Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.09.2010 - 2 Ws 611 - 612/10, 2 Ws 611/10, 2 Ws 612/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16185
OLG Köln, 29.09.2010 - 2 Ws 611 - 612/10, 2 Ws 611/10, 2 Ws 612/10 (https://dejure.org/2010,16185)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.09.2010 - 2 Ws 611 - 612/10, 2 Ws 611/10, 2 Ws 612/10 (https://dejure.org/2010,16185)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. September 2010 - 2 Ws 611 - 612/10, 2 Ws 611/10, 2 Ws 612/10 (https://dejure.org/2010,16185)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 715
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 29.01.2004 - 3 Ws 111/04

    Strafvollstreckung: Ablehnung des Antrags auf Verlegung des Anhörungstermins zur

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2010 - 2 Ws 611/10
    Der Verteidiger hat dann ein (abgeleitetes) Anwesenheitsrecht (OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 155; Bringewat NStZ 1996, 17 [19]).

    Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts erkennt eine aus dem Grundsatz der Verfahrensfairness abgeleitete Verpflichtung des Gerichts zur Benachrichtigung des Verteidigers nur an, wenn anders - insbesondere durch Benachrichtigung seitens des Verurteilten - diese nicht mehr zeitgerecht bewirkt werden kann und hierdurch die Verfahrensrechte des Verurteilten verkürzt zu werden drohen (BVerfG StV 1994, 552; OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 155; OLG Naumburg B. v. 12.07.2007 - 1 Ws 318/07, zitiert nach Juris; Appl in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage 2008, § 454 Rz. 19, der unabhängig hiervon die Benachrichtigung des Verteidigers als stets "empfehlenswert" bezeichnet; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 454 Rz. 36; Bringewat, NStZ 1996, 17 [19]; anders aber Graalmann-Scherer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2010, § 454 Rz. 19).

  • BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 2653/93

    Verteidigerbeistand bei der mündlichen Anhörung im vollstreckungsrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2010 - 2 Ws 611/10
    Im rechtlichen Ansatz trifft zu, dass der aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Grundsatz des fairen Verfahrens dem Verurteilten das Recht gibt, zu seiner mündlichen Verhandlung im vollstreckungsrechtlichen Verfahren über die Aussetzung des Strafrests (§ 454 Abs. 1 S. 3 StPO) einen Rechtsbeistand seines Vertrauens hinzuzuziehen (BVerfG, StV 1993, 313; StV 1994, 552).

    Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts erkennt eine aus dem Grundsatz der Verfahrensfairness abgeleitete Verpflichtung des Gerichts zur Benachrichtigung des Verteidigers nur an, wenn anders - insbesondere durch Benachrichtigung seitens des Verurteilten - diese nicht mehr zeitgerecht bewirkt werden kann und hierdurch die Verfahrensrechte des Verurteilten verkürzt zu werden drohen (BVerfG StV 1994, 552; OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 155; OLG Naumburg B. v. 12.07.2007 - 1 Ws 318/07, zitiert nach Juris; Appl in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage 2008, § 454 Rz. 19, der unabhängig hiervon die Benachrichtigung des Verteidigers als stets "empfehlenswert" bezeichnet; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 454 Rz. 36; Bringewat, NStZ 1996, 17 [19]; anders aber Graalmann-Scherer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2010, § 454 Rz. 19).

  • BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2010 - 2 Ws 611/10
    Im rechtlichen Ansatz trifft zu, dass der aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Grundsatz des fairen Verfahrens dem Verurteilten das Recht gibt, zu seiner mündlichen Verhandlung im vollstreckungsrechtlichen Verfahren über die Aussetzung des Strafrests (§ 454 Abs. 1 S. 3 StPO) einen Rechtsbeistand seines Vertrauens hinzuzuziehen (BVerfG, StV 1993, 313; StV 1994, 552).
  • OLG Naumburg, 12.07.2007 - 1 Ws 318/07

    Erfolglose Benachrichtigung des Verteidigers vom Termin zur mündlichen Anhörung

    Auszug aus OLG Köln, 29.09.2010 - 2 Ws 611/10
    Die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts erkennt eine aus dem Grundsatz der Verfahrensfairness abgeleitete Verpflichtung des Gerichts zur Benachrichtigung des Verteidigers nur an, wenn anders - insbesondere durch Benachrichtigung seitens des Verurteilten - diese nicht mehr zeitgerecht bewirkt werden kann und hierdurch die Verfahrensrechte des Verurteilten verkürzt zu werden drohen (BVerfG StV 1994, 552; OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 155; OLG Naumburg B. v. 12.07.2007 - 1 Ws 318/07, zitiert nach Juris; Appl in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Auflage 2008, § 454 Rz. 19, der unabhängig hiervon die Benachrichtigung des Verteidigers als stets "empfehlenswert" bezeichnet; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage 2010, § 454 Rz. 36; Bringewat, NStZ 1996, 17 [19]; anders aber Graalmann-Scherer in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage 2010, § 454 Rz. 19).
  • KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14

    Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im

    Zwar ist die Benachrichtigung des - teilnahmeberechtigten - Verteidigers über einen Anhörungstermin grundsätzlich Sache des Verurteilten; das Gericht ist zu einer Benachrichtigung des Verteidigers nur dann verpflichtet, wenn der Anhörungstermin kurzfristig anberaumt wird und der Anspruch auf eine faire Verfahrensgestaltung anderweitig nicht zu gewährleisten ist (vgl. - jeweils zur mündlichen Anhörung nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO - BVerfG NJW 1993, 2301; OLG Saarbrücken NStZ 2011, 478; OLG Köln NStZ 2011, 715; Senat, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 2 Ws 140/09 - Appl in Karlsruher Kommentar a.a.O., § 454 Rdn. 19; Meyer-Goßner, § 454 StPO Rdn. 19).
  • OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14

    Beschwerdeverfahren gegen die Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Anforderungen

    Die Beschlussgründe müssen es deshalb dem Beschwerdegericht im Rahmen der nach §§ 463 Abs. 3, 453 Abs. 2 Satz 2 StGB vorzunehmenden Würdigung ermöglichen, die Gesetzmäßigkeit der Weisung und auch die Ausübung und Einhaltung des Ermessens zu prüfen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.1.2011, Az. 2 Ws 611/10; OLG Bamberg, Beschluss vom 6.11.2012, Az. 1 Ws 678/12, juris).
  • KG, 04.12.2020 - 2 Ws 152/20

    Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss einer Strafvollstreckungskammer wegen

    Die Rechtsbeschwerde ist nicht nur zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts zulässig, sondern auch wenn mit der angefochtenen Entscheidung dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör versagt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2012 - 2 Ws 612/10-; KG NStZ-RR 2005, 356; KG NStZ-RR 2002, 383; Beschlüsse vom 8. Juli 2005 - 5 Ws 309/05 Vollz -, 25. Februar 2005 - 5 Ws 85/05 Vollz - und vom 31. August 2001 - 5 Ws 543/01 Vollz - Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 116 Rdn. 3a]).
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