Weitere Entscheidung unten: KG, 13.04.2010

Rechtsprechung
   BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,53
BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09 (https://dejure.org/2010,53)
BVerfG, Entscheidung vom 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09 (https://dejure.org/2010,53)
BVerfG, Entscheidung vom 09. November 2010 - 2 BvR 2101/09 (https://dejure.org/2010,53)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 6 ERMK; Art. 8 EMRK; § 102 StPO; § 105 StPO; § 370 AO; § 17 UWG; § 90 BVerfGG
    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht; Verwendung von Beweismitteln aus rechtswidriger privater Beweisbeschaffung; Beweisverwertungsverbot; Trennungsgebot; Pflicht zur Aufklärung der Herkunft vertraulicher Daten); Liechtensteiner ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 2 Abs. 1, 13 Abs. 1, 20 Abs. 3, 25, 103 Abs. 1 GG
    Verfassungsbeschwerde gegen die auf Daten aus Liechtenstein ("Steuer-CD") gestützte Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung - Verwertung von Daten einer "Steuer-CD" mit Angaben zu Kunden liechtensteinischer Finanzinstitute im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 112 Abs 2 AO, § 116 AO
    Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung - Verwertung von Daten einer "Steuer-CD" mit Angaben zu Kunden liechtensteinischer Finanzinstitute im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - Ablehnung eines ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren aufgrund eines Anfangsverdachts basierend auf von einer Privatperson aus Liechtenstein erworbenen Daten als Verstoß gegen das Völkerrecht; Erhalt der Daten im Wege der Amtshilfe ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung - Verwertung von Daten einer "Steuer-CD" mit Angaben zu Kunden liechtensteinischer Finanzinstitute im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - Ablehnung eines ...

  • ra.de
  • info-it-recht.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung - Verwertung von Daten einer "Steuer-CD" mit Angaben zu Kunden liechtensteinischer Finanzinstitute im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - Ablehnung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren aufgrund eines Anfangsverdachts basierend auf von einer Privatperson aus Liechtenstein erworbenen Daten als Verstoß gegen das Völkerrecht; Erhalt der Daten im Wege der Amtshilfe ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung - Verwertung von Daten einer "Steuer-CD" mit Angaben zu Kunden liechtensteinischer Finanzinstitute im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren - Ablehnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die auf Daten aus Liechtenstein ("Steuer-CD") gestützte Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung erfolglos

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gestohlene Steuerdaten dürfen verwertet werden

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Liechtensteiner Steuer-CD: Erkenntnisse sind/waren verwertbar

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen die auf Daten von einer Steuer-CD aus Liechtenstein gestützte Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung der Deutschen Steuerfahndung erfolglos

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Die Steuer-CD - Kein Beweisverwertungsverbot

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Wohnungsdurchsuchung aufgrund einer "Steuer-CD" verfassungsgemäß

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verwertung von "Steuer-CD" mit Angaben zu Kunden liechtensteinischer Banken

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Staat darf umstrittene Steuer-CDs für Ermittlungen nutzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hausdurchsuchung wegen Lichtensteiner Steuer-CD rechtmäßig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Karlsruhe erlaubt Nutzung von Steuer-CDs

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Die Steuersünder-CD und das Durchsuchen der Wohnung

  • blogspot.de (Kurzinformation)
  • anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrig erlangte Steuerdaten dürfen verwendet werden

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen die auf Daten aus Liechtenstein ("Steuer-CD")gestützte Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung erfolglos

  • haufe.de (Kurzinformation)

    NRW kauft Steuerdaten-CD für angeblich 5 Millionen EUR

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Steuersünder-CD: Verfassungsbeschwerde gegen Daten-Nutzung erfolglos

  • juve.de (Kurzinformation)

    RP Richter scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Ankauf von Steuer-CDs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwertung von Steuer-CDs aus Liechtenstein im Strafverfahren zulässig

Besprechungen u.ä. (7)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Das Beweisverwertungsverbot von Verfassungs wegen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerstrafverfahren - Annahme des Anfangsverdachts aufgrund der Steuer-CD - Verfassungsbeschwerde erfolglos

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Steuersünder-CD

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Auf Daten aus Liechtenstein ("Steuer-CD") gestützte Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine Vorauswirkung von Verwertungsverboten bei Nutzung von rechtswidrig hergestellten Steuerdatensätzen

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Steuersünder-CDs: Kein Freibrief für die Strafverfolgung

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertung von Daten der liechtensteinischen "Steuer-CD" im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht unzulässig

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 15.11.2012)

    Rheinland-Pfalz denkt über Ankauf von Steuer-CDs nach // Minister sprach sich in der Vergangenheit für den Kauf aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2417
  • NStZ 2011, 103
  • StV 2011, 65
  • WM 2010, 2376
  • DÖV 2011, 162
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (48)

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
    cc) Unabhängig davon besteht von Verfassungs wegen kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnen Beweise stets unzulässig wäre (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Beweisverwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ).

    Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488, und - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Verwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ).

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
    cc) Unabhängig davon besteht von Verfassungs wegen kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnen Beweise stets unzulässig wäre (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

    Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488, und - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

    Dies gilt auch für Fälle einer fehlerhaften Durchsuchung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. November 2001 - 2 BvR 2257/00 -, StV 2002, S. 113; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225 ).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
    Das Rechtsstaatsprinzip gestattet und verlangt die Berücksichtigung der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden kann (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; 122, 248 ).

    Der Rechtsstaat kann sich nur verwirklichen, wenn ausreichende Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass Straftäter im Rahmen der geltenden Gesetze verfolgt, abgeurteilt und einer gerechten Bestrafung zugeführt werden (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 46, 214 ; 122, 248 ; stRspr).

    Vielmehr beschränkt es auch im Bereich des Strafprozessrechts seine Kontrolle auf die Prüfung, ob das Fachgericht bei der Rechtsfindung die gesetzgeberische Grundentscheidung respektiert und von den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung in vertretbarer Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 96, 375 ; 122, 248 ).

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Beweisverwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ).

    Die Strafgerichte gehen in gefestigter, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Rechtsprechung davon aus, dass dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, demzufolge jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist, und dass die Frage jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053; BGHSt 38, 214 ; 44, 243 ; 51, 285 ; vgl. auch Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, vor § 94 Rn. 10).

    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Verwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
    Die Strafgerichte gehen in gefestigter, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Rechtsprechung davon aus, dass dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, demzufolge jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist, und dass die Frage jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053; BGHSt 38, 214 ; 44, 243 ; 51, 285 ; vgl. auch Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, vor § 94 Rn. 10).

    Daran gemessen bedeutet ein Beweisverwertungsverbot eine Ausnahme, die nur nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift oder aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist (vgl. BGHSt 40, 211 ; 44, 243 ; 51, 285 ).

    Die strafgerichtliche Rechtsprechung geht daher davon aus, dass insbesondere das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers ein Verwertungsverbot nach sich ziehen kann (vgl. BGHSt 51, 285 ; BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03 -, NStZ 2004, S. 449 ).

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
    Ein absolutes Beweisverwertungsverbot unmittelbar aus den Grundrechten hat das Bundesverfassungsgericht nur in den Fällen anerkannt, in denen der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ).

    Ob ein Sachverhalt zum unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung oder zu jenem Bereich des privaten Lebens, der unter bestimmten Voraussetzungen dem staatlichen Zugriff offen steht, zuzuordnen ist, lässt sich nicht abstrakt beschreiben, sondern kann befriedigend nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des einzelnen Falls beantwortet werden (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ).

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
    Ein absolutes Beweisverwertungsverbot unmittelbar aus den Grundrechten hat das Bundesverfassungsgericht nur in den Fällen anerkannt, in denen der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ; 109, 279 ).

    Ob ein Sachverhalt zum unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung oder zu jenem Bereich des privaten Lebens, der unter bestimmten Voraussetzungen dem staatlichen Zugriff offen steht, zuzuordnen ist, lässt sich nicht abstrakt beschreiben, sondern kann befriedigend nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des einzelnen Falls beantwortet werden (vgl. BVerfGE 34, 238 ; 80, 367 ).

  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
    cc) Unabhängig davon besteht von Verfassungs wegen kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnen Beweise stets unzulässig wäre (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

    Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488, und - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04

    Verfassungsbeschwerde von Magnus Gaefgen erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Beweisverwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ).

    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Verwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ).

  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Keine Grundrechtsverletzung durch strafrechtliche Verurteilung, die unter anderem

    Auszug aus BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09
    cc) Unabhängig davon besteht von Verfassungs wegen kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnen Beweise stets unzulässig wäre (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

    Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht ohne weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot (vgl. BVerfGK 9, 174 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488, und - 2 BvR 75/94 -, NStZ 2000, S. 489; vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94, 2 BvR 2039/94 -, NStZ 2000, S. 489 ; vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 1502/04 -, NStZ 2006, S. 46; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, S. 3225).

  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen aufgrund

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94

    Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln;

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

  • BVerfG, 20.10.1977 - 2 BvR 631/77

    Fortsetzung der Strafvollstreckung gegen freigepressten Straftäter

  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04

    Zur Reichweite des aus einer rechtswidrigen Telefonüberwachung folgenden

  • BVerfG, 05.05.2004 - 2 BvR 1012/02

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Verletzung durch sofortige Entscheidung trotz des

  • BGH, 18.11.2003 - 1 StR 455/03

    Verwertungsverbot bei Verletzung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

  • LG Bochum, 22.04.2008 - 2 Qs 10/08

    Verwertungsverbot bei der strafbaren Beschaffung von Beweismitteln durch

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78

    Schweigender Prüfling

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot (BVerfG, NJW 2011, 2417 Rn. 45; NJW 2011, 2783 Rn. 12 jew. mwN).
  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    So betrifft ein Beweisverwertungsverbot grundsätzlich nur die unmittelbare Verwertung von bestimmten, rechtswidrig erlangten Beweismitteln zur Feststellung der Schuldfrage (vgl. BVerfG, NJW 2015, 1083, 1085; BVerfG, NJW 2011, 2417, 2419; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., Einl. Rn. 55; KK-StPO/Senge, 7. Aufl., Vor § 48 Rn. 82; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 28. Aufl., § 24 Rn. 21).
  • LG Berlin, 01.07.2021 - 525 KLs 10/21

    Krypto-Telefon EncroChat - Überwachung von über 30.000 Personen:

    Der Fall ist insbesondere nicht vergleichbar mit den Schweizer Steuer-CDs, für deren Verwertbarkeit zulässigerweise darauf abgestellt wurde, dass diese nicht durch die staatlichen Strafverfolgungsbehörden, sondern durch Private erlangt worden seien (vgl. BVerfG v. 9.11.2010 - 2 BvR 2101/09 -, juris Rn. 58).
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Rechtsprechung
   KG, 13.04.2010 - 4 Ws 18/10, 1 AR 153/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14052
KG, 13.04.2010 - 4 Ws 18/10, 1 AR 153/10 (https://dejure.org/2010,14052)
KG, Entscheidung vom 13.04.2010 - 4 Ws 18/10, 1 AR 153/10 (https://dejure.org/2010,14052)
KG, Entscheidung vom 13. April 2010 - 4 Ws 18/10, 1 AR 153/10 (https://dejure.org/2010,14052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 36 Abs 1 S 2 BtMG
    Anrechnung ambulanter Therapiemaßnahmen bei gleichzeitiger Unterbringung in einer Betreuten Wohneinrichtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkrete Anrechnung der ambulanten Therapie eines verurteilten Suchtkranken i.R.d. Vorabentscheidung über die Anrechnungsfähigkeit; Gesamtschau der mit der ambulanten Therapie verbundenen Mehrbelastungen und sonstigen Auswirkungen auf die Lebensgestaltung zur Bemessung ...

  • rechtsportal.de

    BtMG § 36 Abs. 1 S. 2
    Entscheidung über die Anrechnungsfähigkeit einer ambulanten Therapie

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 103 (Ls.)
  • StV 2010, 699
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 27.11.2002 - 1 Ws 369/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anrechnung des Therapieaufenthalts bei Aussetzung der

    Auszug aus KG, 13.04.2010 - 4 Ws 18/10
    Im Hinblick auf das gesetzgeberische Anliegen des § 36 BtMG, die Therapiebereitschaft Drogenabhängiger zu fördern, kommt demnach auch den Anforderungen Bedeutung zu, die durch Konzept und Dauer der Therapie an den Durchhaltewillen und das Durchhaltevermögen des Verurteilten gestellt werden (vgl. Senat aaO.; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2002 - 1 Ws 369/02 - [juris]; OLG Köln aaO.; Weber, BtMG 3. Aufl., § 36 Rdn. 105).
  • OLG Köln, 18.02.2000 - 2 Ws 56/00

    Anrechnung einer elfmonatigen ambulanten Drogentherapie mit einer

    Auszug aus KG, 13.04.2010 - 4 Ws 18/10
    Sie findet auch in der vom Kammervorsitzenden zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (NStZ 2001, 55), dem der Fall einer Reststrafaussetzung nach § 36 Abs. 2 BtMG unter fakultativer Anrechnung nach § 36 Abs. 3 BtMG - dieser steht hier entgegen dem angefochtenen Beschluss (derzeit) nicht in Rede - zugrunde lag, keine Stütze.
  • KG, 27.05.2009 - 4 Ws 58/09

    Strafzeitberechnung bei Drogentherapie: Anrechnung der Dauer einer ambulanten

    Auszug aus KG, 13.04.2010 - 4 Ws 18/10
    Deshalb ist es sachdienlich, nicht erst im Zuge der späteren Entscheidung über die Anrechnung, sondern bereits im Rahmen der Vorabentscheidung über die Anrechnungsfähigkeit gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 BtMG festzulegen, in welchem Umfang welche konkreten Behandlungsmaßnahmen im Rahmen einer ambulanten Therapie anrechenbar sind (vgl. zum ganzen Senat NStZ-RR 2009, 321 ff. m.w.N.).
  • KG, 07.02.1992 - 4 Ws 2/92
    Auszug aus KG, 13.04.2010 - 4 Ws 18/10
    Dass das Maß der therapeutischen Intervention mit zunehmender Therapiedauer - plangemäß - geringer wird, steht der Anrechnung hierbei nicht entgegen; denn es entspricht dem Wesen der Drogentherapie, die Verurteilten schrittweise zu einer eigenverantwortlicheren Lebensführung hinzuführen (vgl. KG NStZ 1991, 244; Körner aaO. Rdn. 12; siehe auch Senat, Beschluss vom 7. Februar 1992 - 4 Ws 2/92 - [zu unterschiedlichen Anrechnungsmaßstäben in verschiedenen Behandlungsphasen]).
  • KG, 21.12.1990 - 3 Ws 294/90
    Auszug aus KG, 13.04.2010 - 4 Ws 18/10
    Dass das Maß der therapeutischen Intervention mit zunehmender Therapiedauer - plangemäß - geringer wird, steht der Anrechnung hierbei nicht entgegen; denn es entspricht dem Wesen der Drogentherapie, die Verurteilten schrittweise zu einer eigenverantwortlicheren Lebensführung hinzuführen (vgl. KG NStZ 1991, 244; Körner aaO. Rdn. 12; siehe auch Senat, Beschluss vom 7. Februar 1992 - 4 Ws 2/92 - [zu unterschiedlichen Anrechnungsmaßstäben in verschiedenen Behandlungsphasen]).
  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

    Auszug aus KG, 13.04.2010 - 4 Ws 18/10
    Soweit es um das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft geht, fallen die Kosten des Beschwerdeverfahrens der Landeskasse Berlin zur Last (vgl. BGHSt 19, 226), die auch die notwendigen Auslagen des Verurteilten zu tragen hat (§ 473 Abs. 2 Satz 2 StPO).
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