Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.05.2011

Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2010 - 1 StR 400/10   

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https://dejure.org/2010,2653
BGH, 20.10.2010 - 1 StR 400/10 (https://dejure.org/2010,2653)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2010 - 1 StR 400/10 (https://dejure.org/2010,2653)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10 (https://dejure.org/2010,2653)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 202a StPO; § 257c StPO; § 337 StPO; § 338 StPO
    Unterlassene Mitteilung von Verständigungsgesprächen im Zwischenverfahren (Zuständigkeit des Vorsitzenden; Beruhen; Bemessung der Sanktionsschere: keine festen Grenzen); Betrug (Vermögensschaden; nachträgliche Schadensverlagerung: tatsächliche Wiederverkaufsmöglichkeit ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 StPO, § 202a S 2 StPO, § 212 StPO, § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c Abs 3 StPO
    Hauptverhandlung in Strafsachen: Notwendige Mitteilung und Protokollierung eines telefonischen Verständigungsversuchs des Strafkammervorsitzenden mit dem Verteidiger; Beruhen des Strafurteils auf fehlender Mitteilung geführter Erörterungen zu einer Strafobergrenze für ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 StPO, § 202a S 2 StPO, § 212 StPO, § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c Abs 3 StPO
    Hauptverhandlung in Strafsachen: Notwendige Mitteilung und Protokollierung eines telefonischen Verständigungsversuchs des Strafkammervorsitzenden mit dem Verteidiger; Beruhen des Strafurteils auf fehlender Mitteilung geführter Erörterungen zu einer Strafobergrenze für ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Protokollierung einer durch die Strafkammer angebotene Verständigung; Rüge einer unterlassenen Mitteilung durch die Strafkammer in der Hauptverhandlung bzgl. vorausgegangener Verständigungsgespräche im Zwischenverfahren

  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Notwendige Mitteilung und Protokollierung eines telefonischen Verständigungsversuchs des Strafkammervorsitzenden mit dem Verteidiger; Beruhen des Strafurteils auf fehlender Mitteilung geführter Erörterungen zu einer Strafobergrenze für ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Hauptverhandlung in Strafsachen: Notwendige Mitteilung und Protokollierung eines telefonischen Verständigungsversuchs des Strafkammervorsitzenden mit dem Verteidiger; Beruhen des Strafurteils auf fehlender Mitteilung geführter Erörterungen zu einer Strafobergrenze für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Protokollierung einer durch die Strafkammer angebotene Verständigung; Rüge einer unterlassenen Mitteilung durch die Strafkammer in der Hauptverhandlung bzgl. von vorausgegangenen Verständigungsgesprächen im Zwischenverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Fleischgroßhändlers wegen Betruges rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Sanktionsschere: Wann öffnet sie sich?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verständigung: Kein neuer "Quasi-absoluter-Revisionsgrund”

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verkauf von Fleischabfällen ist Betrug

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verurteilung eines Fleischgroßhändlers wegen Betruges rechtskräftig

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Verstoß gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO stellt keinen absoluten Revisionsgrund dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 592
  • StV 2011, 202
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 20.10.2010 - 1 StR 400/10
    Entsprechend darf das Ergebnis des Strafnachlasses im Hinblick auf ein Geständnis nicht unterhalb der Grenze dessen liegen, was noch als schuldangemessene Sanktion hingenommen werden kann (BGH, Beschluss vom 3. März 2005 - BGHSt GSSt 1/04, BGHSt 50, 40, 50).
  • BGH, 08.10.2010 - 1 StR 347/10

    Mangelnde Belehrung über Rechtsfolgen der Verständigung (Beruhen); gebotene

    Auszug aus BGH, 20.10.2010 - 1 StR 400/10
    (b) Im Übrigen kommt einem für den Fall eines Geständnisses vor oder zu Beginn einer Hauptverhandlung in den Raum gestellten Strafrahmen (zur Frage der Notwendigkeit der Nennung einer Strafunter- und einer Strafobergrenze vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10, Rn. 7 ff, und vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, Rn. 6) für die Strafzumessung nach langer streitiger Hauptverhandlung in der Regel keine Bedeutung mehr zu.
  • BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10

    Gewerbsmäßige Untreue; Verständigung (Angabe einer Strafuntergrenze;

    Auszug aus BGH, 20.10.2010 - 1 StR 400/10
    (b) Im Übrigen kommt einem für den Fall eines Geständnisses vor oder zu Beginn einer Hauptverhandlung in den Raum gestellten Strafrahmen (zur Frage der Notwendigkeit der Nennung einer Strafunter- und einer Strafobergrenze vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10, Rn. 7 ff, und vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10, Rn. 6) für die Strafzumessung nach langer streitiger Hauptverhandlung in der Regel keine Bedeutung mehr zu.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Vielmehr war es sein erklärtes Regelungsziel, weiterhin ein Strafverfahren sicherzustellen, das dem fundamentalen und verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Wahrheitsermittlung sowie der Findung einer gerechten, schuldangemessenen Strafe verpflichtet ist (vgl. dazu Gesetzentwurf der Bundesregierung, BTDrucks 16/12310, S. 1, 8 f.), weshalb auch in der Verständigungssituation das Maß der Schuldangemessenheit weder über- noch unterschritten werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10 -, NStZ 2011, S. 592 , und vom 5. Mai 2011 - 1 StR 116/11 -, juris, Rn. 23; Stuckenberg, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2013, § 257c Rn. 44).

    (4) Kommt eine Verständigung nicht zustande und fehlt es an der gebotenen Negativmitteilung nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10 -, wistra 2011, S. 72 f. = StV 2011, S. 72 f.) oder dem vorgeschriebenen Negativattest nach § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO, wird nach Sinn und Zweck des gesetzlichen Schutzkonzepts ein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen § 257c StPO grundsätzlich ebenfalls nicht auszuschließen sein (str., im Ergebnis wie hier Kirsch, StraFo 2010, S. 96 ; Schlothauer, StV 2011, S. 205 ; in der Tendenz auch Schmitt, StraFo 2012, S. 386 ; anders BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10 -, NStZ 2011, S. 592 zu § 243 Abs. 4 StPO), sofern nicht ausnahmsweise zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2011 - 32 Ss 87/11 -, juris, Rn. 11, 13).

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Eine Erstattung des vom Patienten bereits an den Angeklagten bezahlten Betrages durch Versicherung und/oder Beihilfe führt lediglich zu einer Schadensverlagerung; sie entlastet den Angeklagten ebenso wenig, wie es einen Autodieb entlasten könnte, dass die Versicherung des Bestohlenen diesem den Schaden ersetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10 mwN).
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Es liegt auf der Hand, dass sich nach umfangreicher Beweiserhebung in einer langen Hauptverhandlung ein zunächst gewonnener Eindruck von Tat und Täter im Einzelfall entscheidend zum Vor- oder zum Nachteil des Angeklagten verändern kann und demzufolge einem für den Fall eines Geständnisses vor oder zu Beginn einer Hauptverhandlung in den Raum gestellten Strafrahmen für die Strafzumessung nach langer streitiger Hauptverhandlung in der Regel keine Bedeutung mehr zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10, wistra 2011, 139).
  • VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174

    Gewerbeuntersagung wegen begangener Straftaten

    Alleiniger Geschäftsführer der Klägerin zu 1) war bis zum Wirksamwerden des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2010 (Az. 1 StR 400/10) der Kläger zu 2).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 470/14

    Mitteilungspflicht bei verständigungsbezogenen Gesprächen (keine Abhängigkeit von

    Der Senat könnte bereits der Auffassung nicht folgen (noch offen gelassen in BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 426/11, NStZ-RR 2012, 148), wonach sondierende Gespräche allein des Vorsitzenden nur dann mitteilungspflichtig sind, wenn ihnen ein Auftrag des Gerichts zugrunde liegt (so aber BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10, StV 2011, 202, 203; OLG Celle, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 31 Ss 35/13, NStZ 2014, 290, 291; zustimmend: LR/Jäger, StPO, 26. Aufl. Nachtrag, § 212 Rn. 7; KK/Schneider aaO, § 202a Rn. 14; wie hier: Schlothauer, StV 2011, 205; Schmitt, StraFo 2012, 386, 390 f.; Niemöller, NZWiSt 2012, 290, 291).
  • BGH, 10.12.2015 - 3 StR 163/15

    BCI-Betrugsfall

    Die Frage nach dem Vorliegen einer unzulässig weit geöffneten "Sanktionsschere" bezieht sich hinsichtlich beider Alternativen (mit und ohne Geständnis) auf den Zeitpunkt der Verständigungsgespräche (BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10, BGHR StPO § 257c Strafrahmen 1).
  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 391/12

    Organisierte Umsatzsteuerhinterziehung im Emissionszertifikatehandel

    Nach § 202a Satz 2 StPO ist der Inhalt geführter Erörterungen ohnedies zu dokumentieren (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10, wistra 2011, 139).
  • BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13

    Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung

    Damit hatte das Telefonat - auch ungeachtet der Frage, ob es sich um eine Erörterung des "Gerichts" handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10, NStZ 2011, 592, 593) - keinen verständigungsbezogenen Gesprächsinhalt, der eine Mitteilungspflicht gemäß § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO hätte auslösen können (vgl. Schneider, NStZ 2014, 192, 198).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Mitteilungspflicht nicht besteht, wenn keine auf eine Verständigung hinzielende Gespräche stattgefunden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 287/10 = StV 2011, 72, 73 sowie Beschluss vom 20. Oktober 2010 - 1 StR 400/10 = StV 2011, 202, 203; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 243 Rn. 18 a; a.A. ohne nähere Begründung Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 243 Rn. 52 c und Mosbacher NZWiSt 2013, 201, 206).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 32 Ss 87/11

    Zweck der Mitteilungspflicht des § 243 Abs. 4 S. 1 StPO über die Möglichkeit der

    Einen absoluten Revisionsgrund nach § 338 StPO begründet die behauptete Verletzung von § 243 Abs. 4 S. 1 StPO nicht (BGH StV 2011, 202, 203; Jahn StV 2011, 497, 502; Frister, in: Systematischer Kommentar zur StPO (SK-StPO), Band IV, 4. Aufl., 2011, § 243 Rn. 94; siehe auch Becker, in: Löwe/Rosenberg, StPO, Band 6, Teil 1, 26. Aufl., 2010, § 243 Rn. 96a; anders offenbar Weider, in: Niemöller/Schlothauer/Weider, a.a.O., Teil C Rn. 36.).

    Da die Kammer sich, wozu sie ohnehin nicht verpflichtet war (siehe BGH StV 2011, 202, 204), nicht zu einer Strafobergrenze für den Fall des Ausbleibens eines Geständnisses geäußert hatte, hatte sich die Sach- und Verfahrenslage durch die Mitteilung des Vorsitzenden nicht verändert.

    Zwar kann sich im Einzelfall eine unangemessene Divergenz zwischen der im Rahmen von Verständigungsgesprächen vom Gericht in Aussicht gestellten Strafobergrenze für den Fall eines Geständnisses und der beim Ausbleiben eines Geständnisses tatsächlich erkannten Strafe als rechtsfehlerhaft erweisen, wenn dadurch das zulässige Maß der Strafzumessung überschritten und ein unzulässiger Druck auf den Angeklagten ausgeübt wird (vgl. BGH StV 2011, 202, 204; grundlegend bereits BGHSt 43, 195, 204; vgl. auch Radtke, Festschrift 300 Jahre OLG Celle, S. 515, 528).

    Eine mathematische Betrachtung jedenfalls, der für ein Geständnis in Aussicht gestellte Strafrabatt dürfe einen bestimmten Prozentsatz nicht übersteigen, verbietet sich von vornherein (BGH StV 2011, 202, 204).

  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 153/16

    Fehlerhafte Protokollierung zu verständigungsbezogenen Gesprächen vor Beginn der

  • BGH, 03.09.2013 - 1 StR 237/13

    Mitteilungspflicht über die Erörterung einer Verständigung (keine Vorschrift zur

  • KG, 20.02.2015 - 4 Ws 20/15

    Flucht: Fluchtwille; Fluchtgefahr: Konkretisierung der Straferwartung durch

  • VG Augsburg, 04.06.2012 - Au 5 K 11.862

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer GmbH

  • OLG Celle, 18.12.2013 - 31 Ss 35/13

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des § 243 Abs. 4 S. 2 StPO

  • BGH, 29.07.2014 - 4 StR 126/14

    Mitteilungspflichten über außerhalb der Hauptverhandlung stattfindende

  • OLG Hamburg, 27.03.2015 - 1 Rb 58/14

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Pflicht zur Mitteilung von Erörterungsgesprächen

  • BGH, 20.12.2011 - 3 StR 426/11

    Strafverfahren: Telefonischer Hinweis des Kammervorsitzenden zur Bewährungsfrage

  • LG Regensburg, 17.03.2020 - Ks 156 Js 19484/14

    Erkrankung, Angeklagte, Kaufpreis, Bescheid, Krankenhaus, Hauptverhandlung,

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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.2011 - 1 StR 208/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10137
BGH, 17.05.2011 - 1 StR 208/11 (https://dejure.org/2011,10137)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2011 - 1 StR 208/11 (https://dejure.org/2011,10137)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 1 StR 208/11 (https://dejure.org/2011,10137)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 148 Abs 1 StPO
    Vollzug der Untersuchungshaft: Anspruch des Gefangenen auf Gestattung unüberwachter Telefongespräche mit seinem auswärtigen Verteidiger

  • Wolters Kluwer

    Revision wird verworfen wegen nicht nachgewiesener Verhinderung der Verteidigung durch Ablehnung von unüberwachten Telefonaten aus der Justizvollzugsanstalt heraus; Verwerfung einer Revision wegen nicht nachgewiesener Verhinderung der Verteidigung durch Ablehnung von ...

  • rewis.io

    Vollzug der Untersuchungshaft: Anspruch des Gefangenen auf Gestattung unüberwachter Telefongespräche mit seinem auswärtigen Verteidiger

  • ra.de
  • rewis.io

    Vollzug der Untersuchungshaft: Anspruch des Gefangenen auf Gestattung unüberwachter Telefongespräche mit seinem auswärtigen Verteidiger

  • rechtsportal.de

    StPO § 148 Abs. 1; StPO § 266 Abs. 3 S. 2
    Verwerfung einer Revision wegen nicht nachgewiesener Verhinderung der Verteidigung durch Ablehnung von unüberwachten Telefonaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf ich während der U-Haft mit meinem Anwalt telefonieren?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 592
  • StV 2011, 744
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10

    Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires

    Die Annahme, es sei grundsätzlich nicht hinreichend gewährleistet, dass es sich bei einer auf diesem Wege erreichten Person, die der Verteidiger zu sein behauptet, tatsächlich um den Verteidiger handelt, bedürfte näherer Begründung, die sich auch damit auseinanderzusetzen hätte, dass der Strafverteidiger kraft seiner Stellung als Organ der Rechtspflege nach geltendem Recht einen Vertrauensvorschuss genießt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, NJW 2006, S. 1500 ; vgl. auch EGMR, Urteil vom 28. November 1991, S. ./. Schweiz, Beschwerde Nr. 12629/87 u.a., Rn. 48; Urteil vom 25. März 1992, Campbell ./. Vereinigtes Königreich, Beschwerde Nr. 13590/88, Rn. 46; Urteil vom 12. Mai 2005, Öcalan ./. Türkei, Beschwerde Nr. 46221/99, Rn. 133; Urteil vom 13. März 2007, Castravet ./. Moldawien, Beschwerde Nr. 23393/05, Rn. 49 f.; zur Frage des Missbrauchsausschlusses BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 StR 208/11 -, NStZ 2011, S. 592).
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