Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 09.08.2011

Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11   

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https://dejure.org/2011,2519
BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11 (https://dejure.org/2011,2519)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2011 - 3 StR 316/11 (https://dejure.org/2011,2519)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2011 - 3 StR 316/11 (https://dejure.org/2011,2519)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 250 StGB; § 52 StGB
    Schwerer Raub; besonders schwerer Raub (Wahrnehmung des Drohmittels durch das Opfer; Waffe; gefährliches Werkzeug); Idealkonkurrenz; Tateinheit (Drohung gegenüber mehreren Geschädigten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs; Idealkonkurrenz zwischen versuchtem und vollendetem Raub zum Nachteil verschiedener Personen

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung eines Strafurteils hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Annahme der Strafbarkeit nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB wegen des Einsatzes eines Teppichmessers als Drohmittel

  • rewis.io

    Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs; Idealkonkurrenz zwischen versuchtem und vollendetem Raub zum Nachteil verschiedener Personen

  • ra.de
  • rewis.io

    Schwerer Raub: Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs; Idealkonkurrenz zwischen versuchtem und vollendetem Raub zum Nachteil verschiedener Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung eines Strafurteils hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Annahme der Strafbarkeit nach § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB wegen des Einsatzes eines Teppichmessers als Drohmittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Verwenden" eines gefährlichen Werkzeugs nur dann, wenn das Opfer es bemerkt; Raub und Raubversuch in Tateinheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 389
  • NStZ-RR 2012, 299
  • NStZ-RR 2012, 302
  • NStZ-RR 2012, 304
  • StV 2012, 153
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 313/04

    Raub (Gewaltbegriff bei der Nötigung; Verwenden eines gefährlichen Werkzeug als

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11
    Eine Waffe oder - wie hier - ein anderes gefährliches Werkzeug wird nur dann im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB "bei der Tat verwendet", wenn der Täter den Gegenstand als Raubmittel zweckgerichtet einsetzt und wenn das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des Gegenstandes wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 5).

    Anders als in den Fällen, in denen sich die Tat nur gegen ein Opfer richtet (BGH, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 5), tritt hier der versuchte besonders schwere Raub nicht hinter dem vollendeten schweren Raub zurück.

  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 373/02

    Tenorierung (Bezeichnung von Qualifikationstatbeständen in der Urteilsformel)

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11
    Die Tat ist im Schuldspruch als besonders schwerer Raub zu kennzeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2003 - 3 StR 373/02, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Urteilsformel 4).
  • BGH, 28.04.1992 - 1 StR 148/92

    Anforderungen an den Versuch der räuberischen Erpressung - Nötigung mehrerer

    Auszug aus BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11
    Wer durch eine Handlung höchstpersönliche Rechtsgüter von mehreren Personen angreift, begeht dadurch die gleiche Tat mehrmals (BGH, Urteil vom 28. April 1992 - 1 StR 148/92, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20

    Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten

    aa) In Rechtsprechung und Lehre ist anerkannt, dass von einer sogenannten gleichartigen Tateinheit (Idealkonkurrenz) auszugehen ist, wenn der Täter durch eine Handlung denselben Tatbestand mehrfach verwirklicht und dabei höchstpersönliche Rechtsgüter verschiedener Rechtsgutsträger betroffen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389; Urteil vom 28. April 1992 - 1 StR 148/92, BGHR StGB § 253 Konkurrenzen 2 mwN).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17

    Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine

    Nimmt das Tatopfer die Drohung des Täters mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug nicht wahr, so wird es nicht in die von § 250 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2 StGB vorausgesetzte qualifizierte Zwangslage versetzt und es fehlt an einem vollendeten Verwenden des Drohmittels (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, aaO; BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 4 StR 351/14, NStZ-RR 2015, 13; Beschluss vom 12. Juli 2016 - 3 StR 157/16, NStZ 2017, 26).
  • BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14

    Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für

    Ein anderes gefährliches Werkzeug wird nur dann gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Tat verwendet, wenn es der Täter als Raubmittel zweckgerichtet einsetzt und das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des gefährlichen Werkzeugs wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153 mwN).
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung

    Wer durch eine einheitliche Handlung höchstpersönliche Rechtsgüter mehrerer Menschen angreift, verwirklicht den Tatbestand mehrmals, mithin in gleichartiger Tateinheit (s. BGH, Urteil vom 28. April 1992 - 1 StR 148/92, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 2; Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Konkurrenzen 6; MüKoStGB/v. Heintschel-Heinegg, 4. Aufl., § 52 Rn. 105; LK/Rissing-van Saan, StGB, 13. Aufl., § 52 Rn. 42 mwN).
  • BGH, 25.03.2015 - 4 StR 612/14

    Verhältnis zwischen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und

    In Fällen, in denen sich der Angriff nur gegen ein Opfer richtet, tritt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die versuchte besonders schwere räuberische Erpressung nach §§ 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB hinter die vollendete schwere räuberische Erpressung gemäß §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB zurück (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, BGHR § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 5; vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389).
  • BGH, 12.07.2016 - 3 StR 157/16

    Besonders schwerer Raub (im Zeitpunkt der Begründung des Wegnahmevorsatzes

    Eine Waffe wird nur dann im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB "bei der Tat verwendet', wenn der Täter sie als Raubmittel zweckgerichtet einsetzt, das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des Gegenstandes wahrnimmt und dadurch in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschüsse vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153; vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37).
  • BGH, 26.07.2023 - 3 StR 155/23

    Schuldspruch wegen räuberischer Erpressung; Änderung des Schuldspruchs sowie

    Dies gilt auch für den Fall, dass in Bezug auf den konkreten Tatbestand noch ein weiterer, vom selben Schutzgut erfasster Taterfolg erstrebt war (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2016 - 4 StR 487/15, BGHR StGB § 306 Konkurrenzen 2 Rn. 24; entsprechend zum Diebstahl BGH, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 StR 3/09, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Konkurrenzen 4 Rn. 3; demgegenüber zum Angriff auf unterschiedliche Personen bei höchstpersönlichen Rechtsgütern etwa BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Konkurrenzen 6 Rn. 7).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 526/18

    Besonders schwerer Raub durch Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs bei zeitlich

    Soweit sich das Landgericht für seine Sicht der Dinge auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs berufen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389), lag dieser eine andere Fallgestaltung zugrunde, bei der zwei Passanten von den dortigen Tätern zwar gleichzeitig, aber jeder für sich überfallen worden waren.
  • BGH, 21.10.2014 - 4 StR 351/14

    Strafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung: Abgrenzung zwischen

    Eine Waffe oder - wie hier - ein anderes gefährliches Werkzeug wird aber nur dann im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB "bei der Tat verwendet", wenn das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des Gegenstandes wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389 mwN).
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung

    aa) Eine Waffe oder - wie hier - ein Messer als ein anderes gefährliches Werkzeug wird nur dann gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Tat verwendet, wenn es der Täter als Raubmittel oder Mittel der räuberischen Erpressung zweckgerichtet einsetzt, das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des gefährlichen Werkzeugs wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153 mwN).
  • BGH, 08.05.2012 - 3 StR 97/12

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung

  • BGH, 19.06.2012 - 5 StR 256/12

    Beweiswürdigung (Anforderungen an die Widerlegung einer bestreitenden Einlassung

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 09.08.2011 - 1 Ws 346/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33272
OLG Jena, 09.08.2011 - 1 Ws 346/11 (https://dejure.org/2011,33272)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.08.2011 - 1 Ws 346/11 (https://dejure.org/2011,33272)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. August 2011 - 1 Ws 346/11 (https://dejure.org/2011,33272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    Strafvollstreckung, Konzentrationsprinzip, Unterbrechung der Strafvollstreckung, Halbstrafenaussetzung, Reststrafenaussetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des § 454b Abs. 3 StPO entsprechend auf Halbstrafengesuche nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB ; Bestimmung des Zeitpunkts der Halbstrafen und Reststrafenaussetzung

  • Justiz Thüringen

    § 57 Abs 2 Nr 2 StGB, § 454b Abs 3 StPO, § 23 GVGEG, § 21 StrVollstrO, § 43 Abs 4 StrVollstrO
    Strafaussetzung zur Bewährung: Grundsatz der Entscheidungskonzentration bei Halbstrafengesuchen

  • rechtsportal.de

    Zeitpunkt der Halbstrafen und Reststrafenaussetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Strafvollstreckung, Konzentrationsprinzip, Unterbrechung der Strafvollstreckung, Halbstrafenaussetzung, Reststrafenaussetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 389
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 20.03.2003 - 2 Ws 36/03

    Strafvollstreckung: Entscheidung über Aussetzung des Strafrestes bei

    Auszug aus OLG Jena, 09.08.2011 - 1 Ws 346/11
    § 454b Abs. 3 StPO ist aber entsprechend auch auf Halbstrafengesuche nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB anzuwenden (ebenso etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.3.2003, Az.: 2 Ws 36/03, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.1996, Az.: 3 Ws 825/96, juris; wohl auch KK-Appl, StPO, 6. Auflage, § 454b Rz. 15; a. A. etwa OLG Oldenburg, Beschluss vom 9.10.1986, Az.: 2 Ws 429/86, juris; LG Hamburg, Beschluss vom 14.11.1990, Az.: 605 StVK 723-725/90, juris; LR-Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Auflage, § 454b Rz. 22).

    Deren Entscheidung nach § 43 Abs. 4 StrVollstrO kann er dann gerichtlich überprüfen lassen, wobei die hiesige Sache dem Senat keine Veranlassung gibt zu entscheiden, ob dies im Verfahren nach § 458 StPO oder in demjenigen nach § 21 StrafVollstrO in Verbindung mit §§ 23 ff. EGGVG zu erfolgen hat (vgl. hierzu nochmals OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.3.2003, Az.: 2 Ws 36/03, juris).

  • LG Hamburg, 14.11.1990 - 605 StVK 723/90
    Auszug aus OLG Jena, 09.08.2011 - 1 Ws 346/11
    § 454b Abs. 3 StPO ist aber entsprechend auch auf Halbstrafengesuche nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB anzuwenden (ebenso etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.3.2003, Az.: 2 Ws 36/03, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.1996, Az.: 3 Ws 825/96, juris; wohl auch KK-Appl, StPO, 6. Auflage, § 454b Rz. 15; a. A. etwa OLG Oldenburg, Beschluss vom 9.10.1986, Az.: 2 Ws 429/86, juris; LG Hamburg, Beschluss vom 14.11.1990, Az.: 605 StVK 723-725/90, juris; LR-Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Auflage, § 454b Rz. 22).
  • OLG Oldenburg, 09.10.1986 - 2 Ws 429/86

    Aussetzung mehrerer Strafreste; Grundsatz der Entscheidungskonzentration;

    Auszug aus OLG Jena, 09.08.2011 - 1 Ws 346/11
    § 454b Abs. 3 StPO ist aber entsprechend auch auf Halbstrafengesuche nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB anzuwenden (ebenso etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.3.2003, Az.: 2 Ws 36/03, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.1996, Az.: 3 Ws 825/96, juris; wohl auch KK-Appl, StPO, 6. Auflage, § 454b Rz. 15; a. A. etwa OLG Oldenburg, Beschluss vom 9.10.1986, Az.: 2 Ws 429/86, juris; LG Hamburg, Beschluss vom 14.11.1990, Az.: 605 StVK 723-725/90, juris; LR-Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Auflage, § 454b Rz. 22).
  • OLG Frankfurt, 14.10.1996 - 3 Ws 825/96
    Auszug aus OLG Jena, 09.08.2011 - 1 Ws 346/11
    § 454b Abs. 3 StPO ist aber entsprechend auch auf Halbstrafengesuche nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB anzuwenden (ebenso etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.3.2003, Az.: 2 Ws 36/03, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.1996, Az.: 3 Ws 825/96, juris; wohl auch KK-Appl, StPO, 6. Auflage, § 454b Rz. 15; a. A. etwa OLG Oldenburg, Beschluss vom 9.10.1986, Az.: 2 Ws 429/86, juris; LG Hamburg, Beschluss vom 14.11.1990, Az.: 605 StVK 723-725/90, juris; LR-Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Auflage, § 454b Rz. 22).
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