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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2011 - 3 StR 315/10   

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https://dejure.org/2011,2043
BGH, 17.11.2011 - 3 StR 315/10 (https://dejure.org/2011,2043)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2011 - 3 StR 315/10 (https://dejure.org/2011,2043)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2011 - 3 StR 315/10 (https://dejure.org/2011,2043)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 30 Abs. 1 BtMG
    Methamphetaminracemat - (RS)-(methyl)(1-phenylpropan-2-yl)azan; nicht geringe Menge (Wirkungsweise; Wirkungsintensität; Konsumverhalten)

  • lexetius.com

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4

  • openjur.de

    §§ 30 Abs. 1 Nr. 4, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30 Abs 1 Nr 4 BtMG
    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Grenzwert für eine nicht geringe Menge bei Methamphetaminracemat

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beginn der nicht geringen Menge im betäubungsmittelrechtlichen Sinne für Methamphetaminracemat - (RS)-(methyl)(1-phenylpropan-2-yl)azan

  • rewis.io

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Grenzwert für eine nicht geringe Menge bei Methamphetaminracemat

  • ra.de
  • rewis.io

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Grenzwert für eine nicht geringe Menge bei Methamphetaminracemat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4
    Beginn der nicht geringen Menge im betäubungsmittelrechtlichen Sinne für Methamphetaminracemat - (RS)-(methyl)(1-phenylpropan-2-yl)azan

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wie ein vermeintliches Potenzmittel zu Meinungsverschiedenheiten beim BGH führen kann

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Methamphetamin in nicht geringer Menge

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Für Methamphetaminracemat beginnt die nicht geringe Menge bei 10 g der wirkungsbestimmenden Base

  • ozsr.de (Kurzinformation)

    Zur nicht geringen Menge von Methamphetaminracemat

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 60
  • NJW 2012, 400
  • NStZ 2012, 340 (Ls.)
  • StV 2012, 410
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08

    BGH senkt Grenzwert für nicht geringe Menge bei Metamfetamin

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 3 StR 315/10
    b) Das Landgericht hat das Gewicht des in dem Gemisch enthaltenen Hydrochlorid-Salzes mit 911 g und die Menge der Base hiernach mit 731, 96 g errechnet (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89, 90).

    c) Für (2S)-Methamphetamin hat der Bundesgerichtshof den Grenzwert der nicht geringen Menge mit 5 g MethamphetaminBase festgelegt (Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89).

    Dieser Vorschlag orientiert sich aber im Wesentlichen nur am Urteil des (deutschen) Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2008 (2 StR 86/08, BGHSt 53, 89) und an der darin mitgeteilten Auffassung der angehörten Gutachter.

    Ob danach für (2S)-Methamphetamin weiterhin der Auffassung gefolgt werden kann, es wirke bis zu zweimal stärker als Amphetamin (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 StR 86/08, BGHSt 53, 89), kann offen bleiben, denn der Senat hat nur über den Grenzwert bei (RS)-Methamphetamin zu entscheiden.

  • BGH, 01.09.1987 - 1 StR 191/87

    Nicht geringe Menge von LSD

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 3 StR 315/10
    b) Nach diesen Maßstäben hat der Bundesgerichtshof den Grenzwert der nicht geringen Menge für Amphetamin mit 10 g Amphetamin-Base bestimmt (Urteil vom 11. April 1985 - 1 StR 507/84, BGHSt 33, 169; vgl. auch Urteil vom 1. September 1987 - 1 StR 191/87, BGHSt 35, 43, 48).

    In Abwägung dieser Umstände hat der Bundesgerichtshof die nicht geringe Menge schließlich beim 200-fachen der Einzeldosis von 50 mg als erreicht angesehen (vgl. Urteil vom 1. September 1987 - 1 StR 191/87, BGHSt 35, 43, 48).

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 581/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 3 StR 315/10
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 2. November 2010 - 1 StR 581/09, NJW 2011, 1462, 1464 f.) ist der Grenzwert der nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels vielmehr stets in Abhängigkeit von dessen konkreter Wirkungsweise und Wirkungsintensität festzulegen.
  • BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84

    Nicht geringe Menge von Amphetamin-Zubereitungen

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 3 StR 315/10
    b) Nach diesen Maßstäben hat der Bundesgerichtshof den Grenzwert der nicht geringen Menge für Amphetamin mit 10 g Amphetamin-Base bestimmt (Urteil vom 11. April 1985 - 1 StR 507/84, BGHSt 33, 169; vgl. auch Urteil vom 1. September 1987 - 1 StR 191/87, BGHSt 35, 43, 48).
  • BGH, 24.04.2007 - 1 StR 52/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; nur

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 3 StR 315/10
    Lassen sich auch zum Konsumverhalten keine ausreichenden Erkenntnisse gewinnen, so entscheidet ein Vergleich mit verwandten Wirkstoffen (BGH, Urteil vom 24. April 2007 - 1 StR 52/07, BGHSt 51, 318, 321 ff.).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 3 StR 315/10
    Dem müsste indes dadurch Rechnung getragen werden, dass insgesamt der Wert für diejenige Erscheinungsform zugrunde gelegt wird, welche die geringste Wirkungsintensität aufweist (vgl. zu den Amphetaminderivaten MDA, MDMA und MDE BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96, BGHSt 42, 255, 267 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.2011 - 4 StR 500/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2376
BGH, 08.12.2011 - 4 StR 500/11 (https://dejure.org/2011,2376)
BGH, Entscheidung vom 08.12.2011 - 4 StR 500/11 (https://dejure.org/2011,2376)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 4 StR 500/11 (https://dejure.org/2011,2376)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 52 Abs. 3 StPO; § 261 StPO; § 337 StPO; § 259 StGB
    Unterbliebene Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertungsverbot bei Bedeutung für den Mitangeklagten); Hehlerei (Ankaufen; Sichverschaffen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Abs 1 StPO
    Strafverfahren gegen mehrere Beschuldigte: Umfang des Zeugnisverweigerungsrecht des Angehörigen eines Beschuldigten

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Belehrung eines Zeugen über dessen Zeugnisverweigerungsrecht bei einer früheren Mitbeschuldigung wegen derselben prozessualen Tat

  • rewis.io

    Strafverfahren gegen mehrere Beschuldigte: Umfang des Zeugnisverweigerungsrecht des Angehörigen eines Beschuldigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 52 Abs. 3
    Notwendigkeit der Belehrung eines Zeugen über dessen Zeugnisverweigerungsrecht bei einer früheren Mitbeschuldigung wegen derselben prozessualen Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts, Belehrungsfehler und Beruhen

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Belehrungspflicht über das Zeugnisverweigerungsrecht bei Angehörigen von früheren Mitbeschuldigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 340
  • StV 2012, 193
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.01.1993 - StB 18/92
    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 500/11
    Sie kann nur durch eine ausdrückliche Willensentscheidung der Staatsanwaltschaft begründet werden (BGH, Urteil vom 4. November 1986 - 1 StR 498/86, BGHSt 34, 215, 217; BGH, Beschluss vom 4. Januar 1993 - StB 18/92, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 8).
  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 500/11
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass in irgendeinem Verfahrensabschnitt, also auch im Ermittlungsverfahren, ein gegen die mehreren Beschuldigten gerichtetes zusammenhängendes einheitliches Verfahren in Bezug auf dieselbe Tat im Sinne des historischen Geschehens anhängig war (BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 29; BGH, Urteil vom 23. Juli 1986 - 3 StR 164/86, BGHSt 34, 138, 141).
  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 500/11
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass in irgendeinem Verfahrensabschnitt, also auch im Ermittlungsverfahren, ein gegen die mehreren Beschuldigten gerichtetes zusammenhängendes einheitliches Verfahren in Bezug auf dieselbe Tat im Sinne des historischen Geschehens anhängig war (BGH, Urteil vom 29. Juni 1983 - 2 StR 150/83, BGHSt 32, 25, 29; BGH, Urteil vom 23. Juli 1986 - 3 StR 164/86, BGHSt 34, 138, 141).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 745/08

    Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts des Angehörigen eines Beschuldigten im

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 500/11
    Das Zeugnisverweigerungsrecht erlischt grundsätzlich erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des gegen den Mitbeschuldigten gerichteten Verfahrens oder mit dessen Tod (BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 1 StR 745/08, BGHSt 54, 1, 4 m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1986 - 1 StR 498/86

    Prozessualer Beschuldigtenbegriff

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 500/11
    Sie kann nur durch eine ausdrückliche Willensentscheidung der Staatsanwaltschaft begründet werden (BGH, Urteil vom 4. November 1986 - 1 StR 498/86, BGHSt 34, 215, 217; BGH, Beschluss vom 4. Januar 1993 - StB 18/92, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 8).
  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79

    Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der

    Auszug aus BGH, 08.12.2011 - 4 StR 500/11
    Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, der als Zeuge vernommene Angehörige eines früheren Mitbeschuldigten damals ebenfalls Mitbeschuldigter war (BGH, Urteil vom 3. Juli 1979 - 1 StR 137/79, MDR 1979, 952).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3129
BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11 (https://dejure.org/2011,3129)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2011 - 2 StR 286/11 (https://dejure.org/2011,3129)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2011 - 2 StR 286/11 (https://dejure.org/2011,3129)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitsichführen einer Waffe (Teilmengen und Bewertungseinheit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitsichführen einer Schusswaffe

  • Wolters Kluwer

    Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitsichführen einer Waffe bei Lagerung einer Waffe in der Wohnung

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitsichführen einer Schusswaffe

  • ra.de
  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitsichführen einer Schusswaffe

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitsichführen einer Waffe bei Lagerung einer Waffe in der Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 340
  • StV 2012, 411
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 151/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11
    Der bloße gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen von Betäubungsmitteln, die angesichts einer Aufbewahrung an verschiedenen Orten wie hier nicht als ein Vorrat im tatsächlichen Sinne anzusehen sind, würde hingegen nicht genügen, die Annahme einer Bewertungseinheit zu begründen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9, 10; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4; BGH NJW 2003, 300, 301).
  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11
    Der bloße gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen von Betäubungsmitteln, die angesichts einer Aufbewahrung an verschiedenen Orten wie hier nicht als ein Vorrat im tatsächlichen Sinne anzusehen sind, würde hingegen nicht genügen, die Annahme einer Bewertungseinheit zu begründen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9, 10; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4; BGH NJW 2003, 300, 301).
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11
    a) Die Annahme einer einheitlichen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit setzt allerdings voraus, dass sämtliche in der Wohnung sichergestellten Amphetamine Gegenstand ein und desselben Güterumsatzes waren, etwa indem der Angeklagte sie gleichzeitig zum Zwecke gewinnbringender Weiterveräußerung erworben hätte (vgl. BGHSt 43, 252, 261; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 45; § 29 Bewertungseinheit 1 sowie die Nachweise bei Körner BtMG 6. Aufl. § 29 Rn. 847).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11
    a) Die Annahme einer einheitlichen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit setzt allerdings voraus, dass sämtliche in der Wohnung sichergestellten Amphetamine Gegenstand ein und desselben Güterumsatzes waren, etwa indem der Angeklagte sie gleichzeitig zum Zwecke gewinnbringender Weiterveräußerung erworben hätte (vgl. BGHSt 43, 252, 261; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 45; § 29 Bewertungseinheit 1 sowie die Nachweise bei Körner BtMG 6. Aufl. § 29 Rn. 847).
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11
    Der bloße gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen von Betäubungsmitteln, die angesichts einer Aufbewahrung an verschiedenen Orten wie hier nicht als ein Vorrat im tatsächlichen Sinne anzusehen sind, würde hingegen nicht genügen, die Annahme einer Bewertungseinheit zu begründen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9, 10; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4; BGH NJW 2003, 300, 301).
  • BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung -

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11
    a) Die Annahme einer einheitlichen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit setzt allerdings voraus, dass sämtliche in der Wohnung sichergestellten Amphetamine Gegenstand ein und desselben Güterumsatzes waren, etwa indem der Angeklagte sie gleichzeitig zum Zwecke gewinnbringender Weiterveräußerung erworben hätte (vgl. BGHSt 43, 252, 261; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 45; § 29 Bewertungseinheit 1 sowie die Nachweise bei Körner BtMG 6. Aufl. § 29 Rn. 847).
  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11
    Mit der Annahme einer einheitlichen Gesamtmenge und damit einer einzigen Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge reicht es für die Verwirklichung des Mitsichführens einer Schusswaffe gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus, wenn wie hier bezüglich der im Wohnzimmer gelagerten Betäubungsmittel jedenfalls hinsichtlich einzelner Teilmengen festgestellt ist, dass der Täter sich der Waffe jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann (vgl. BGHSt 43, 8, 10; BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 1, 5; BGH NStZ 2007, 533; Körner aaO § 30a Rn. 68 mwN).
  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 300/96

    Betäubungsmittel - Schußwaffe - Mitsichführen

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11
    Mit der Annahme einer einheitlichen Gesamtmenge und damit einer einzigen Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge reicht es für die Verwirklichung des Mitsichführens einer Schusswaffe gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus, wenn wie hier bezüglich der im Wohnzimmer gelagerten Betäubungsmittel jedenfalls hinsichtlich einzelner Teilmengen festgestellt ist, dass der Täter sich der Waffe jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann (vgl. BGHSt 43, 8, 10; BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 1, 5; BGH NStZ 2007, 533; Körner aaO § 30a Rn. 68 mwN).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 252/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11
    Der bloße gleichzeitige Besitz verschiedener zum Handeltreiben bestimmter Mengen von Betäubungsmitteln, die angesichts einer Aufbewahrung an verschiedenen Orten wie hier nicht als ein Vorrat im tatsächlichen Sinne anzusehen sind, würde hingegen nicht genügen, die Annahme einer Bewertungseinheit zu begründen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 9, 10; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4; BGH NJW 2003, 300, 301).
  • BGH, 25.06.1999 - 3 StR 372/98

    Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln; Zeitpunkt des Schußwaffenbesitzes

    Auszug aus BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11
    Mit der Annahme einer einheitlichen Gesamtmenge und damit einer einzigen Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge reicht es für die Verwirklichung des Mitsichführens einer Schusswaffe gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus, wenn wie hier bezüglich der im Wohnzimmer gelagerten Betäubungsmittel jedenfalls hinsichtlich einzelner Teilmengen festgestellt ist, dass der Täter sich der Waffe jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann (vgl. BGHSt 43, 8, 10; BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 1, 5; BGH NStZ 2007, 533; Körner aaO § 30a Rn. 68 mwN).
  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

  • BGH, 18.04.2007 - 3 StR 127/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mit-Sich-Führen einer

  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines

    Dadurch hat der Angeklagte den Qualifikationstatbestand des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG nach dem Wortlaut des Gesetzes erfüllt (vgl. Senat, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10 f. und Urteil vom 21. September 2011 - 2 StR 286/11, StV 2012, 411).
  • BGH, 10.02.2015 - 5 StR 594/14

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit

    b) Ein Mitsichführen liegt jedoch nur dann vor, wenn der Täter die Waffe bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 2011 - 2 StR 286/11, NStZ 2012, 340 mwN; Beschluss vom 18. April 2007 - 3 StR 127/07, NStZ 2007, 533).
  • BGH, 18.05.2016 - 2 StR 406/15

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bei Mitsichführen

    Setzt sich die Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln aus mehreren Einzelakten zusammen, so reicht es zur Tatbestandserfüllung des bewaffneten Handeltreibens aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; Urteil vom 21. September 2011 - 2 StR 286/11, NStZ 2012, 240; Beschluss vom 24. Juli 2012 - 2 StR 205/12).
  • BGH, 24.07.2012 - 2 StR 205/12

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Setzt sich die Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aus mehreren Einzelakten zusammen, so reicht es zur Tatbestandserfüllung des bewaffneten Handeltreibens aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; Urteil vom 21. September 2011 - 2 StR 286/11, StV 2012, 411).
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