Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.10.2011

Rechtsprechung
   BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10   

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https://dejure.org/2011,102
BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10 (https://dejure.org/2011,102)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2011 - 1 StR 633/10 (https://dejure.org/2011,102)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2011 - 1 StR 633/10 (https://dejure.org/2011,102)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § ... 78 StGB; § 244 Abs. 3 StPO; § 331 StGB; § 332 StGB; § 333 StGB; § 334 StGB; Art. 4 DBA Kanada 1981; § 1 Abs. 1 EStG; § 8 AO; Part I Division A Subsection 2 des Kanadischen Income Tax Act; § 353 StPO; § 245 Abs. 2 StPO; § 337 StPO; § 51 Ab
    Rechtsfehlerhafte Verwerfung eines Beweisantrages (Begriff; Beweisermittlungsantrag) als bedeutungslos (Fall Schreiber; Steuerhinterziehung bei Doppelbesteuerungsabkommen mit Kanada: Provisionseinnahmen, Rückfallklausel, Bedeutung und Reichweite des Kompensationsverbots ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78a S 1 StGB, § 331 StGB, § 332 StGB, § 334 StGB
    Bestechung und Bestechlichkeit: Verjährungsbeginn; Beendigung der Tat

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision eines Angeklagten im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung wegen der Verheimlichung von Einkünften aus Vermittlungsaktivitäten im Straßenbau

  • rewis.io

    Bestechung und Bestechlichkeit: Verjährungsbeginn; Beendigung der Tat

  • ra.de
  • rewis.io

    Bestechung und Bestechlichkeit: Verjährungsbeginn; Beendigung der Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision eines Angeklagten im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung wegen der Verheimlichung von Einkünften aus Vermittlungsaktivitäten im Straßenbau

  • datenbank.nwb.de

    Bestechung und Bestechlichkeit: Verjährungsbeginn; Beendigung der Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerprozess gegen Schreiber startet neu

  • faz.net (Pressemeldung, 06.09.2011)

    Fall Schreiber wird abermals verhandelt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 06.09.2011)

    Wenig Hoffnung für Waffenlobbyist Schreiber

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 06.09.2011)

    Urteil gegen Waffenlobbyist Schreiber gekippt

  • taz.de (Pressebericht, 07.09.2011)

    Neuer Prozess für Karlheinz Schreiber

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Verfahren gegen Ex-Waffenlobbyisten Schreiber wird neu aufgerollt // 77-Jährigem droht zusätzliche Strafe wegen Bestechung

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht PDF, S. 88 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Perspektiven des Beweisantragsrechts - Der spezielle Beweiserhebungsanspruch als Anspruch auf Teilhabe am Prozess der Wahrheitsfindung (RiBGH Andreas Mosbacher; HRRS-Gedächtnisgabe für Gunter Widmaier, S. 79-97)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schätzung im Steuerstrafverfahren - ein Dauerbrenner

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wie man einen Amtsträger besticht, der keiner ist: BGH-Urteil gegen Karlheinz Schreiber

  • augsburger-allgemeine.de (Pressekommentar, 06.09.2011)

    Schreiber-Urteil: Bumerang für den Lobbyisten

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • taz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 18.05.2012)

    Waffenlobbyist Schreiber kommt frei: Zu krank für die Strafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 511
  • StV 2012, 577
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (41)

  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
    Auszug aus BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10
    Denn grundsätzlich gilt, dass erst dann, wenn der Beamte die Amtshandlung vollzogen und den Vorteil, den er dafür forderte oder sich versprechen ließ, in seinem letzten Stück erhalten und angenommen hat, die Tat beendet ist (BGH, Urteil vom 30. April 1957 - 1 StR 287/56, BGHSt 10, 237, 243; BGH, Urteil vom 22. Mai 1958 - 1 StR 551/57, BGHSt 11, 345).

    Namentlich die sich unmittelbar an die vorstehende Feststellung anschließende rechtliche Würdigung "An diesem Tag (gemeint ist der 28. April 1999) also waren die Bestechungshandlungen des Angeklagten beendet und begann insofern die Verjährung (vgl. BGH aaO BGHSt 11, 345, 347)", ist nicht geeignet die erforderlichen Feststellungen zu ersetzen.

    aa) Zwar beginnt die Verjährung der Bestechlichkeit nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs spätestens mit dem Ausscheiden des Täters als Beamter, was auch dann gilt, wenn er noch später Vorteile für seine frühere Bestechlichkeit erhält und annimmt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1958 - 1 StR 551/57, BGHSt 11, 345).

    Diese beginne mit der Beendigung strafbaren Verhaltens (BGH, Urteil vom 22. Mai 1958 - 1 StR 551/57, BGHSt 11, 345).

  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 131/96

    Rüge einer unterlassenen Nachforschung über den Aufenthaltsort eines wichtigen

    Auszug aus BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10
    (a) In solchen Fällen gilt zwar grundsätzlich, dass die Zurückweisung eines Beweisermittlungsantrags die Revision nur dann begründet, wenn das Tatgericht seine Aufklärungspflicht verletzt hat (BGH, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 1 StR 131/96, StV 1996, 581).

    Dass die Zurückweisung des Beweisermittlungsantrags dabei in der Form der Bescheidung eines Beweisantrags erfolgte, ändert hieran grundsätzlich nichts (BGH, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 1 StR 131/96, StV 1996, 581 mwN).

    (b) Hat das Tatgericht aber durch die Behandlung als Beweisantrag und die unzutreffende Begründung hinsichtlich der Bedeutung der Behauptung eine "irreführende Prozesslage" geschaffen, führt dies - abweichend vom vorgenannten Grundsatz - auch dann zum Erfolg der Revision, wenn - am vorstehenden Maßstab gemessen - eine rechtsfehlerfreie Ablehnung des Antrags möglich gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 15. Mai 1996 - 1 StR 131/96, StV 1996, 581 mwN).

  • BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00

    Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Umfang der

    Auszug aus BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10
    Der Tatrichter darf also seine Entscheidung davon abhängig machen, welche Ergebnisse von der Beweisaufnahme - vor dem Hintergrund des bisherigen Beweisergebnisses - zu erwarten sind und wie diese zu erwartenden Ergebnisse zu würdigen wären (BGH, Beschluss vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, NJW 2001, 695; Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NStZ 2005, 701).

    Falls der Angeklagte eine Ansässigkeit in Kanada - sei es auch in Form eines förmlichen Beweisantrags - durch Auslandszeugen unter Beweis stellt, gilt, wenn eine Bescheidung nach § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO in Erwägung gezogen wird, derselbe Maßstab der Aufklärungspflicht (BGH, Beschluss vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, NJW 2001, 695).

  • BGH, 03.11.2010 - 1 StR 497/10

    Konnexitätserfordernis beim Beweisantrag (bestimmte Behauptung der begründenden

    Auszug aus BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10
    Darüber hinaus bestehen Zweifel, ob die erforderliche Konnexität zwischen den einzelnen Beweisbehauptungen und den Zeugen gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1993 - 3 StR 446/93, BGHSt 40, 3, 6; BGH, Urteil vom 28. November 1997 - 3 StR 114/97, BGHSt 43, 321, 329 f.; BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, NStZ 2011, 169).

    Insoweit gilt allgemein, dass der Antragsteller auch die Tatsachen hinreichend bestimmt zu behaupten hat, aus denen sich die Konnexität ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2010 - 1 StR 497/10, NStZ 2011, 169).

  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10
    Das Revisionsgericht hat insbesondere zu prüfen, ob und inwiefern sich der angenommene Rechtsverstoß überhaupt auf die Sachverhaltsfeststellung ausgewirkt hat (BGH, Urteil vom 27. November 1959 - 4 StR 394/59, BGHSt 14, 30, 34).

    Sodann ist zu untersuchen, in welchem Umfang die betroffenen Feststellungen aus dem Gesamtzusammenhang des festgestellten Sachverhalts herausgelöst werden können, ohne dass damit die anderen Feststellungen, und sei es auch nur durch Wegfall eines Beweisanzeichens, in Zweifel gezogen werden (BGH aaO, BGHSt 14, 30, 35).

  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener

    Auszug aus BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10
    Zu der Frage, ob die Aufklärungspflicht insoweit auch zur Vernehmung von Auslandszeugen drängt, und zur Bewertung des dadurch möglicherweise zu erzielenden Beweisergebnisses verweist der Senat auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99, NStZ 2000, 156, vom 7. Mai 2008 - 5 StR 634/07 und vom 14. September 2004 - 4 StR 309/04, StV 2005, 115 sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober 2003 - 2 BvR 149/03, NStZ 2004, 214.
  • BGH, 03.02.2009 - 1 StR 687/08

    Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10
    Verteilen sich die Feststellungen - wie hier - auf unterschiedliche Passagen des Urteils und wird nicht zwischen der Darlegung des Tatgeschehens, der Beweiswürdigung und der rechtlichen Würdigung unterschieden, so kann das Urteil dem Leser die wesentlichen, die Entscheidung tragenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen ohne aufwändige eigene Bemühungen nicht vermitteln (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183).
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08

    Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit

    Auszug aus BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10
    Vielmehr zählen zur Tatbeendigung auch solche Umstände, die - etwa weil der Gesetzgeber zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsgüterschutzes einen Deliktstypus mit vorverlagertem Vollendungszeitpunkt gewählt hat - zwar nicht mehr von der objektiven Tatbestandsbeschreibung erfasst werden, aber dennoch das materielle Unrecht der Tat vertiefen, weil sie den Angriff auf das geschützte Rechtsgut perpetuieren oder gar intensivieren (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300 mwN auch zur Gegenansicht).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10
    Der Tatrichter darf also seine Entscheidung davon abhängig machen, welche Ergebnisse von der Beweisaufnahme - vor dem Hintergrund des bisherigen Beweisergebnisses - zu erwarten sind und wie diese zu erwartenden Ergebnisse zu würdigen wären (BGH, Beschluss vom 5. September 2000 - 1 StR 325/00, NJW 2001, 695; Urteil vom 9. Juni 2005 - 3 StR 269/04, NStZ 2005, 701).
  • BGH, 22.04.2004 - 3 StR 113/04

    Strafzumessung (Anwendung des Doppelverwertungsverbotes auf Regelbeispiele)

    Auszug aus BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10
    Die - isoliert betrachtet rechtsfehlerfreien - Ausführungen des Landgerichts zur Annahme eines unbenannten besonders schweren Falles i.S.d. § 370 Abs. 3 Satz 1 AO (vgl. UA S. 110 f.) geben dem Senat Anlass zu dem Hinweis, dass diejenigen Umstände, die allein zur Einstufung des Falles als besonders schwer herangezogen worden sind und damit zur Wahl des erhöhten Strafrahmens geführt haben, im Rahmen der Strafzumessung im engeren Sinne nicht nochmals erschwerend berücksichtigt werden dürfen (vgl. für den Fall eines verwirklichten Regelbeispiels BGH, Beschluss vom 22. April 2004 - 3 StR 113/04, NStZ-RR 2004, 262).
  • BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93

    Untreue - Selbständige Taten - Vermögensbetreuungspflicht - Bestechungsdelikte -

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
  • BGH, 19.07.2007 - 5 StR 251/07

    Steuerhinterziehung (Tatbestandsfeststellung: Gewinnermittlungsmethode bei der

  • BGH, 23.02.1999 - 4 StR 49/99

    Untersuchungshaft; Anrechnung; Wiederholungsgefahr

  • BGH, 08.05.2007 - 4 StR 173/07

    Gefährliche Körperverletzung (hinterlistiger Überfall); Strafzumessung

  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95

    Revision - Beruhen - Urteil - Nichtvernehmung eines Zeugen

  • BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung -

  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 234/86

    Rechtliche Wirkungen eines Auseinanderfallens zwischen der Schlussfolgerung eines

  • BGH, 19.10.2010 - 1 StR 266/10

    Darlegungsvoraussetzungen an ein Einstellungsurteil wegen Verjährung

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 57/07

    Recht zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung

  • BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60

    Untreue im Fall buchmäßig nicht erfassten Verkaufs von Brennstoffen -

  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02

    Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 749/78

    Wirkungen der fehlenden Auseinandersetzung mit einer als wahr unterstellten

  • BFH, 21.07.2009 - X R 46/08

    Gleichwertigkeit der Gewinnermittlungsarten - Wahl der Gewinnermittlungsart -

  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

  • BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07

    Bandendiebstahl; bandenmäßiges Handeltreiben (Mittäterschaft und

  • BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03

    Zur Frage, in welchem Umfang das Recht auf ein faires Strafverfahren die

  • BGH, 14.09.2004 - 4 StR 309/04

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Ungeeignetheit (fehlerhafte Ablehnung durch

  • BFH, 24.09.2008 - X R 58/06

    Wahlrecht zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • BGH, 08.01.2008 - 5 StR 582/07

    Kompensationsverbot beim Vorsteuerabzug (Strafzumessung)

  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 16/90

    Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Untreue - Fehlende

  • BGH, 14.03.1985 - 1 StR 775/84

    Strafbarkeit versuchten Betrugs in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung und

  • BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (Mittäterschaft;

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

  • BGH, 24.05.2007 - 5 StR 58/07

    Beschränkte Revision (Trennbarkeitsformel); Berechnungsdarstellung und

  • BGH, 28.08.2002 - 1 StR 277/02

    Beweiswürdigung; Nichteinhaltung einer Wahrunterstellung (keine Ablehnung des

  • BFH, 17.10.2007 - I R 96/06

    DBA-Italien 1989: Sog. Rückfallklausel bei Nichtausübung des ausschließlichen

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93

    Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag

  • BGH, 22.06.1994 - 3 StR 646/93

    Beweismittel - Fotokopien - Urkunden - Strengbeweisverfahren

  • BFH, 11.06.1996 - I R 8/96

    Versteuerung in den USA - Änderung des inländischen Steuerbescheids

  • LG Duisburg, 04.05.2020 - 36 KLs 10/17

    Loveparade-Strafverfahren eingestellt

    Sämtliche psychiatrischen Gutachten ­ auch wenn insoweit eine zeitnahe Verjährung wahrscheinlich sein sollte und diesbezüglich ein Sachurteil kaum noch zu erwarten ist ­ müssten aber vor einer etwaigen Urteilsreife noch in die Hauptverhandlung eingeführt und gegebenenfalls die Nebenkläger sowie Personen aus deren persönlichen Umfeld vernommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2011 ­ 1 StR 633/10, Rn. 89 f., zitiert nach Wolters Kluwer; BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 ­ 1 StR 266/10, Rn. 7 ff., zitiert nach Wolters Kluwer; Maier, in: MüKo StPO, 1. Auflage [2016], § 260, Rn. 156 ff.).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 518/19

    Urteil wegen Einziehung des durch die Ausfuhr von Waffen nach Kolumbien Erlangten

    Die Rechtsprechung, wonach der Ablichtung einer Urkunde nicht die Qualität eines präsenten Beweismittels im Sinne des § 245 Abs. 2 StPO zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93, BGHR StPO § 245 Beweismittel 1; zweifelnd BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29 Rn. 60), ist nicht auf den Fall zu übertragen, in dem sich - wie hier - der Beweisantrag auf die Verlesung des Ausdrucks einer ansonsten nur digital vorhandenen E-Mail bezieht; dies hat der Bundesgerichtshof bisher nicht tragend entschieden (zweifelnd bereits BGH, Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 355/15, juris).

    Diese allgemeinen Maßstäbe gelten auch bei einem Verstoß gegen § 245 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29 Rn. 74).

    An einem Beruhen fehlt es in diesen Fällen jedenfalls dann, wenn die unterlassene Beweiserhebung die Entscheidung mit Sicherheit nicht beeinflusst hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29 Rn. 75; Urteil vom 31. Januar 1996 - 2 StR 596/95, BGHR StPO § 245 Abs. 1 Beruhen 1; Arnoldi, NStZ 2018, 305, 312; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 245 Rn. 80; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 245 Rn. 30; SK-StPO/Frister, 5. Aufl., § 245 Rn. 69; SSW-StPO/Sättele, 4. Aufl., § 245 Rn. 36).

  • BGH, 12.12.2017 - 2 StR 308/16

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Beginn der Verjährung:

    Vielmehr zählen zur Tatbeendigung auch solche Umstände, die - etwa weil der Gesetzgeber zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsgüterschutzes einen Deliktstypus mit vorverlagertem Vollendungszeitpunkt gewählt hat - zwar nicht mehr von der objektiven Tatbestandsbeschreibung erfasst werden, aber dennoch das materielle Unrecht der Tat vertiefen, weil sie den Angriff auf das geschützte Rechtsgut perpetuieren oder gar intensivieren (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300, 303; Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, NStZ 2012, 511, 513).
  • BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14

    Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen

    Im Umfang der Aufhebung verwies der Senat die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück (BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29).

    Da eine Besteuerung in Kanada unterblieben ist, ist nach der Rückfallklausel des Art. 23 Abs. 3 DBA Kanada 1981 (BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29; vgl. auch BFH, Urteil vom 17. Oktober 2007 - I R 96/06, BFHE 219, 534) das Besteuerungsrecht für die zunächst freigestellten Einkünfte an Deutschland als Ansässigkeitsstaat zurückgefallen.

    Zutreffend hat es diejenigen Umstände, die es zur Einstufung des Falls als besonders schwer herangezogen hat, im Rahmen der Strafzumessung im engeren Sinne nicht nochmals erschwerend berücksichtigt (BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29 mwN).

  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen

    b) Der Senat kann offenlassen, ob sich die Ablehnung der beantragten Verlesung der den Beweisanträgen beigefügten Urkundenkopien nach § 244 Abs. 3 StPO oder - als präsente Beweismittel - nach § 245 Abs. 2 StPO richtet (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. Juni 1994 - 3 StR 646/93, NStZ 1994, 593; Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29, 33; Beschluss vom 22. September 2015 - 4 StR 355/15, StV 2016, 343).
  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17

    Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Zur Tatbeendigung zählen daher auch solche Umstände, die zwar nicht mehr von der objektiven Beschreibung des Tatbestands erfasst werden, aber dennoch das materielle Unrecht der Tat vertiefen, weil sie den Angriff auf das geschützte Rechtsgut perpetuieren oder gar intensivieren (BGH, Urteile vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300, 302 f.; vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, NStZ 2012, 511, 513).

    Urteile vom 29. Januar 1998 - 1 StR 64/97, NJW 1998, 2373; vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300, 303 ff.; ferner Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, NStZ 2012, 511, 513; Beschluss vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10, wistra 2011, 308, 309).

  • BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20

    Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags

    Vielmehr zählen zur Tatbeendigung auch solche Umstände, die - etwa weil der Gesetzgeber zur Gewährung eines effektiven Rechtsgüterschutzes einen Deliktstypus mit vorverlagertem Vollendungszeitpunkt gewählt hat - zwar nicht mehr von der objektiven Tatbestandsumschreibung erfasst werden, aber dennoch das materielle Unrecht der Tat vertiefen, weil sie den Angriff auf das geschützte Rechtsgut intensivieren oder perpetuieren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2017 - 2 StR 308/16, NStZ-RR 2018, 178, 180; vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, juris Rn. 16; Urteile vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, NZWiSt 2012, 229, 232; vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300 Rn. 6; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 927).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    Zur Tatbeendigung zählen auch solche Umstände, die zwar nicht mehr von der objektiven Tatbestandsumschreibung erfasst werden, aber dennoch das materielle Unrecht der Tat vertiefen, weil sie den Angriff auf das geschützte Rechtsgut perpetuieren oder intensivieren (vgl. BGH, Urteile vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300, 303 und vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, NStZ 2012, 511, 513).
  • BGH, 06.08.2020 - 1 StR 198/20

    Steuerhinterziehung (Steuerverkürzung: Erfolgseintritt bei Steueranmeldungen,

    Die tatsächlich entstandenen Betriebsausgaben sind erst im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10 Rn. 120; Beschluss vom 12. September 1990 - 3 StR 188/90 Rn. 4).
  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 130/13

    Urteil im Dresdner Schleuser-Prozess rechtskräftig

    Nach Durchführung der genannten pflichtwidrigen Diensthandlungen gemäß zuvor getroffener Unrechtsvereinbarung und nicht ausschließbar zuvor erfolgter Entlohnung war der Angriff auf das Schutzgut des § 332 StGB abgeschlossen und demnach Beendigung eingetreten (vgl. dazu BGH, Urteile vom 19. Juni 2008 - 3 StR 90/08, BGHSt 52, 300, 303 ff., und vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, NStZ 2012, 511, 513).
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

  • BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Vollendung bei Veranlagungssteuern und

  • BGH, 19.12.2018 - 4 StR 58/18

    Bestechung (Konkurrenzen bei mehreren Vorteilsgewährungen bzw. Deliktsserien)

  • BGH, 11.03.2021 - 1 StR 470/20

    Steuerhinterziehung (Kompensationsverbot: Berücksichtigung nicht

  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 355/15

    Strafverfahren: Ausdruck einer E-Mail als präsentes Beweismittel

  • LG München I, 20.12.2011 - 6 KLs 565 Js 122815/11

    Hohe Geldbuße gegen Firma

  • LG Köln, 29.06.2022 - 116 KLs 2/21

    Felix Sturm

  • LG Stuttgart, 28.02.2022 - 6 Qs 1/22

    Tatbeendigung und Verjährungbeginn bei der Insolvenzverschleppung

  • FG Sachsen, 16.01.2020 - 6 K 1736/17

    Berücksichtigung von Betriebsausgaben und Vorsteuern eines Gewerbes als Berater

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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,905
BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2011,905)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2011 - 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2011,905)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 1 StR 354/11 (https://dejure.org/2011,905)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 82 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG; § 8 Abs. 2 GmbHG; § 283 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 7b StGB; § 263 StGB; § 46 StGB
    Falsche Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals (Abgrenzung von Vorzeigegeld und Bareinlage); vorsätzlicher Bankrott (Rechtsgut; Strafzumessung bei Vermögensstraftaten; Unmöglichkeit der Bilanzerstellung); gewerbsmäßiger Betrug; strafschärfende ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 283 Abs 1 Nr 5 StGB, § 283 Abs 1 Nr 7 Buchst b StGB, § 283 Abs 6 StGB, § 238 HGB, § 241a HGB
    Bankrottstraftaten: Buchführungs- und Bilanzdelikte eines GmbH-Geschäftsführers

  • Wolters Kluwer

    Unklare und widersprüchliche Urteilsfeststellungen hinsichtlich der falschen Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals bei Verurteilung wegen vorsätzlichen Bankrotts

  • rewis.io

    Bankrottstraftaten: Buchführungs- und Bilanzdelikte eines GmbH-Geschäftsführers

  • ra.de
  • rewis.io

    Bankrottstraftaten: Buchführungs- und Bilanzdelikte eines GmbH-Geschäftsführers

  • rechtsportal.de

    Unklare und widersprüchliche Urteilsfeststellungen hinsichtlich der falschen Angaben beim Registergericht über die Einzahlung des Stammkapitals bei Verurteilung wegen vorsätzlichen Bankrotts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Strafrechtliche Konsequenzen bei Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflichten

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 511
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 11.08.2011 - 1 StR 295/11

    Unmöglichkeit der Beitragsentrichtung bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Der Senat muss vorliegend nicht entscheiden, ob an dieser Rechtsprechung uneingeschränkt festzuhalten ist, oder ob nicht vielmehr - um den gerade für Fälle eingetretener "Zahlungsknappheit" geschaffenen § 283 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 7 StGB nicht leerlaufen zu lassen - ein Geschäftsführer, der ein Unternehmen betreibt, so rechtzeitig Vorsorge zu treffen hat, dass das Führen der Bücher und Erstellen der Bilanzen gerade auch in der Krise, bei der dem Führen ordnungsgemäßer Bücher besondere Bedeutung zukommt, gewährleistet ist (vgl. zu § 266a StGB auch BGH, Beschluss vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11).
  • BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03

    Strafschärfende Berücksichtigung von Angriffen auf die Glaubwürdigkeit eines

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Zwar kann ein Verhalten des Täters nach der Tat strafschärfend wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85) oder wenn die Grenzen angemessener Verteidigung eindeutig überschritten sind und das Vorbringen des Angeklagten eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03; zum Ganzen auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 41 mwN; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 378 ff.).
  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Eine solche Unmöglichkeit wird etwa dann angenommen, wenn sich der Täter zur Erstellung einer Bilanz oder zu ihrer Vorbereitung der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muss und er die erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2003 - 3 StR 437/02; BGH, Beschluss vom 5. November 1997 - 2 StR 462/97).
  • BGH, 30.11.1995 - 1 StR 358/95

    Geschäftsführer - Kapitalerhöhung - Registeranmeldung

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Dies ist bei Bareinlagen der Fall, wenn der Geschäftsführer tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, die eingezahlten Mittel als Bar- oder als Buchgeld uneingeschränkt für die Gesellschaft zu verwenden (Schaub in MüKomm-GmbHG, § 8 Rn. 40 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. September 2004 - 5 StR 357/04; BGH, Beschluss vom 30. November 1995 - 1 StR 358/95).
  • BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00

    Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Durch § 283 StGB sollen die Interessen der aktuellen Gläubiger an einer vollständigen oder möglichst hohen Befriedigung ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche geschützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, hierzu BVerfG, Beschluss vom 28. August 2003 - 2 BvR 704/01; zu weitergehenden - umstrittenen - Zielen vgl. Tiedemann in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., vor § 283 Rn. 11; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., vor § 283 Rn. 2).
  • BGH, 04.12.2008 - 1 StR 327/08

    Verurteilung im "Fall Hutter" erneut aufgehoben

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Die unklaren und widersprüchlichen Feststellungen führen hinsichtlich der Verurteilung wegen falscher Angaben zur Aufhebung des Schuld- und des Strafausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 327/08 mwN).
  • BGH, 16.11.2010 - 1 StR 502/10

    Kreditbetrug (rechtsfehlerhafte Anwendung auf eine Kreditaufnahme einer Ärztin;

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Allerdings ist die Strafkammer nicht gehalten, Angaben eines Angeklagten als unwiderlegt hinzunehmen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Angaben fehlen (st. Rspr.; z.B. BGH, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 StR 502/10).
  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Zwar kann ein Verhalten des Täters nach der Tat strafschärfend wirken, wenn es trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf Rechtsfeindschaft, seine Gefährlichkeit oder die Gefahr künftiger Rechtsbrüche hinweist oder andere mit der Tat zusammenhängende ungünstige Schlüsse auf seine Persönlichkeit zulässt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1981 - 3 StR 61/81; BGH, Urteil vom 24. Juli 1985 - 3 StR 127/85) oder wenn die Grenzen angemessener Verteidigung eindeutig überschritten sind und das Vorbringen des Angeklagten eine selbständige Rechtsgutsverletzung enthält (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 4 StR 576/03; zum Ganzen auch Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 46 Rn. 41 mwN; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 378 ff.).
  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 199/07

    Strafzumessung (zulässiges Verteidigungsverhalten; Aussetzung der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Die Ausführungen in den Urteilsgründen, zu Lasten des überwiegend bestreitenden Angeklagten sei dessen fehlende "Einsicht darin, dass er Fehler gemacht hat" zu berücksichtigen (UA S. 178), lassen besorgen, dass prozessual zulässiges Verteidigungsverhalten zu Unrecht strafschärfend berücksichtigt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 3 StR 192/10; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 1 StR 199/07 jew. mwN).
  • BVerfG, 28.08.2003 - 2 BvR 704/01

    Bestimmtheit und Auslegung des § 283 StGB

    Auszug aus BGH, 20.10.2011 - 1 StR 354/11
    Durch § 283 StGB sollen die Interessen der aktuellen Gläubiger an einer vollständigen oder möglichst hohen Befriedigung ihrer vermögensrechtlichen Ansprüche geschützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001 - 4 StR 421/00, hierzu BVerfG, Beschluss vom 28. August 2003 - 2 BvR 704/01; zu weitergehenden - umstrittenen - Zielen vgl. Tiedemann in Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., vor § 283 Rn. 11; Stree in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., vor § 283 Rn. 2).
  • BGH, 04.08.2010 - 3 StR 192/10

    Rechtsfehlerhafte Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens zum Nachteil des

  • BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97

    Verstoß gegen die Konkursantragspflicht wegen des Nichterstellens von Bilanzen

  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85

    Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der

  • BGH, 29.09.2004 - 5 StR 357/04

    Gründungsschwindel bei der GmbH (Beweiswürdigung: Leistung des Stammkapitals;

  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15

    Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines

    Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe in Abrede gestellt; dieses prozessual zulässige Verhalten darf ihm nicht als fehlendes Unrechtsbewusstsein angelastet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 1 StR 354/11, NZWiSt 2012, 110, 112; Beschluss 11. September 2001 - 4 StR 321/01).
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 212/12

    Anforderung an zur Urteilsgrundlage gemachten Feststellungen und

    Der Senat hat durch Beschluss vom 20. Oktober 2011 ( 1 StR 354/11) gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2011 (1 StR 354/11) ausdrücklich das angefochtene Urteil im Ausspruch über die Einzelstrafen sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben (vgl. zur Tenorierung bei Aufhebung von Feststellungen durch das Revisionsgericht BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 2 StR 62/07).

  • BGH, 07.08.2012 - 1 StR 212/12

    Ablehnungsantrag (Besorgnis der Befangenheit: Vorbefassung mit dem

    Durch Beschluss vom 20. Oktober 2011 ( 1 StR 354/11) hatte der Senat ein erstes Erkenntnis auf Revision des Antragstellers aufgehoben, soweit er wegen falscher Angaben verurteilt worden war, sowie im Ausspruch über die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe, seine weitergehende Revision hingegen verworfen.
  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 273/20

    Kognitionspflicht (zugelassene Anklage; Prozessstoff; vollständige Aburteilung

    Diese Tatbestandsvoraussetzungen des § 283 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 1 StR 354/11, NStZ 2012, 511) sind aber dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe zu entnehmen.
  • KG, 09.02.2016 - 121 Ss 231/15

    Insolvenzstraftaten: Notwendigkeit der Verteidigung wegen Schwierigkeit der

    Der Bundesgerichtshof hat aber - anders als es das angefochtene Urteil und die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft nahelegen wollen - in seinem Beschluss vom 20. Oktober 2011 (NStZ 2012, 511) ausdrücklich offen gelassen, ob an der bisherigen Rechtsprechung (namentlich: BGH wistra 2003, 232; NStZ 1998, 192, s.o.) "uneingeschränkt festzuhalten ist, oder ob nicht vielmehr - um den gerade für Fälle eingetretener Zahlungsknappheit geschaffenen § 283 Abs. 1 [Nr. 5 und] Nr. 7 StGB nicht leerlaufen zu lassen - ein Geschäftsführer, der ein Unternehmen betreibt, [in vorgenanntem Sinne] so rechtzeitig Vorsorge zu treffen hat, dass das [Führen der Bücher und] Erstellen der Bilanzen gerade auch in der Krise, bei der dem Führen ordnungsgemäßer Bücher besondere Bedeutung zukommt, gewährleistet ist".
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