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   BGH, 24.05.2012 - 5 StR 52/12   

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https://dejure.org/2012,12040
BGH, 24.05.2012 - 5 StR 52/12 (https://dejure.org/2012,12040)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2012 - 5 StR 52/12 (https://dejure.org/2012,12040)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 5 StR 52/12 (https://dejure.org/2012,12040)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Erhebliche Mängel der Beweiswürdigung; rechtsfehlerhafte Feststellung von Vorsatz und Schuldfähigkeit bei einem psychisch auffälligen Angeklagten

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 179 Abs 1 Nr 1 StGB, § 261 StPO
    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person: Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung bei Anschluss des Tatrichters an die Beurteilung des Sachverständigen; notwendige Erörterung eines Erkennens der Widerstandsunfähigkeit des Tatopfers

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils aufgrund erheblicher Mängel in der Beweiswürdigung bzgl. der Schuldfähigkeit des Angeklagten

  • rewis.io

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person: Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung bei Anschluss des Tatrichters an die Beurteilung des Sachverständigen; notwendige Erörterung eines Erkennens der Widerstandsunfähigkeit des Tatopfers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung eines Urteils aufgrund erheblicher Mängel in der Beweiswürdigung bzgl. der Schuldfähigkeit des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 650
  • NStZ-RR 2013, 165
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - 5 StR 52/12
    Wenn sich das Tatgericht darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 31, und vom 15. Januar 2003 - 5 StR 223/02, NStZ 2003, 307; Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 223/02

    Mord (Habgier; Heimtücke; niedrige Beweggründe - Bewusstsein der besonderen

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - 5 StR 52/12
    Wenn sich das Tatgericht darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 31, und vom 15. Januar 2003 - 5 StR 223/02, NStZ 2003, 307; Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39).
  • BGH, 06.09.2005 - 5 StR 284/05

    Revisibilität der Beweiswürdigung (erforderliche tragfähigen, verstandesmäßig

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - 5 StR 52/12
    Das gilt aber nicht, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft oder unklar ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2005 - 5 StR 284/05, NStZ-RR 2005, 373; Beschluss vom 23. August 2007 - 4 StR 253/07).
  • BGH, 23.08.2007 - 4 StR 253/07

    Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; Tatbestandsirrtum:

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - 5 StR 52/12
    Das gilt aber nicht, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft oder unklar ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2005 - 5 StR 284/05, NStZ-RR 2005, 373; Beschluss vom 23. August 2007 - 4 StR 253/07).
  • BGH, 02.10.2007 - 3 StR 412/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Urteilsgründe)

    Auszug aus BGH, 24.05.2012 - 5 StR 52/12
    Wenn sich das Tatgericht darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 31, und vom 15. Januar 2003 - 5 StR 223/02, NStZ 2003, 307; Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 394/14

    Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (Widerstandsunfähigkeit);

    Das Urteil gibt die wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen des Sachverständigen in einer Weise wieder, die das Verständnis des Gutachtens und die Beurteilung seiner Schlüssigkeit ermöglicht (vgl. zu diesen Anforderungen BGH, Urteile vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, BGHSt 34, 29, 31 und vom 15. Januar 2003 - 5 StR 223/02, NStZ 2003, 307; Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39; vom 24. Mai 2012 - 5 StR 52/12, NStZ 2012, 650 f.).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - Ss 7/15

    Verurteilung wegen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Erforderliche

    Allerdings muss das Tatgericht, wenn es sich darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGH NStZ 2003, 307 f. - Rn. 20 nach juris; NStZ 2012, 650 f. - Rn. 8 nach juris; Meyer-Goßner / Schmitt, a. a. O., § 267 Rn. 13).
  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 427/18

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Maßstab für kommunale Entscheidungsträger

    Dies gilt in besonderem Maß, wenn es sich dem Ergebnis ohne Angabe eigener Erwägungen anschließen will und allein auf die Sachkunde des Gutachters vertraut (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 5 StR 52/12 Rn. 8; Urteil vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12 Rn. 8).
  • BGH, 13.03.2019 - 2 StR 462/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (besondere Anforderungen in

    Es ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht eine von dem Gutachten der Sachverständigen, das es auch hinsichtlich der wesentlichen Anknüpfungstatsachen ausreichend wiedergibt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 3 StR 412/07, NStZ-RR 2008, 39; vom 24. Mai 2012 - 5 StR 52/12, NStZ 2012, 650 f.), abweichende eigene Beurteilung der Aussagekonstanz und den sich daraus für die Glaubhaftigkeit der Nebenklägerin ergebenden Folgerungen vorgenommen hat.
  • OLG Koblenz, 26.08.2013 - 2 SsBs 128/12

    "Einbestellungen" eines Betroffenen durch Einwurf in den Hausbriefkasten und

    Beschränkt sich der Tatrichter - wie hier - darauf, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss er zumindest dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (BGH, Beschl. 5 StR 52/12 v. 24.5. 2012 - NStZ 2012, 650).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2015 - 2 Ws 239/15

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Notwendige Begründung der gerichtlichen

    Will ein Gericht - wie vorliegend - dem Ergebnis eines Sachverständigengutachtens ohne Angabe eigener Erwägungen folgen, müssen in den Gründen der Entscheidung wenigstens die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen mitgeteilt werden (BGHSt 12, 311, 314, NStZ 2012, 650; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl. 2015, § 267 Rn. 13 - jeweils zu § 267 StPO).
  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 221/12

    Beweiswürdigung; Fortbestehen einer Bedrohungslage bei emotionaler Verbundenheit

    Sie ist unklar und lückenhaft, da wesentliche, sich aufdrängende Gesichtspunkte unerörtert bleiben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11, StraFo 2011, 358, und vom 24. Mai 2012 - 5 StR 52/12, jeweils mwN).
  • BGH, 13.08.2013 - 4 StR 249/13

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat bei der Unterbringung in

    Beschränkt sich das Tatgericht darauf, sich der Beurteilung eines Sachverständigen anzuschließen, muss es dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 5 StR 52/12, NStZ 2012, 650, 651 mwN).
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