Rechtsprechung
BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 176 StGB; § 174a Abs. 2 StGB
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Vergewaltigung); sexueller Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 177 Abs 1 Nr 3 StGB
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung: Ausnutzung einer schutzlosen Lage des Tatopfers - Wolters Kluwer
Verurteilung eines Krankenpflegers wegen sexuellen Missbrauchs von Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen und Aufhebung des Schuldspruchs wegen tateinheitlicher Vergewaltigung und sexueller Nötigung
- rewis.io
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung: Ausnutzung einer schutzlosen Lage des Tatopfers
- ra.de
- rewis.io
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung: Ausnutzung einer schutzlosen Lage des Tatopfers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 174a Abs. 2; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3
Verurteilung eines Krankenpflegers wegen sexuellen Missbrauchs von Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen und Aufhebung des Schuldspruchs wegen tateinheitlicher Vergewaltigung und sexueller Nötigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 12.04.2011 - 1 KLs 4124 Js 1763/08
- BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 209
- NStZ-RR 2012, 332
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers …
Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11
a) Nach der - auch vom 1. Strafsenat im Beschluss vom 12. Januar 2011 (1 StR 580/11, NStZ 2011, 455 f.) nicht in Frage gestellten - neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB unter anderem, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert ist; diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer dahin entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters, also Körperverletzungsoder gar Tötungshandlungen, einen - ihm 10 11 12 grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.). - BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der …
Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11
a) Nach der - auch vom 1. Strafsenat im Beschluss vom 12. Januar 2011 (1 StR 580/11, NStZ 2011, 455 f.) nicht in Frage gestellten - neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB unter anderem, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert ist; diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer dahin entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters, also Körperverletzungsoder gar Tötungshandlungen, einen - ihm 10 11 12 grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.). - BGH, 10.01.2012 - 1 StR 580/11
Versuchter Prozessbetrug; Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Gründe: …
Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11
a) Nach der - auch vom 1. Strafsenat im Beschluss vom 12. Januar 2011 (1 StR 580/11, NStZ 2011, 455 f.) nicht in Frage gestellten - neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB unter anderem, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert ist; diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer dahin entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters, also Körperverletzungsoder gar Tötungshandlungen, einen - ihm 10 11 12 grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.).
- BGH, 20.10.1999 - 2 StR 248/99
Ausnutzen einer Lage, in das Opfer schutzlos ist, bei der sexuellen Nötigung; …
Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11
a) Nach der - auch vom 1. Strafsenat im Beschluss vom 12. Januar 2011 (1 StR 580/11, NStZ 2011, 455 f.) nicht in Frage gestellten - neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB unter anderem, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert ist; diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer dahin entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters, also Körperverletzungsoder gar Tötungshandlungen, einen - ihm 10 11 12 grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.). - BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06
Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über …
Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11
a) Nach der - auch vom 1. Strafsenat im Beschluss vom 12. Januar 2011 (1 StR 580/11, NStZ 2011, 455 f.) nicht in Frage gestellten - neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB unter anderem, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert ist; diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer dahin entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters, also Körperverletzungsoder gar Tötungshandlungen, einen - ihm 10 11 12 grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.). - BGH, 10.05.2011 - 3 StR 78/11
Sexuelle Nötigung (Gewalt; via absoluta; vis compulsiva; finaler Zusammenhang; …
Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11
a) Nach der - auch vom 1. Strafsenat im Beschluss vom 12. Januar 2011 (1 StR 580/11, NStZ 2011, 455 f.) nicht in Frage gestellten - neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB unter anderem, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert ist; diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer dahin entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters, also Körperverletzungsoder gar Tötungshandlungen, einen - ihm 10 11 12 grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.). - BGH, 11.06.2008 - 5 StR 193/08
Sexuelle Nötigung unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage; Nötigung (konkludente …
Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11
a) Nach der - auch vom 1. Strafsenat im Beschluss vom 12. Januar 2011 (1 StR 580/11, NStZ 2011, 455 f.) nicht in Frage gestellten - neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB unter anderem, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert ist; diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer dahin entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters, also Körperverletzungsoder gar Tötungshandlungen, einen - ihm 10 11 12 grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.). - BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10
BGH stärkt Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen
Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11
a) Nach der - auch vom 1. Strafsenat im Beschluss vom 12. Januar 2011 (1 StR 580/11, NStZ 2011, 455 f.) nicht in Frage gestellten - neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB unter anderem, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert ist; diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer dahin entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters, also Körperverletzungsoder gar Tötungshandlungen, einen - ihm 10 11 12 grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.).
- BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der …
Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn nach zusammenfassender Bewertung die Möglichkeiten des Täters, mit Gewalt auf das Opfer einzuwirken, größer sind als die Möglichkeiten des Tatopfers, sich solchen Einwirkungen des Täters mit Erfolg zu entziehen, ihnen erfolgreich körperlichen Widerstand entgegenzusetzen oder die Hilfe Dritter zu erlangen (zu § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. vgl. BGH…, Urteil vom 21. Dezember 2005 - 2 StR 245/05, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Schutzlose Lage 10; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 396/11, NStZ 2012, 209, 210). - BGH, 08.03.2023 - 6 StR 378/22
Urteil gegen Göttinger Hochschullehrer teilweise aufgehoben
Damit fehlt es für die Annahme des objektiven Tatbestands am notwendigen funktionalen und finalen Zusammenhang zwischen objektivem Nötigungselement, Opferverhalten und Tathandlung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 396/11, NStZ 2012, 209, 210; vom 18. November 2015 - 4 StR 410/15, NStZ-RR 2016, 78). - BGH, 21.12.2011 - 4 StR 404/11
Sexuelle Nötigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; Furcht vor der Verlegung in …
Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer in der Weise entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungsoder gar Tötungshandlungen einen - ihm grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (vgl. dazu BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312; vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 396/11, jew. m.w.N.; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.).
- BGH, 24.10.2012 - 4 StR 374/12
Sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage)
Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer in der Weise entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen einen - ihm grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet; auf diese Umstände muss sich der - zumindest bedingte - Vorsatz des Täters erstrecken (vgl. dazu BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312; vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 396/11, NStZ 2012, 209; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 404/11, NStZ 2012, 570, 571, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.). - BGH, 18.11.2015 - 4 StR 410/15
Sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage: Unterlassen von Widerstand …
Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer in der Weise entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen einen - ihm grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet; auf diese Umstände muss sich der - zumindest bedingte - Vorsatz des Täters erstrecken (vgl. dazu BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312; vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 396/11, NStZ 2012, 209; vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 404/11, NStZ 2012, 570, 571, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.). - BGH, 25.06.2019 - 2 StR 94/19
Vergewaltigung (Schutzlosigkeit gegenüber nötigenden Gewalteinwirkungen); eigene …
Diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer in der Weise entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters in Gestalt von Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen einen - ihm grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (Senat, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368; BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 396/11, NStZ 2012, 209, 210; Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 404/11, NStZ 2012, 570; Senat, Urteil vom 7. März 2012 - 2 StR 640/11, NStZ-RR 2012, 216, 217 f.). - LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19
Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung
Vielmehr erfordert die Erfüllung des objektiven Tatbestandes auch, dass das Tatopfer unter dem Eindruck seines schutzlosen Ausgeliefertseins aus Furcht vor möglichen (weiteren) Gewalteinwirkungen des Täters auf einen ihm grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet (z.B. BGH, Beschl. v. 20.10.2011 - 4 StR 396/11, BGHSt 50, 359, juris Rn. 12;… BGH, Beschl. v. 04.04.2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, juris Rn. 27;… BGH, BGH, Beschl. v. 10.05.2011 - 3 StR 78/11, NStZ 2012, 34, juris Rn. 8), was durch die Kammer nicht hat festgestellt werden können.
Rechtsprechung
BGH, 05.07.2011 - 3 StR 173/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 154 StPO; § 63 StGB; § 64 StGB
Teilweise Einstellung des Verfahrens; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (krankhafte geistig-seelische Störung; Störung der Impulskontrolle); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Zusammenwirken von Minderbegabung und Alkoholkonsum - Wolters Kluwer
Leiden an einer länger dauernden krankhaften geistig-seelischen Störung als Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Einbeziehung von Alkoholkonsum in die Begründung
- rewis.io
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Zusammenwirken von Minderbegabung und Alkoholkonsum
- ra.de
- rewis.io
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Zusammenwirken von Minderbegabung und Alkoholkonsum
- rechtsportal.de
StGB § 56; StGB § 63; StGB § 64
Leiden an einer länger dauernden krankhaften geistig-seelischen Störung als Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Einbeziehung von Alkoholkonsum in die Begründung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 21.01.2011 - 21 KLs 71/10
- BGH, 05.07.2011 - 3 StR 173/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 209
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.02.1999 - 2 StR 483/98
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit; …
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 173/11
Voraussetzung ist jedoch, dass der Täter an einer länger dauernden krankhaften geistigseelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369). - BGH, 07.04.2010 - 3 StR 91/10
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Überzeugungsbildung; …
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 173/11
All dies spricht dafür, dass der Angeklagte eine ihn treibende oder beherrschende Neigung hat, Alkohol in einem Umfang zu konsumieren, durch welchen Gesundheit, Arbeits- oder Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2010 - 3 StR 91/10; Beschluss vom 31. März 2011 - 1 StR 109/11, NStZ-RR 2011, 242). - BGH, 31.03.2011 - 1 StR 109/11
Rechtsfehlerhaft angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang)
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 173/11
All dies spricht dafür, dass der Angeklagte eine ihn treibende oder beherrschende Neigung hat, Alkohol in einem Umfang zu konsumieren, durch welchen Gesundheit, Arbeits- oder Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2010 - 3 StR 91/10; Beschluss vom 31. März 2011 - 1 StR 109/11, NStZ-RR 2011, 242).
- BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13
Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben
bb) Ist die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf das Zusammenwirken von Persönlichkeitsstörung und Betäubungsmittelkonsum zurückzuführen, so ist regelmäßig erforderlich, dass der Täter an einer krankhaften Betäubungsmittelabhängigkeit leidet, in krankhafter Weise betäubungsmittelüberempfindlich ist oder eine länger andauernde geistig-seelische Störung hat, bei der bereits geringer Betäubungsmittelkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209; Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42). - BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16
Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren …
Ein Zustand im Sinne des § 63 StGB liegt aber - entsprechend obiger Rechtsprechung - auch vor, wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (…vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374, juris Rn. 27;… vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341 f., juris Rn. 11;… Beschlüsse vom 1. April 2014 - 2 StR 602/13, juris Rn. 5; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209, juris Rn. 5;… vom 23. September 2015 - 4 StR 371/15, juris Rn. 9), wenn tragender Grund seines Zustandes mithin die länger andauernde krankhafte geistig-seelische Störung und die Alkoholisierung lediglich der auslösende Faktor war und ist (vgl. BGH…, Urteil vom 17. Februar 1999 - 2 StR 483/98, BGHSt 44, 369, 374, juris Rn. 25 f.). - BGH, 16.02.2021 - 4 StR 495/20
Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderungen bei Diagnose einer …
Ist die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf das Zusammenwirken einer für sich genommen nicht den Schweregrad des § 21 StGB erreichenden Persönlichkeitsstörung und des Konsums psychotroper Substanzen zurückzuführen, so kommt ein Dauerzustand im Sinne des § 63 StGB in Betracht, wenn der Täter eine länger andauernde geistig-seelische Störung hat, bei der bereits geringer Substanzkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die erhebliche Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit auslösen können und dies getan haben (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2015 - 1 StR 287/15, NJW 2016, 341; Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, NStZ-RR 2017, 203, 204 f.; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209; vom 6. Oktober 2009 - 3 StR 376/09, NStZ-RR 2010, 42 (Alkoholkonsum); Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, NJW 2013, 3383, 3385 (Betäubungsmittelkonsum); Beschluss vom 3. August 2017 - 2 StR 257/17 (Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum)).
- BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Eine auf eine frühkindliche Hirnschädigung zurückzuführende Disposition des Angeklagten, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in einen Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, genügt deshalb zur sicheren Annahme eines dauernden Zustands im Sinne des § 63 StGB nicht (vgl. Senat…, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 StR 582/06, BGHR StGB § 63 Zustand 39; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140, 141; vgl. auch Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 - 3 StR 373/01, NStZ 2002, 142, und vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209). - BGH, 25.09.2019 - 4 StR 408/19
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Schwachsinn: Intelligenzminderung …
Dazu bedarf es einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. September 2017 - 1 StR 299/17, Rn. 12; Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11). - BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17
Schuldunfähigkeit (Intelligenzminderung als schwere andere seelische Abartigkeit)
Überhaupt fehlen neben einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Beschuldigten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209 mwN) Ausführungen dazu, welchen Einfluss die Intelligenzminderung auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation hatte (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306). - BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Die Annahme des Eingangsmerkmals darf sich auch nicht auf die Feststellung der Intelligenzminderung oder eines niedrigen Intelligenzquotienten beschränken, sondern bedarf einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209 mwN).