10.05.2016 - 4 RVs 38/16

    Bewährung; Prognose; Strafzumessung; zeitlicher Abstand zwischen Tat und

    Die zeitlichen Abstände zwischen Tat und Aburteilung, die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung für strafzumessungsrelevant gehalten werden, sind deutlich größer und liegen - soweit ersichtlich - bei sechs Jahren und mehr (BGH NStZ 1986, 217: sechs Jahre - BGH NStZ-RR 2017, 7: sieben Jahre; BGH StV 1988, 295: acht Jahre; BGH NStZ 2011, 651: 17 Jahre).
  • LG Schwerin, 06.12.2017 - 32 Ks 6/09

    Anstiftung zum versuchten Mord: Ablehnung eines Beweisantrags zur Lebenserwartung

    Die Zeiten, in denen das Verfahren gegen den Angeklagten eingestellt war, fließen nicht in die Verfahrensdauer ein (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2002, Az. 3 StR 79/02; Beschluss vom 21. Dezember 2010, Az. 2 StR 344/10, jeweils in juris).
  • KG, 22.07.2020 - 4 Ss 91/20

    Strafzumessung: Lange Verfahrensdauer; Kompensation für rechtsstaatswidrige

    Unabhängig hiervon kann zum zweiten einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer - auch wenn diese sachlich bedingt war (vgl. BGH NStZ 2011, 651; BGH wistra 2009, 347; BGH NStZ-RR 2016, 7; Senat aaO) - eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommen, bei der insbesondere die mit dem Verfahren selbst verbundenen Belastungen des Angeklagten zu berücksichtigen sind.
  • KG, 22.07.2020 - 161 Ss 66/20

    Strafzumessung: Belastungen des Angeklagten durch eine lange Verfahrensdauer

    Unabhängig hiervon kann zum zweiten einer überdurchschnittlich langen Verfahrensdauer - auch wenn diese sachlich bedingt war (vgl. BGH NStZ 2011, 651; BGH wistra 2009, 347; BGH NStZ-RR 2016, 7; Senat aaO) - eine eigenständige strafmildernde Bedeutung zukommen, bei der insbesondere die mit dem Verfahren selbst verbundenen Belastungen des Angeklagten zu berücksichtigen sind.
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