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   BGH, 27.06.2012 - 2 StR 79/12   

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https://dejure.org/2012,21209
BGH, 27.06.2012 - 2 StR 79/12 (https://dejure.org/2012,21209)
BGH, Entscheidung vom 27.06.2012 - 2 StR 79/12 (https://dejure.org/2012,21209)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 2 StR 79/12 (https://dejure.org/2012,21209)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 22 Abs. 2 Satz 4 StVZO; § 21 StVZO; § 51 Abs. 1 GeschmMG; § 16 Abs. 1 UWG; § 76a Abs. 3 StGB; § 143 MarkenG
    Betrug (erforderliche Feststellungen für den Vermögensschaden: Saldierung, drohende Einziehung im objektiven Verfahren, erforderliche Zulassung im Straßenverkehr, individueller Schadenseinschlag; Erfüllungsbetrug; Eingehungsbetrug); strafbare Werbung; Verstoß gegen das ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB
    Betrug: Ermittlung des Vermögensschadens beim Verkauf von als Originalfelgen ausgegebenen Plagiatsfelgen

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung des Minderwerts von Plagiatsfelgen gegenüber den Originalfelgen zur Schadensermittlung i.R.d. Prüfung des Vorliegens eines für den Betrugstatbestand relevanten Vermögensschadens; Ordnungsgemäße Ermittlung eines Vermögensschadens durch das Gericht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wo liegt der Schaden, wenn gekaufte Sache den gezahlten Preis objektiv wert ist; § 263 StGB ?

  • rewis.io

    Betrug: Ermittlung des Vermögensschadens beim Verkauf von als Originalfelgen ausgegebenen Plagiatsfelgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Heranziehung des Minderwerts von Plagiatsfelgen gegenüber den Originalfelgen zur Schadensermittlung i.R.d. Prüfung des Vorliegens eines für den Betrugstatbestand relevanten Vermögensschadens; Ordnungsgemäße Ermittlung eines Vermögensschadens durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Eins, zwei, drei - meins, oder: Der betrügerische Ankauf von Plagiatsfelgen bei ebay

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Beim Vermögensschaden kommt es auf den objektiven Wert der gelieferten Ware an

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Zum Vermögensschaden beim Betrug

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schadensberechnung beim unechten Erfüllungsbetrug

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Unechter Erfüllungsbetrug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 629
  • StV 2012, 726
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 79/12
    Daher ist beim Fehlen einer vom Verkäufer fälschlich zugesicherten Eigenschaft der Kaufsache der Käufer nicht stets und ohne Rücksicht darauf, ob die Sache trotz Fehlens der zugesicherten Eigenschaft den vereinbarten Preis wert ist, durch den Abschluss des Vertrages betrügerisch geschädigt (vgl. BGHSt 16, 220, 221 f.; BGH wistra 1986, 169, 170; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 263 Rn. 111).

    b) Zwar muss bei der Prüfung, ob ein Schaden vorliegt, auch berücksichtigt werden, ob der Getäuschte die gelieferte Sache für den von ihm vertraglich vorausgesetzten Zweck verwenden kann (vgl. BGHSt 16, 220, 222 f.; 321, 325 ff.; Fischer, aaO Rn. 147), weshalb die Strafkammer auch die Kosten für die behördliche Zulassung in den Schadensumfang eingestellt hat.

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 79/12
    Ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB tritt ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar auch zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des wirtschaftlichen Gesamtwerts des Vermögens des Verfügenden führt (Prinzip der Gesamtsaldierung; vgl. BGHSt 53, 199, 201 mwN).
  • BGH, 19.02.1969 - 1 StR 617/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Betrugs und vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 79/12
    c) Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung dessen, dass die Plagiatsfelgen gemäß § 143 Abs. 5 Satz 1 MarkenG der (Dritt)Einziehung unterliegen können und bei den Erwerbern deshalb auch ein Gefährdungsschaden eingetreten sein könnte (vgl. BGH MDR 1969, 497, 498; BGH bei Holtz MDR 1979, 988; Tiedemann in LK, 11. Aufl., § 263 Rn. 209; Hefendehl in MünchKomm StGB § 263 Rn. 626).
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 27.06.2012 - 2 StR 79/12
    Eine Einziehung scheidet vorliegend nicht schon deshalb aus, weil die Strafkammer den Verstoß gegen § 143 Abs. 1 Nr. 1 1. Alt., Abs. 2 MarkenG gemäß § 154a StPO von der Verfolgung ausgenommen hat, da gemäß § 76a Abs. 3 StGB auch in diesem Fall die Einziehung in einem objektiven Verfahren selbständig angeordnet werden kann (vgl. BGH NJW 2002, 1810, 1811).
  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 21/14

    Vermögensschaden beim Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege (mangelnde

    Ein solcher tritt ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des Gesamtwerts des Vermögens des Verfügenden führt (Gesamtsaldierung, vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 79/12, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 77; Beschlüsse vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95 Rn. 75; vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10, jeweils mwN).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu

    a) Ein Vermögensschaden tritt ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des Gesamtwerts seines Vermögens führt (Prinzip der Gesamtsaldierung; st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14 Rn. 24; vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13, wistra 2014, 270; vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711; vom 25. Januar 2011 - 1 StR 45/11 Rn. 75, BGHSt 57, 95, 113; vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 201, jeweils mwN; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 79/12, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 77).
  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 20/16

    Betrug (Vermögensschaden: keine grundsätzliche Beschränkung der Zurechnung von

    aa) Ein Vermögensschaden tritt ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des Gesamtwerts seines Vermögens führt (Prinzip der Gesamtsaldierung; st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2016 - 1 StR 437/15 Rn. 33, NStZ 2016, 286 und vom 8. Oktober 2014 - 1 StR 359/13 Rn. 31 ff., BGHSt 60, 1 mit Anm. Albrecht JZ 2016, 841 und C. Dannecker NZWiSt 2015, 173; Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 30 31 32 33 21/14 Rn. 24, NStZ 2014, 640; vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13, wistra 2014, 270; vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711; vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 Rn. 75, BGHSt 57, 95, 113 f. und vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199, 201, jeweils mwN; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 79/12, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 77).
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