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   BGH, 20.12.2011 - 4 StR 491/11   

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https://dejure.org/2011,17394
BGH, 20.12.2011 - 4 StR 491/11 (https://dejure.org/2011,17394)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2011 - 4 StR 491/11 (https://dejure.org/2011,17394)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 4 StR 491/11 (https://dejure.org/2011,17394)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 691 Abs. 1 ZPO; § 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO; § 138 ZPO; § 1 MBearbMahn - NRW vom 28. Januar 1999; § 266 StGB; § 263a StGB; § 249 Abs. 1 StPO; § 250 Satz 2 StPO; § 251 StPO; § 254 Abs. 1 StPO
    Betrug im automatisierten Mahnverfahren (Erwirkung von Mahnbescheiden und von Vollstreckungsbescheide mittels falscher Angaben; Täuschung; Irrtum: sachgedankliches Mitbewusstsein); Untreue; Computerbetrug; prinzipielle Zulässigkeit des Urkundenbeweises bei Äußerungen von ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 263 StGB, § 249 Abs 1 StPO
    Strafverfahren: Betrug durch falsche Tatsachenbehauptungen im Mahnverfahren; Verlesung von eidesstattlichen Versicherungen der Mitangeklagten ohne Einverständnis der Beteiligten

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Begehung eines Betrugs im automatisierten Mahnverfahren

  • rewis.io

    Strafverfahren: Betrug durch falsche Tatsachenbehauptungen im Mahnverfahren; Verlesung von eidesstattlichen Versicherungen der Mitangeklagten ohne Einverständnis der Beteiligten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Möglichkeit der Begehung eines Betrugs im automatisierten Mahnverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zum Betrug durch Falschangaben im automatisierten Mahnverfahren

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betrug durch Falschangaben im automatisierten Mahnverfahren

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Nochmals - (auch) für Zivilisten: Unrichtige Tatsachen im Mahnbescheidsantrag

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verlesung einer (eidesstattlichen) Erklärung eines Mitangeklagten: Zulässig oder nicht?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zum Betrug durch falsche Angaben im automatisierten Mahnverfahren

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erwirkung eines Mahnbescheides mittels falscher Angaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 322
  • StV 2012, 406
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Celle, 01.11.2011 - 31 Ss 29/11

    Anforderungen an das Vorliegen eines versuchten Betrugs bei Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 4 StR 491/11
    Erlässt er den beantragten Bescheid, geschieht dies daher regelmäßig in der allgemeinen - nicht notwendig fallbezogen aktualisierten - Vorstellung, dass die nach dem Verfahrensrecht ungeprüft zu übernehmenden tatsächlichen Behauptungen des Antragstellers pflichtgemäß aufgestellt wurden und wahr sind (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1971 - 2 StR 238/71, BGHSt 24, 257, 260 f.; offengelassen in BGH, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 StR 82/01, BGHR § 263 Abs. 1 StGB Täuschung 19; OLG Celle, Beschluss vom 1. November 2011 - 31 Ss 29/11, BeckRS 2011, 25862; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 1991 - 2 Ws 317/91, NStZ 1991, 586; mit abweichender Begründung aber im Ergebnis ebenso NK-StGB/Kindhäuser 3. Aufl., § 263 Rn. 192; Kindhäuser, Strafrecht BT 11, 6.
  • BGH, 24.08.1993 - 1 StR 380/93

    Einbeziehung von Schriftstücken des Verteidigers über Äußerungen des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 4 StR 491/11
    Der Urkundenbeweis ist immer zulässig, wenn ihn das Gesetz nicht ausdrücklich verbietet (BGH, Urteil vom 24. August 1993 - 1 StR 380/93, NStZ 1994, 184, 185 mwN.).
  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 82/01

    Betrug; Täuschungshandlung; Mahnbescheid; Mahnverfahren; Vermögensgefährdung

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 4 StR 491/11
    Erlässt er den beantragten Bescheid, geschieht dies daher regelmäßig in der allgemeinen - nicht notwendig fallbezogen aktualisierten - Vorstellung, dass die nach dem Verfahrensrecht ungeprüft zu übernehmenden tatsächlichen Behauptungen des Antragstellers pflichtgemäß aufgestellt wurden und wahr sind (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1971 - 2 StR 238/71, BGHSt 24, 257, 260 f.; offengelassen in BGH, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 StR 82/01, BGHR § 263 Abs. 1 StGB Täuschung 19; OLG Celle, Beschluss vom 1. November 2011 - 31 Ss 29/11, BeckRS 2011, 25862; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 1991 - 2 Ws 317/91, NStZ 1991, 586; mit abweichender Begründung aber im Ergebnis ebenso NK-StGB/Kindhäuser 3. Aufl., § 263 Rn. 192; Kindhäuser, Strafrecht BT 11, 6.
  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 4 StR 491/11
    Erlässt er den beantragten Bescheid, geschieht dies daher regelmäßig in der allgemeinen - nicht notwendig fallbezogen aktualisierten - Vorstellung, dass die nach dem Verfahrensrecht ungeprüft zu übernehmenden tatsächlichen Behauptungen des Antragstellers pflichtgemäß aufgestellt wurden und wahr sind (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1971 - 2 StR 238/71, BGHSt 24, 257, 260 f.; offengelassen in BGH, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 StR 82/01, BGHR § 263 Abs. 1 StGB Täuschung 19; OLG Celle, Beschluss vom 1. November 2011 - 31 Ss 29/11, BeckRS 2011, 25862; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 1991 - 2 Ws 317/91, NStZ 1991, 586; mit abweichender Begründung aber im Ergebnis ebenso NK-StGB/Kindhäuser 3. Aufl., § 263 Rn. 192; Kindhäuser, Strafrecht BT 11, 6.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.1991 - 2 Ws 317/91
    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 4 StR 491/11
    Erlässt er den beantragten Bescheid, geschieht dies daher regelmäßig in der allgemeinen - nicht notwendig fallbezogen aktualisierten - Vorstellung, dass die nach dem Verfahrensrecht ungeprüft zu übernehmenden tatsächlichen Behauptungen des Antragstellers pflichtgemäß aufgestellt wurden und wahr sind (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1971 - 2 StR 238/71, BGHSt 24, 257, 260 f.; offengelassen in BGH, Beschluss vom 25. April 2001 - 1 StR 82/01, BGHR § 263 Abs. 1 StGB Täuschung 19; OLG Celle, Beschluss vom 1. November 2011 - 31 Ss 29/11, BeckRS 2011, 25862; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 1991 - 2 Ws 317/91, NStZ 1991, 586; mit abweichender Begründung aber im Ergebnis ebenso NK-StGB/Kindhäuser 3. Aufl., § 263 Rn. 192; Kindhäuser, Strafrecht BT 11, 6.
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 4 StR 491/11
    Das Mahnverfahren soll eine vereinfachte Durchsetzung gegebener Ansprüche ermöglichen, nicht aber der Durchsetzung unbegründeter Forderungen dienen (BGH, Urteil vom 24. September 1987 - III ZR 187/86, BGHZ 101, 380, 388).
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 4 StR 491/11
    Aus § 254 Abs. 1 StPO kann in Bezug auf Angeklagte lediglich ein Verbot der Verlesung polizeilicher Protokolle zum Beweis über deren Inhalt (BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - 5 StR 168/60, BGHSt 14, 310, 312; OLG Köln, Beschluss vom 3. Juni 1982 - 1 Ss 323/82, StV 1983, 97), nicht aber ein Verbot der Verlesung anderweitiger schriftlicher Erklärungen hergeleitet werden, sodass auch insoweit kein Verlesungshindernis bestand.
  • OLG Köln, 03.06.1982 - 1 Ss 323/82
    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 4 StR 491/11
    Aus § 254 Abs. 1 StPO kann in Bezug auf Angeklagte lediglich ein Verbot der Verlesung polizeilicher Protokolle zum Beweis über deren Inhalt (BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - 5 StR 168/60, BGHSt 14, 310, 312; OLG Köln, Beschluss vom 3. Juni 1982 - 1 Ss 323/82, StV 1983, 97), nicht aber ein Verbot der Verlesung anderweitiger schriftlicher Erklärungen hergeleitet werden, sodass auch insoweit kein Verlesungshindernis bestand.
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 292/13

    Betrug (konkludente Täuschung: Voraussetzungen, hier: Täuschung im

    Auf ihre Revision hob der Senat mit Beschluss vom 20. Dezember 2011 (4 StR 491/11) die Verurteilung wegen Betrugs und wegen Beihilfe zur Untreue in Tateinheit mit Beihilfe zum Betrug in zwei Fällen sowie den Gesamtstrafenausspruch auf.

    Während der Rechtspfleger im Vollstreckungsverfahren nicht zur Prüfung der titulierten Forderung berechtigt ist, müsste er im Erkenntnisverfahren bei Kenntnis der Nichtexistenz der geltend gemachten Forderung den Erlass eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheids ablehnen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 4 StR 491/11, NStZ 2012, 322, 323; OLG Düsseldorf, NStZ 1991, 586).

    Erlässt er den beantragten Bescheid, so geschieht dies in der Vorstellung, dass die nach dem Verfahrensrecht ungeprüft zu übernehmenden tatsächlichen Behauptungen des Antragstellers gemäß der sich aus § 138 Abs. 1 ZPO ergebenden Verpflichtung der Wahrheit entsprechen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 4 StR 491/11, NStZ 2012, 322, 323; Urteil vom 25. Oktober 1971 - 2 StR 238/71, BGHSt 24, 257, 260 f. (zum vor 1977 geltenden Zivilprozessrecht); offen gelassen im Beschluss vom 25. April 2001 - 1 StR 82/01, BGHR § 263 Abs. 1 StGB Täuschung 19; OLG Celle, NStZ-RR 2012, 111, 112; Münker, Der Computerbetrug im automatischen Mahnverfahren, 2000, S. 183; aA LK-StGB/Tiedemann, 12. Aufl., § 263, Rn. 90; MüKo-StGB/Hefendehl, 2. Aufl., § 263, Rn. 129; Kretschmer GA 2004, 458, 470).

  • BGH, 31.10.2019 - 1 StR 219/17

    Prozessbetrug (prozessrechtsakzessorische Auslegung der Tatbestandsmerkmale:

    Das Zivilgericht erwartet als (Haupt-)Erklärungsempfänger dieses Sachvortrags nicht mehr und nicht weniger als einen den Vorgaben des § 138 ZPO entsprechenden Sachvortrag (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2013 - 4 StR 292/13 Rn. 19, BGHSt 59, 68, 74 und vom 20. Dezember 2011 - 4 StR 491/11 Rn. 6; Urteil vom 25. Oktober 1971 - 2 StR 238/71 Rn. 31, BGHSt 24, 257, 260 f.; jeweils zum Mahnverfahren).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2015 - 3 Sa 46/14

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung - Betreuung -

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 20. Dezember 2011 (4 StR 491/11 - NStZ 2012, 322) nochmals mit folgender vertiefender Begründung bestätigt: Der Umstand, dass die Angaben des Antragstellers im Mahnverfahren nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden (§§ 691 Abs. 1, 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO), schließt die Annahme eines täuschungsbedingten Irrtums auf Seiten des bearbeitenden Rechtspflegers (§ 20 Nr. 1 RPflG) nicht aus.
  • OLG Celle, 04.04.2016 - 1 Ss 16/16

    Adhäsionsausspruch bei leichtfertiger Geldwäsche; Verschlechterung im

    Denn gelangt der Vermögensgegenstand ohne Zutun des Täters in seinen Herrschaftsbereich und ist eine wie auch immer geartete Übernahmehandlung, durch die dessen Wille zur Sachherrschaft zum Ausdruck kommt, nicht erkennbar, kann allein das Vorhandensein des inkriminierten Gegenstandes im Zugriffsbereich des Täters kein tatbestandsmäßiges Verhalten darstellen (vgl. BGH NStZ 2012, 322; Schönke/Schröder-Stree/Hecker, 29. Aufl., § 261 StGB, Rn. 19).
  • LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14

    Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur

    Zwar verkennt die Kammer nicht, dass wenn der Rechtspfleger als ein der materiellen Gerechtigkeit verpflichtetes ( Art. 20 Abs. 3 GG ), unabhängiges Rechtspflegeorgan ( § 1 RPflG ) einen beantragten Titel erlässt, dies regelmäßig in der allgemeinen Vorstellung geschieht, dass die tatsächlichen Behauptungen des Antragstellers pflichtgemäß aufgestellt wurden und wahr sind (vgl. BGH NStZ 2012, 322 [BGH 20.12.2011 - 4 StR 491/11] (323)).
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