Rechtsprechung
BGH, 05.02.2013 - 1 StR 553/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 3, Abs. 6 StPO
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit (Beziehung der Beweistatsache zum Verfahrensgegenstand; Anforderung an die Begründung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 244 Abs 6 StPO
Strafverfahren: Notwendige Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit - Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit
- rewis.io
Strafverfahren: Notwendige Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 6
Anforderungen an die Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Glaubwürdigkeit im Strafprozess bei einer Vergewaltigung - Wird ein Antrag auf ein Glaubwürdigkeitsgutachten wegen Bedeutungslosigkeit abgelehnt, muss grundsätzlich die Bedeutungslosigkeit begründet werden
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 11.06.2012 - 3 KLs 86 Js 2609/10
- BGH, 05.02.2013 - 1 StR 553/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 2044
- NStZ 2013, 352
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 27.08.2013 - 4 StR 274/13
Schwere Körperverletzung (qualifizierte Begehung mit dolus directus: …
Zudem ist das Ergebnis der Prüfung - soweit es nicht für alle Beteiligten auf der Hand liegt (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 275/10, NJW 2011, 1299) - mit den hierfür maßgeblichen Erwägungen konkret darzulegen, um dem Antragsteller zu ermöglichen, sein weiteres Prozessverhalten hierauf einzurichten (BGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 1 StR 553/12, NStZ 2013, 352, 353). - BGH, 06.12.2018 - 4 StR 484/18
Ablehnung von Beweisanträgen (Bedeutungslosigkeit einer Indiz- oder Hilfstatsache …
Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache so, als sei sie erwiesen, in ihrem vollen Umfang ohne Umdeutung, Einengung oder Verkürzung in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen, ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der potentiell berührten Haupttatsache bzw. zum Beweiswert des anderen Beweismittels in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 3 StR 342/17, NStZ-RR 2018, 188 (Ls); Beschluss vom 5. Februar 2013 - 1 StR 553/12, NStZ 2013, 352, 353;… weitere Nachweise bei Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 220).Aus ihnen muss sich ergeben, warum das Tatgericht aus der Beweistatsache keine entscheidungserheblichen Schlussfolgerungen ziehen will (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 300/15, NStZ-RR 2015, 315 (Ls); Beschluss vom 5. Februar 2013 - 1 StR 553/12, NStZ 2013, 352, 353;… weitere Nachweise bei Trüg/Habetha in MünchKomm-StPO, § 244 Rn. 260 i.V.m. Fn. 1547).
- BGH, 17.12.2013 - 4 StR 374/13
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit (fehlender Zusammenhang …
a) Zwar ist der Ansatz zutreffend, dass eine Hilfstatsache in tatsächlicher Hinsicht (auch) dann bedeutungslos ist, wenn nicht erkennbar ist, warum die Beweisbehauptung den behaupteten Schluss zulässt, wenn also letztlich ein Zusammenhang zwischen der Beweisbehauptung einerseits und dem Anklagevorwurf andererseits fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2013 - 1 StR 553/12, NStZ 2013, 352, 353;… LR-Becker, 26. Aufl., § 244 Rn. 220 Fn. 1134 mwN).